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Autounfall im Ausland – Zentralnotruf

Freitag, 17. September 2010

Der Herbst fängt an, die meisten Urlauber sind wieder zuhause – mit einer schönen Erinnerung oder einem tollen Souvenier. Und das Souvenier, das eigentlich niemand braucht, ist ein Autounfall, der am besten noch im Ausland passiert ist. Jahr für Jahr werden etwa 150.000 Deutsche unverschuldet im Ausland in Unfälle verwickelt, die meisten in den beliebten Urlaubsländern Italien, Niederlande und Frankreich. Und dann? Was macht man eigentlich, wenn es denn zur schönsten Zeit des Jahres kracht? An wen wendet man sich und wen ruft man an?

Es gibt so viele Fragen, wenn man nicht im eigenen Land ist und alles scheint so kompliziert. Ich kann euch sagen: Ist es aber nicht. Denn laut einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle verfügt jeder Versicherer in Europa über Schadensregulierungsbeauftragte – und das in jedem EU-Mitgliedsland. Also Dank der Europäischen Union geht alles ganz einfach, denn man muss nur den Zentralruf (0180-25026) anrufen. Dieser stellt dann nach Aufnahme der Daten (Versicherung, Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland) die Verbindung zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Das Aufzeichnen des Unfallhergangs und die präzise Protokollierung sind hier die wichtigsten Schritte. Achten Sie auf eine exakte Vorgehensweise, damit es später nicht zu unschönen Missverständnissen kommt. Alle Beteiligten müssen das Protokoll unterschreiben. Danach hat die Versicherung drei Monate Zeit, dem Geschädigten mitzuteilen, wie der Schadenfall behandelt wird.

Ein weiteres zwar veraltetes aber in den Köpfen verankertes Vorgehen ist die „Grüne Karte“, die früher einmal als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung galt. Es wäre also sinnvoll, diese noch mit auf die Reise zu nehmen. Besonders bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Hier wird die „Grüne Karte“ weiterhin verlangt.

Also, hier noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Tipps und Verhaltensweisen bei einem Unfall:

1. Der standardisierte Europäische Unfallbericht: Dieses Formular vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls in mehreren Sprachen – nicht nur im Ausland. Sie erhalten es bei Ihrer Kfz-Versicherung oder können es unter www.gdv-dl.de/infocenter.html downloaden.

2. Hilfreich ist auch die Broschüre zum Europäischen Unfallbericht. Die Broschüre enthält nützliche Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.

Falls Sie noch mehr über das Thema Schadensregulierung erfahren möchten, finden Sie weitere Tipps unter: www.zentralruf.de .

Übrigens: Die iPhone App von Direct Line hilft Autofahreren nach einer Panne oder einem Unfall einen klaren Kopf zu bewahren und die notwendigen Schritte einzuleiten. Mit dieser mobilen Unfallhilfe haben die Nutzer außerdem direkten Zugriff zu europäischen Notfallnummern, um auch im Ausland schnell und richtig reagieren zu können.

Andreas

Was kann die Direct Line iPhone App?

Freitag, 10. September 2010

Unsere Monika ist schon zu Recht sehr begeistert von der neuen Direct Line Autounfall App. Und auch ich begrüße die Affinität der Direct Line für neue Technologien. Kein Wunder, schließlich ist diese App für uns Leute in der Schadenregulierung eine bahnbrechende Unterstützung, die uns unsere Arbeit deutlich erleichtert.

Wieso? Nun ja, die iPhone App von Direct Line bietet den Anwendern wichtige Informationen und Hilfsmittel, um bei einem Unfall eine Anleitung zu haben, wie Sie sich verhalten sollten und was in welcher Reihenfolge zu tun ist (Unfall-Guide). So kann man im Falle eines Falles wenigstens annähernd einen kühlen Kopf bewahren. Mit der App können Sie außerdem Fotos vom Unfall aufnehmen und verwalten, Sie können die Unfalldaten notieren und dank der praktischen Audioaufnahme-Funktion die Aussagen von Betroffenen und Zeugen zum Unfallhergang direkt aufnehmen. Den Schadenfall mit allen dokumentierten Informationen können Sie dann direkt an die Direct Line oder jede andere beliebige Adresse per E-Mail versenden.

Außerdem erhalten Sie mit der Direct Line App eine praktische Übersicht aller wichtigen Kontaktnummern wie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr sowie Informationen zur nächstgelegenen Partnerwerkstatt.

Also von der neuen iPhone App der Direct Line profitieren nicht nur wir in der Schadenregulierung, sondern vor allem Sie.

Bla und Blubb

Amalia

Die teuersten Fehler beim Melden eines Versicherungsschadens

Freitag, 19. März 2010

Ooch een juter Fahrer wie icke macht mal eenen Fehler – und dann knallt´s jewaltig. So wie letzte Woche. So blöd dit ooch ist – zum Glück bin ick ja jut versichert. Nur blöderweise hab ick in der janzen Hektik so wirklich allet falsch jemacht, wat man nur falsch machen kann.

Damit es Ihnen nicht ooch so erjeht, hier eenmal een paar Kardinalsfehler, die man beim Melden eines Schadens machen kann:

  1. Anzeigenfristen

    Ein Fehler, der oft gemacht wird, ist zu lange zu warten, bis man den Unfall bei seiner Versicherung meldet. Wenn Schadenersatzansprüche gegen einen gestellt werden, sollte man den Unfall am besten noch von der Unfallstelle aus melden, spätestens aber innerhalb der folgenden sieben Tage ab dem Unfallereignis.

  2. Richtige Angaben

    Auch wenn es versehentlich geschieht, falsche Angaben bei der Schadensmeldung können schwerwiegende Folgen haben. Die Versicherung kann im schlimmsten Fall die Leistung verweigern, kürzen oder bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.

  3. Vollständigkeit der Angaben

    In der Hektik passiert es schnell, dass man die erforderlichen Daten unvollständig oder gar nicht aufnimmt. Man sollte aber am besten folgendes notieren: Wer ist der Autohalter, wer saß zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, wo ist der Wagen versichert. Eine nützliche Hilfe dabei kann der „Europäische Unfallbericht“ sein, den man gemeinsam mit allen Beteiligten ausfüllt. Um sich abzusichern sollte man sich auch den Personalausweis der Unfallbeteiligten zeigen lassen – denn durch unvollständig vorliegende Daten kann es zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung kommen: Die vollständige Regulierung kann erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

  4. Unfallstelle absichern

    Ein folgenschwerer Fehler ist, die Unfallstelle nicht abzusichern. Denn dann drohen Folgeunfälle, für die man selber auch verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb wird auch schon das „Nicht-Absichern“ der Unfallstelle mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.

  5. Polizei rufen

    Um einen Unfall “unkompliziert” zu regeln, ist es von Vorteil, die Polizei zu rufen. Der Unfallhergang kann durch sie ordnungsgemäß festgehalten werden. Die Polizei muss aber nicht bei jedem Unfall kommen (hoheitliche Bestimmungen). Bei unstrittigen Unfallhergängen reicht auch der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht aus, der von den Unfallbeteiligten auszufüllen und zu unterschreiben ist. Neutrale Unfallzeugen sind dabei von besonderer Wichtigkeit.

  6. Eigenregulierung

    Genauso wenig sollte man auch darauf eingehen, einen Unfall gegen Barzahlung ohne Versicherung zu regeln, nur um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Das ist viel zu riskant. Nur wenn der Schaden 750 Euro nicht übersteigt, kann eine Eigenregulierung erfolgen. Es ist in diesem Fall darauf zu achten, dass man sich vom Geschädigten quittieren lässt, für was und in welcher Höhe er das Geld erhalten hat.

  7. Beweissicherung

    Eines sollte man auch niemals tun: Das Auto zu früh beiseite fahren. Der Unfallort wird dadurch verändert und somit auch die Beweissituation. Bevor man das Auto bewegt, sollte die Unfallsituation deshalb mit Kreide markiert werden. Auch Fotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen sind oft sehr hilfreich. Deshalb ist es empfehlenswert, stets eine Kamera im Fahrzeug mit sich zu führen.

Aber Sie sind ja bestimmt nicht so blöd wie icke, wa?

Tschüssikowski, der Klaus

Toter Winkel

Freitag, 5. März 2010

Beim letzten Spaziergang wurden mein Frauchen und ich fast von einem abbiegenden LKW überrollt. Schuld war der tote Winkel, in dem wir uns laut Fahrer befanden. Der tote Winkel ist ein großes Problem. Zwar weiß jeder Fahrer, dass es diesen nicht einsehbaren Bereich seitlich, vor oder neben dem Fahrzeug gibt, dennoch wird diese Tatsache in der Fahrpraxis schnell einmal vergessen. So kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.

Ob es nun kleine Hündchen inklusive Frauchen oder Herrchen, andere Fahrzeuge, Radfahrer oder Fehler anderer Verkehrsteilnehmer sind – befindet sich etwas im toten Winkel, wird es gefährlich, denn für den Fahrer bleibt dieser Bereich unsichtbar. Allein schon wegen ihrer Größe und Konstruktion stellt der tote Winkel vor allem bei LKWs, Bussen und Motorrädern eine besonders hohe Gefahr dar.  Die Zahl der Unfälle aufgrund des toten Winkels kann dank spezieller Spiegel und Spurwechselassistenten heutzutage schon deutlich verringert werden. Das Wichtigste ist aber nachwievor vorausschauendes Fahren: Beim Abbiegen und Spurwechseln ist, neben einem Blick in die Innen- und Außenspiegel, ein achtsamer Schulterblick unbedingt notwendig, um die Gefahren des toten Winkels so gut wie nur möglich zu vermeiden.

Auch wenn ich mich jetzt wie ein Fahrlehrer anhöre: Liebe Fahrer, denkt daran: blinken, Schulterblick und erst dann abbiegen. Ansonsten lande ich irgendwann doch einmal unterm Fahrzeug – und das ist ein Kampf, den ich einfach nicht gewinnen kann.

Wuff Wuff

Schadenersatz bei verschneiten Straßen

Dienstag, 23. Februar 2010

Im Winter steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Viele Kunden der Direct Line fragen sich, wer im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt.

Grundsätzlich gilt: Bei selbstverschuldeten Unfällen, wie zum Beispiel durch das Fehlen passender Bereifung oder unangepasste Geschwindigkeit, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgegners.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Dabei muss man beachten, dass die meisten Teilkaskoversicherungen nur Steinschlag-, Einbruch-, Brand-, Hagel-, Blitzschlag-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden übernehmen. Einen Schutz bei selbstverschuldeten Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bietet allein die Vollkaskoversicherung.

Wer bei Glätteunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Kommune wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die behauptete Pflichtverletzung nachweisen. Die Streupflicht der Kommunen ersetzt jedenfalls nicht eine besonders vorsichtige Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen. Untersuchungen nach Unfällen haben gezeigt, dass die Schuld in vielen Fällen beim Fahrer lag.

Deshalb: Sichern Sie sich durch umsichtige Fahrweise und eine umfassende Kfz-Versicherung ab. So sind Sie bestens für den anhaltenden Winter gerüstet.

Bla und Blubb

Amalia


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