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Nebelschlussleuchten – nur richtig eingesetzt schützen sie vor Unfällen

Freitag, 12. März 2010

Wurden Sie schon einmal von einer Nebelschlussleuchte geblendet? Dann wissen Sie was für ein unangenehmes Gefühl das ist. Dabei kann das so einfach vermieden werden.

Die Nebelschlussleuchten sind die roten Zusatzleuchten hinten am Auto, die besonders hell strahlen. In Deutschland muss fast jedes Fahrzeug mit solchen Nebelschussleuchten ausgestattet sein, da sie ein Instrument zur aktiven Sicherheit sind, da so Fahrzeuge auch in dichtem Nebel besser sichtbar sind.

Das grelle Licht kann aber nicht nur vor Unfällen schützen, sondern bei falscher Benutzung auch zu Unfällen führen, indem Fahrer nachfolgender Fahrzeuge geblendet werden. Leider sieht man viel zu oft Fahrzeuge auf den Straßen, die selbst bei normaler Witterung in den dunklen Abendstunden die Nebelschlussleuchten in Betrieb haben und so die anderen Verkehrsteilnehmer blenden.

Deshalb dürfen Nebelschlussleuchten laut §17 Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland nur benutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 m beträgt. Für alle, die kein Gefühl dafür haben was 50 m sind: Das ist genau der Abstand zwischen zwei Markierungspfosten am Straßenrand.

Aber Vorsicht: andere Länder, andere Sitten. Im Ausland gelten bezüglich der Benutzung von Nebelschlussleuchten andere Richtlinien. Informieren Sie sich, bevor Sie verreisen.

Fahren mit lauter Musik

Mittwoch, 16. September 2009

Hundeohren sind viel empfindlicher als die Ohren von Zweibeinern. Deshalb finde ich, hat laute Musik im Auto nichts zu suchen. Aber mit der Meinung stehe ich nicht alleine da. Der Gesetzgeber stimmt da mit mir voll und ganz überein.

Dazu ein kleiner Auszug aus § 23 StVO: Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. So besteht durch zu laute Musik die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer oder Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen oder Feuerwehr mit Sonderzeichen nicht gehört werden.

Es hat wohl einen Grund, dass der ADAC beim Fahrsicherheitstraining, insbesondere mit jungen Fahrern, auf die Auswirkungen von zu lauter Musik eingeht.

Aber zu laute Musik stellt nicht nur eine Gefahr, sondern auch eine Lärmbelästigung für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer – aber  auch für kleine Hunde – dar. Gegen die Krach-Macher kann man sogar Anzeige erstatten. Ob das wohl auch für Hunde gilt?

Wuff Wuff

Rückwärts fahren – besondere Sorgfalt

Mittwoch, 27. Mai 2009

Rückwärts fahren ist schon eine Kunst für sich. Da kann es schon mal zu kuriosen Situationen kommen. Aber im Rückwärtsgang in eine Radarkontrolle zu fahren, das schaffen nur die wenigsten.

Dabei steht doch schon in der Straßenverkehrsordnung geschrieben, dass beim Rückwärtsfahren besondere Sorgfalt geboten werden muss, damit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 9 Absatz 5 StVO).

Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindlings rückwärts fahren oder nur auf die eingebaute Einparkhilfe zu vertrauen ist grob verkehrswidrig. Das hat ein Mann aus dem Kreis Düren am eigenen Leib erfahren, der nichtsahnend seiner Frau beim Einparken half und von dieser beim Rückwärtsfahren übersehen wurde.


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