Sturmtief über Deutschland – wer hilft im Schadensfall?
Mittwoch, 3. März 2010
Was ist da draußen bloß los? Irgendwas muss passiert sein, dass bei uns die Telefone nicht mehr still stehen. Und ob – Xynthia war los! Dieses Sturmtief zog am Wochenende über Deutschland und riss alles mit sich, was nicht niet- und nagelfest war. So richtet Xynthia innerhalb kürzester Zeit erhebliche Schäden an Häusern, Straßen und Autos an. Doch für Autobesitzer, deren Autos von Xynthia auf so unliebsame Weise berührt wurden und die eine Teilkaskoversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, gibt es beruhigende Nachrichten:
Bei Sturmschäden greift der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung. Als Sturm wird eine starke Windbewegung ab Windstärke 8 bezeichnet. Der Schaden am Fahrzeug muss allerdings direkt durch den Sturm entstanden sein. Die Teilkasko ist nur dann zuständig, wenn beispielsweise ein Baum auf einen geparkten Wagen gestürzt ist. Eine weitere beruhigende Nachricht: In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Daher erfolgt nach der Regulierung eines Teilkaskoschadens keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Nur die vereinbarte Selbstbeteiligung muss beglichen werden. Kommt es hingegen zu einem Unfall, weil ein Fahrer gegen einen umgestürzten Baum gefahren ist, ist das ein Fall für die Vollkasko-Versicherung.
In allen diesen unliebsamen Fällen gilt: Den Schaden am besten gleich vom Unfallort telefonisch der Versicherung melden. Außerdem kann man am Telefon auch gleich die weitere Vorgehensweise mit der Versicherung abklären. Wenn ich das alles so sehe, bin ich ganz froh, dass ich hier im seichten Gewässer schwimme.
Bla und Blubb
Amalia


