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Karneval und Alkohol

Montag, 15. Februar 2010

Alaaf und Helau – in Deutschland sind die Jecken los. Doch in der fünften Jahreszeit wird sich nicht nur lustig verkleidet und gemeinsam ausgelassen gefeiert, sondern auch ordentlich gebechert. Doch wer zu tief in Glas geschaut hat, gehört nicht mehr hinters Steuer, sondern sollte auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen. In den großen Karnevalshochburgen, auch zu fortgeschrittener Zeit, gar kein Problem.

Denn schon nach einem Bier kann das Reaktionsvermögen deutlich sinken, das Unfallrisiko steigt. Wem das immer noch nicht Warnung genug ist: Die Polizei führt in den Tagen der Dauerfeierei verstärkt Alkoholkontrollen bei Autofahrern durch. Wer dabei mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, dem drohen Bußgeld und Fahrverbot. Bei Fahranfängern gilt sogar die 0,0 Promille-Grenze.

Doch Achtung: Bereits ab 0,3 Promille gilt die so genannte “relative Fahruntüchtigkeit”: Wer so einen Fahrfehler begeht, durch unsichere Fahrweise auffällt oder in einen Unfall verwickelt wird, kann als fahruntüchtig eingestuft werden. Die Folge ist neben Geldstrafe und Punkten auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gilt auch bei einem unverschuldeten Unfall.

Sei ein Jeck und kein Narr – wenn du trinkst, nicht selber fahr´. Tätätätätääää.

Alkohol am Steuer – ungeheuer

Dienstag, 18. November 2008

Mit einer Sache sollte man wirklich nicht spaßen: Alkohol am Steuer. Das Fahren unter Einfluss von Alkohol beeinflusst die Fahrtüchtigkeit. Die Wahrnehmung unter Alkoholeinfluss verändert sich auch schon nach geringen Mengen: das Auge wird lichtempfindlicher, die Reaktionsfähigkeit nimmt ab, die Entfernungs- und Geschwindigkeitseinschätzung wird unzuverlässig und das Blickfeld eingeengt.

Für Fahranfänger gilt daher eine absolute Null-Promille-Grenze. Aber auch auf erfahrene Fahrer kommen saftige Strafen bei Alkohol am Steuer zu. Mit mindestens 250 Euro, 4 Punkten in Flensburg und einem 1-monatigen Fahrverbot muss der Verkehrssünder rechnen.

Und wir von Direct Line können dazu nur zu sagen: Auch der Versicherungsschutz erlischt bei Alkohol am Steuer. Bei 0,3 Promille kann bereits eine Mithaftung des Fahrers eintreten und die Deckung durch die Kaskoversicherung gefährden. Auch Beifahrer, die bei einem alkoholisierten Fahrer mitfahren, haben bei einem Unfall nicht den vollen Schadensersatzanspruch.

Daher unsere Empfehlung: Fahren Sie mit 0,0 Promille!

Eure Monika


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