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Um das Thema Versicherung kommt niemand herum, egal ob Autoversicherung, Motorradversicherung, Rechtschutzversicherung oder Privathaftpflichtversicherung . Bei der Auswahl der richtigen Versicherung kann man schnell den Überblick verlieren. Um die Klippen der Versicherungswelt (Vergleich, Wechsel und Abschluss) sicher zu meistern, bietet das Direct Line Blog Unterstützung in Form aktueller Nachrichten und ausführlicher Berichte rund um das Thema Versicherung. So bekommen Sie genau den Schutz, den Sie brauchen – immer sicher, immer zu günstigen Tarifen!

Neue Tarife bei der Direct Line

Donnerstag, 24. Juni 2010

Schon lange überlegen meine Frau und ich, einen Zweitwagen zu kaufen. Aus Kostengründen stehen nur gut erhaltene Gebrauchtwagen zur Debatte. Doch wegen der zusätzlichen Versicherungssumme haben wir lange mit uns gerungen. Bis jetzt! Denn jetzt gibt es gleich zwei neue Tarife der Direct Line, die uns unsere Entscheidung maßgeblich erleichtern:
Sowohl die neue Vollkasko SPAR, eine günstigere Variante der Vollkasko speziell für Gebrauchtwagen und der Zusatztarif KASKO-Clever für die Kasko, gehen auf die besonderen Bedürfnisse von Versicherungsnehmern mit älteren Fahrzeugen ein.

So fällt uns die Entscheidung zwischen Vollkasko und Teilkasko gar nicht mehr schwer. Denn die Vollkasko SPAR ist die ideale Zwischenlösung: Wie eine abgespeckte Vollkasko-Versicherung beinhaltet sie die Absicherung gegen einen Totalschaden durch Vandalismus oder selbstverschuldeten Unfall, nicht aber gegen kleinere Schäden wie Kratzer oder Beulen. Darüber hinaus enthält sie alle Leistungen einer klassischen Teilkasko wie Schäden durch Brand und Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- oder Gerölllawinen, Marderbiss oder Kollisionen mit Tieren.

Und auch der neue Zusatztarif KASKO-Clever trägt zu unserer Entscheidung für einen Zweitwagen bei. Denn damit können jetzt nicht nur Vollkasko-Versicherte tolle Vorteile nutzen, sondern auch Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf die Prämie der Teilkaskoversicherung, eine  preisgünstige Werkstattbindung bei zertifizierten Partnern der Direct Line sowie viele attraktive Zusatzleistungen.

Jetzt müssen wir uns nur noch für ein Auto entscheiden…

Die Rente rückt näher…

Dienstag, 22. Juni 2010

Ick weeß, ick weeß, bei eenem Jungspund wie icke es bin, kann man es kaum glooben, aber es ist tatsächlich wahr:

Ende des Sommers jeh ick in Rente.

Ooch wenn ick meenen Job als Hausmeister bei der Direct Line liebe, jetzt darf eene neue Jeneration mal ran. Mit eenem lachenden und eenem weinenden Auge werde ick die Direct Line verlassen. Die lieben und netten Kollegen werden mir echt fehlen, anderseits werde ick nix dagegen haben, ooch mal uff der faulen Haut zu liegen.

Und een Jutes hat es ja: Als Rentner kann ick demnächst bei meener Autoversicherung ordentlich was sparen. Denn wenn ick nicht mehr jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit muss, verringert sich meene Kilometerleistung und damit ooch mein Versicherungsbeitrag.

Soviel hab ick hier in den letzten Jahren über Kfz-Versicherungen immerhin jelernt…

Tschüsskowski, der Klaus

Die teuersten Fehler beim Melden eines Versicherungsschadens

Freitag, 19. März 2010

Ooch een juter Fahrer wie icke macht mal eenen Fehler – und dann knallt´s jewaltig. So wie letzte Woche. So blöd dit ooch ist – zum Glück bin ick ja jut versichert. Nur blöderweise hab ick in der janzen Hektik so wirklich allet falsch jemacht, wat man nur falsch machen kann.

Damit es Ihnen nicht ooch so erjeht, hier eenmal een paar Kardinalsfehler, die man beim Melden eines Schadens machen kann:

  1. Anzeigenfristen

    Ein Fehler, der oft gemacht wird, ist zu lange zu warten, bis man den Unfall bei seiner Versicherung meldet. Wenn Schadenersatzansprüche gegen einen gestellt werden, sollte man den Unfall am besten noch von der Unfallstelle aus melden, spätestens aber innerhalb der folgenden sieben Tage ab dem Unfallereignis.

  2. Richtige Angaben

    Auch wenn es versehentlich geschieht, falsche Angaben bei der Schadensmeldung können schwerwiegende Folgen haben. Die Versicherung kann im schlimmsten Fall die Leistung verweigern, kürzen oder bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.

  3. Vollständigkeit der Angaben

    In der Hektik passiert es schnell, dass man die erforderlichen Daten unvollständig oder gar nicht aufnimmt. Man sollte aber am besten folgendes notieren: Wer ist der Autohalter, wer saß zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, wo ist der Wagen versichert. Eine nützliche Hilfe dabei kann der „Europäische Unfallbericht“ sein, den man gemeinsam mit allen Beteiligten ausfüllt. Um sich abzusichern sollte man sich auch den Personalausweis der Unfallbeteiligten zeigen lassen – denn durch unvollständig vorliegende Daten kann es zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung kommen: Die vollständige Regulierung kann erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

  4. Unfallstelle absichern

    Ein folgenschwerer Fehler ist, die Unfallstelle nicht abzusichern. Denn dann drohen Folgeunfälle, für die man selber auch verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb wird auch schon das „Nicht-Absichern“ der Unfallstelle mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.

  5. Polizei rufen

    Um einen Unfall “unkompliziert” zu regeln, ist es von Vorteil, die Polizei zu rufen. Der Unfallhergang kann durch sie ordnungsgemäß festgehalten werden. Die Polizei muss aber nicht bei jedem Unfall kommen (hoheitliche Bestimmungen). Bei unstrittigen Unfallhergängen reicht auch der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht aus, der von den Unfallbeteiligten auszufüllen und zu unterschreiben ist. Neutrale Unfallzeugen sind dabei von besonderer Wichtigkeit.

  6. Eigenregulierung

    Genauso wenig sollte man auch darauf eingehen, einen Unfall gegen Barzahlung ohne Versicherung zu regeln, nur um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Das ist viel zu riskant. Nur wenn der Schaden 750 Euro nicht übersteigt, kann eine Eigenregulierung erfolgen. Es ist in diesem Fall darauf zu achten, dass man sich vom Geschädigten quittieren lässt, für was und in welcher Höhe er das Geld erhalten hat.

  7. Beweissicherung

    Eines sollte man auch niemals tun: Das Auto zu früh beiseite fahren. Der Unfallort wird dadurch verändert und somit auch die Beweissituation. Bevor man das Auto bewegt, sollte die Unfallsituation deshalb mit Kreide markiert werden. Auch Fotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen sind oft sehr hilfreich. Deshalb ist es empfehlenswert, stets eine Kamera im Fahrzeug mit sich zu führen.

Aber Sie sind ja bestimmt nicht so blöd wie icke, wa?

Tschüssikowski, der Klaus

Sturmtief über Deutschland – wer hilft im Schadensfall?

Mittwoch, 3. März 2010

Was ist da draußen bloß los? Irgendwas muss passiert sein, dass bei uns die Telefone nicht mehr still stehen. Und ob – Xynthia war los! Dieses Sturmtief zog am Wochenende über Deutschland und riss alles mit sich, was nicht niet- und nagelfest war. So richtet Xynthia innerhalb kürzester Zeit erhebliche Schäden an Häusern, Straßen und Autos an. Doch für  Autobesitzer, deren Autos von Xynthia auf so unliebsame Weise berührt wurden und die eine Teilkaskoversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, gibt es beruhigende Nachrichten:

Bei Sturmschäden greift der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung. Als Sturm wird eine starke Windbewegung ab Windstärke 8 bezeichnet. Der Schaden am Fahrzeug muss allerdings direkt durch den Sturm entstanden sein. Die Teilkasko ist nur dann zuständig, wenn beispielsweise ein Baum auf einen geparkten Wagen gestürzt ist. Eine weitere beruhigende Nachricht: In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Daher erfolgt nach der Regulierung eines Teilkaskoschadens keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Nur die vereinbarte Selbstbeteiligung muss beglichen werden. Kommt es hingegen zu einem Unfall, weil ein Fahrer gegen einen umgestürzten Baum gefahren ist, ist das ein Fall für die Vollkasko-Versicherung.

In allen diesen unliebsamen Fällen gilt: Den Schaden am besten gleich vom Unfallort telefonisch der Versicherung melden. Außerdem kann man am Telefon auch gleich die weitere Vorgehensweise mit der Versicherung abklären. Wenn ich das alles so sehe, bin ich ganz froh, dass ich hier im seichten Gewässer schwimme.

Bla und Blubb

Amalia

Schadenersatz bei verschneiten Straßen

Dienstag, 23. Februar 2010

Im Winter steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Viele Kunden der Direct Line fragen sich, wer im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt.

Grundsätzlich gilt: Bei selbstverschuldeten Unfällen, wie zum Beispiel durch das Fehlen passender Bereifung oder unangepasste Geschwindigkeit, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgegners.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Dabei muss man beachten, dass die meisten Teilkaskoversicherungen nur Steinschlag-, Einbruch-, Brand-, Hagel-, Blitzschlag-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden übernehmen. Einen Schutz bei selbstverschuldeten Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bietet allein die Vollkaskoversicherung.

Wer bei Glätteunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Kommune wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die behauptete Pflichtverletzung nachweisen. Die Streupflicht der Kommunen ersetzt jedenfalls nicht eine besonders vorsichtige Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen. Untersuchungen nach Unfällen haben gezeigt, dass die Schuld in vielen Fällen beim Fahrer lag.

Deshalb: Sichern Sie sich durch umsichtige Fahrweise und eine umfassende Kfz-Versicherung ab. So sind Sie bestens für den anhaltenden Winter gerüstet.

Bla und Blubb

Amalia

Zentralruf der Autoversicherer

Mittwoch, 3. Februar 2010

Der 1999 ins Leben gerufene Zentralruf der Autoversicherer mit Sitz in Hamburg hilft weiter, wenn einmal etwas passiert und das rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr. Die Notrufzentrale kümmert sich in erster Linie um Anrufe, die über eine der 16.000 Notrufsäulen an Autobahnen im gesamten Bundesgebiet eingehen. Steht keine Notrufsäule an der Autobahn zur Verfügung, erreicht man den Zentralruf im Notfall auch mit dem Handy über die kostenlose Nummer 0800NotfonD (0800-6683663) – Hilfe wird umgehend veranlasst.

Der Zentralruf der Autoversicherer bietet noch einen weiteren Dienst an: Unter der Nummer 0180-25026 (6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz), kann bei Schadensfällen die zuständige Versicherung des Unfallverursachers ermittelt werden. Außerdem wird einem hier bei der Schadensregulierung und -abwicklung im Aus- und Inland geholfen. So kann der Geschädigte schneller an sein Geld gelangen.

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Und wie wir alle wissen, komm bei der Schadensregulierung ich ins Spiel – oder zumindest meine Kollegen.

Bla und Blubb

Amalia


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