Fahren mit lauter Musik
Mittwoch, 16. September 2009Hundeohren sind viel empfindlicher als die Ohren von Zweibeinern. Deshalb finde ich, hat laute Musik im Auto nichts zu suchen. Aber mit der Meinung stehe ich nicht alleine da. Der Gesetzgeber stimmt da mit mir voll und ganz überein.
Dazu ein kleiner Auszug aus § 23 StVO: Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. So besteht durch zu laute Musik die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer oder Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen oder Feuerwehr mit Sonderzeichen nicht gehört werden.
Es hat wohl einen Grund, dass der ADAC beim Fahrsicherheitstraining, insbesondere mit jungen Fahrern, auf die Auswirkungen von zu lauter Musik eingeht.
Aber zu laute Musik stellt nicht nur eine Gefahr, sondern auch eine Lärmbelästigung für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer – aber auch für kleine Hunde – dar. Gegen die Krach-Macher kann man sogar Anzeige erstatten. Ob das wohl auch für Hunde gilt?
Wuff Wuff


