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Schadenersatz bei verschneiten Straßen

Dienstag, 23. Februar 2010

Im Winter steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Viele Kunden der Direct Line fragen sich, wer im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt.

Grundsätzlich gilt: Bei selbstverschuldeten Unfällen, wie zum Beispiel durch das Fehlen passender Bereifung oder unangepasste Geschwindigkeit, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgegners.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Dabei muss man beachten, dass die meisten Teilkaskoversicherungen nur Steinschlag-, Einbruch-, Brand-, Hagel-, Blitzschlag-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden übernehmen. Einen Schutz bei selbstverschuldeten Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bietet allein die Vollkaskoversicherung.

Wer bei Glätteunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Kommune wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die behauptete Pflichtverletzung nachweisen. Die Streupflicht der Kommunen ersetzt jedenfalls nicht eine besonders vorsichtige Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen. Untersuchungen nach Unfällen haben gezeigt, dass die Schuld in vielen Fällen beim Fahrer lag.

Deshalb: Sichern Sie sich durch umsichtige Fahrweise und eine umfassende Kfz-Versicherung ab. So sind Sie bestens für den anhaltenden Winter gerüstet.

Bla und Blubb

Amalia

Es schneit, es schneit…

Samstag, 6. Februar 2010

…und hört gar nicht mehr auf. Auf einen solchen Winter war wohl niemand vorbereitet. Bis auf einige wenige Tage schneit es seit Weihnachten in weiten Teilen Deutschlands fast ununterbrochen. Dicke Mützen, feste Winterschuhe, Schneeketten und Enteisungsspray – wer hat schon so etwas zu Hause, schließlich hat man seit Jahren all das nicht gebraucht.

Aber am wenigsten haben wohl die Winter- und Streudienste mit dem langanhaltenden Schneewetter gerechnet: Die vorhandenen Mengen an Streusalz sind  deutschlandweit fast aufgebraucht. Aber um schwerwiegende Unfälle zu vermeiden, ist Streuen unbedingt notwendig. Deshalb wird nun das verbleibende Salz mit Splitt oder Sand gestreckt. Doch diese Mischung sorgt zwar für schneefreie Straßen, ist aber wie Gift für motorisierten Untersätze: Schäden am Lack und Glas von PKWs sind die Folge.

Immerhin sind nicht alle im Winterschlaf – Firmen wie zum Beispiel Carglass bieten für Kaskoversicherte sofortige Hilfe bei Steinschlag-Schäden an Scheiben.

Also, sollten Sie an der Frontscheibe Ihres Autos einen Steinschlag feststellen, dann melden Sie sich schnell bei Ihrem Versicherer und lassen die Scheibe am besten umgehend reparieren, bevor größere Schäden entstehen. Direct Line übernimmt die Kosten für Glasreparaturen in der Kasko bei Steinschlag auf jeden Fall.

Der Winter ist doch eine schöne Jahreszeit. Deshalb bin ich auch der Meinung: Let it snow, let it snow, let it snow…

Winterreifen – ein Muss zur kalten Jahreszeit?

Dienstag, 5. Januar 2010

Im Winter kann es durch Eis und Schnee schnell einmal zu gefährlichen Schlitterpartien kommen – vor allem, wenn man auch bei Tiefsttemperaturen mit Sommerreifen fährt.

Unser Schaden-Team rät deshalb:

Auch wenn es keine eindeutige gesetzliche Vorschrift gibt, die das Fahren mit Winterreifen vorschreibt, ist es nach § 2 Abs. 3a StVO verboten, ohne eine an Wetterverhältnisse angepasste Bereifung zu fahren. Damit wird die Nutzung von Winterreifen zwar nicht explizit verordnet, aber  nur diese spezielle Bereifung bietet eine optimale Anpassung an Witterungsverhältnisse. Denn Winterreifen schützen nicht nur vor Geldbußen, sondern erhöhen auch die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte.

Darauf weist auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin:

Sollte es im Winter zu einem Unfall kommen und die Ursache auf eine mangelhafte Bereifung zurückzuführen sein, kann je nach Grad der Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz teilweise oder gar ganz gekürzt werden.

© Miredi - Fotolia.comAuch wenn in Deutschland lediglich eine an Wetterverhältnisse angepasste Bereifung und nicht speziell Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben sind, kann die Gesetzeslage in anderen Ländern ganz anders sein. In Österreich gilt zum Beispiel vom 1. November bis zum 15. April strikte Winterreifenpflicht. Wer in dieser Zeit dennoch mit Sommerreifen unterwegs ist, dem droht neben einem hohen Bußgeld auch die Stilllegung des Fahrzeugs. Informieren Sie sich also vor Ihrem nächsten Skiurlaub ausführlich über die Gesetzlage im Urlaubsland – sonst endet der Winterurlaub bereits gleich hinter der Grenze.

Wer die Tipps aus unserem Schaden-Team und vom GDV beachtet und sich rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einstellt, muss auch bei Schnee und Glätte sein Fahrzeug nicht stehen lassen und kommt mit umsichtigem Fahren in der Regel gut durch den Winter.

Das sollte jedem Fahrer wichtig sein – nicht nur im Interesse der eigenen Sicherheit, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Bla und Blubb

Amalia

Ab in den Schnee…

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Weiße Weihnachten ist in unseren Breitengraden ja leider immer seltener geworden. Da mein Frauchen aber auf Schnee nicht verzichten möchte, fährt sie jedes Jahr mit mir über die Feiertage in die Berge zum Skiurlaub.

Gute Planung ist da das A und O. Aus unseren Fehlern der vergangenen Jahre haben wir gelernt. Leere Starterbatterie, ohne Schneeketten den Berg nicht heraufkommen – all das kann uns nicht mehr passieren.

Denn dieses Jahr sind wir bestens vorbereitet. Meine Werkstatt des Vertrauens hat beim Wintercheck auch die Starterbatterie überprüft. Für den Fall eines Staus haben wir Decken und warme Getränke dabei, sodass niemand frieren muss. Und mit den niegelnagelneuen Schneeketten schaffen wir es jeden noch so schneebedeckten Berg hinauf. Das Anlegen der Schneeketten habe ich gleich schon einmal geübt. Da kann nichts mehr passieren.

Ob in der Heimat oder im Urlaub – ich wünsche allen fleißigen Bloglesern frohe Weihnachten.

Wuff Wuff

So mache ich mein Motorrad winterfest

Montag, 14. Dezember 2009

Wenn es Winter wird und die Temperaturen immer mehr sinken, ist das Ende der Motorradsaison nicht mehr weit. Dann kommt mein heißgeliebtes Motorrad für lange Zeit in die Garage. Denn ich gehöre nicht zu den wenigen Hartgesottenen, die einfach ihre Winterbekleidung aus dem Schrank holen und auch noch bei Minusgraden mit ihrem Motorrad durch die Lande fahren.

Wenn Väterchen Frost an die Tür klopft, ist das für mich das sichere Zeichen, mein Motorrad winterfest zu machen. Zuerst fahre ich mit meiner Maschine ein letztes Mal zur nächsten Tankstelle und mach den Tank richtig voll. Das ist notwendig, damit sich kein Kondenswasser bildet oder der Tank von innen rostet und im Extremfall der Rost die Benzinleitung verstopfen kann.

Der Reifenluftdruck sollte zur Einwinterung auf  0,3-0,5 bar über dem normalen Luftdruck aufgefüllt werden. So werden mögliche Druckverluste ausgeglichen und dauerhafte Folgeschäden durch verformte Karkassen vermieden.

Steht ein Ölwechsel kurz bevor, sollte er noch vor der Winterpause erledigt werden, denn die Bestandteile des alten Öls können zu Korrosion im Motorinneren und zu Folgeschäden führen.

Bevor das Motorrad nun für Wochen und Monate in den vorübergehenden Ruhestand geschickt wird, muss es noch gründlich gereinigt werden. Sonst können sich Schmutzreste in Ecken und Winkeln absetzen, Feuchtigkeit anziehen und einen frühzeitigen, verdeckten Rostbefall verursachen. Dann kommt das Motorrad an seinen Standplatz. Wichtig ist es, dass dieser trocken und möglichst salzfrei ist.

Als letztes klemme ich die Batterie ab und lege damit die komplette Elektrik still. Denn auch wenn keine Verbraucher eingeschaltet sind, stellt der Akku permanent Strom zur Verfügung. Steht das Motorrad wie bei mir trocken und frostsicher, kann die abgeklemmte Batterie an Ort und Stelle verbleiben. Bei ungünstigen Standorten empfehlen sich der komplette Ausbau und die Lagerung an einem frostsicheren und trockenen Ort.

Ist die lange Zeit der „Abstinenz“ im Frühjahr vorüber, kann man sein Motorrad umso schneller in Gebrauch nehmen, je besser die Vorbereitungen vorm Winter waren – ganz ohne böse Überraschungen.

Farbenfroh und sicher durch den Alltag

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Ich bin ein Neonsalmler. Wegen meiner schönen bunten Farben werde ich nirgendwo übersehen. In der freien Natur hat das durchaus einen Sinn, denn die grellen Farben haben im offenen Meer eine Warnfunktion für alle Feinde der Neonsalmler.

Diese Funktionen können sich Verkehrsteilnehmer besonders im Winter, wenn die Licht- und Sichtverhältnisse schlechter werden, zu Nutze machen. Besonders Kinder sind dann im Straßenverkehr gefährdet.

© Zanna - Fotolia.comEltern sollten sich deshalb nicht nur darum sorgen, dass die Winterausstattung ihrer Kleinen warm genug ist, sondern dass sie ebenso funktional ist. Kräftige Signalfarben und nützliche Leuchtstreifen an Jacken und Taschen machen Autofahrer auf Kinder aufmerksam. Außerdem sollten sie regelmäßig die Elektrik vom Fahrrad ihres Kindes kontrollieren. Kinder erkennen oftmals noch nicht die Gefahr, in die sie sich begeben, wenn sie ohne Licht fahren. Wichtig ist deshalb auch, dass Sie mit Ihrem Kind reden und es über Gefahren im (winterlichen) Straßenverkehr aufklären.

Mit Farbe durch den Alltag – ich bin doch das beste Beispiel dafür, wie schön das sein kann.

Bla und Blubb


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