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Halterwechsel – ganz ohne Stress und Ärger

Freitag, 19. November 2010

Wer schon einmal ein Auto verkauft hat, der weiß, dass die Angelegenheit ganz schön anstrengend sein kann – besonders wenn das Fahrzeug von privat an privat den Besitzer wechseln soll. Mit einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung oder bei Online-Portalen ist es längst nicht getan: Jeder Verkäufer sollte darauf achten, dass er einen dem aktuellen Wert des Autos entsprechenden Kaufpreis erhält. Doch hält der Verkäufer endlich das Geld in den Händen, ist die Sache noch nicht ganz erledigt.

Bei einem Verkauf und Halterwechsel des Fahrzeugs wird meistens vereinbart, dass der neue Besitzer das gekaufte Fahrzeug ummelden muss. Dies kann eine ganze Menge Ärger nach sich ziehen, wenn der Käufer das nicht macht.

Dabei benötigt die Abmeldung des Fahrzeugs vor dem Verkauf nur wenig Zeit und Aufwand: Einfach das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde „abmelden“, das heißt im Amtsdeutsch „außer Betrieb setzen“. Sie dürfen das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung sogar innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Betriebserlaubnis (anstelle der Zulassungsbescheinigung bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder)
  • Das bisherige bzw. die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) oder N1 (LKW, Lieferwagen bis zu 3,5 Tonnen) an eine anerkannte Verwertungsstelle benötigen Sie zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 FZV

Übrigens: Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Diese hier beschriebene sichere Variante hat leider auch einen Haken: Der Käufer benötigt für eine Probefahrt dann ein Kurzzeitkennzeichen.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug für den Verkauf nicht abmelden wollen, so sollten Sie unbedingt beachten, mit dem Kaufvertrag die Veräußerungsanzeige für Zulassungsbehörde und Versicherung auszufüllen und zusammen mit dem Käufer zu unterzeichnen. Das Formular für die Veräußerungsanzeige kann man zum Beispiel im Internet fertig zum Ausdrucken finden.

Versäumt der Verkäufer die Abmeldung, kann das zeitraubende und finanzielle Folgen haben. So läuft zum Beispiel die Kfz-Steuer bis zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges weiterhin auf den bisherigen Halter– also bis der neue Besitzer das Auto auf sich zugelassen hat. Wird das Auto aber nicht umgemeldet, so kann der Verkäufer dies der Zulassungsstelle mitteilen. Die Zulassungsstelle kann das Auto des Käufers im schlimmsten Fall stilllegen lassen, falls er sich nicht meldet. Dieser Vorgang kann aber bis zu einem Jahr dauern! Auch Knöllchen werden weiterhin an den Verkäufer adressiert. Er bleibt ggf. auch auf diesen Kosten sitzen, weil er noch als Halter registriert ist.

Darüber hinaus muss der Verkäufer unbedingt seine Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informieren – ansonsten bleibt er gegebenenfalls auf der ab dem Verkauf anfallenden Versicherungsprämie sitzen und kann im schlimmsten Fall für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.

Monika

Gebrauchtwagen Check

Freitag, 28. Mai 2010

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das gilt vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Deshalb sollte man dem neuen Alten gründlich unter die Haube gucken, bevor man zuschlägt.

Um ein weiteres Sprichwort zu bemühen: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Auch unter einer glänzenden Oberfläche kann sich Rost verbergen. Deshalb ist auch bei einem oberflächlichen Topzustand Vorsicht geboten. Daher sollte immer ein gründlicher Check des Gebrauchten erfolgen. Dazu gehört:

  1. Die Außenkontrolle: Kontrollieren Sie Reifen, Felgen und Lack. Gibt es Verformungen? Sind die Reifenlaufflächen gleichmäßig abgefahren? Sind die Bremsbeläge weder eingelaufen noch sind tiefe Riefen zu erkennen? Haben die Bremsbeläge noch die vom Hersteller vorgeschriebene Mindestbelagstärke?
  2. Der Innenraum: In welchem Zustand befindet sich das Interieur? Sind weder Pedale noch Lenkrad stark abgenutzt?
  3. Der Unterboden: Lassen sich Blechverformungen und Rostschäden finden?
  4. Der Motor/Getriebe: Testen Sie das Fahrzeug vor allem mit offenen Augen und Ohren. Prüfen Sie nach einer Probefahrt alle Aggregate auf  Undichtigkeiten und Leckstellen.
  5. Die Papiere: Achten Sie darauf, dass das Serviceheft korrekt geführt wurde und wie viele Vorbesitzer in den Papieren eingetragen sind. Ist die „Vorgeschichte“ des Fahrzeugs schlüssig? Überprüfen Sie die Fahrgestellnummer im Fahrzeug mit der Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
  6. Die Probefahrt: Bleiben Sie konzentriert bei der Sache. Können Sie störende Fahrgeräusche vernehmen? Wie ist das Fahrgefühl? Fühlen Sie sich rundum wohl?

Eine ausführliche Checkliste zum Download, Ausdrucken und Mitnehmen findet man zum Beispiel hier.

Und ein letztes Sprichwort geb ich Ihnen noch mit auf den Weg. Merken Sie sich stets: Gut Ding brauch Weile. Nur so finden Sie einen Gebrauchtwagen, an dem Sie lange Freude haben.

Andreas

Einmal Schumi spielen

Freitag, 22. August 2008

Unser Kollege vom Empfang erzählte mir neulich von einer Probefahrt, die sein Leben nachhaltig geprägt hat. Diese Geschichte möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten.

Eines Tages wollte einer seiner Kunden, der bereits sein Erstfahrzeug bei uns versichert hat, zusätzlich eine Kfz-Haftpflicht für seinen Zweitwagen abschließen. Es handelte sich dabei um einen Ferrari. Beim Wort „Ferrari” bekam mein Kollege große Augen – das muss der Kunde gemerkt haben, denn er schlug spontan eine Probefahrt vor:

Ich bin gerade mit dem Auto da, der Ferrari steht vor der Tür. Wollen Sie sich den Wagen mal ansehen? Vielleicht auch eine kleine Probefahrt machen?

Nach einigem Zögern antwortete mein Kollege: „Ja klar, man muss ja schließlich wissen, was man versichert.” – und kam kurzerhand in den Genuss von 450 PS unterm Hintern.

Schönen Tag wünscht Euch
Andreas


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