Wenn´s kracht und knallt: So rutscht ihr schadenfrei ins neue Jahr

Geschrieben am 29.12.2011 - 12:10 Uhr von Nick Sommerfeld

Zum Jahreswechsel knallen nicht nur die Korken, sondern auch jede Menge Silvesterraketen und Böller. Doch was am Himmel für unver-gessliche Augen-blicke sorgt, kann auch am Boden bleibende Eindrücke hinterlassen, die nicht erwünscht sind: In der Silvesternacht bangen viele um ihr Fahrzeug, denn herabfallende Raketenreste oder Querschläger können Schäden verursachen.

Um das Risiko möglichst gering zu halten, solltet ihr schon vor dem 31. Dezember einiges beachten. Die einfachste Möglichkeit ist euer Auto dort zu parken, wo es nicht in der „Schusslinie“ steht. Der beste Platz für den Wagen ist dabei natürlich die eigene Garage. Wenn ihr diese Möglichkeit nicht habt oder in der Großstadt lebt, wo gesicherte Abstellmöglichkeiten Mangelware sind, sucht ihr euch am besten einen Parkplatz, der sich abseits der großen Straßen befindet. Noch sicherer ist euer Wagen in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage. Die Kosten hierfür sind auf jeden Fall erheblich günstiger, als später Lackschäden ausbessern zu lassen. Ratsam ist es außerdem, dass Auto vorher in die Waschanlage zu fahren und wachsen zu lassen, denn ein gewachstes Fahrzeug ist besser vor Schäden geschützt und Schwarzpulverspuren lassen sich leichter beseitigen.

Doch was tun, wenn es dennoch passiert ist? Kleinere Schäden wie Schwarzpulverreste, Schmauchspuren oder sehr feine Kratzer in der Lackoberfläche lassen sich meist schon mit einem weichen Lappen und etwas Polierpaste beseitigen. Sind die Kratzer allerdings tiefer, sollte auf jeden Fall nachlackiert werden, da es ansonsten Rostschäden geben kann. Im Regelfall muss der Täter für den entstandenen Schaden aufkommen. Leider lässt sich dieser in der Silvesternacht nicht immer eindeutig identifizieren.

Dann hilft nur die eigene Teilkaskoversicherung, um den Brand- oder Explosionsschaden ersetzt zu bekommen. Die Teilkaskoversicherung zahlt meist aber nicht für Lackschäden durch umherfliegende Funken, sondern nur dann, wenn Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt wurden oder explodieren sowie bei Fahrzeugschäden an Scheiben und Glasteilen. Wenn ihr ein Cabrio fahrt, solltet ihr an Silvester besonders aufpassen. Hier werden in der Regel bei einer Teilkaskoversicherung nur Schäden bezahlt, die durch Explosion des Autos oder offenes Feuer verursacht wurden. Wenn das Cabriodach durch einen glimmenden Knallkörper beschädigt wurde, trifft dies nicht zu. In diesem Fall greift nur die Vollkaskoversicherung. Das trifft genauso bei Vandalismus zu.

Und das wichtigste zum Schluss: Wenn es am Silvesterabend feuchtfröhlich zugeht und ihr es richtig krachen lasst, dann lasst das Auto stehen – so rutscht ihr sicher und gesund ins neue Jahr!

Nick Sommerfeld

3 Kommentare zum Beitrag Wenn´s kracht und knallt: So rutscht ihr schadenfrei ins neue Jahr

  1. Brandenburg daily: Blick auf Blogs am 29.12.2011 | world wide Brandenburg

    [...] sagen) steigt fast “traditionell” auch das Gefahrenschutzinformationsbedürfnis. Das “Direct Line Blog” hält für besorgte KfZ-Besitzer einige Tipps zum Schutz des fahrbaren Untersatzes vor Raketenresten [...]

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