Archiv des Tags KFZ-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung ist für jeden Autobesitzer zwingend erforderlich. Laut Pflichtversicherungsgesetz ist der verursachende Autofahrer wie auch der Halter im Falle eines Verkehrsunfalls verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Dies leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Kfz-Versicherung sichert daher bei Autounfällen die Ersatzpflicht gegenüber den betroffenen Verkehrsteilnehmern ab. Im Direct Line Blog finden Sie viele Informationen rund um die Themen Kfz-Versicherung, Versicherungswechsel und -kündigung sowie zum Kfz-Versicherungsvergleich.

Sag es mit Blumen – Direct Line startet Twitter-Gewinnspiel am Valentinstag

Donnerstag, 10. Februar 2011

Pünktlich zum Tag der Verliebten startet Direct Line am 14. Februar 2011 eine Valentinstags-Aktion:
Auf Twitter können Follower des Direct Line Twitter-Accounts schreiben, was sie ihrer Liebsten/ihrem Liebsten oder vielleicht einer “heimlichen Liebe” zum Valentinstag schenken.

Unter den schönsten und originellsten Einsendungen verlost Direct Line zwei Fleurop-Gutscheine im Wert von je 30,00 Euro – damit es Blumen nicht nur zum Valentinstag gibt!

Und so geht’s:

Auf Twitter können Interessenten und Follower des Direct Line Accounts am Valentinstag, Montag, 14. Februar 2011, einen Tweet als @reply an Direct Line senden.

In diesem Tweet soll in 140 Zeichen geschrieben werden, was die Teilnehmer ihren Liebsten, also Freund/Freundin, Mann/Frau oder der “heimlichen Liebe”, zum Valentinstag schenken oder womit sie die jeweilige Person überraschen werden.

Um mitmachen zu können, müssen alle Teilnehmer Follower des Direct Line Accounts auf Twitter sein.

Direct Line verlost den Gewinn unter allen Einsendungen ab dem 15. Februar 2011 und veröffentlicht die Gewinner namentlich auf Twitter.

Die Gewinner werden per Direct Message von uns kontaktiert und über ihren Gewinn informiert. Der Versand des Fleurop Gutscheins erfolgt per Post.

Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer und wünschen Ihnen hiermit viel Erfolg!

Nick Sommerfeld


Teilnahmebedingungen:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Es gelten die Regeln für Umgangston & Netiquette der Kommentar-Richtlinien.

Winterreifenpflicht – was mache ich bei einer Panne?

Freitag, 4. Februar 2011

Wir alle kennen ja mittlerweile die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Winter-reifenpflicht, die seit dem 04. Dezember 2010 gilt. Soweit so gut. Was ist aber, wenn man eine Reifenpanne hat und aufgrund der aktuellen Winterreifenknappheit kein entsprechender Er- satzreifen zur Verfügung steht?

Mir ist nämlich Folgendes passiert: Ich hatte mir bei einer Fahrt eine Schraube in meinen rechten Vorderreifen eingefahren. Etwa 30 Km vor dem Ziel wurde ich dann vom Bordcomputer gewarnt, dass ich eine Reifenpanne habe. Also bin ich an die Tankstelle gefahren und wollte das Problem begutachten. Tatsächlich! Der Reifen vorne rechts hatte bereits einiges an Luft verloren. Die Ursache konnte ich jedoch vor Ort nicht feststellen. Da der Reifen nur wenig Luft verlor, beschloss ich langsam weiter zu fahren. An meinem Ziel angekommen, versuchte ich gleich bei verschiedenen Werkstätten anzurufen, um mein Reifenproblem zu lösen. Doch Fehlanzeige! Keine Werkstatt war besetzt. So blieb mir nur eine Möglichkeit: Ich musste mein Auto notgedrungen stehen lassen!

Auch in diesem Fall gilt:

Es gibt keine Übergangsfrist – wer keine Winterreifen hat, muss das Auto also stehen lassen. Die Pflicht gilt grundsätzlich für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer, unabhängig davon, ob ihnen das Fahrzeug gehört. Bei einem Unfall kann die Kasko-Versicherung die Zahlung kürzen – wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne
M & S Reifen fährt, handelt grob fahrlässig.

Nick Sommerfeld

Der neue Kraftstoff E10

Mittwoch, 2. Februar 2011

Seit Anfang des Jahres gibt es den neuen Kraftstoff E10, der allgemein auch als Bio-Sprit bezeichnet wird. E10 enthält 10 Prozent Bio-Ethanol aus nachwachsenden Rohstoffen – bisher wurden den Benzin-Kraftstoffen lediglich 5 Prozent Bio-Ethanol beigemischt. Der neue Kraftstoff soll den CO2-Ausstoß senken, in 10 Jahren sollen bereits 10 Prozent des Energieverbrauchs im Verkehr aus nachwachsenden Rohstoffen stammen.

Mittlerweile können viele Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren problemlos mit E10 betankt werden. Doch nicht alle Fahrzeuge sind dafür geeignet. Die wichtigsten Informationen möchten wir deshalb hier im Blog auflisten:

1. Kann ich E10 tanken?

E10 vertragen nur Fahrzeuge, die technisch dafür ausgelegt sind. Das gilt in der Regel für alle Neufahrzeuge, es gibt aber dennoch viele Ausnahmen. Informationen über einzelne Kfz-Modelle, die mit dem neuen Kraftstoff betankt werden können, gibt es bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH, DAT. Sie können auch bei Ihrer Werkstatt und beim Kfz-Hersteller direkt nach der E10 Verträglichkeit Ihres Fahrzeugs fragen.

2. Was muss ich beachten?

Fahrzeuge, die E10 nicht vertragen, können bereits durch einmaliges Betanken mit E10 geschädigt werden. Deshalb sollten Sie sich vor dem ersten Tanken vergewissern, ob Ihr Fahrzeug den neuen Kraftstoff auch verträgt. Es wird aber auch künftig an jeder Tankstelle den alten Kraftstoff geben, falls Ihr Auto E10 nicht verträgt.

3. Wie erkenne ich E10?

An den Tankstellen sind die Zapfsäulen speziell gekennzeichnet: Dort stehen dann die Namen der Benzinsorte mit dem Zusatz „E10“ – also beispielsweise „Super E10“.

4. Was tun, wenn ich falsch getankt habe?

In diesem Fall sollte das Auto erst gar nicht gestartet werden. Der falsche Kraftstoff sollte schnellstmöglich aus dem Tank gepumpt werden. Wer sein Fahrzeug mit dem falschen Kraftstoff betankt, handelt fahrlässig und muss damit rechnen, für die Schäden am eigenen Fahrzeug teilweise oder ganz aufkommen zu müssen.

Dann lese ich mir die Informationen von der DAT ganz schnell nochmal durch und frage im Zweifelsfall bei meinem Autohersteller nach. Denn schließlich will ich mein Auto noch lange behalten!

Monika

Wintertipps

Montag, 31. Januar 2011

Der Winter ist noch lange nicht vorbei. Kaum fallen wieder die ersten Schneeflocken, herrscht auf den meisten Straßen reges Chaos mit vielen Verzögerungen, Staus, Unfällen und Pannen. Ich habe hier ein paar Tipps für Sie, um mit dem Fahrzeug sicher durch den Rest des Winters zu kommen.

Nur mit den richtigen Reifen kommen Autofahrer auf Eis und Schnee sicher voran. Seit 04. Dezember 2010 gilt die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Matsch- und Schneereifen (M & S Reifen) sind Pflicht bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis und Reifglätte auf der Fahrbahn. M & S Reifen gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen, die Bezeichnung M & S ist seitlich auf dem Reifen eingeprägt. Empfehlenswert sind Reifen mit dem zusätzlichen „Three-Peak-Mountain“-Siegel (Berg-Piktogramm mit Schneeflocke). Sie sind im Gegensatz zu den mit der Bezeichnung M & S gekennzeichneten Reifen durch die Reifenindustrie in einem standardisierten Test geprüft und als wintertauglich befunden worden.

Eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern ist gesetzlich auch für Winterreifen vorgeschrieben. Für die Sicherheit bei winterlichen Straßenverhältnissen empfehlen die Reifenhersteller jedoch eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern.

Wer dennoch mit Sommerreifen bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis und Reifglätte fährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn der Verkehr durch die Sommerreifenutzung behindert wird, beträgt das Bußgeld sogar 80 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall kann die Kasko-Versicherung die Zahlung kürzen – wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne M & S Reifen fährt, handelt grob fahrlässig.

Das A und O ist, einen größeren Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten und die Geschwindigkeit zu verringern. Bei glatter Fahrbahn ist der Bremsweg deutlich länger als auf trockenem Untergrund. Gefährliche Fahrmanöver durch abruptes Lenken oder Beschleunigen können besonders in Kurven zum Ausbrechen des Fahrzeugs führen. Neben vorsichtigem Fahren ist es besonders im Winter besonders wichtig, für eine gute Sicht zu sorgen – bei Gefahren auf der Fahrbahn können Autofahrer vorausschauender reagieren, wie zum Beispiel bei Schlaglöchern oder umgefallenen Bäumen auf der Fahrbahn. Zudem können Verkehrsschilder zugeschneit oder verdreckt sein, sodass sie nur noch schwer zu erkennen sind.

Vor der Fahrt sollten zunächst Dach, Motorhaube und Heckpartie von Schnee befreit werden, sodass die eigene Sicht oder die des nachfolgenden Verkehrs durch verwehten Schnee nicht beeinträchtigt werden kann. Außerdem sollten alle Scheiben rundherum sowie beide Außenspiegel, Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und das Kfz-Kennzeichen frei von Schnee, Eis und typischem Winterschmutz sein. Die Scheinwerfereinstellung sollte in einer Werkstatt überprüft werden. Schließlich sind noch ausreichend Frostschutzmittel in den Scheibenwaschwasserbehälter und intakte Scheibenwischer(blätter) für eine gute Sicht nötig.

Wichtig: Es ist die Pflicht eines jeden Autofahrers, die Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen und für eine gute Sicht zu sorgen.

Insbesondere im Winter gibt es wegen der Kälte und der schlechten Straßenverhältnisse viele Unfälle und Pannen. Deshalb sollten Fahrzeuge immer gut versichert sein. Die Kfz-Haftpflicht Versicherung reguliert nach einem Unfall fremde Personen- und Sachschäden. Sie kommt auch bei grober Fahrlässigkeit des Schadenverursachers für fremde Schäden auf. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug – in der Kaskoversicherung – sieht es aber anders aus: Bei grob fahrlässigem Verhalten im Winter, wie zum Beispiel bei Glatteis bzw. tiefem Schnee mit Sommerreifen fahren, mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs sein oder das Eis von den Autoscheiben nicht vollständig entfernt haben, müssen Fahrer damit rechnen, für die Schäden am eigenen Fahrzeug ganz oder teilweise selbst aufzukommen.

Bla und Blubb

Amalia

Starthilfe im Winter

Freitag, 21. Januar 2011

Den Winter mag ich ja besonders, wenn es draußen kalt ist und viel schneit. Doch die Kälte setzt meinem Auto schon ziemlich zu. Als ich am Wochenende Besorgungen machen wollte, sprang mein Motor einfach nicht an. Der Grund: Eine schwache Batterie, die ich eigentlich schon längst hätte auswechseln sollen, hatte ihren Geist aufgegeben. Zum Glück hatte ich einen Helfer, der mir mit Starthilfekabel und seinem Auto fachmännische Starthilfe gab. Hier sind ein paar Tipps, die ich mir sicherlich gut merken werde:

1. Zunächst sollten alle Stromverbraucher bei beiden Autos ausgeschalten sein – dazu gehören zum Beispiel Licht, Scheibenwischer oder das Autoradio. Die Zündung sollte natürlich auch aus sein.

2. Mit dem roten Starthilfekabel werden nun die Pluspole der beiden Batterien verbunden: Als erstes die Klemme des roten Starthilfekabels am Pluspol der entladenen Batterie, dann das andere Ende des Kabels am Pluspol der Spenderbatterie befestigen. Vorsicht: Die beiden Minuspole dürfen auf keinen Fall miteinander verbunden werden, da sich explosive Gase durch den so entstandenen Funkenschlag entzünden könnten!

3. Das Ende des schwarzen Kabels wird danach am Minuspol der Spenderbatterie befestigt.

4. Das freie Ende des schwarzen Kabels wird NICHT am Minuspol der entladenen Batterie angeschlossen sondern an Motor- oder Karosseriemasse (z.B. eine stabile Metall-Lasche) befestigt.

5. Nun sollte der Motor des Spenderfahrzeugs gestartet werden – diesen dann eventuell mit einer etwas höheren Drehzahl laufen lassen.

6. Jetzt wird das Pannenfahrzeug gestartet und der Motor sollte eine Weile laufen gelassen werden.

7. Nach gelungener Starthilfe wird das Starterkabel schließlich vollständig abgeklemmt – erst schwarz / minus, dann rot / plus.

8. Dann sollte man mit dem Auto möglichst eine größere Strecken fahren, damit der Akku schnell wieder aufgeladen wird. Ideal wäre eine anschließende Überprüfung der Batterie in einer Fachwerkstatt.

Vorsicht: Eine völlig entladene Batterie kann einfrieren und darf auf keinen Fall gestartet werden! Hier besteht Explosionsgefahr.

Monika

Bei Winterwitterung Schlaglochgefahr

Donnerstag, 13. Januar 2011

Dieser Winter hat es wirklich in sich! Es friert, es schneit, es taut und dann gibt es auch noch Blitzeis! Auch die Straßen leiden unter diesen Wetterbedingungen – die Substanz der Straßen wird von der Kälte extrem angegriffen, Fahrbahndecken brechen auf und es entstehen gefährliche Schlaglöcher. Schlaglöcher auf der Fahrbahn schränken die Fahrsicherheit ein. Deshalb ist es ratsam, besonders vorausschauend und vorsichtig zu fahren – sonst kann es leicht zu Unfällen oder Schäden am Auto kommen, insbesondere am Fahrwerk, den Stoßdämpfern oder Reifen.

Wer einen solchen Schaden hat, steckt oft in der Klemme: Denn der sogenannten Verkehrssicherungspflicht von Gemeinden und Ländern steht die Pflicht eines jeden Autofahrers gegenüber, die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen (StVO). Es wird also oft erst vor Gericht geklärt, ob Gemeinde oder Land ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind oder ob sich der Autofahrer trotz Warnung fahrlässig verhalten hat.

Im Fall von Unfällen oder Schäden durch Schlaglöcher sollte deshalb Folgendes beachtet werden:

1. Als erstes muss der Unfallort so schnell wie möglich gesichert werden. Also Warnblinker anschalten und Warndreieck aufstellen. Falls es sich um einen kleineren Schaden handelt, sollte das Fahrzeug an den Straßenrand gefahren werden, um den Verkehrsfluss nicht zu gefährden.

2. Der Fahrer sollte sowohl vom Fahrzeug als auch vom Straßenzustand ein Foto machen. Sind Hinweisschilder aufgestellt bzw. weißen andere Schutzmaßnahmen auf das Schlagloch hin, wie zum Beispiel Warntafeln, Hütchen oder Ähnliches?

3. Es wird empfohlen, im Fall eines Schlagloch-Schadens gleich die Polizei zu verständigen. Ebenfalls sollten Adresse und Telefonnummer von Zeugen notiert werden.

4. Danach sollten die Schadenmeldung an die Versicherung, das Polizeiprotokoll sowie der Kostenvoranschlag der Werkstatt beim zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen eingereicht werden. Das ist in der Regel die Gemeinde oder der Landkreis.

Wichtig: Die iPhone App von Direct Line bietet für Autofahrern eine mobile Hilfe, um im Fall eines Falles einen kühlen Kopf zu bewahren: Schritt für Schritt gibt sie Anleitung, wie man sich korrekt  verhält und was in welcher Reihenfolge zu tun ist.

In der Regel deckt die Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs einen Schlagloch-Schaden ab, wenn es trotz Vorsicht und Warnschildern dazu kommen sollte.

Andreas


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