Verkehrsregeln im Urlaubsland
Montag, 17. August 2009Urlaub mit dem Auto kann günstig sein, muss aber nicht. Denn hält man sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland, kann es rasch teuer werden. Das gilt auch, wenn der Regelverstoß in Unwissenheit geschieht.
Andere Länder, andere Sitten – in vielen europäischen Nachbarländern gelten andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Die Verkehrsregeln des Urlaubslandes sollte man kennen, auch wenn das Gesetz erst kürzlich in Kraft getreten ist. So ist neuerdings in einigen europäischen Ländern das Tragen einer Warnweste beim Verlassen eines liegengebliebenen Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht. Außerdem ist inzwischen in 20 europäischen Ländern (z. B. Dänemark, Italien, Polen und Tschechien) das Fahren mit Licht auch am Tage vorgeschrieben.
Teuer können vor allem Geschwindigkeitsübertretungen werden. Im europäischen Ausland unterscheiden sich die Strafen dafür jedoch sehr. Wer z. B. 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss in den Niederlanden ab 70 €, in Italien ab 140 € und in Spanien sogar zwischen 90 und 300 € auf den Tisch legen. In Italien müssen Raser bei einer Übertretung des Tempolimits über 40 km/h neben einer Geldstrafe auch ihren Führerschein für einen Monat abgeben – das gilt auch für Ausländer. Das Gemeine ist aber: wenn Sie nicht direkt vor Ort löhnen (müssen), kann ein Strafzettel aus dem Ausland auch nach Deutschland „nachreisen“.
Deshalb abschließend ein kleiner Tipp von mir: halten Sie sich zu Ihrer und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsvorschriften – auch im Ausland. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich bei einem Automobilclub über die aktuellen Regelungen im Urlaubsland informieren, bevor die Fahrt losgeht. Na dann gute Fahrt!


