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Silvesterparty – und wo parke ich mein Auto?

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Ich freue mich ja schon so auf Silvester! Dieses Jahr feiere ich mit ein paar Freunden in Berlin eine tolle Party. Aber was mache ich eigentlich mit meinem Auto, wenn um Mitternacht das Feuerwerk erst richtig losgeht? Nach der Silvesternacht sind nämlich Schäden am Auto durch Feuerwerkskörper keine Seltenheit – vor allem, wenn man ein Cabriolet besitzt. Um dieses Risiko gering zu halten, sollte jeder Autofahrer ein paar Dinge beachten, denn nicht immer kommt die Versicherung für Schäden auf.

Das Auto gehört an Silvester am besten in die Garage oder unter einen Carport. Dort ist es vor Schäden durch Böller und Raketen am besten geschützt. Wer keine geeignete Unterstellmöglichkeit hat, sollte sein Fahrzeug besser in ein Parkhaus stellen oder zumindest aus einer gefährlichen Zone entfernen. Vor allem das Parken vor Kneipen oder an großen und belebten Straßen ist zu Silvester ungünstig.

Kommt es doch zu einem Brand- oder gar Explosionsschaden, übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden, also auch für eine verirrte Silvesterrakete. Ist der Verursacher bekannt, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung. Für Dellen durch herabfallende Gegenstände und Vandalismus durch Unbekannte kommt die Vollkaskoversicherung in der Regel auf. Besonders Besitzer von Cabrios müssen zu Silvester noch größere Vorsicht walten lassen. Bei Cabrios zahlt die Teilkaskoversicherung zwar auch die Schäden, die durch eine Explosion hervorgerufen werden, eine Beschädigung des Cabrio-Daches durch die herabfallende Glut von Raketen deckt sie aber nicht ab. Hier greift ansonsten die Vollkaskoversicherung.

Nicht nur beim Parken ist an Silvester Vorsicht geboten. Auch eine Autofahrt ist risikoreich, da so mancher Übeltäter brennende Böller gern auf vorbeifahrende Fahrzeuge wirft. Deshalb ist es ratsam, das Auto in der Zeit von etwa 23.30 bis 01.00 Uhr stehen zu lassen. Wenn man das eine oder andere Gläschen Schampus getrunken hat, sollte man das Auto sowieso stehen lassen!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Monika

Die Ergebnisse von Finanztest 12/2010: Direct Line belegt Spitzenpositionen

Mittwoch, 17. November 2010

Nach den bereits sehr überzeugenden Ergebnissen von Finanztest in der letzten Ausgabe (11/2010) hat die Direct Line Versicherung AG erneut ein ausgezeichnetes Ergebnis erreicht: Im so genannten Nachtest der Finanztest in Ausgabe 12/2010 belegt Direct Line in drei von vier Modellfall-Berechnungen den ersten Platz: „Eine umweltbewusste Fahrerin“ und „Ein Vielfahrer“ sowie „Alleinfahrerin“. Darüber hinaus belegt Direct Line dreimal den zweiten Platz. Das Beitragsniveau der Kfz-Tarife von Direct Line wurde im Test bei Haftpflicht und Vollkasko „weit besser als der Durchschnitt“ bewertet – dies gilt sowohl für den Klassik- als auch für den Basis-Tarif. Wie in der Finanztest-Ausgabe 11/2010, die vor einem Monat veröffentlicht worden ist, fand Direct Line erneut als eine von wenigen Gesellschaften einen Platz in der Rubrik „Unser Rat“.

Jedes Jahr prüft Finanztest im Rahmen eines Nachtests noch einmal die Tarife der Autoversicherer zum 01.01., da viele Versicherer die Angebote mit dem Herannahen des Stichtages 30.11. zur Kündigung der Kfz-Versicherung noch einmal verändern. Dieses Mal hat das Magazin 149 Angebote von 74 Kfz-Versicherern in Deutschland verglichen.

Für Autofahrer lohnt es sich immer, frühzeitig Informationen einzuholen und verschiedene Tarife zu vergleichen – auch kurz vor dem Kündigungstermin am 30. November 2010. Auf der Webseite von Direct Line können sich Verbraucher in weniger als 5 Minuten ganz einfach ein unverbindliches Angebot erstellen. Dazu benötigen sie lediglich ihre letzte Beitragsrechnung und ihren Fahrzeugschein. Den Antrag für die passende Kfz-Versicherung können sie im Anschluss ganz bequem online stellen.

Übrigens: Auch Autofahrer, die schon zu Beginn der Wechselsaison bei einem neuen Versicherer unterschrieben und nun woanders ein günstigeres Angebot gefunden haben, können noch kurzfristig wechseln: In vielen Fällen kann bis zu zwei Wochen nach Vertragsabschluss ab dem Erhalt des Versicherungsscheins der neu abgeschlossene Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Arnd Schröder

Einfach und clever: Die neuen Web-Videos der Direct Line

Mittwoch, 1. September 2010

Den Durchblick im Versicherungs-Dschungel zu bewahren ist nicht ganz leicht – die neuen Web-Videos der Direct Line helfen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen – ganz einfach! In den Videos sehen wir zwei Freunde, die sich über Themen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Co. unterhalten, Daniel und Henrik: Daniel ist offensichtlich bei Direct Line versichert und kennt für jede Frage die passende Antwort. Sein Freund Henrik ist etwas unsicher und fragt lieber nochmal nach, bevor er sich entscheiden kann.

Die kurzen Videos geben schnell und anschaulich Auskunft zu vielen Fragen, die bei der Wahl der richtigen Versicherung wichtig sind: Gilt ein Motorrad als Zweitwagen? Wie sind die Insassen meines Autos eigentlich versichert? Kann ich bei der Versicherung meines Zweitfahrzeugs von den „Prozenten“ des Ersten profitieren? Dazu werden die wichtigsten Tarife noch einmal erklärt und auf die Besonderheiten der Produkte von Direct Line aufmerksam gemacht.

So lernen wir von Daniel, dass bei Direct Line der Zweitwagen* im günstigsten Fall in der gleichen Schadenfreiheitsklasse versichert werden kann, wie der Erste – unfallfreies Fahren wird also belohnt! Und bei dem Zusatztarif Kasko Clever* wird der Werkstattbesuch zur Nebensache, für Vollkasko- und Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf den Versicherungsbeitrag in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall. Sie profitieren zusätzlich von vielen attraktiven Zusatzleistungen unserer zertifizierten Partnerwerkstätten.

Die neuen Web-Videos können Sie sich bei Direct Line oder bei Youtube ansehen.

Ich bin gespannt auf Ihr Feedback!

Nick Sommerfeld

*gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB). Dem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde. Bei gleicher Schadenfreiheitsklasse und Tarifierungsmerkmalen (z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung, Stellplatz) für Ihr Zweitfahrzeug errechnet sich ein höherer Versicherungsbeitrag.

Hochwasser-Alarm – Wie ist mein Auto versichert?

Mittwoch, 11. August 2010

Nach diesem heißen Sommer im Juli gibt es nun im August eine regelrechte Hochwasser-Welle vor allem in Sachsen und Brandenburg. Die Ausmaße sind gravierend, ganze Orte müssen evakuiert werden, Häuser sind ohne Strom, Straßen in reißende Bäche verwandelt. Neben Hausbesitzern und Mietern gehören natürlich auch die Autofahrer zu den Leidtragenden. Für sie ist es wichtig zu wissen, wie sie solche Schäden vermeiden können, wie sie im Ernstfall reagieren und ob dann ihre Versicherung einspringt.

Bei einer vorherigen Unwetterwarnung kann jeder dazu beitragen, den Schaden möglichst gering zu halten. Wird also ein drohendes Hochwasser vorausgesagt, schützt man sein Auto am besten, indem man sämtliche Warnmeldungen ernst nimmt und möglichst schnell darauf reagiert. Wenn man zum Beispiel dazu aufgefordert wird, sein Auto von einem gefährdeten Gebiet zu entfernen, sollte man dieser Aufforderung nachkommen. Die öffentlichen Behörden geben im Zweifelsfall Auskunft darüber, wo das Auto sicher abgestellt werden kann.

Hochwasserschäden sind durch eine Teil- und Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Zu den Leistungen gehört die „Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.“ Bricht also ein Deich oder schwellen Bäche oder Flüsse plötzlich so stark an, dass ganze Gebiete unter Wasser stehen, wie zum Beispiel Straßen oder Parkplätze, sind die daraus am Fahrzeug entstandenen Schäden bereits über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Achtung: Wer trotz einer entsprechenden Unwetterwarnung sein Auto in Gefahr bringt, handelt grob fahrlässig und hat keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz.

Ein Wasserschaden am Auto ist in den meisten Fällen ein Totalschaden. Die Trockenlegung des Wagens ist meist nicht mehr wirtschaftlich vertretbar möglich – insbesondere, wenn das Wasser bis zum Armaturenbrett steht. Der geringste Schaden droht, wenn das Wasser „nur“ bis zum Stoßdämpfer gelangt ist. In jedem Fall sollte der PKW durch eine Fachwerkstatt überprüft werden, die den Umfang des Wasserschadens feststellen kann. Am besten sollte der Wagen dorthin transportiert werden – das Starten könnte einen gefährlichen Motorschlag auslösen – die Zerstörung des Motors wäre die Folge und dieses Ereignis wäre auch nicht versichert. Im Kaskoschadenfall gut zu wissen: Direct Line sendet sogar Gutachter vor Ort, die den Schadenumfang gleich feststellen können. Lohnt sich eine Reparatur des betroffenen Autos, übernimmt die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird wie üblich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt – gegebenenfalls abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und des Restwertes. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt findet bei Teilkaskoschäden übrigens nicht statt.

Auf jeden Fall gilt: Je schneller der Schaden gemeldet wird, desto schneller und unkomplizierter erfolgt die Bearbeitung. Daher am besten gleich vom Unfallort aus Direct Line den Schaden melden. Übrigens müssen Schadenfälle bei Direct Line innerhalb einer Woche gemeldet werden.

Ich kann mich also in meinem Aquarium entspannt zurücklehnen, weil die bei der Direct Line ja jeden Tag rund um die Uhr im Schadenfall erreichbar sind.

Bla und Blubb

Amalia

Neue Tarife bei der Direct Line

Donnerstag, 24. Juni 2010

Schon lange überlegen meine Frau und ich, einen Zweitwagen zu kaufen. Aus Kostengründen stehen nur gut erhaltene Gebrauchtwagen zur Debatte. Doch wegen der zusätzlichen Versicherungssumme haben wir lange mit uns gerungen. Bis jetzt! Denn jetzt gibt es gleich zwei neue Tarife der Direct Line, die uns unsere Entscheidung maßgeblich erleichtern:
Sowohl die neue Vollkasko SPAR, eine günstigere Variante der Vollkasko speziell für Gebrauchtwagen und der Zusatztarif KASKO-Clever für die Kasko, gehen auf die besonderen Bedürfnisse von Versicherungsnehmern mit älteren Fahrzeugen ein.

So fällt uns die Entscheidung zwischen Vollkasko und Teilkasko gar nicht mehr schwer. Denn die Vollkasko SPAR ist die ideale Zwischenlösung: Wie eine abgespeckte Vollkasko-Versicherung beinhaltet sie die Absicherung gegen einen Totalschaden durch Vandalismus oder selbstverschuldeten Unfall, nicht aber gegen kleinere Schäden wie Kratzer oder Beulen. Darüber hinaus enthält sie alle Leistungen einer klassischen Teilkasko wie Schäden durch Brand und Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- oder Gerölllawinen, Marderbiss oder Kollisionen mit Tieren.

Und auch der neue Zusatztarif KASKO-Clever trägt zu unserer Entscheidung für einen Zweitwagen bei. Denn damit können jetzt nicht nur Vollkasko-Versicherte tolle Vorteile nutzen, sondern auch Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf die Prämie der Teilkaskoversicherung, eine  preisgünstige Werkstattbindung bei zertifizierten Partnern der Direct Line sowie viele attraktive Zusatzleistungen.

Jetzt müssen wir uns nur noch für ein Auto entscheiden…


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