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Beitragserhöhung von Ihrer Kfz-Versicherung? Auch nach dem 30.11. können Sie noch wechseln!

Freitag, 3. Dezember 2010

Es ist immer gut, sich zu informieren und verschiedene Kfz-Versicherungstarife zu ver- gleichen. Wer seine Kfz-Versicherung ganz normal zum Ablauf des Versicherungsvertrages wechseln will, muss dem Versicherer seine Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel also bis spätestens 30. November, schriftlich eingereicht haben. Wichtig ist, dass der Eingang der Kündigung beim Versicherer für die Fristeinhaltung zählt. Ab dem 01. Januar gilt dann der neue Vertrag, ob beim alten oder bei einem neuen Kfz-Versicherer.

Aber auch nach dem Stichtag am 30. November ist es noch möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln und dabei zu sparen – vor allem wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer diese Information erst nach Ablauf der vorgenannten Kündigungsfrist verschickt.

Wenn dem Kunden eine Beitragserhöhung des Kfz-Versicherers schriftlich mitgeteilt wird, hat er immer innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt also auch dann, wenn der Versicherer die Beitragsrechnung erst nach dem Stichtag am 30. November verschickt – um womöglich die Zahl der Kündigungen niedrig zu halten. So mancher Kunde hat sich vielleicht den 30. November als letztmöglichen Termin zur Kündigung der Kfz-Versicherung gemerkt und nimmt die Preiserhöhung einfach hin – ohne zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Auch in diesem Jahr wird diese Methode von verschiedenen Versicherern praktiziert. In so einem Fall sollte der Kunde unbedingt Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht machen. Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar mit Erhalt der Beitragsrechnung bekannt werden sollte, gilt das Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann die Kfz-Versicherung dann immer noch wechseln.

Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch für den Fall, dass die Kfz-Versicherung die Bedingungen des Vertrages so geändert hat, dass die neuen Bedingungen zu einer Erhöhung des Beitrags führen.

Nick Sommerfeld

Fragen über Fragen – Verunsicherte Ineas Kunden am Telefon

Mittwoch, 28. Juli 2010

Auch an diesem Wochenende riss der Anruferstrom verunsicherter Ineas Kunden nicht ab. Eine einzelne Kollegin berichtete von gut 50 Anfragen am Samstagnachmittag und alle Kunden hatten natürlich Fragen über Fragen. Grund genug für mich die Fragen zu sammeln und hier im Blog darauf einzugehen.

Die am häufigsten gestellte Frage war: Wie und zu wann kann ich meine Versicherung bei der Ineas oder LadyCarOnline in dieser besonderen Situation kündigen?

Rüdiger Strichau, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale in Berlin, rät in der Ausgabe (23.07.2010) des Tagesspiegels allen Versicherungskunden der Ineas und LadyCarOnline, ihren Vertrag am Besten gleich außerordentlich zu kündigen.

Auch der Bund der Versicherten (BdV) rät den Kunden, den Versicherungsvertrag mit der Ineas fristlos zu kündigen. Aus der neuesten Pressemeldung des BdV ist zu entnehmen, dass auch der Versicherungsombudsmann, Professor Günter Hirsch, diese Meinung vertritt.

http://wong.to/ineas_verunsichert_kunden

Der BdV stellt für die Ineas oder LadyCarOnline Kunden auf der eigenen Website ein vorgefertigtes Kündigungsformular zur Verfügung:
http://wong.to/Ineaskunden.

Was passiert mit meinem Vertrag bei Direct Line, wenn Ineas die Schadenfreiheitsklassen nicht bestätigt?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat alle Mitgliedsunternehmen gebeten, eine individuelle Lösung für die ehemaligen Ineas Kunden zu finden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, sprechen Sie bitte unseren Kundenservice darauf an.

Stimmt es, dass Direct Line alle Ineas-Verträge übernimmt?

Nein, Direct Line bietet aber jedem Ineas Kunden, der per Telefon oder per Angebotsrechner im Internet einen Antrag auf eine Kfz-Versicherung stellt, auch einen Versicherungsschutz an.

Stimmt es, dass Direct Line Schadenszahlungen der Ineas übernimmt?

Nein, Direct Line übernimmt keine Schadenregulierung von Schäden, die vor der Versicherungszeit bei Direct Line entstanden sind.

Was passiert, wenn meine Sonderkündigung von der Ineas nicht akzeptiert wird?

Bei dieser Frage kann ich natürlich nur für Direct Line sprechen. Weiterhin gilt: Direct Line bietet Ineas Kunden an, einen neu bei Direct Line abgeschlossenen Vertrag jederzeit ohne eine Kündigungsfrist wieder stornieren zu können, falls sie im Nachhinein doch Schwierigkeiten mit der Vertragsstornierung bei Ineas bekommen sollten. Damit kommen Kunden ohne Aufwand aus dem mit Direct Line geschlossenen Vertrag raus, sollte die Ineas ältere Rechte geltend machen.

Trotz der hier aufgeführten Fragen und Antworten sollten Ineas Kunden der Medienberichterstattung regelmäßig folgen, da es fast täglich neue Veröffentlichungen und Erkenntnisse zur Lage des niederländischen Versicherers gibt.

10 Tipps für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Freitag, 20. November 2009

© Dmitriy Melnikov - Fotolia.comDer Weg zu einer neuen Versicherung – vom Versicherungsvergleich bis zur Kündigung – ist ganz leicht. Das zeigen auch unsere 10 Tipps zum Versicherungswechsel  – wenn Sie die beachten, kann gar nichts mehr schief gehen…

Vergleichen

  1. Mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung kann man mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
  2. Der Vergleich verschiedener Anbieter im Tarif-Dschungel lohnt sich: Bei mehr als 100 Versicherungen in Deutschland ist die Auswahl ebenso groß wie der Preisunterschied.
  3. Nutzen Sie dazu einen kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich im Internet.
  4. Bei vielen Versicherungen fließen sogenannte „weiche Kriterien“ wie Fahrpraxis oder Nutzung des Autos als Firmen- oder Familienwagen in die Berechnung der Prämie mit ein. Manche Unternehmen belohnen so „gute“ Fahrer mit besonders günstigen Angeboten.

Prüfen

  1. Erst prüfen, dann abschließen. Als Kunde sollte man sich keinesfalls unter Druck setzen lassen, sondern in Ruhe vergleichen. Dabei sollte man das Kleingedruckte ganz genau lese und stets das Gesamtpaket im Blick haben. Ebenfalls nicht unwichtig ist die maximale Absicherung im Schadenfall. Hier ist beispielsweise eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal sowie eine Deckungssumme bei Personenschäden je geschädigter Person von 8 Mio pauschal erwähnenswert.
  2. Neben einem guten Preis zählt auch der Service. Vorher sollte man sich deshalb bestens informieren: Wird der Kundenservice beim jeweiligen Anbieter groß geschrieben? Sind Servicemitarbeiter rund um die Uhr erreichbar? Wie schnell ist die Schadenregulierung? TÜV-Siegel und Tests unabhängiger Medien geben Aufschluss über die Servicequalität des jeweiligen Unternehmens.

Kündigen

  1. Erst kündigen, wenn der neue Versicherer den Vertragsabschluss bestätigt hat. Nur so bleibt ein durchgehender Versicherungsschutz gewährleistet.
  2. Alte Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen. Der Großteil aller Versicherungen kann zum Jahreswechsel gekündigt werden, der Stichtag dabei ist der 30. November.
  3. Ein Wechsel ist ohne Kündigung möglich, wenn man das Fahrzeug wechselt. Der bisherige Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs.
  4. Bei einer Prämienerhöhung hat man stets ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Alte KFZ-Versicherung kündigen – jetzt!

Donnerstag, 27. November 2008

Deutschland wird vom Wechselfieber gepackt. Was bei anderen Kfz Versicherungen wegen des Versicherungswechsels los ist, hat Ihnen Amalia ja schon berichtet. Die Telefone stehen kaum noch still.

Neulich rief ein Interessent bei uns an:

Ich würde gerne meiner alten Versicherung kündigen und meinen Zweitwagen bei Ihnen versichern. Ist das mit viel Papierkram verbunden?

Ach, nicht verzagen, Monika fragen. Eine Kündigung ist doch so einfach. Interessierten bieten wir auf unserer Internetseite eine detailierte Schritt-für-Schritt-Erklärung, um die bisherige KFZ-Versicherung zu kündigen. Ein hilfreicher Angebotsrechner berechnet Ihnen den auf Sie persönlich zugeschnitten Tarif und ermöglicht gleich online einen Antrag zu stellen.

So schnell und einfach kann´ s gehen.

Eure Monika


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