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Die teuersten Fehler beim Melden eines Versicherungsschadens

Freitag, 19. März 2010

Ooch een juter Fahrer wie icke macht mal eenen Fehler – und dann knallt´s jewaltig. So wie letzte Woche. So blöd dit ooch ist – zum Glück bin ick ja jut versichert. Nur blöderweise hab ick in der janzen Hektik so wirklich allet falsch jemacht, wat man nur falsch machen kann.

Damit es Ihnen nicht ooch so erjeht, hier eenmal een paar Kardinalsfehler, die man beim Melden eines Schadens machen kann:

  1. Anzeigenfristen

    Ein Fehler, der oft gemacht wird, ist zu lange zu warten, bis man den Unfall bei seiner Versicherung meldet. Wenn Schadenersatzansprüche gegen einen gestellt werden, sollte man den Unfall am besten noch von der Unfallstelle aus melden, spätestens aber innerhalb der folgenden sieben Tage ab dem Unfallereignis.

  2. Richtige Angaben

    Auch wenn es versehentlich geschieht, falsche Angaben bei der Schadensmeldung können schwerwiegende Folgen haben. Die Versicherung kann im schlimmsten Fall die Leistung verweigern, kürzen oder bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.

  3. Vollständigkeit der Angaben

    In der Hektik passiert es schnell, dass man die erforderlichen Daten unvollständig oder gar nicht aufnimmt. Man sollte aber am besten folgendes notieren: Wer ist der Autohalter, wer saß zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, wo ist der Wagen versichert. Eine nützliche Hilfe dabei kann der „Europäische Unfallbericht“ sein, den man gemeinsam mit allen Beteiligten ausfüllt. Um sich abzusichern sollte man sich auch den Personalausweis der Unfallbeteiligten zeigen lassen – denn durch unvollständig vorliegende Daten kann es zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung kommen: Die vollständige Regulierung kann erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

  4. Unfallstelle absichern

    Ein folgenschwerer Fehler ist, die Unfallstelle nicht abzusichern. Denn dann drohen Folgeunfälle, für die man selber auch verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb wird auch schon das „Nicht-Absichern“ der Unfallstelle mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.

  5. Polizei rufen

    Um einen Unfall “unkompliziert” zu regeln, ist es von Vorteil, die Polizei zu rufen. Der Unfallhergang kann durch sie ordnungsgemäß festgehalten werden. Die Polizei muss aber nicht bei jedem Unfall kommen (hoheitliche Bestimmungen). Bei unstrittigen Unfallhergängen reicht auch der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht aus, der von den Unfallbeteiligten auszufüllen und zu unterschreiben ist. Neutrale Unfallzeugen sind dabei von besonderer Wichtigkeit.

  6. Eigenregulierung

    Genauso wenig sollte man auch darauf eingehen, einen Unfall gegen Barzahlung ohne Versicherung zu regeln, nur um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Das ist viel zu riskant. Nur wenn der Schaden 750 Euro nicht übersteigt, kann eine Eigenregulierung erfolgen. Es ist in diesem Fall darauf zu achten, dass man sich vom Geschädigten quittieren lässt, für was und in welcher Höhe er das Geld erhalten hat.

  7. Beweissicherung

    Eines sollte man auch niemals tun: Das Auto zu früh beiseite fahren. Der Unfallort wird dadurch verändert und somit auch die Beweissituation. Bevor man das Auto bewegt, sollte die Unfallsituation deshalb mit Kreide markiert werden. Auch Fotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen sind oft sehr hilfreich. Deshalb ist es empfehlenswert, stets eine Kamera im Fahrzeug mit sich zu führen.

Aber Sie sind ja bestimmt nicht so blöd wie icke, wa?

Tschüssikowski, der Klaus

Toter Winkel

Freitag, 5. März 2010

Beim letzten Spaziergang wurden mein Frauchen und ich fast von einem abbiegenden LKW überrollt. Schuld war der tote Winkel, in dem wir uns laut Fahrer befanden. Der tote Winkel ist ein großes Problem. Zwar weiß jeder Fahrer, dass es diesen nicht einsehbaren Bereich seitlich, vor oder neben dem Fahrzeug gibt, dennoch wird diese Tatsache in der Fahrpraxis schnell einmal vergessen. So kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.

Ob es nun kleine Hündchen inklusive Frauchen oder Herrchen, andere Fahrzeuge, Radfahrer oder Fehler anderer Verkehrsteilnehmer sind – befindet sich etwas im toten Winkel, wird es gefährlich, denn für den Fahrer bleibt dieser Bereich unsichtbar. Allein schon wegen ihrer Größe und Konstruktion stellt der tote Winkel vor allem bei LKWs, Bussen und Motorrädern eine besonders hohe Gefahr dar.  Die Zahl der Unfälle aufgrund des toten Winkels kann dank spezieller Spiegel und Spurwechselassistenten heutzutage schon deutlich verringert werden. Das Wichtigste ist aber nachwievor vorausschauendes Fahren: Beim Abbiegen und Spurwechseln ist, neben einem Blick in die Innen- und Außenspiegel, ein achtsamer Schulterblick unbedingt notwendig, um die Gefahren des toten Winkels so gut wie nur möglich zu vermeiden.

Auch wenn ich mich jetzt wie ein Fahrlehrer anhöre: Liebe Fahrer, denkt daran: blinken, Schulterblick und erst dann abbiegen. Ansonsten lande ich irgendwann doch einmal unterm Fahrzeug – und das ist ein Kampf, den ich einfach nicht gewinnen kann.

Wuff Wuff

Schadenersatz bei verschneiten Straßen

Dienstag, 23. Februar 2010

Im Winter steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Viele Kunden der Direct Line fragen sich, wer im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt.

Grundsätzlich gilt: Bei selbstverschuldeten Unfällen, wie zum Beispiel durch das Fehlen passender Bereifung oder unangepasste Geschwindigkeit, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgegners.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Dabei muss man beachten, dass die meisten Teilkaskoversicherungen nur Steinschlag-, Einbruch-, Brand-, Hagel-, Blitzschlag-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden übernehmen. Einen Schutz bei selbstverschuldeten Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bietet allein die Vollkaskoversicherung.

Wer bei Glätteunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Kommune wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die behauptete Pflichtverletzung nachweisen. Die Streupflicht der Kommunen ersetzt jedenfalls nicht eine besonders vorsichtige Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen. Untersuchungen nach Unfällen haben gezeigt, dass die Schuld in vielen Fällen beim Fahrer lag.

Deshalb: Sichern Sie sich durch umsichtige Fahrweise und eine umfassende Kfz-Versicherung ab. So sind Sie bestens für den anhaltenden Winter gerüstet.

Bla und Blubb

Amalia

Zentralruf der Autoversicherer

Mittwoch, 3. Februar 2010

Der 1999 ins Leben gerufene Zentralruf der Autoversicherer mit Sitz in Hamburg hilft weiter, wenn einmal etwas passiert und das rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr. Die Notrufzentrale kümmert sich in erster Linie um Anrufe, die über eine der 16.000 Notrufsäulen an Autobahnen im gesamten Bundesgebiet eingehen. Steht keine Notrufsäule an der Autobahn zur Verfügung, erreicht man den Zentralruf im Notfall auch mit dem Handy über die kostenlose Nummer 0800NotfonD (0800-6683663) – Hilfe wird umgehend veranlasst.

Der Zentralruf der Autoversicherer bietet noch einen weiteren Dienst an: Unter der Nummer 0180-25026 (6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz), kann bei Schadensfällen die zuständige Versicherung des Unfallverursachers ermittelt werden. Außerdem wird einem hier bei der Schadensregulierung und -abwicklung im Aus- und Inland geholfen. So kann der Geschädigte schneller an sein Geld gelangen.

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Und wie wir alle wissen, komm bei der Schadensregulierung ich ins Spiel – oder zumindest meine Kollegen.

Bla und Blubb

Amalia

Airbags

Donnerstag, 21. Januar 2010

Ick steh uff Airbags – und dit sag ick jetze nicht als bekennender Macho, sondern Freund des sicheren Fahrens. Denn die „Luftsäcke“ aus festem Kunststoff oder Polyamiden, sind echte Lebensretter, wenn sie sich bei ´nem Unfall innerhalb von 10-40 Millisekunden von selbst uffblasen.

Airbags sind een Teil des sojenannten passiven Insassenrückhaltesystems und verringern bei Unfällen in erster Linie die Jefahr von schweren Kopf- und Brustkorbverletzungen. Zu ernsthaften Verletzungen oder sojar Todesfällen kann es jedoch kommen, wenn sich wat zum Zeitpunkt des Aufpralls im Entfaltungsbereich des Airbags befindet. Dit jilt insbesondere für rückwärtsjerichtete Babysitze und Jegenstände zwischen Airbag und Insasse, die im Ernstfall wie Jeschosse wirken können. Deshalb sollte man wirklich niemals wat auf die Airbag-Abdeckung schrauben oder kleben und einen Mindestabstand von 30 cm eenhalten.

Doch ooch Airbags nützen so jar nix, wenn man keenen Sicherheitsjurt anlegt. Eene Statistik zeigt, dat der Jurt weiterhin der Hauptlebensretter bei Autounfällen ist. Airbags erhöhen die Chance, eenen Unfall zu überleben, um weitere 30%. Dit jilt jedoch nur für anjeschnallte Insassen.

Ick sag´s ja: Safety first!

Tschüssikowski, der Klaus


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