Beitragserhöhung von Ihrer Kfz-Versicherung? Auch nach dem 30.11. können Sie noch wechseln!
Freitag, 3. Dezember 2010
Es ist immer gut, sich zu informieren und verschiedene Kfz-Versicherungstarife zu ver- gleichen. Wer seine Kfz-Versicherung ganz normal zum Ablauf des Versicherungsvertrages wechseln will, muss dem Versicherer seine Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, in der Regel also bis spätestens 30. November, schriftlich eingereicht haben. Wichtig ist, dass der Eingang der Kündigung beim Versicherer für die Fristeinhaltung zählt. Ab dem 01. Januar gilt dann der neue Vertrag, ob beim alten oder bei einem neuen Kfz-Versicherer.
Aber auch nach dem Stichtag am 30. November ist es noch möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln und dabei zu sparen – vor allem wenn der Kfz-Versicherer die Beiträge erhöht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer diese Information erst nach Ablauf der vorgenannten Kündigungsfrist verschickt.
Wenn dem Kunden eine Beitragserhöhung des Kfz-Versicherers schriftlich mitgeteilt wird, hat er immer innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt also auch dann, wenn der Versicherer die Beitragsrechnung erst nach dem Stichtag am 30. November verschickt – um womöglich die Zahl der Kündigungen niedrig zu halten. So mancher Kunde hat sich vielleicht den 30. November als letztmöglichen Termin zur Kündigung der Kfz-Versicherung gemerkt und nimmt die Preiserhöhung einfach hin – ohne zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Auch in diesem Jahr wird diese Methode von verschiedenen Versicherern praktiziert. In so einem Fall sollte der Kunde unbedingt Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht machen. Auch wenn die Beitragserhöhung erst im Januar mit Erhalt der Beitragsrechnung bekannt werden sollte, gilt das Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann die Kfz-Versicherung dann immer noch wechseln.
Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch für den Fall, dass die Kfz-Versicherung die Bedingungen des Vertrages so geändert hat, dass die neuen Bedingungen zu einer Erhöhung des Beitrags führen.
Nick Sommerfeld




