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Hochwasser-Alarm – Wie ist mein Auto versichert?

Mittwoch, 11. August 2010

Nach diesem heißen Sommer im Juli gibt es nun im August eine regelrechte Hochwasser-Welle vor allem in Sachsen und Brandenburg. Die Ausmaße sind gravierend, ganze Orte müssen evakuiert werden, Häuser sind ohne Strom, Straßen in reißende Bäche verwandelt. Neben Hausbesitzern und Mietern gehören natürlich auch die Autofahrer zu den Leidtragenden. Für sie ist es wichtig zu wissen, wie sie solche Schäden vermeiden können, wie sie im Ernstfall reagieren und ob dann ihre Versicherung einspringt.

Bei einer vorherigen Unwetterwarnung kann jeder dazu beitragen, den Schaden möglichst gering zu halten. Wird also ein drohendes Hochwasser vorausgesagt, schützt man sein Auto am besten, indem man sämtliche Warnmeldungen ernst nimmt und möglichst schnell darauf reagiert. Wenn man zum Beispiel dazu aufgefordert wird, sein Auto von einem gefährdeten Gebiet zu entfernen, sollte man dieser Aufforderung nachkommen. Die öffentlichen Behörden geben im Zweifelsfall Auskunft darüber, wo das Auto sicher abgestellt werden kann.

Hochwasserschäden sind durch eine Teil- und Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Zu den Leistungen gehört die „Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.“ Bricht also ein Deich oder schwellen Bäche oder Flüsse plötzlich so stark an, dass ganze Gebiete unter Wasser stehen, wie zum Beispiel Straßen oder Parkplätze, sind die daraus am Fahrzeug entstandenen Schäden bereits über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Achtung: Wer trotz einer entsprechenden Unwetterwarnung sein Auto in Gefahr bringt, handelt grob fahrlässig und hat keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz.

Ein Wasserschaden am Auto ist in den meisten Fällen ein Totalschaden. Die Trockenlegung des Wagens ist meist nicht mehr wirtschaftlich vertretbar möglich – insbesondere, wenn das Wasser bis zum Armaturenbrett steht. Der geringste Schaden droht, wenn das Wasser „nur“ bis zum Stoßdämpfer gelangt ist. In jedem Fall sollte der PKW durch eine Fachwerkstatt überprüft werden, die den Umfang des Wasserschadens feststellen kann. Am besten sollte der Wagen dorthin transportiert werden – das Starten könnte einen gefährlichen Motorschlag auslösen – die Zerstörung des Motors wäre die Folge und dieses Ereignis wäre auch nicht versichert. Im Kaskoschadenfall gut zu wissen: Direct Line sendet sogar Gutachter vor Ort, die den Schadenumfang gleich feststellen können. Lohnt sich eine Reparatur des betroffenen Autos, übernimmt die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird wie üblich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt – gegebenenfalls abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und des Restwertes. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt findet bei Teilkaskoschäden übrigens nicht statt.

Auf jeden Fall gilt: Je schneller der Schaden gemeldet wird, desto schneller und unkomplizierter erfolgt die Bearbeitung. Daher am besten gleich vom Unfallort aus Direct Line den Schaden melden. Übrigens müssen Schadenfälle bei Direct Line innerhalb einer Woche gemeldet werden.

Ich kann mich also in meinem Aquarium entspannt zurücklehnen, weil die bei der Direct Line ja jeden Tag rund um die Uhr im Schadenfall erreichbar sind.

Bla und Blubb

Amalia

Neue Tarife bei der Direct Line

Donnerstag, 24. Juni 2010

Schon lange überlegen meine Frau und ich, einen Zweitwagen zu kaufen. Aus Kostengründen stehen nur gut erhaltene Gebrauchtwagen zur Debatte. Doch wegen der zusätzlichen Versicherungssumme haben wir lange mit uns gerungen. Bis jetzt! Denn jetzt gibt es gleich zwei neue Tarife der Direct Line, die uns unsere Entscheidung maßgeblich erleichtern:
Sowohl die neue Vollkasko SPAR, eine günstigere Variante der Vollkasko speziell für Gebrauchtwagen und der Zusatztarif KASKO-Clever für die Kasko, gehen auf die besonderen Bedürfnisse von Versicherungsnehmern mit älteren Fahrzeugen ein.

So fällt uns die Entscheidung zwischen Vollkasko und Teilkasko gar nicht mehr schwer. Denn die Vollkasko SPAR ist die ideale Zwischenlösung: Wie eine abgespeckte Vollkasko-Versicherung beinhaltet sie die Absicherung gegen einen Totalschaden durch Vandalismus oder selbstverschuldeten Unfall, nicht aber gegen kleinere Schäden wie Kratzer oder Beulen. Darüber hinaus enthält sie alle Leistungen einer klassischen Teilkasko wie Schäden durch Brand und Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- oder Gerölllawinen, Marderbiss oder Kollisionen mit Tieren.

Und auch der neue Zusatztarif KASKO-Clever trägt zu unserer Entscheidung für einen Zweitwagen bei. Denn damit können jetzt nicht nur Vollkasko-Versicherte tolle Vorteile nutzen, sondern auch Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf die Prämie der Teilkaskoversicherung, eine  preisgünstige Werkstattbindung bei zertifizierten Partnern der Direct Line sowie viele attraktive Zusatzleistungen.

Jetzt müssen wir uns nur noch für ein Auto entscheiden…

Schadenersatz bei verschneiten Straßen

Dienstag, 23. Februar 2010

Im Winter steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Viele Kunden der Direct Line fragen sich, wer im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt.

Grundsätzlich gilt: Bei selbstverschuldeten Unfällen, wie zum Beispiel durch das Fehlen passender Bereifung oder unangepasste Geschwindigkeit, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgegners.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Dabei muss man beachten, dass die meisten Teilkaskoversicherungen nur Steinschlag-, Einbruch-, Brand-, Hagel-, Blitzschlag-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden übernehmen. Einen Schutz bei selbstverschuldeten Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bietet allein die Vollkaskoversicherung.

Wer bei Glätteunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Kommune wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die behauptete Pflichtverletzung nachweisen. Die Streupflicht der Kommunen ersetzt jedenfalls nicht eine besonders vorsichtige Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen. Untersuchungen nach Unfällen haben gezeigt, dass die Schuld in vielen Fällen beim Fahrer lag.

Deshalb: Sichern Sie sich durch umsichtige Fahrweise und eine umfassende Kfz-Versicherung ab. So sind Sie bestens für den anhaltenden Winter gerüstet.

Bla und Blubb

Amalia

Platin Schadenservice

Donnerstag, 14. Januar 2010

Platin Schadenservice – dieser Service hält, was er verspricht. Denn ebenso wie das Edelmetall bietet dieser spezielle Service Hochwertigkeit und Beständigkeit.

Kommt es doch einmal zu einem Schaden in der Kasko, müssen Sie diesen nur melden und schon nimmt Ihnen Ihr persönlicher Schaden-Sachbearbeiter die komplette Organisation der Schadenregulierung ab: Er wählt eine der 600 DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten aus, kümmert sich um einen kostenlosen Hol- und Bringservice des Unfallfahrzeuges durch unsere Partnerwerkstatt– auch zum und vom Arbeitsort. Und damit Sie mobil bleiben wird Ihnen dank Platin-Schadenservice kostenlos ein Ersatzfahrzeug durch unsere Partnerwerkstatt zur Verfügung gestellt.

Sie genießen mit dem Platin Schadenservice die hohen Reparatur-Standards unserer Partnerwerkstätten, die vergleichbar mit Ihrer Hersteller-Werkstatt sind. Die Reparatur erfolgt mit Originalersatzteilen nach den fachlichen Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller. Verfügt das Fahrzeug noch über die Herstellergarantie, treten die Partnerwerkstätten in diese ein. Außerdem erhalten Sie von der Partnerwerkstatt 6 Jahre Garantie auf die durchgeführten Reparaturen.

Und damit Sie Ihr Fahrzeug auch in topp Zustand wieder zurückerhalten, beinhaltet der Platin Schadenservice die kostenlose Innen- und Außenreinigung des Unfallfahrzeuges durch die Partnerwerkstatt.

Noch ein Highlight für Kunden: Wer den Schaden sofort vom Unfallort meldet, dem winken zusätzlich 30,- Euro Schnellmelder-Prämie (außer bei Glasschäden).

Lassen Sie mit dem Platin Schadenservice Ihren Kaskoschaden unsere Angelegenheit sein!

Bla und Blubb

Amalia

Was tun beim Wildunfall?

Donnerstag, 5. November 2009

Nähert sich die Zeit der Wildwechsel, häufen sich die Fragen und Meldungen rund um Wildunfälle. Obwohl die meisten Kunden im Normalfall wissen, wie sie die Unfallstelle abzusichern haben, dass sie die Polizei und ggf. auch den  Jagdpächter informieren müssen und dass die Teilkasko in den meisten Fällen einen Wildschaden deckt, beschäftigt viele, was zu tun ist, wenn sie wirklich einmal ein Wildunfall haben sollten.

Da bei Wildunfällen die Gefahr von Folgeunfällen besonders hoch ist, ist die Absicherung der Unfallstelle das allerwichtigste. Dazu gehört die ordnungsgemäße Aufstellung eines Warndreiecks, das Einschalten der Warnblinkanlage und das Tragen einer Warnweste. So kann man sicherstellen, dass man von restlichen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird.  Nicht zu  empfehlen ist es, alle im Auto verfügbaren Lichter einzuschalten. Das kann vorbeifahrende Fahrer nicht nur irritieren, sondern hat auch zur Folge, dass sich die Autobatterie vollständig entleert.

© foto.fritz - Fotolia.comDas Beste wäre natürlich, es knallt erst gar nicht. Dann kommt auch nicht und niemand zu Schaden. Kein Fahrzeug, kein Mensch, kein Tier. Dazu einige Tipps: Warnschilder für Wildwechsel stehen nicht zum Spaß an der Straße, sondern haben einen Grund. Deshalb achten Sie auf solche Schilder und passen Sie Ihr Fahrverhalten der Situation an. Besonders in der Dämmerung der Abend- und Morgenstunden gilt besondere Vorsicht.  Sehen Sie ein Wild auf der Straße, lässt es sich durch mehrfaches Hupen vertreiben. Lichthupe oder Fernlicht sind wirkungslos. Unter Umständen irritiert oder lockt das Licht die Tiere sogar noch an.

Aber ob Reh im Wald oder Fisch im Glas, Tiere sind wir alle. Und deshalb liegt mir ein Ratschlag besonders am Herzen: Vermeidet Wildunfälle – fahrt vorsichtig!

Bla und Blubb
Amalia

Glasreparatur auf Parkplätzen

Dienstag, 20. Oktober 2009

Seit einiger Zeit stößt man häufig auf Artikel und Beiträge zum Thema „Glasreparatur auf Parkplätzen“. Dieses Thema beschäftigt so viele, dass ich nun einmal einen Experten auf dem Gebiet, unseren externen Sachverständigen, Herrn Hartmann, dazu befragt habe. Der rät allen:

Finger weg! Denn auch wenn es auf den ersten Blick günstiger scheint – meist sind Angebote wie „Nur 60 € für die Reparatur“ reine Lockangebote. Meist stellt sich dann später heraus, dass dieser Preis pro Steinschlag gilt. Gerne wird innerhalb kürzester Zeit auch die gesamte Scheibe ausgetauscht und dem ahnungslosen Laien erzählt, dass die alte mit zu vielen Steinschlägen versehen und daher nicht mehr zu retten war.

Eine Reparatur der Frontscheibe durch professionelle Unternehmen wie z.B. Carglass ist immer zu empfehlen. Wenn man eine Teilkaskoversicherung hat, ist die Reparatur sogar kostenlos, anderenfalls ist diese mit 90 € zwar erst einmal teurer, beinhaltet dafür aber die Bearbeitung der gesamten Scheibe.

© Greg Pickens - Fotolia.com

Große Probleme kommen auf einen bei der nächsten Hauptuntersuchung zu, wenn ein Steinschlag im Sichtbereich bei einer solchen „Parkplatz“-Reparatur bearbeitet wurde. Denn in einem solchen Fall muss die Scheibe ausgetauscht werden. Ganz zu schweigen davon, wie gefährlich eine unsachgemäße Ausbesserung für den Fahrer werden kann. Die oft ortsfremden Unternehmen sind bei späteren Problemen im schlimmsten Falle nicht zu erreichen und existieren vielleicht nach kurzer Zeit nicht mehr. So hat man keinen Ansprechpartner bei Rückfragen oder Gewährleistungsansprüchen!

Doch wie erkennt man als Laie unseriöse Unternehmen? Große Vorsicht ist bei undurchsichtigen Arbeits- und Geschäftsmethoden geboten: Wenn man Sie vom Zuschauen abhalten möchte, das Fachwissen höchst fragwürdig ist, die Verträge schwer verständlich und mit viel Kleingedrucktem versehen sind, Ihnen keine Rechnung ausgestellt wird und man Ihnen keine Gewährleistung und Garantie auf die ausgeführten Arbeiten gibt, dann nehmen Sie auf jeden Fall Abstand von einer Glasreparatur auf einem Parkplatz.

Seriöse Unternehmen wie z.B. Carglass werden Ihnen Reparaturarbeiten immer nur vom ausgebildeten Fachmann anbieten. Das wird sogar mit Gütesiegel bestätigt. Zum Service gehört auch, dass ein Carglass-Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause oder zur Ihrer Arbeitsstelle kommt und Sie ihm bei seiner Arbeit jederzeit über die Schulter schauen dürfen. Aber am Wichtigsten ist wohl das „Sicherheitsnetz“, das Sie hier bekommen: Bei Rückfragen oder Problemen haben Sie stets einen Ansprechpartner.

Aber Herr Hartmann hatte auch ein paar gute Nachrichten für mich: Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer nicht dafür haftbar machen, sollte er doch einem unseriösen Anbieter auf den Leim gegangen sein. Denn den Kunden trifft keine Schuld. Die Ansprüche der Versicherung werden gegen das Reparaturunternehmen geltend gemacht, nicht gegenüber dem Kunden.

Unser Tipp: Vertrauen Sie auf unsere langjährigen Partnerunternehmen bei der Steinschlagreparatur!


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