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Sicher in die Schule

Freitag, 3. September 2010

Die Schule hat in vielen deutschen Bundesländern wieder begonnen. Doch sechs Wochen Sommerferien sind eine lange Zeit, in der alle mühsam gelernten Verkehrsregeln wieder schnell vergessen werden können. Hinzu kommen noch zahlreiche Erstklässler, die ihren Schulweg zum ersten Mal in ihrem Leben bestreiten. Und dieser kann für sie gefährlicher sein, als man als Erwachsener vermuten mag. Denn Kinder werden wegen der geringen Größe leicht übersehen und haben noch nicht den nötigen Weitblick auf der Straße. So können Kinder unter 10 Jahren oft links und rechts nicht voneinander unterscheiden und benötigen fast dreimal so lange wie ein Erwachsener, um auf eventuelle Gefahren auf der Straße zu reagieren.

Beim Überqueren der Straße kommt es deshalb zu den meisten Unfällen. Mit unseren Tipps können Sie die Gefahren für Ihr Kind minimieren:

  • Üben Sie den Schulweg mit Ihrem Kind mehrmals und unter realen Bedingungen. Wochenenden und Ferien sind beispielsweise für den Anfang ganz gut dafür geeignet. Besser ist es jedoch, das Verhalten im Straßenverkehr zu normalen Schulwegzeiten zu trainieren.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind ausführlich die Gefahren, die ihm  auf dem Schulweg begegnen könnten. Machen Sie ihm damit keine Angst. Loben Sie stattdessen Ihr Kind oft, bei Dingen, die es richtig macht.
  • Begleiten Sie Ihr Kind am Anfang, bis es Routine hat. Danach beobachten und kontrollieren Sie am besten das Verhalten unbemerkt noch für einige Tage.

Manchmal ist es unumgänglich, sein Kind mit dem Auto in die Schule zu bringen, insbesondere wenn der Weg dorthin zu weit zum Gehen ist und ein Schulbus nicht fährt. Auch hier gibt es Verschiedenes zu beachten:

  • Das wichtigste zur Beförderung des Nachwuchses ist ein richtiger Kindersitz – solange Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist bzw. eine Körpergröße von weniger als 150 cm hat, reicht das Anlegen des Sicherheitsgurtes alleine nicht aus.
  • Auf dem Weg zur Schule sollten Sie besonders vorsichtig fahren, hier sind viele Kinder unterwegs.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nach dem Aussteigen die Fahrbahn nicht mehr überqueren muss und grundsätzlich zur Gehwegseite aussteigt. Halten sie mit ihrem Wagen entsprechend, um das Kind sicher aussteigen zu lassen.
  • Im Falle eines Unfalls gilt, dass alle Mitfahrer im Auto über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sind, also nicht nur die eigenen Familienmitglieder.

Direct Line bietet mit dem Familienschutz „Kind und Kegel“ zusätzlich noch wichtige Sonderleistungen, welche die Absicherung aller Pkw-Insassen ergänzen: Sollte es zu einem Schaden kommen, bei dem Kinder verletzt werden, zahlt Direct Line für Aufwendungen der Eltern wie z.B. für ein Familienzimmer im Krankenhaus oder das Übernachten im Zimmer des Kindes (Rooming-In). Bei schulpflichtigen Kindern werden zudem Kosten für Nachhilfe-Unterricht im Krankenhaus übernommen. Genaueres zu den Konditionen können Sie auf der Website www.directline.de erfahren oder direkt aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) entnehmen.

Monika

Mensch und Auto – haben sie den gleichen Charakter?

Donnerstag, 15. Juli 2010

Kinder, ich sag euch, letztens musste ich mit Erschrecken feststellen, dass mein zukünftiger Ehemann Ähnlichkeiten mit unserem oder besser seinem Auto hat. Er fährt einen Ford Granada und genau wie das Auto ist mein Bärchen ein lebenserfahrener gestandener Herr, dem das Leben ohne viel Geselligkeit genügt und er außerdem nichts für Extrawünsche übrig hat. Das ist ja fast so wie unser Bürohund Bruce und sein Frauchen Sabrina, die ja auch eine gewisse Ähnlichkeit haben.

Da habe ich mal in meinem Bekanntenkreis nachgefragt, wie es dort so mit der Ähnlichkeit der Charaktereigenschaften von Mann und Auto ausschaut. Und siehe da, es wird mir bestätigt, dass der Volvo-Besitzer zum Beispiel genau wie sein Auto stark und zuverlässig ist und der BMW-Fahrer für Eleganz und Sportlichkeit steht. Unser Nachbar Harry zum Beispiel hat einen Opel. Und Harry ist bescheiden und bodenständig, eben genau so zuverlässig wie sein Auto. Nach diesen Bestätigungen bin ich der Überzeugung, dass wenigstens ein bisschen was an der Geschichte mit dem Übereinstimmen von Charakter des Menschen und seinem Auto dran sein muss.

Interessante Neu-Produkte bei Direct Line – auch für Vierbeiner

Dienstag, 6. Oktober 2009

Frischer Wind bei der Direct Line – mit gleich zwei neuen Produkten startet die Direct Line in den Herbst. Und die Produkte haben es in sich:

Zum einen gibt es den Rabattschutz „Nix-Passiert“, den die Kunden schon als Zusatzleistung für die Kfz-Haftpflicht kennen nun auch für die Vollkaskoversicherung. Damit hat der Kunde einen Unfall pro Jahr frei ohne in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.

© Pavel Losevsky - Fotolia.comRichtig interessant wird es bei der zweiten Neuerung – auch für kleine Hunde wie mich. Der von der Direct Line entwickelte Familienschutz „Kind & Kegel“ ist eine Zusatzversicherung mit vielen Sonderleistungen. Denn diese Versicherung schließt alle Fahrzeuginsassen, egal ob Mensch oder Tier, mit ein. Besondere Gedanken hat man sich darüber gemacht, wenn Kinder in einen Unfall involviert werden. So werden Familienzimmer und Nachhilfe bei einem Krankenhausaufenthalt bezahlt.

Aber wirklich einmalig bisher in Deutschland ist die Mitversicherung des Haustieres im Rahmen einer Kfz-Unfallversicherung. Sollte mir zum Beispiel bei einem Unfall etwas passieren, würde die Direct Line Tierarztkosten bis 1000 Euro übernehmen. Und im nicht unvorstellbaren Fall, dass meinem Frauchen etwas passieren würde, werden die Kosten für den Aufenthalt im Tierheim gezahlt.

So kommen nicht nur die Zweibeiner sicher durch den Herbst…

Wuff Wuff

Kindersicherheit auf dem Motorrad

Mittwoch, 30. September 2009

Als Vater von zwei Söhnen hat man es echt nicht leicht. Täglich darf ich mir anhören, wie uncool ich bin. Doch wenn ich mich auf mein Motorrad schwinge, dann bin ich auf einmal gar nicht mehr spießig. Lang und breit wird mir dann erklärt, dass ich der „beste Papa“ auf der Welt sei. Dabei geht es den beiden nur um eines: Sie wollen mit!

Da ich aber weiß, das Motorradfahren nicht gerade zu den sichersten Hobbys gehört, habe ich mich vorher schlau gemacht. Die Helmpflicht auf Zweirädern ist in § 21 a Absatz 2 StVO geregelt. Danach ist als Fahrer oder Sozius ein geeigneter Schutzhelm zu tragen. Laut StVZO §§ 35a Absatz 9, § 61 müssen Kinder unter sieben Jahren auf einen besonderen Kindersitz. Ein Sitz gibt seitlich und hinten Halt, nach vorne schützt der Fahrer. Durch Radverkleidungen, Fußschlaufen oder andere Einrichtungen muss sichergestellt werden, dass die Füße nicht in die Speichen geraten. Ältere Kinder dürfen ohne Kindersitz nur mit, wenn sie problemlos die Fußrasten erreichen. Absolut verboten ist es, das Kind vor sich auf dem Motorrad mitzunehmen. Dadurch kann man nicht nur schnell die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren, sondern die Verletzungsgefahr für das Kind ist extrem hoch.

© Omid Mahdawi - Fotolia.comDesweiteren besteht auch für Kinder als Mitfahrer eine absolute Helmpflicht. Ist der Helm für das Kind zu schwer, kann eine Halskrause, die den Nacken stützt, helfen. Außerdem müssen Kinder schützende Kleidung tragen. Da es die meiste Motorradkleidung nicht in Kindergrößen gibt, sollte man darauf achten, dass die Kleidung aus festem Material ist. Keinesfalls dürfen Kinder Kleidung aus Kunstfasern tragen, wegen der hohen Verschmelzungsgefahr. Komplett wird das Kinder-Motorradoutfit durch feste Stiefel und Lederhandschuhe.

Generell sollte man das Kind vor der ersten Fahrt einweisen und Verhaltensregeln vereinbaren. Dabei muss man vor allem beachten, dass Kinder hinter dem Erwachsenen nichts sehen können, auch keine Gefahren. Deshalb sind hartes Beschleunigen, hohes Tempo und lange Etappen grundsätzlich tabu.

Ein cooler Papa nimmt seine Kiddies schon mal auf dem Motorrad mit, der coolste Papa sorgt aber auch für ihre Sicherheit.

Kinder im Straßenverkehr

Freitag, 24. April 2009

Auf Kinder muss im Straßenverkehr besondere Rücksicht genommen werden. Denn Kinder sind in ihrem Verhalten unberechenbar, aber vor allem bei Unfällen viel gefährdeter als Erwachsene. Deshalb gibt es in Deutschland eine Kindersitzpflicht für Kinder unter 150 cm und bis zum 13. Lebensjahr. Ein Kindersitz ist eine für die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit und garantiert durch Rückhaltesysteme und Erhöhung der Sitzposition eine optimale Sicherung des Nachwuchses im Auto.

Kinder im Auto - Nur mit KindersitzBeim Kauf eines Kindersitzes muss man jedoch einiges beachten: Wie groß und schwer ist das Kind? Welche Befestigungsmöglichkeiten (Isofix, Dreipunkt- oder Beckengurt) gibt es? Wie sind die Fahrzeugsitze geformt? Wenn man das beachtet, den Empfehlungen des Herstellers folgt und auf ein orangefarbenes ECE-Prüfzeichen achtet, dann ist man jederzeit mit Kind und Kegel sicher unterwegs.

Wer ein Kind dennoch ohne jede Sicherung im Auto mitnimmt, dem drohen Bußgeld und Punkte. Zugunsten der Sicherheit Ihres Kindes sollten Sie dieses Risiko nie eingehen.

Da mag mein Sohnemann noch so quengeln. In seinem Alter ist ein Kindersitz Pflicht – sei es noch so „uncool”. Noch uncooler ist es aber aufgrund schlechter Sicherung beim Unfall quer durchs Auto geschleudert oder vom Gurt stranguliert zu werden.


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