Archiv des Tags Teilkasko

Aus gegebenem Anlass: das Vorsorgepaket gegen Brandschäden

Montag, 29. August 2011

Wer hätte das gedacht? Am Donnerstagabend vorletzter Woche bin ich in Berlin tatsächlich selbst Zeuge eines Brandanschlags auf ein parkendes Auto geworden. Ein Wagen in meiner Straße brannte – zwar nicht lichterloh, und als ich die Aufregung mitbekam, war sie auch schon fast wieder vorbei: Die Feuerwehr hatte das Auto bereits so gut wie gelöscht. Aber dennoch: Es fühlt sich schon etwas seltsam an, wenn das vor der eigenen Haustür passiert.

Die Geschichte wäre – außer für mich – wahrscheinlich nicht weiter spannend, wenn sie nicht eine angeregte Diskussion unter meinen Kollegen ausgelöst hätte, die in der Frage mündete: Können wir besorgten Autobesitzern hier nicht unkompliziert und schnell helfen? Das Ergebnis: Wir können. Direct Line bietet allen Kunden, die nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen und sich um ihr Fahrzeug sorgen, ab sofort die Möglichkeit einer günstigen Erweiterung auf die Teilkaskoversicherung an. Die Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Brandschäden durch Brandstiftung ab. Das Besondere: Die Hälfte der Teilkaskoprämie für das 1. Versicherungsjahr wird erstattet. Das Angebot gilt bis zum 31.12.2011 – auch für Neukunden, die sich in diesem Zeitraum bei Direct Line versichern. Und so geht‘s: einfach kostenlos unter der Nummer 0800-2909003 anrufen und, im Einklang mit den Geschäftsbedingungen, von der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung zur Teilkaskoversicherung wechseln. Fertig. Und das ohne Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse.

Ach ja: Das Angebot gilt natürlich für alle Interessierten, nicht nur für Autobesitzer in Berlin und Umgebung.

In diesem Sinne: Eine (brand)schadenfreie Zukunft wünscht

Nick Sommerfeld.

Silvesterparty – und wo parke ich mein Auto?

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Ich freue mich ja schon so auf Silvester! Dieses Jahr feiere ich mit ein paar Freunden in Berlin eine tolle Party. Aber was mache ich eigentlich mit meinem Auto, wenn um Mitternacht das Feuerwerk erst richtig losgeht? Nach der Silvesternacht sind nämlich Schäden am Auto durch Feuerwerkskörper keine Seltenheit – vor allem, wenn man ein Cabriolet besitzt. Um dieses Risiko gering zu halten, sollte jeder Autofahrer ein paar Dinge beachten, denn nicht immer kommt die Versicherung für Schäden auf.

Das Auto gehört an Silvester am besten in die Garage oder unter einen Carport. Dort ist es vor Schäden durch Böller und Raketen am besten geschützt. Wer keine geeignete Unterstellmöglichkeit hat, sollte sein Fahrzeug besser in ein Parkhaus stellen oder zumindest aus einer gefährlichen Zone entfernen. Vor allem das Parken vor Kneipen oder an großen und belebten Straßen ist zu Silvester ungünstig.

Kommt es doch zu einem Brand- oder gar Explosionsschaden, übernimmt in der Regel die Teilkaskoversicherung den Schaden, also auch für eine verirrte Silvesterrakete. Ist der Verursacher bekannt, zahlt dessen private Haftpflichtversicherung. Für Dellen durch herabfallende Gegenstände und Vandalismus durch Unbekannte kommt die Vollkaskoversicherung in der Regel auf. Besonders Besitzer von Cabrios müssen zu Silvester noch größere Vorsicht walten lassen. Bei Cabrios zahlt die Teilkaskoversicherung zwar auch die Schäden, die durch eine Explosion hervorgerufen werden, eine Beschädigung des Cabrio-Daches durch die herabfallende Glut von Raketen deckt sie aber nicht ab. Hier greift ansonsten die Vollkaskoversicherung.

Nicht nur beim Parken ist an Silvester Vorsicht geboten. Auch eine Autofahrt ist risikoreich, da so mancher Übeltäter brennende Böller gern auf vorbeifahrende Fahrzeuge wirft. Deshalb ist es ratsam, das Auto in der Zeit von etwa 23.30 bis 01.00 Uhr stehen zu lassen. Wenn man das eine oder andere Gläschen Schampus getrunken hat, sollte man das Auto sowieso stehen lassen!

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

Monika

Die Ergebnisse von Finanztest 12/2010: Direct Line belegt Spitzenpositionen

Mittwoch, 17. November 2010

Nach den bereits sehr überzeugenden Ergebnissen von Finanztest in der letzten Ausgabe (11/2010) hat die Direct Line Versicherung AG erneut ein ausgezeichnetes Ergebnis erreicht: Im so genannten Nachtest der Finanztest in Ausgabe 12/2010 belegt Direct Line in drei von vier Modellfall-Berechnungen den ersten Platz: „Eine umweltbewusste Fahrerin“ und „Ein Vielfahrer“ sowie „Alleinfahrerin“. Darüber hinaus belegt Direct Line dreimal den zweiten Platz. Das Beitragsniveau der Kfz-Tarife von Direct Line wurde im Test bei Haftpflicht und Vollkasko „weit besser als der Durchschnitt“ bewertet – dies gilt sowohl für den Klassik- als auch für den Basis-Tarif. Wie in der Finanztest-Ausgabe 11/2010, die vor einem Monat veröffentlicht worden ist, fand Direct Line erneut als eine von wenigen Gesellschaften einen Platz in der Rubrik „Unser Rat“.

Jedes Jahr prüft Finanztest im Rahmen eines Nachtests noch einmal die Tarife der Autoversicherer zum 01.01., da viele Versicherer die Angebote mit dem Herannahen des Stichtages 30.11. zur Kündigung der Kfz-Versicherung noch einmal verändern. Dieses Mal hat das Magazin 149 Angebote von 74 Kfz-Versicherern in Deutschland verglichen.

Für Autofahrer lohnt es sich immer, frühzeitig Informationen einzuholen und verschiedene Tarife zu vergleichen – auch kurz vor dem Kündigungstermin am 30. November 2010. Auf der Webseite von Direct Line können sich Verbraucher in weniger als 5 Minuten ganz einfach ein unverbindliches Angebot erstellen. Dazu benötigen sie lediglich ihre letzte Beitragsrechnung und ihren Fahrzeugschein. Den Antrag für die passende Kfz-Versicherung können sie im Anschluss ganz bequem online stellen.

Übrigens: Auch Autofahrer, die schon zu Beginn der Wechselsaison bei einem neuen Versicherer unterschrieben und nun woanders ein günstigeres Angebot gefunden haben, können noch kurzfristig wechseln: In vielen Fällen kann bis zu zwei Wochen nach Vertragsabschluss ab dem Erhalt des Versicherungsscheins der neu abgeschlossene Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Arnd Schröder

Rückreise mit Hindernissen

Freitag, 24. September 2010

Viele fahren ja gerne mit dem Auto in den Urlaub oder machen einen Kurztrip über das Wochenende aufs Land oder in eine andere Stadt. Neulich hat mir eine Bekannte folgende Situation beschrieben: Vollbepackt mit ihrem Gepäck und ein paar tollen Einkäufen und Mitbringseln von diversen Shopping-Trips machte sie Halt an einer Autobahnraststätte, um einen Kaffee trinken zu gehen. Als sie zurückkam, war ihr Auto aufgebrochen und komplett ausgeräumt, sogar ihr Autoradio war weg. Was übernimmt in so einem Fall eigentlich ihre Versicherung?

Ihr Auto und die dort mitversicherten Teile wie z. B. das Autoradio sind in der Teilkasko-Versicherung gegen Diebstahl und Einbruch versichert. Dafür müssen jedoch alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sein: Auto abschließen und Fenster schließen, Lenkradsperre einrasten und das Handschuhfach abschließen – auch wenn der Wagen nur kurz verlassen wird! Sonst kann dem Fahrer ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden und der Versicherungsschutz kann gefährdet sein.

Vorsicht! Nicht alle Gegenstände im Auto sind mitversichert: Insbesondere beim Zubehör sollte sich der Fahrzeughalter genau die Versicherungspolice durchlesen – sie beinhaltet alle Details zu den versicherten Gegenständen und Zubehörteilen. Versichert sind in der Regel das Autoradio oder das fest integrierte Navi. Alle anderen Gegenstände wie zum Beispiel mobile Navigationsgeräte, Fotoapparate, sonstiges Gepäck und Einkäufe sind nicht mitversichert, sie sollten niemals offen im Auto liegen gelassen werden.

Mit einer Hausratsversicherung können Urlauber beruhigt in die Ferien fahren, denn das Reisegepäck zählt in der Regel auch zum Hausrat. Die Alternative ist eine Reisegepäckversicherung. Es darf aber in jedem Fall nicht zu sehen sein, dass Gepäck im Auto liegt.

Als Faustregel gilt: Autodiebe und -einbrecher arbeiten selten auf gut Glück. Sie wissen ganz genau, welche Autos leicht zu knacken sind oder ob eine Alarmanlage eingebaut ist. Auf jeden Fall sollte man vermeiden, Gegenstände offen im Fahrzeug liegen zu lassen – das kommt einer Einladung für die Diebe gleich – egal, ob das Auto auf einer Raststätte steht oder vor der eigenen Haustür.

Arnd Schröder

Einfach und clever: Die neuen Web-Videos der Direct Line

Mittwoch, 1. September 2010

Den Durchblick im Versicherungs-Dschungel zu bewahren ist nicht ganz leicht – die neuen Web-Videos der Direct Line helfen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen – ganz einfach! In den Videos sehen wir zwei Freunde, die sich über Themen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Co. unterhalten, Daniel und Henrik: Daniel ist offensichtlich bei Direct Line versichert und kennt für jede Frage die passende Antwort. Sein Freund Henrik ist etwas unsicher und fragt lieber nochmal nach, bevor er sich entscheiden kann.

Die kurzen Videos geben schnell und anschaulich Auskunft zu vielen Fragen, die bei der Wahl der richtigen Versicherung wichtig sind: Gilt ein Motorrad als Zweitwagen? Wie sind die Insassen meines Autos eigentlich versichert? Kann ich bei der Versicherung meines Zweitfahrzeugs von den „Prozenten“ des Ersten profitieren? Dazu werden die wichtigsten Tarife noch einmal erklärt und auf die Besonderheiten der Produkte von Direct Line aufmerksam gemacht.

So lernen wir von Daniel, dass bei Direct Line der Zweitwagen* im günstigsten Fall in der gleichen Schadenfreiheitsklasse versichert werden kann, wie der Erste – unfallfreies Fahren wird also belohnt! Und bei dem Zusatztarif Kasko Clever* wird der Werkstattbesuch zur Nebensache, für Vollkasko- und Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf den Versicherungsbeitrag in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall. Sie profitieren zusätzlich von vielen attraktiven Zusatzleistungen unserer zertifizierten Partnerwerkstätten.

Die neuen Web-Videos können Sie sich bei Direct Line oder bei Youtube ansehen.

Ich bin gespannt auf Ihr Feedback!

Nick Sommerfeld

*gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB). Dem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde. Bei gleicher Schadenfreiheitsklasse und Tarifierungsmerkmalen (z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung, Stellplatz) für Ihr Zweitfahrzeug errechnet sich ein höherer Versicherungsbeitrag.


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