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Verkehrsregeln im Urlaubsland

Montag, 17. August 2009

Urlaub mit dem Auto kann günstig sein, muss aber nicht. Denn hält man sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland, kann es rasch teuer werden. Das gilt auch, wenn der Regelverstoß in Unwissenheit geschieht.

Hält man sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland, kann es rasch teuer werdenAndere Länder, andere Sitten – in vielen europäischen Nachbarländern gelten andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Die Verkehrsregeln des Urlaubslandes sollte man kennen, auch wenn das Gesetz erst kürzlich in Kraft getreten ist. So ist neuerdings in einigen europäischen Ländern das Tragen einer Warnweste beim Verlassen eines liegengebliebenen Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht. Außerdem ist inzwischen in 20 europäischen Ländern (z. B. Dänemark, Italien, Polen und Tschechien) das Fahren mit Licht auch am Tage vorgeschrieben.

Teuer können vor allem Geschwindigkeitsübertretungen werden. Im europäischen Ausland unterscheiden sich die Strafen dafür  jedoch sehr. Wer z. B. 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss in den Niederlanden ab 70 €, in Italien ab 140 € und in Spanien sogar zwischen 90 und 300 € auf den Tisch legen. In Italien müssen Raser bei einer Übertretung des Tempolimits über 40 km/h neben einer Geldstrafe auch ihren Führerschein für einen Monat abgeben – das  gilt auch für Ausländer. Das Gemeine ist aber: wenn Sie nicht direkt vor Ort löhnen (müssen), kann ein Strafzettel aus dem Ausland auch nach Deutschland „nachreisen“.

Deshalb abschließend ein kleiner Tipp von mir: halten Sie sich zu Ihrer und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsvorschriften – auch im Ausland. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich bei einem Automobilclub über die aktuellen Regelungen im Urlaubsland informieren, bevor die Fahrt losgeht. Na dann gute Fahrt!

Strafzettel im Ausland

Montag, 29. Juni 2009

So een Mist! Da hat man mich doch glatt bei meinem letzten Trip nach Prag jeblitzt. Und nur 500 Meter weiter wurde ick zur Kasse jebeten. Ärgerlich, schon war die Urloobskasse jeschrumpft. Doch dürfen die dat überhaupt? Muss ick im Ausland wirklich löhnen?

Die ernüchternde Antwort: Jo, ick muss. Auslandsknöllchen sollte man nicht uff die leichte Schulter nehmen. Wird man im Ausland mit zu viel Tempo uff´m Tacho erwischt, bezahlt man wirklich besser direkt vor Ort. Sonst kann die jeweilige Polizei den Wagen auch jerne mal stilllegen. Und ja, auch das dürfen die! Außerdem gibt es in vielen Ländern eenen Rabatt von bis zu 30 Prozent für Sofortzahler.

Noch fällige Bußjelder können och bei der nächsten Reise durch Zwangsmaßnahmen eengetrieben werden z.B. durch die Beschlagnahmung des Pkws, einen Gefängnisaufenthalt oder die berühmt berüchtigte Park-Kralle. Wer jar nicht erst zahlt, kann bei der nächsten Reise richtig Pech haben und nicht ins Land reengelassen werden.

Als Versicherer empfiehlt die Direct Line jedem Verkehrsteilnehmer sich vorschriftsmäßig und umsichtig zu verhalten – das gilt natürlich ooch fürs Ausland.

Tschüssikowski, der Klaus


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