Die teuersten Fehler beim Melden eines Versicherungsschadens
Freitag, 19. März 2010
Ooch een juter Fahrer wie icke macht mal eenen Fehler – und dann knallt´s jewaltig. So wie letzte Woche. So blöd dit ooch ist – zum Glück bin ick ja jut versichert. Nur blöderweise hab ick in der janzen Hektik so wirklich allet falsch jemacht, wat man nur falsch machen kann.
Damit es Ihnen nicht ooch so erjeht, hier eenmal een paar Kardinalsfehler, die man beim Melden eines Schadens machen kann:
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Anzeigenfristen
Ein Fehler, der oft gemacht wird, ist zu lange zu warten, bis man den Unfall bei seiner Versicherung meldet. Wenn Schadenersatzansprüche gegen einen gestellt werden, sollte man den Unfall am besten noch von der Unfallstelle aus melden, spätestens aber innerhalb der folgenden sieben Tage ab dem Unfallereignis.
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Richtige Angaben
Auch wenn es versehentlich geschieht, falsche Angaben bei der Schadensmeldung können schwerwiegende Folgen haben. Die Versicherung kann im schlimmsten Fall die Leistung verweigern, kürzen oder bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.
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Vollständigkeit der Angaben
In der Hektik passiert es schnell, dass man die erforderlichen Daten unvollständig oder gar nicht aufnimmt. Man sollte aber am besten folgendes notieren: Wer ist der Autohalter, wer saß zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, wo ist der Wagen versichert. Eine nützliche Hilfe dabei kann der „Europäische Unfallbericht“ sein, den man gemeinsam mit allen Beteiligten ausfüllt. Um sich abzusichern sollte man sich auch den Personalausweis der Unfallbeteiligten zeigen lassen – denn durch unvollständig vorliegende Daten kann es zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung kommen: Die vollständige Regulierung kann erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.
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Unfallstelle absichern
Ein folgenschwerer Fehler ist, die Unfallstelle nicht abzusichern. Denn dann drohen Folgeunfälle, für die man selber auch verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb wird auch schon das „Nicht-Absichern“ der Unfallstelle mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.
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Polizei rufen
Um einen Unfall “unkompliziert” zu regeln, ist es von Vorteil, die Polizei zu rufen. Der Unfallhergang kann durch sie ordnungsgemäß festgehalten werden. Die Polizei muss aber nicht bei jedem Unfall kommen (hoheitliche Bestimmungen). Bei unstrittigen Unfallhergängen reicht auch der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht aus, der von den Unfallbeteiligten auszufüllen und zu unterschreiben ist. Neutrale Unfallzeugen sind dabei von besonderer Wichtigkeit.
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Eigenregulierung
Genauso wenig sollte man auch darauf eingehen, einen Unfall gegen Barzahlung ohne Versicherung zu regeln, nur um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Das ist viel zu riskant. Nur wenn der Schaden 750 Euro nicht übersteigt, kann eine Eigenregulierung erfolgen. Es ist in diesem Fall darauf zu achten, dass man sich vom Geschädigten quittieren lässt, für was und in welcher Höhe er das Geld erhalten hat.
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Beweissicherung
Eines sollte man auch niemals tun: Das Auto zu früh beiseite fahren. Der Unfallort wird dadurch verändert und somit auch die Beweissituation. Bevor man das Auto bewegt, sollte die Unfallsituation deshalb mit Kreide markiert werden. Auch Fotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen sind oft sehr hilfreich. Deshalb ist es empfehlenswert, stets eine Kamera im Fahrzeug mit sich zu führen.
Aber Sie sind ja bestimmt nicht so blöd wie icke, wa?
Tschüssikowski, der Klaus


