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Autounfall im Ausland – Zentralnotruf

Freitag, 17. September 2010

Der Herbst fängt an, die meisten Urlauber sind wieder zuhause – mit einer schönen Erinnerung oder einem tollen Souvenier. Und das Souvenier, das eigentlich niemand braucht, ist ein Autounfall, der am besten noch im Ausland passiert ist. Jahr für Jahr werden etwa 150.000 Deutsche unverschuldet im Ausland in Unfälle verwickelt, die meisten in den beliebten Urlaubsländern Italien, Niederlande und Frankreich. Und dann? Was macht man eigentlich, wenn es denn zur schönsten Zeit des Jahres kracht? An wen wendet man sich und wen ruft man an?

Es gibt so viele Fragen, wenn man nicht im eigenen Land ist und alles scheint so kompliziert. Ich kann euch sagen: Ist es aber nicht. Denn laut einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle verfügt jeder Versicherer in Europa über Schadensregulierungsbeauftragte – und das in jedem EU-Mitgliedsland. Also Dank der Europäischen Union geht alles ganz einfach, denn man muss nur den Zentralruf (0180-25026) anrufen. Dieser stellt dann nach Aufnahme der Daten (Versicherung, Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland) die Verbindung zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Das Aufzeichnen des Unfallhergangs und die präzise Protokollierung sind hier die wichtigsten Schritte. Achten Sie auf eine exakte Vorgehensweise, damit es später nicht zu unschönen Missverständnissen kommt. Alle Beteiligten müssen das Protokoll unterschreiben. Danach hat die Versicherung drei Monate Zeit, dem Geschädigten mitzuteilen, wie der Schadenfall behandelt wird.

Ein weiteres zwar veraltetes aber in den Köpfen verankertes Vorgehen ist die „Grüne Karte“, die früher einmal als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung galt. Es wäre also sinnvoll, diese noch mit auf die Reise zu nehmen. Besonders bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Hier wird die „Grüne Karte“ weiterhin verlangt.

Also, hier noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Tipps und Verhaltensweisen bei einem Unfall:

1. Der standardisierte Europäische Unfallbericht: Dieses Formular vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls in mehreren Sprachen – nicht nur im Ausland. Sie erhalten es bei Ihrer Kfz-Versicherung oder können es unter www.gdv-dl.de/infocenter.html downloaden.

2. Hilfreich ist auch die Broschüre zum Europäischen Unfallbericht. Die Broschüre enthält nützliche Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.

Falls Sie noch mehr über das Thema Schadensregulierung erfahren möchten, finden Sie weitere Tipps unter: www.zentralruf.de .

Übrigens: Die iPhone App von Direct Line hilft Autofahreren nach einer Panne oder einem Unfall einen klaren Kopf zu bewahren und die notwendigen Schritte einzuleiten. Mit dieser mobilen Unfallhilfe haben die Nutzer außerdem direkten Zugriff zu europäischen Notfallnummern, um auch im Ausland schnell und richtig reagieren zu können.

Andreas

Zentralruf der Autoversicherer

Mittwoch, 3. Februar 2010

Der 1999 ins Leben gerufene Zentralruf der Autoversicherer mit Sitz in Hamburg hilft weiter, wenn einmal etwas passiert und das rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr. Die Notrufzentrale kümmert sich in erster Linie um Anrufe, die über eine der 16.000 Notrufsäulen an Autobahnen im gesamten Bundesgebiet eingehen. Steht keine Notrufsäule an der Autobahn zur Verfügung, erreicht man den Zentralruf im Notfall auch mit dem Handy über die kostenlose Nummer 0800NotfonD (0800-6683663) – Hilfe wird umgehend veranlasst.

Der Zentralruf der Autoversicherer bietet noch einen weiteren Dienst an: Unter der Nummer 0180-25026 (6 Cent pro Anruf aus dem dt. Festnetz, abweichende Kosten aus dem Mobilfunknetz), kann bei Schadensfällen die zuständige Versicherung des Unfallverursachers ermittelt werden. Außerdem wird einem hier bei der Schadensregulierung und -abwicklung im Aus- und Inland geholfen. So kann der Geschädigte schneller an sein Geld gelangen.

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Und wie wir alle wissen, komm bei der Schadensregulierung ich ins Spiel – oder zumindest meine Kollegen.

Bla und Blubb

Amalia


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