Winterreifen, M&S, Schneeketten – die richtige Bereifung in der kalten Jahreszeit
Geschrieben am 09.02.2012 - 13:26 Uhr von Nick Sommerfeld
Lange ließ er auf sich warten, um dann umso heftiger zuzuschlagen: Der Winter hat Deutschland zurzeit fest in seinem eisigen Griff. Wer jetzt noch mit Sommerreifen unterwegs ist, handelt nicht nur fahrlässig, sondern verstößt auch gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Seit gut einem Jahr schreibt diese die so genannten M&S-Reifen bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis und Reifglätte auf der Fahrbahn vor. Die Reifen sind leicht durch ein an der Seite eingeprägtes „M&S“ zu erkennen. Wird man bei entsprechender Witterung ohne erwischt, drohen ein Bußgeld von 40 bis 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall kann die Versicherung gar den Kaskoschutz kürzen. Es ist also höchste Zeit, auf M&S-Reifen umzurüsten, sofern dies noch nicht geschehen ist.
M&S-Reifen zeichnen sich durch einen sicheren Grip bei Schnee und Matsch aus und sind als Allwetter- oder reine Winterreifen erhältlich. Die Allwetterversion kann das ganze Jahr über am Auto bleiben, die Winterversion ist laut ADAC bei Außentemperaturen von bis zu 15 Grad Celsius problemlos fahrbar. Unter acht Grad sind diese Reifen besonders empfehlenswert. Die beste Leistung zeigen Winterreifen zwar zwischen zwei und minus zwei Grad Celsius, deutliche Nachteile wie schnellere Abnutzung und nachlassende Bremsleistung sind jedoch erst bei sommerlichen Temperaturen zu erwarten.
Von der Daumenregel „Fällt die Temperatur unter sieben Grad, sind Winterreifen angesagt“ hat man sich daher verabschiedet. Vielmehr sollte man sich an die O-O-Regel halten: Winterreifen von Oktober bis Ostern.
Wichtig bei allen Reifenarten – egal ob Sommer- oder Winterreifen – ist eine ausreichende Profiltiefe. 1,6 Millimeter sind hier Pflicht. Wird man mit weniger erwischt, muss man – unabhängig von den Witterungsverhältnissen – mit Bußgeldern rechnen. Für Winterreifen empfehlen Experten eine Profiltiefe von nicht weniger als vier Millimetern. Die Reifen sollten daher nicht älter als zwei Jahre sein.
Eine Winterreifenpflicht existiert übrigens auch im Ausland. Wer etwa in den Skiurlaub in die österreichischen Alpen aufbricht, muss bei winterlichen Verhältnissen M&S-Reifen mit mindestens 4 Millimetern Profiltiefe an allen vier Rädern oder mindestens zwei Schneeketten an den Antriebsrädern vorweisen. Auch hier drohen bei Verstößen Bußgelder zwischen 35 und – bei Gefährdung – 5.000 Euro. In der Schweiz dagegen existiert keine gesetzliche Regelung, die Benutzung von Winterreifen wird lediglich empfohlen. Dennoch zieht die Behinderung Anderer durch Reifen, die den Witterungsverhältnissen nicht angemessen sind, eine Geldbuße nach sich. Bei Unfällen auf winterlichen Straßen droht zudem eine Mithaftung, sofern man mit Sommerreifen unterwegs ist.
Apropos Schneeketten: In Deutschland gilt Schneekettenpflicht nur in Ausnahmefällen und wird durch Verkehrsschilder angeordnet. Bei der Fahrt mit Schneeketten ist das Tempolimit von 50 km/h zu beachten. Weiter müssen die Ketten so angelegt werden, dass die Fahrbahn nicht beschädigt wird. Schneeketten ersetzen jedoch in keinem Fall Winter- bzw. M&S-Reifen.







15.02.2012 - 11:22 Uhr
Und auch in anderen Ländern als Deutschland und Österreich gelten entsprechend unterschiedliche Gesetze bzgl. der saisonalen Bereifung. Da muss man sich gut vor dem Winterurlaub informieren…