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Schadenersatz bei verschneiten Straßen

Dienstag, 23. Februar 2010

Im Winter steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Viele Kunden der Direct Line fragen sich, wer im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt.

Grundsätzlich gilt: Bei selbstverschuldeten Unfällen, wie zum Beispiel durch das Fehlen passender Bereifung oder unangepasste Geschwindigkeit, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgegners.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Dabei muss man beachten, dass die meisten Teilkaskoversicherungen nur Steinschlag-, Einbruch-, Brand-, Hagel-, Blitzschlag-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden übernehmen. Einen Schutz bei selbstverschuldeten Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bietet allein die Vollkaskoversicherung.

Wer bei Glätteunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Kommune wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die behauptete Pflichtverletzung nachweisen. Die Streupflicht der Kommunen ersetzt jedenfalls nicht eine besonders vorsichtige Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen. Untersuchungen nach Unfällen haben gezeigt, dass die Schuld in vielen Fällen beim Fahrer lag.

Deshalb: Sichern Sie sich durch umsichtige Fahrweise und eine umfassende Kfz-Versicherung ab. So sind Sie bestens für den anhaltenden Winter gerüstet.

Bla und Blubb

Amalia

Zentralruf der Autoversicherer

Mittwoch, 3. Februar 2010

Der 1999 ins Leben gerufene Zentralruf der Autoversicherer mit Sitz in Hamburg hilft weiter, wenn einmal etwas passiert und das rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr. Die Notrufzentrale kümmert sich in erster Linie um Anrufe, die über eine der 16.000 Notrufsäulen an Autobahnen im gesamten Bundesgebiet eingehen. Steht keine Notrufsäule an der Autobahn zur Verfügung, erreicht man den Zentralruf im Notfall auch mit dem Handy über die kostenlose Nummer 0800NotfonD (0800-6683663) – Hilfe wird umgehend veranlasst.

Der Zentralruf der Autoversicherer bietet noch einen weiteren Dienst an: Unter der Nummer 0180-25026 (6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz), kann bei Schadensfällen die zuständige Versicherung des Unfallverursachers ermittelt werden. Außerdem wird einem hier bei der Schadensregulierung und -abwicklung im Aus- und Inland geholfen. So kann der Geschädigte schneller an sein Geld gelangen.

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Und wie wir alle wissen, komm bei der Schadensregulierung ich ins Spiel – oder zumindest meine Kollegen.

Bla und Blubb

Amalia

Schadensregulierung: zahlt nicht, gibt’s nicht

Donnerstag, 12. März 2009

Ich weiß gar nicht wieso, aber hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Schadensregulierungen sowieso nicht zahlen. Damit möchte ich ein für alle mal brechen. Auf einige schwarze Schafe mag das ja zutreffen, nicht aber auf Direct Line. Ein Unfall ist schon ärgerlich genug, sollte es dennoch zum Fall der Fälle kommen, können sich Direct Line-Versicherte voll und ganz auf uns verlassen. Wir sind dann für Sie da und kümmern uns um die anschließenden Schritte.

Wenn es knallt, dann rast das Herz und kein klarer Gedanke ist möglich. Deshalb bewahren Sie am besten einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach auf. Im Ernstfall ist dieser direkt griffbereit. Alle wichtigen Details zum Autounfall werden hier systematisch abgefragt. Die Beteiligten müssen lediglich die Antworten eintragen und unterschreiben. Idealerweise macht man zusätzlich noch einige Fotos zur Sicherung des tatsächlichen Unfallhergangs. Doch keine Sorge, bei diesem Unfallbericht handelt es sich nicht um ein Schuldanerkenntnis, sondern bloß um notwendige Angaben für die Schadensregulierung.

Und die notwendigen Informationen und Unterlagen braucht auch die zuverlässigste Schadensregulierung schnellstmöglich, um zahlen zu können.

Vergessen Sie nie, den Schaden sofort, aber spätestens innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung zu melden. Ansonsten können sich daraus erhebliche Nachteile ergeben und obendrein, wie soll die Schadensregulierung sonst beginnen?

Was haben Sie bisher für Erfahrungen mit der Schadensregulierung gemacht?

Frontscheibenversiegelung

Donnerstag, 15. Januar 2009

Ich muss sagen, es gibt Tage da fehlt mir einfach der Durchblick. Nein, nicht hier im Büro, hier gebe ich immer hundert Prozent – in meinem Auto natürlich.

Prasselnder Regen, Schnee und Hagel machen so manche Fahrt zum Höllentrip. Deshalb habe ich eine Frontscheibenversiegelung an meinem Auto vornehmen lassen. Dazu wird eine Flüssigkeit auf der Scheibe verteilt, die kleine Kratzer füllt und die Scheibe zu einer glatten Oberfläche versiegelt. Mit einer dauerhaften Wirkung von bis zu einem Jahr oder 20.000 km, bietet eine Nano-Versieglung die längste Haltbarkeit. Andere Materialen wie Silikon oder Acryl sind weniger empfehlenswert. Zum Glück ist mein Auto noch relativ neu, sodass erst wenige Schadstellen im Glas waren. Denn je mehr Schäden versiegelt werden müssen, desto teurer wird der Spaß.

Seitdem fahre ich bei Wind und Wetter sicher umher. Regentropfen perlen einfach ab und werden vom Fahrtwind schon ab 50 km/h weggeblasen – dadurch verbessert sich die Sicht enorm. Auch der Reinigungsaufwand wird verringert, denn nicht nur Eis sondern auch Insekten lassen sich mühelos entfernen. All das reduziert deutlich den Verbrauch an Wischblättern und Scheibenwaschflüssigkeit.

Geringer Aufwand, maximaler Erfolg – und ich hab endlich wieder den Durchblick.

Vorsicht! Portable Navigationssysteme

Dienstag, 2. Dezember 2008

Diebstahl leicht jemacht

Portable Navigationssysteme – ein Diebstahl der tragbaren Pfadfinder kann jeden treffen. Och mir.

Dabei hab ick immer jedacht, wenn ick dat Navi nur nachm jebrauch untern Sitze leg, dann passiert och nüscht. Aber weit jefehlt. Sogar vor der eigenen Haustür ist man vor nüscht mehr sicher. Da kommt man morjens ausm Haus, will zur Maloche und dann sowat. Scheibe eenjeschlagen und dat jute Ding entwendet.

Und als ob dat nicht reichen würde, diese kleenen Dinger sind nicht mal versichert. Denn es gilt nun mal: Bei diesem neumodische Zeugs – diese portablen Navigationssysteme – Diebstahl und der dadurch entstehende Schaden wird bei nicht fest installierten Jegenständen nicht jedeckt.

In Zukunft merk ick mir uff jeden Fall, datt ick nüscht mehr im Auto liegen lasse, och nicht, wenn ick nur kurz Schrippen hole. Selbst die Halterung werd ick nun immer mit abbasteln, denn für Profis reicht nur der kleenste Hinweis, datt een Navi im Auto seen könnte und sie schlagen dir nur uff Verdacht die Scheibe een.

Naja, bis ick mir een neues Navi gönne, ärger ick mir bei jeder Fahrt uffs Neue, datt ick mir wieder uff meenen eigenen Orientierungssinn verlassen muss. Aber vor allem darüber, datt mir keen Navi mehr mit eener charmanten Frauenstimme den Weg weist. Dat liebliche „In 200 Metern biegen Sie bitte rechts ab” wird mir fehlen …

Tschüssikowski, der Klaus

Neuer Bußgeldkatalog kommt 2009

Donnerstag, 25. September 2008

Bereits seit einigen Monaten steht fest: Im kommenden Jahr werden die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich erhöht. Mit diesem neuen Bußgeldkatalog möchte die Bundesregierung die Zahl der Unfälle reduzieren. Denn vor allem das zu schnelle Fahren sorgt noch immer für die größten Schäden. Hier soll mit wesentlich höheren Geldstrafen, die Verkehrssünder empfindlich treffen, vorgebeugt werden.

Zahlte man z.B. bisher Innerorts bei einer Tempolimit-Überschreitung von 21 – 25 km/h ein Bußgeld von 50 Euro, werden ab dem 01. Januar 2009 nun 80 Euro fällig. Fährt man zwischen 41-50 km/h mehr als erlaubt, fordert der Staat demnächst 200 statt 125 Euro.

Wird ein Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen erwischt, so drohen beim ersten Mal 500 Euro, wird er zum zweiten Mal erwischt 1.000 Euro und beim dritten Mal 1.500 Euro. Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie auf den Seiten der Autobild.


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