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Beitragserhöhung von Ihrer Kfz-Versicherung? Auch nach dem 30.11. können Sie noch wechseln!

Freitag, 3. Dezember 2010

Es ist immer gut, sich zu informieren und verschiedene Kfz-Versicherungstarife zu ver- gleichen. Wer seine Kfz-Versicherung ganz normal zum Ablauf des Versicherungsvertrages wechseln will, muss dem Versicherer seine Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel also bis spätestens 30. November, schriftlich eingereicht haben. Wichtig ist, dass der Eingang der Kündigung beim Versicherer für die Fristeinhaltung zählt. Ab dem 01. Januar gilt dann der neue Vertrag, ob beim alten oder bei einem neuen Kfz-Versicherer.

Aber auch nach dem Stichtag am 30. November ist es noch möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln und dabei zu sparen – vor allem wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer diese Information erst nach Ablauf der vorgenannten Kündigungsfrist verschickt.

Wenn dem Kunden eine Beitragserhöhung des Kfz-Versicherers schriftlich mitgeteilt wird, hat er immer innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt also auch dann, wenn der Versicherer die Beitragsrechnung erst nach dem Stichtag am 30. November verschickt – um womöglich die Zahl der Kündigungen niedrig zu halten. So mancher Kunde hat sich vielleicht den 30. November als letztmöglichen Termin zur Kündigung der Kfz-Versicherung gemerkt und nimmt die Preiserhöhung einfach hin – ohne zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Auch in diesem Jahr wird diese Methode von verschiedenen Versicherern praktiziert. In so einem Fall sollte der Kunde unbedingt Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht machen. Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar mit Erhalt der Beitragsrechnung bekannt werden sollte, gilt das Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann die Kfz-Versicherung dann immer noch wechseln.

Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch für den Fall, dass die Kfz-Versicherung die Bedingungen des Vertrages so geändert hat, dass die neuen Bedingungen zu einer Erhöhung des Beitrags führen.

Nick Sommerfeld

Die Ergebnisse von Finanztest 12/2010: Direct Line belegt Spitzenpositionen

Mittwoch, 17. November 2010

Nach den bereits sehr überzeugenden Ergebnissen von Finanztest in der letzten Ausgabe (11/2010) hat die Direct Line Versicherung AG erneut ein ausgezeichnetes Ergebnis erreicht: Im so genannten Nachtest der Finanztest in Ausgabe 12/2010 belegt Direct Line in drei von vier Modellfall-Berechnungen den ersten Platz: „Eine umweltbewusste Fahrerin“ und „Ein Vielfahrer“ sowie „Alleinfahrerin“. Darüber hinaus belegt Direct Line dreimal den zweiten Platz. Das Beitragsniveau der Kfz-Tarife von Direct Line wurde im Test bei Haftpflicht und Vollkasko „weit besser als der Durchschnitt“ bewertet – dies gilt sowohl für den Klassik- als auch für den Basis-Tarif. Wie in der Finanztest-Ausgabe 11/2010, die vor einem Monat veröffentlicht worden ist, fand Direct Line erneut als eine von wenigen Gesellschaften einen Platz in der Rubrik „Unser Rat“.

Jedes Jahr prüft Finanztest im Rahmen eines Nachtests noch einmal die Tarife der Autoversicherer zum 01.01., da viele Versicherer die Angebote mit dem Herannahen des Stichtages 30.11. zur Kündigung der Kfz-Versicherung noch einmal verändern. Dieses Mal hat das Magazin 149 Angebote von 74 Kfz-Versicherern in Deutschland verglichen.

Für Autofahrer lohnt es sich immer, frühzeitig Informationen einzuholen und verschiedene Tarife zu vergleichen – auch kurz vor dem Kündigungstermin am 30. November 2010. Auf der Webseite von Direct Line können sich Verbraucher in weniger als 5 Minuten ganz einfach ein unverbindliches Angebot erstellen. Dazu benötigen sie lediglich ihre letzte Beitragsrechnung und ihren Fahrzeugschein. Den Antrag für die passende Kfz-Versicherung können sie im Anschluss ganz bequem online stellen.

Übrigens: Auch Autofahrer, die schon zu Beginn der Wechselsaison bei einem neuen Versicherer unterschrieben und nun woanders ein günstigeres Angebot gefunden haben, können noch kurzfristig wechseln: In vielen Fällen kann bis zu zwei Wochen nach Vertragsabschluss ab dem Erhalt des Versicherungsscheins der neu abgeschlossene Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Arnd Schröder

10 Tipps für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Freitag, 20. November 2009

© Dmitriy Melnikov - Fotolia.comDer Weg zu einer neuen Versicherung – vom Versicherungsvergleich bis zur Kündigung – ist ganz leicht. Das zeigen auch unsere 10 Tipps zum Versicherungswechsel  – wenn Sie die beachten, kann gar nichts mehr schief gehen…

Vergleichen

  1. Mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung kann man mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
  2. Der Vergleich verschiedener Anbieter im Tarif-Dschungel lohnt sich: Bei mehr als 100 Versicherungen in Deutschland ist die Auswahl ebenso groß wie der Preisunterschied.
  3. Nutzen Sie dazu einen kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich im Internet.
  4. Bei vielen Versicherungen fließen sogenannte „weiche Kriterien“ wie Fahrpraxis oder Nutzung des Autos als Firmen- oder Familienwagen in die Berechnung der Prämie mit ein. Manche Unternehmen belohnen so „gute“ Fahrer mit besonders günstigen Angeboten.

Prüfen

  1. Erst prüfen, dann abschließen. Als Kunde sollte man sich keinesfalls unter Druck setzen lassen, sondern in Ruhe vergleichen. Dabei sollte man das Kleingedruckte ganz genau lese und stets das Gesamtpaket im Blick haben. Ebenfalls nicht unwichtig ist die maximale Absicherung im Schadenfall. Hier ist beispielsweise eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal sowie eine Deckungssumme bei Personenschäden je geschädigter Person von 8 Mio pauschal erwähnenswert.
  2. Neben einem guten Preis zählt auch der Service. Vorher sollte man sich deshalb bestens informieren: Wird der Kundenservice beim jeweiligen Anbieter groß geschrieben? Sind Servicemitarbeiter rund um die Uhr erreichbar? Wie schnell ist die Schadenregulierung? TÜV-Siegel und Tests unabhängiger Medien geben Aufschluss über die Servicequalität des jeweiligen Unternehmens.

Kündigen

  1. Erst kündigen, wenn der neue Versicherer den Vertragsabschluss bestätigt hat. Nur so bleibt ein durchgehender Versicherungsschutz gewährleistet.
  2. Alte Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen. Der Großteil aller Versicherungen kann zum Jahreswechsel gekündigt werden, der Stichtag dabei ist der 30. November.
  3. Ein Wechsel ist ohne Kündigung möglich, wenn man das Fahrzeug wechselt. Der bisherige Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs.
  4. Bei einer Prämienerhöhung hat man stets ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

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