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Halterwechsel – ganz ohne Stress und Ärger

Freitag, 19. November 2010

Wer schon einmal ein Auto verkauft hat, der weiß, dass die Angelegenheit ganz schön anstrengend sein kann – besonders wenn das Fahrzeug von privat an privat den Besitzer wechseln soll. Mit einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung oder bei Online-Portalen ist es längst nicht getan: Jeder Verkäufer sollte darauf achten, dass er einen dem aktuellen Wert des Autos entsprechenden Kaufpreis erhält. Doch hält der Verkäufer endlich das Geld in den Händen, ist die Sache noch nicht ganz erledigt.

Bei einem Verkauf und Halterwechsel des Fahrzeugs wird meistens vereinbart, dass der neue Besitzer das gekaufte Fahrzeug ummelden muss. Dies kann eine ganze Menge Ärger nach sich ziehen, wenn der Käufer das nicht macht.

Dabei benötigt die Abmeldung des Fahrzeugs vor dem Verkauf nur wenig Zeit und Aufwand: Einfach das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde „abmelden“, das heißt im Amtsdeutsch „außer Betrieb setzen“. Sie dürfen das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung sogar innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Betriebserlaubnis (anstelle der Zulassungsbescheinigung bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder)
  • Das bisherige bzw. die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) oder N1 (LKW, Lieferwagen bis zu 3,5 Tonnen) an eine anerkannte Verwertungsstelle benötigen Sie zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 FZV

Übrigens: Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Diese hier beschriebene sichere Variante hat leider auch einen Haken: Der Käufer benötigt für eine Probefahrt dann ein Kurzzeitkennzeichen.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug für den Verkauf nicht abmelden wollen, so sollten Sie unbedingt beachten, mit dem Kaufvertrag die Veräußerungsanzeige für Zulassungsbehörde und Versicherung auszufüllen und zusammen mit dem Käufer zu unterzeichnen. Das Formular für die Veräußerungsanzeige kann man zum Beispiel im Internet fertig zum Ausdrucken finden.

Versäumt der Verkäufer die Abmeldung, kann das zeitraubende und finanzielle Folgen haben. So läuft zum Beispiel die Kfz-Steuer bis zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges weiterhin auf den bisherigen Halter– also bis der neue Besitzer das Auto auf sich zugelassen hat. Wird das Auto aber nicht umgemeldet, so kann der Verkäufer dies der Zulassungsstelle mitteilen. Die Zulassungsstelle kann das Auto des Käufers im schlimmsten Fall stilllegen lassen, falls er sich nicht meldet. Dieser Vorgang kann aber bis zu einem Jahr dauern! Auch Knöllchen werden weiterhin an den Verkäufer adressiert. Er bleibt ggf. auch auf diesen Kosten sitzen, weil er noch als Halter registriert ist.

Darüber hinaus muss der Verkäufer unbedingt seine Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informieren – ansonsten bleibt er gegebenenfalls auf der ab dem Verkauf anfallenden Versicherungsprämie sitzen und kann im schlimmsten Fall für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.

Monika

Fragen über Fragen – Verunsicherte Ineas Kunden am Telefon

Mittwoch, 28. Juli 2010

Auch an diesem Wochenende riss der Anruferstrom verunsicherter Ineas Kunden nicht ab. Eine einzelne Kollegin berichtete von gut 50 Anfragen am Samstagnachmittag und alle Kunden hatten natürlich Fragen über Fragen. Grund genug für mich die Fragen zu sammeln und hier im Blog darauf einzugehen.

Die am häufigsten gestellte Frage war: Wie und zu wann kann ich meine Versicherung bei der Ineas oder LadyCarOnline in dieser besonderen Situation kündigen?

Rüdiger Strichau, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale in Berlin, rät in der Ausgabe (23.07.2010) des Tagesspiegels allen Versicherungskunden der Ineas und LadyCarOnline, ihren Vertrag am Besten gleich außerordentlich zu kündigen.

Auch der Bund der Versicherten (BdV) rät den Kunden, den Versicherungsvertrag mit der Ineas fristlos zu kündigen. Aus der neuesten Pressemeldung des BdV ist zu entnehmen, dass auch der Versicherungsombudsmann, Professor Günter Hirsch, diese Meinung vertritt.

http://wong.to/ineas_verunsichert_kunden

Der BdV stellt für die Ineas oder LadyCarOnline Kunden auf der eigenen Website ein vorgefertigtes Kündigungsformular zur Verfügung:
http://wong.to/Ineaskunden.

Was passiert mit meinem Vertrag bei Direct Line, wenn Ineas die Schadenfreiheitsklassen nicht bestätigt?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat alle Mitgliedsunternehmen gebeten, eine individuelle Lösung für die ehemaligen Ineas Kunden zu finden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, sprechen Sie bitte unseren Kundenservice darauf an.

Stimmt es, dass Direct Line alle Ineas-Verträge übernimmt?

Nein, Direct Line bietet aber jedem Ineas Kunden, der per Telefon oder per Angebotsrechner im Internet einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung stellt, auch einen Versicherungsschutz an.

Stimmt es, dass Direct Line Schadenszahlungen der Ineas übernimmt?

Nein, Direct Line übernimmt keine Schadenregulierung von Schäden, die vor der Versicherungszeit bei Direct Line entstanden sind.

Was passiert, wenn meine Sonderkündigung von der Ineas nicht akzeptiert wird?

Bei dieser Frage kann ich natürlich nur für Direct Line sprechen. Weiterhin gilt: Direct Line bietet Ineas Kunden an, einen neu bei Direct Line abgeschlossenen Vertrag jederzeit ohne eine Kündigungsfrist wieder stornieren zu können, falls sie im Nachhinein doch Schwierigkeiten mit der Vertragsstornierung bei Ineas bekommen sollten. Damit kommen Kunden ohne Aufwand aus dem mit Direct Line geschlossenen Vertrag raus, sollte die Ineas ältere Rechte geltend machen.

Trotz der hier aufgeführten Fragen und Antworten sollten Ineas Kunden der Medienberichterstattung regelmäßig folgen, da es fast täglich neue Veröffentlichungen und Erkenntnisse zur Lage des niederländischen Versicherers gibt.

Direktversicherungen und herkömmliche Versicherungen – eine Systemfrage?

Dienstag, 27. Oktober 2009

Obwohl Direktversicherungen in den letzten Jahren auf dem Versicherungsmarkt Fuß gefasst haben, stehen viele Versicherungsnehmer dieser Vertriebsform der Versicherung immer noch sehr skeptisch gegenüber. Ich krieg das ja mit, wie hier Interessenten mit zunächst einigem Zweifel anrufen. Dabei ist die Sorge völlig unbegründet.

Denn Direktversicherungen unterscheiden sich im Wesentlichen nur in einem Punkt von „normalen“ Versicherungen: Der Abschluss eines Versicherungsvertrages geschieht bei einer Direktversicherung meist ohne den Außendienst, also ohne den Versicherungsvertreter vor Ort.

© Sascha Deforth - Fotolia.comDie Beratung für den Abschluss der Versicherung erfolgt dabei nicht von Angesicht zu Angesicht, sondern über Internet und Telefon. Das Ganze hat einen positiven Nebeneffekt: Ein Direktversicherer braucht keine Vermittlungsprovisionen und Kosten für Personal vor Ort an verschiedenen Standorten einzuplanen. Das Geschäft kann so von einem Standort aus betrieben werden, ohne dass bei den Versicherungsleistungen Abstriche gemacht werden müssen. Denn Direktversicherungen bieten die gleichen Standards und Leistungen wie herkömmliche Versicherungen.

Direct Line bietet ihren Kunden zusätzlich einen speziellen Service an, falls doch einmal im Einzelfall Probleme auftreten sollten. Unter der Telefonnummer 0800 290 9003 ist der Kundenservice zu erreichen und verbindet bei Bedarf auch direkt zum Qualitätsmanagement.

Denn auch ohne persönlichen Berater vor Ort stellt Direct Line höchste Ansprüche an Qualität, Service und Kundenzufriedenheit. Jede Meinungsäußerung und auch Kritik wird bei Direct Line sehr Ernst und zum Anlass genommen, den Service stetig zu verbessern.

Bla und Blubb
Amalia

Welches Auto fahren Sie?

Donnerstag, 28. August 2008

In der täglichen Arbeit sind wir immer wieder erstaunt, mit welchen Fragen wir unsere Kunden sprachlos machen.

„Waren Sie in den letzten 12 Monaten schadensfrei?” ist zum Beispiel eine Frage, die wir Interessenten stellen, wenn sie einen neuen Vertrag abschließen wollen. Es ist merkwürdig, wie viele diese Frage nicht genau beantworten können und man den Kopf quasi rauchen hört: „…Hm… Ich glaube, da war etwas…. irgendwann gab es mal Ärger.”

Oft diagnostizieren wir dann die sogenannte „Schadensamnesie”, ein Zustand des Vergessens und der Ratlosigkeit.

Einige Interessenten sind auch überfordert, wenn sie uns die Marke ihres Autos nennen sollen. Hier ein beispielhafter Dialog:

Mitarbeiterin: „Welches Auto fahren Sie?”
Kunde: „Ein rotes.”
Mitarbeiterin: „Können Sie mir auch die Automarke nennen?”
Kunde: „Ähm,…. Ich glaube,… ach ja. Ja klar. Es handelt sich um einen Hydranten.”
Mitarbeiterin: „Sie fahren also einen roten Hydranten?”
Kunde: „Äh. Ja.”

Nach aufwendigen Recherchen konnte die tatsächliche Automarke ermittelt werden: Hyundai.

Schönwetterklausel

Montag, 21. Juli 2008

Sonderwünsche? Kein Problem… doch bei diesem Anliegen, kann auch Direct Line nur mit gedrückten Daumen helfen:

Herzlichen Dank für Ihre Nachricht, mir einen Nachtrag bezüglich der Schadensfreiheitsklasseneinstufung zugehen lassen zu wollen.
Wenn es nun noch etwas weniger oder gar nicht mehr regnen würde, wären wir alle sehr zufrieden.

Und ob wir dann zufrieden wären! Sonnenschein verbreitet auch bei uns gute Laune. Dabei wissen die Säuger in unseren Reihen nicht mal, wie es sich anfühlt, von morgens bis abends triefnass zu sein.

Ich jedenfalls habe vorhin brav mein Futter aufgegessen, mein Soll ist erfüllt.

Bla und Blubb
Eure Amalia


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