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Hals und Beinbruch! Unsere Tipps für einen sicheren Winterurlaub

Dienstag, 17. Januar 2012

Lange hat uns der Winter warten lassen, doch in den höheren Lagen hüllen sich die Berge seit Kurzem nun endlich in die weiße Pracht. Bevor es auf die Piste geht, gibt es jedoch einiges zu beachten. Alle von euch, die einen Ski-Urlaub in den Bergen planen und mit dem eigenen Auto anreisen wollen, sollten ihr Fahrzeug gut auf die Fahrt vorbereiten und winterfest machen. Denn gerade, wenn man hierzulande bei fast frühlingshaften Temperaturen startet, unterschätzt man leicht die veränderten Bedingungen am Urlaubsort. Damit der Ski-Trip nicht zur Bauchlandung wird, haben wir hier noch einmal eine Reihe hilfreicher Tipps zur Vorbereitung für euch zusammengestellt:

Winterreifen und Schneeketten
Winterreifen und Schneeketten sind für den Ski-Urlaub ein absolutes Muss. Bei schlechten Straßenverhältnissen durch Eis und Schnee sind in Deutschland und den meisten Alpenländern M+S-Reifen (Matsch & Schnee) Pflicht. Kleine Unterschiede gibt es bei der vorgeschriebenen Profiltiefe. Mit mindestens 4 mm seid ihr aber immer auf der sicheren Seite. Damit im Ernstfall alles gut geht, empfehlen wir euch das Anlegen der Schneeketten schon vor dem Reisantritt zu trainieren.

Skiträger und Dachboxen
Skiträger und Dachboxen raten wir streng nach Montageanleitung zu befestigen und vor dem Start sowie zwischendurch auf ihren festen Sitz zu überprüfen. Achtet beim Einsatz einer Dachbox außerdem unbedingt darauf, dass die im Fahrzeugschein angegebene Dachlast nicht überschritten wird. Auf Dachträgern solltet ihr die Ski generell mit den Spitzen nach hinten und nach unten anbringen. Beachtet auch die vom Hersteller empfohlene Höchstgeschwindigkeit.

Frostschutz
Vor Fahrtantritt ist es unerlässlich, den Frostschutz und das Wasser für den Kühler und die Scheibenwischanlage zu prüfen bzw. aufzufüllen. Das Auftragen von Silikon-Spray auf Gummileisten und Dichtungen, bspw. an Türen und Kofferraumdeckeln, verhindert Einfrieren derselbigen. Sind die Scheiben oder das Türschloss trotz aller Vorbereitungen zugefroren, lohnt es sich, ein Enteisungs-Spray im Gepäck zu haben (Achtung: Während des Urlaubs am besten außerhalb des Autos aufbewahren!).

Vorsichtig fahren
Koffer, Schneeketten, Skier sowie Ski-Bekleidung sorgen für viel Last. Auf dem Weg in den Winterurlaub ist daher nicht nur aufgrund der veränderten Fahrbedingungen durch Eis und Schnee Vorsicht geboten, sondern auch die zusätzliche Beladung des Autos fordert eine besondere Aufmerksamkeit bei der Fahrt. Ein voll beladenes Fahrzeug reagiert beim Bremsen, Beschleunigen oder in Kurven bereits auf trockenen Straßen anders, als ein leeres oder normal beladenes Auto.

Gepäck
Grundsätzlich gilt: Schwere Gepäckstücke gehören im Kofferraum stets nach unten und unmittelbar hinter die Rücksitzwand, das Gepäck gleichmäßig verteilen sowie keine ungesicherten Gegenstände auf der Hutablage oder im Fahrgastraum verstauen – diese können bei einer starken Bremsung mit unheimlicher Wucht durch das Auto katapultiert werden. Bei hoher Beladung ist es zudem ratsam, Reifendruck und Scheinwerfereinstellung anzupassen.

Tank
Gerade im Winter empfehlen wir, den Tank nie ganz leer oder bis auf Reserve herunter zu fahren. Plötzliche Schneefälle, Glatteis oder Stau können die geplante Fahrt unvorhergesehen verzögern und es kann im Auto schnell kalt werden, wenn der Motor nicht läuft.

Nützliche Helfer
Eiskratzer, Besen, Starthilfekabel und eine kleine Schneeschaufel sollten im Winter zur Standardausrüstung gehören. Für den Fall, dass ihr in einem längeren Stau stecken bleibt, empfiehlt es sich darüber hinaus, ein Päckchen mit Lebensmitteln, eine Thermoskanne mit Tee und eine Decke dabeizuhaben. Letzteres schützt euch nicht nur vor Kälte im Stau, sondern kann auch als Unterlage bei der Montage der Schneeketten oder als Starthilfe bei vereistem Untergrund dienen.

Versicherung
Für eine sorgenfreie Reise, raten wir euch, rechtzeitig vor Fahrtantritt eure Versicherungen zu überprüfen, um sicher zu gehen, dass ihr und eure Mitreisenden im Schadensfall ausreichend abgesichert seid. Ins Handschuhfach gehören in jedem Fall: die grüne Versicherungskarte, der Europäische Schutzbrief und ein Europäischer Unfallbericht.

Nicht vergessen
Bevor es endgültig losgehen kann, solltet ihr unbedingt den Zustand der Bremsen, der Beleuchtung und die Standardausrüstung (Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten griffbereit und in ausreichender Anzahl) überprüfen. Seid ihr euch über den Zustand eures Fahrzeuges unsicher, sucht unbedingt ein paar Tage vor Fahrtantritt noch einmal die Werkstatt eures Vertrauens auf. So bleibt im Reparaturfall noch genügend Zeit.

Jetzt fehlen nur noch die Ski oder das Snowboard und die Koffer mit ausreichend warmer Kleidung. Wir wünschen euch einen schönen Winterurlaub!

 

Winterreifenpflicht – was mache ich bei einer Panne?

Freitag, 4. Februar 2011

Wir alle kennen ja mittlerweile die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Winter-reifenpflicht, die seit dem 04. Dezember 2010 gilt. Soweit so gut. Was ist aber, wenn man eine Reifenpanne hat und aufgrund der aktuellen Winterreifenknappheit kein entsprechender Er- satzreifen zur Verfügung steht?

Mir ist nämlich Folgendes passiert: Ich hatte mir bei einer Fahrt eine Schraube in meinen rechten Vorderreifen eingefahren. Etwa 30 Km vor dem Ziel wurde ich dann vom Bordcomputer gewarnt, dass ich eine Reifenpanne habe. Also bin ich an die Tankstelle gefahren und wollte das Problem begutachten. Tatsächlich! Der Reifen vorne rechts hatte bereits einiges an Luft verloren. Die Ursache konnte ich jedoch vor Ort nicht feststellen. Da der Reifen nur wenig Luft verlor, beschloss ich langsam weiter zu fahren. An meinem Ziel angekommen, versuchte ich gleich bei verschiedenen Werkstätten anzurufen, um mein Reifenproblem zu lösen. Doch Fehlanzeige! Keine Werkstatt war besetzt. So blieb mir nur eine Möglichkeit: Ich musste mein Auto notgedrungen stehen lassen!

Auch in diesem Fall gilt:

Es gibt keine Übergangsfrist – wer keine Winterreifen hat, muss das Auto also stehen lassen. Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer, unabhängig davon, ob ihnen das Fahrzeug gehört. Bei einem Unfall kann die Kasko-Versicherung die Zahlung kürzen – wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne
M & S Reifen fährt, handelt grob fahrlässig.

Nick Sommerfeld

Wintertipps

Montag, 31. Januar 2011

Der Winter ist noch lange nicht vorbei. Kaum fallen wieder die ersten Schneeflocken, herrscht auf den meisten Straßen reges Chaos mit vielen Verzögerungen, Staus, Unfällen und Pannen. Ich habe hier ein paar Tipps für Sie, um mit dem Fahrzeug sicher durch den Rest des Winters zu kommen.

Nur mit den richtigen Reifen kommen Autofahrer auf Eis und Schnee sicher voran. Seit 04. Dezember 2010 gilt die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Matsch- und Schneereifen (M & S Reifen) sind Pflicht bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis und Reifglätte auf der Fahrbahn. M & S Reifen gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen, die Bezeichnung M & S ist seitlich auf dem Reifen eingeprägt. Empfehlenswert sind Reifen mit dem zusätzlichen „Three-Peak-Mountain“-Siegel (Berg-Piktogramm mit Schneeflocke). Sie sind im Gegensatz zu den mit der Bezeichnung M & S gekennzeichneten Reifen durch die Reifenindustrie in einem standardisierten Test geprüft und als wintertauglich befunden worden.

Eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern ist gesetzlich auch für Winterreifen vorgeschrieben. Für die Sicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen empfehlen die Reifenhersteller jedoch eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern.

Wer dennoch mit Sommerreifen bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis und Reifglätte fährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn der Verkehr durch die Sommerreifenutzung behindert wird, beträgt das Bußgeld sogar 80 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall kann die Kasko-Versicherung die Zahlung kürzen – wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne M & S Reifen fährt, handelt grob fahrlässig.

Das A und O ist, einen größeren Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten und die Geschwindigkeit zu verringern. Bei glatter Fahrbahn ist der Bremsweg deutlich länger als auf trockenem Untergrund. Gefährliche Fahrmanöver durch abruptes Lenken oder Beschleunigen können besonders in Kurven zum Ausbrechen des Fahrzeugs führen. Neben vorsichtigem Fahren ist es besonders im Winter besonders wichtig, für eine gute Sicht zu sorgen – bei Gefahren auf der Fahrbahn können Autofahrer vorausschauender reagieren, wie zum Beispiel bei Schlaglöchern oder umgefallenen Bäumen auf der Fahrbahn. Zudem können Verkehrsschilder zugeschneit oder verdreckt sein, sodass sie nur noch schwer zu erkennen sind.

Vor der Fahrt sollten zunächst Dach, Motorhaube und Heckpartie von Schnee befreit werden, sodass die eigene Sicht oder die des nachfolgenden Verkehrs durch verwehten Schnee nicht beeinträchtigt werden kann. Außerdem sollten alle Scheiben rundherum sowie beide Außenspiegel, Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und das Kfz-Kennzeichen frei von Schnee, Eis und typischem Winterschmutz sein. Die Scheinwerfereinstellung sollte in einer Werkstatt überprüft werden. Schließlich sind noch ausreichend Frostschutzmittel in den Scheibenwaschwasserbehälter und intakte Scheibenwischer(blätter) für eine gute Sicht nötig.

Wichtig: Es ist die Pflicht eines jeden Autofahrers, die Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen und für eine gute Sicht zu sorgen.

Insbesondere im Winter gibt es wegen der Kälte und der schlechten Straßenverhältnisse viele Unfälle und Pannen. Deshalb sollten Fahrzeuge immer gut versichert sein. Die Kfz-Haftpflicht Versicherung reguliert nach einem Unfall fremde Personen- und Sachschäden. Sie kommt auch bei grober Fahrlässigkeit des Schadenverursachers für fremde Schäden auf. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug – in der Kaskoversicherung – sieht es aber anders aus: Bei grob fahrlässigem Verhalten im Winter, wie zum Beispiel bei Glatteis bzw. tiefem Schnee mit Sommerreifen fahren, mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs sein oder das Eis von den Autoscheiben nicht vollständig entfernt haben, müssen Fahrer damit rechnen, für die Schäden am eigenen Fahrzeug ganz oder teilweise selbst aufzukommen.

Bla und Blubb

Amalia

Winter-Sicherheitstraining: Fahrspaß trotz Schnee und Eis

Montag, 8. November 2010

Eis und Schnee auf der Fahrbahn können auch den besten Autofahrern das Leben schwer machen – zumindest benötigen sie eine gute Portion Erfahrung auf dem rutschigen Untergrund. Spezielle Winter-Sicherheitstrainings bieten eine optimale Vorbereitung für die kalte Jahreszeit und helfen Autofahrern, eine gefährliche Situation souverän zu meistern.

Nach einer kurzen Einweisung wird den Teilnehmern die richtige Technik für ein kontrolliertes Fahren auf eisigem oder schneebedecktem Untergrund gezeigt. Dabei müssen die Teilnehmer auf Glatteis mit viel Tempo enge Kreisbahnen oder sogar Slaloms fahren. Ziel ist es, dass die Teilnehmer einschätzen können, wie sie in bestimmten Situationen am besten reagieren und dies üben. Die Übung gibt den Teilnehmern die nötige Routine und Sicherheit in brenzligen Situationen.

Ein Fahrsicherheitstraining ist (nicht nur) für den Winter sinnvoll, Kurse werden von vielen Unternehmen dort angeboten, wo besonders viel Schnee liegt, wie zum Beispiel in Oberbayern, Österreich, Schweden, Finnland oder Norwegen. Einige generelle Regeln gibt es, die jeder Autofahrer einhalten sollte, um gefährliche Situationen zu verhindern. Hier sind von uns ein paar Tipps:

1. Die richtigen Reifen
Das Wichtigste überhaupt sind natürlich die Reifen – wer im Winter bei Schnee noch mit Sommerreifen fährt, handelt fahrlässig und verstößt gegen die Sorgfaltspflichten des Fahrers. Die Winterreifen bremsen auf Eis und Schnee viel besser, weil sie dort aufgrund der Reifenmischung und Profilanordnung eine bessere Traktion haben.

2. Abstand halten
Eine weitere Regel für den Winter ist, einen größeren Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden zu halten und das Tempo zu verringern – bei Schnee und Eis ist der Bremsweg deutlich länger als auf trockener Fahrbahn.

3. Vorsichtig und vorausschauend fahren
Gefährliche Fahrmanöver durch abruptes Lenken, Beschleunigen oder Bremsen können besonders in Kurven zum Ausbrechen des Fahrzeugs führen. Bei glatten Straßen können auch das Überholen und ein Spurwechsel zur Gefahr werden. Hier sollte generell Vorsicht walten: An Kreuzungen oder vor Ampeln kann es wegen vieler Bremsvorgänge besonders glatt sein genauso wie auf Brücken oder Kuppen, in Waldstücken oder auf Strecken entlang von Flüssen.

4. Anfahren bei Eis und Kälte
Höhere Gänge und niedrige Motordrehzahlen verhindern, dass die Antriebsräder auf der glatten Fahrbahn durchdrehen. Deshalb: Bei Glatteis zum Anfahren besser den zweiten Gang einlegen und behutsam Gas geben. Anschließend sollte möglichst schnell in den nächst höheren Gang gewechselt werden.

5. Auto notfalls stehen lassen!
Sicherheit geht vor! Wenn es zu stark schneit oder die Straßen extrem glatt sind – lassen Sie das Auto lieber stehen. Damit riskieren Sie keinen unnötigen Unfall.

Nick Sommerfeld

Winterreifen – ein Muss zur kalten Jahreszeit?

Dienstag, 5. Januar 2010

Im Winter kann es durch Eis und Schnee schnell einmal zu gefährlichen Schlitterpartien kommen – vor allem, wenn man auch bei Tiefsttemperaturen mit Sommerreifen fährt.

Unser Schaden-Team rät deshalb:

Auch wenn es keine eindeutige gesetzliche Vorschrift gibt, die das Fahren mit Winterreifen vorschreibt, ist es nach § 2 Abs. 3a StVO verboten, ohne eine an Wetterverhältnisse angepasste Bereifung zu fahren. Damit wird die Nutzung von Winterreifen zwar nicht explizit verordnet, aber  nur diese spezielle Bereifung bietet eine optimale Anpassung an Witterungsverhältnisse. Denn Winterreifen schützen nicht nur vor Geldbußen, sondern erhöhen auch die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte.

Darauf weist auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin:

Sollte es im Winter zu einem Unfall kommen und die Ursache auf eine mangelhafte Bereifung zurückzuführen sein, kann je nach Grad der Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz teilweise oder gar ganz gekürzt werden.

© Miredi - Fotolia.comAuch wenn in Deutschland lediglich eine an Wetterverhältnisse angepasste Bereifung und nicht speziell Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben sind, kann die Gesetzeslage in anderen Ländern ganz anders sein. In Österreich gilt zum Beispiel vom 1. November bis zum 15. April strikte Winterreifenpflicht. Wer in dieser Zeit dennoch mit Sommerreifen unterwegs ist, dem droht neben einem hohen Bußgeld auch die Stilllegung des Fahrzeugs. Informieren Sie sich also vor Ihrem nächsten Skiurlaub ausführlich über die Gesetzlage im Urlaubsland – sonst endet der Winterurlaub bereits gleich hinter der Grenze.

Wer die Tipps aus unserem Schaden-Team und vom GDV beachtet und sich rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einstellt, muss auch bei Schnee und Glätte sein Fahrzeug nicht stehen lassen und kommt mit umsichtigem Fahren in der Regel gut durch den Winter.

Das sollte jedem Fahrer wichtig sein – nicht nur im Interesse der eigenen Sicherheit, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Bla und Blubb

Amalia


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