Archiv des Tags Rückwärtsfahren

Rückwärts fahren – besondere Sorgfalt

Mittwoch, 27. Mai 2009

Rückwärts fahren ist schon eine Kunst für sich. Da kann es schon mal zu kuriosen Situationen kommen. Aber im Rückwärtsgang in eine Radarkontrolle zu fahren, das schaffen nur die wenigsten.

Dabei steht doch schon in der Straßenverkehrsordnung geschrieben, dass beim Rückwärtsfahren besondere Sorgfalt geboten werden muss, damit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 9 Absatz 5 StVO).

Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindlings rückwärts fahren oder nur auf die eingebaute Einparkhilfe zu vertrauen ist grob verkehrswidrig. Das hat ein Mann aus dem Kreis Düren am eigenen Leib erfahren, der nichtsahnend seiner Frau beim Einparken half und von dieser beim Rückwärtsfahren übersehen wurde.


© RBS Insurance Services Limited. Alle Markenrechte vorbehalten.Kontakt | Impressum | Datenschutz