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Die teuersten Fehler beim Melden eines Versicherungsschadens

Freitag, 19. März 2010

Ooch een juter Fahrer wie icke macht mal eenen Fehler – und dann knallt´s jewaltig. So wie letzte Woche. So blöd dit ooch ist – zum Glück bin ick ja jut versichert. Nur blöderweise hab ick in der janzen Hektik so wirklich allet falsch jemacht, wat man nur falsch machen kann.

Damit es Ihnen nicht ooch so erjeht, hier eenmal een paar Kardinalsfehler, die man beim Melden eines Schadens machen kann:

  1. Anzeigenfristen

    Ein Fehler, der oft gemacht wird, ist zu lange zu warten, bis man den Unfall bei seiner Versicherung meldet. Wenn Schadenersatzansprüche gegen einen gestellt werden, sollte man den Unfall am besten noch von der Unfallstelle aus melden, spätestens aber innerhalb der folgenden sieben Tage ab dem Unfallereignis.

  2. Richtige Angaben

    Auch wenn es versehentlich geschieht, falsche Angaben bei der Schadensmeldung können schwerwiegende Folgen haben. Die Versicherung kann im schlimmsten Fall die Leistung verweigern, kürzen oder bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.

  3. Vollständigkeit der Angaben

    In der Hektik passiert es schnell, dass man die erforderlichen Daten unvollständig oder gar nicht aufnimmt. Man sollte aber am besten folgendes notieren: Wer ist der Autohalter, wer saß zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, wo ist der Wagen versichert. Eine nützliche Hilfe dabei kann der „Europäische Unfallbericht“ sein, den man gemeinsam mit allen Beteiligten ausfüllt. Um sich abzusichern sollte man sich auch den Personalausweis der Unfallbeteiligten zeigen lassen – denn durch unvollständig vorliegende Daten kann es zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung kommen: Die vollständige Regulierung kann erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

  4. Unfallstelle absichern

    Ein folgenschwerer Fehler ist, die Unfallstelle nicht abzusichern. Denn dann drohen Folgeunfälle, für die man selber auch verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb wird auch schon das „Nicht-Absichern“ der Unfallstelle mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.

  5. Polizei rufen

    Um einen Unfall “unkompliziert” zu regeln, ist es von Vorteil, die Polizei zu rufen. Der Unfallhergang kann durch sie ordnungsgemäß festgehalten werden. Die Polizei muss aber nicht bei jedem Unfall kommen (hoheitliche Bestimmungen). Bei unstrittigen Unfallhergängen reicht auch der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht aus, der von den Unfallbeteiligten auszufüllen und zu unterschreiben ist. Neutrale Unfallzeugen sind dabei von besonderer Wichtigkeit.

  6. Eigenregulierung

    Genauso wenig sollte man auch darauf eingehen, einen Unfall gegen Barzahlung ohne Versicherung zu regeln, nur um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Das ist viel zu riskant. Nur wenn der Schaden 750 Euro nicht übersteigt, kann eine Eigenregulierung erfolgen. Es ist in diesem Fall darauf zu achten, dass man sich vom Geschädigten quittieren lässt, für was und in welcher Höhe er das Geld erhalten hat.

  7. Beweissicherung

    Eines sollte man auch niemals tun: Das Auto zu früh beiseite fahren. Der Unfallort wird dadurch verändert und somit auch die Beweissituation. Bevor man das Auto bewegt, sollte die Unfallsituation deshalb mit Kreide markiert werden. Auch Fotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen sind oft sehr hilfreich. Deshalb ist es empfehlenswert, stets eine Kamera im Fahrzeug mit sich zu führen.

Aber Sie sind ja bestimmt nicht so blöd wie icke, wa?

Tschüssikowski, der Klaus

Sturmtief über Deutschland – wer hilft im Schadensfall?

Mittwoch, 3. März 2010

Was ist da draußen bloß los? Irgendwas muss passiert sein, dass bei uns die Telefone nicht mehr still stehen. Und ob – Xynthia war los! Dieses Sturmtief zog am Wochenende über Deutschland und riss alles mit sich, was nicht niet- und nagelfest war. So richtet Xynthia innerhalb kürzester Zeit erhebliche Schäden an Häusern, Straßen und Autos an. Doch für  Autobesitzer, deren Autos von Xynthia auf so unliebsame Weise berührt wurden und die eine Teilkaskoversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, gibt es beruhigende Nachrichten:

Bei Sturmschäden greift der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung. Als Sturm wird eine starke Windbewegung ab Windstärke 8 bezeichnet. Der Schaden am Fahrzeug muss allerdings direkt durch den Sturm entstanden sein. Die Teilkasko ist nur dann zuständig, wenn beispielsweise ein Baum auf einen geparkten Wagen gestürzt ist. Eine weitere beruhigende Nachricht: In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Daher erfolgt nach der Regulierung eines Teilkaskoschadens keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Nur die vereinbarte Selbstbeteiligung muss beglichen werden. Kommt es hingegen zu einem Unfall, weil ein Fahrer gegen einen umgestürzten Baum gefahren ist, ist das ein Fall für die Vollkasko-Versicherung.

In allen diesen unliebsamen Fällen gilt: Den Schaden am besten gleich vom Unfallort telefonisch der Versicherung melden. Außerdem kann man am Telefon auch gleich die weitere Vorgehensweise mit der Versicherung abklären. Wenn ich das alles so sehe, bin ich ganz froh, dass ich hier im seichten Gewässer schwimme.

Bla und Blubb

Amalia

Weihnachtsgeschenke rund ums Auto

Mittwoch, 17. Dezember 2008

„Schatz, was wünschst du dir zu Weihnachten?” Jahr für Jahr das gleiche Drama im Hause meiner Schwester. Mit Krawatten, Socken oder technischem Schnick Schnack braucht meine Schwester ihrem Mann schon lange nicht mehr kommen und wenn Buch oder DVD, dann nur mit Autos in der Hauptrolle. Denn mein Schwager ist Auto-Narr durch und durch.

Ihnen kommt das bekannt vor? Bei Ihrem Liebsten können Sie auch nur mit Geschenken rund um den fahrbaren Untersatz punkten?

Vergessen Sie nicht: Bei Geschenken fürs Auto muss man was die Versicherung betrifft einiges beachten. Z. B. sollte man nach einem erfolgten Tuning jede noch so kleine Veränderung auch der Kfz-Versicherung melden, um sicher zu gehen, dass sie im Schadensfall nicht den Versicherungsschutz verlieren. Bei Geschenken, die nicht fest zu installieren sind, wie zum Beispiel portable Navigationssysteme, gilt, dass im Falle eines Diebstahls der dadurch entstehende Schaden nicht versichert ist. Daher gilt: das portable Navigationssystem beim Verlassen des Fahrzeuges immer mitnehmen.

Bedenken Sie meine kleinen Hinweise, dann kann dieses Jahr unter dem Weihnachtsbaum gar nichts mehr schief gehen.

Eine schöne Vorweihnachtszeit und fröhliche Weihnachten!

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht!

Dienstag, 9. Dezember 2008

Manche Preiserhöhung muss man einfach hinnehmen. Zum Beispiel, dass mein Fischfutter  mittlerweile so teuer ist, dass man dafür fast schon Austern bekommen könnte, lässt sich nicht ändern, denn Zwangsdiät kommt nicht in Frage. Aber bei Preiserhöhungen Ihrer KFZ-Versicherung haben Sie ein so genanntes Sonderkündigungsrecht.

Ab dem Tag, an dem Ihre Versicherung Sie über eine Preiserhöhung informiert, bleibt Ihnen ein Monat Zeit um zu kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Versicherer Sie erst nach dem 30. November über die Erhöhung informiert hat. Kündigen Sie schriftlich bei Ihrem bisherigen Versicherer, am Besten per Einschreiben. Beachten Sie für eine Kündigung unsere Hinweise auf der Website.

Das Sonderkündigungsrecht gilt aber auch  nach Änderung der Versicherungsbedingungen.

Sie können aber auch Ihre Wahlfreiheit hinsichtlich der Versicherungs-gesellschaft beim Autokauf oder Neuzulassung in Anspruch nehmen. Die Zulassung des Fahrzeugs mit Hilfe der Versicherungsbestätigungsnummer von Direct Line beim Autokauf gilt automatisch als Kündigung bei der alten Versicherung.

Glück im Unglück haben Versicherungsnehmer unter Umständen im Schadensfall – denn auch dieser berechtigt Sie innerhalb eines Monats nach Beendigung der Schadenregulierung zu einer Kündigung und zu dem damit verbundenen Versicherungswechsel.

Bla und Blubb
Eure Amalia

Mitfahrgelegenheiten 2.0

Freitag, 5. September 2008

In meiner Jugend war es ganz normal, immer zu schauen, wie möglichst viele Leute mit möglichst wenig Autos ans abendliche Ziel kommen. Wir waren jung, hatten meist nur den Wagen von den Eltern und so war logistisches Geschick gefragt.

Laut dem KFZ-Blog liegt die Mitfahrgelegenheit durch die steigenden Spritpreise wieder im Trend. Kein Wunder, denn Zusammenfahren schont nicht nur das Konto, sondern hilft auch, neue Kontakte zu knüpfen. Und die Umwelt dankt es Ihnen auch!

Dank diverser Online-Anbieter ist das Finden von Mitfahrern eine Kleinigkeit geworden, kaum auszudenken, wie umständlich das früher gewesen sein mag. Ob als Fahrer oder Beifahrer, der Abschluss einer Kfz-Unfallversicherung kann in jedem Fall sinnvoll sein. So sind Sie im Schadensfall vor den Folgen eines Unfalls geschützt.

Andreas


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