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Halterwechsel – ganz ohne Stress und Ärger

Freitag, 19. November 2010

Wer schon einmal ein Auto verkauft hat, der weiß, dass die Angelegenheit ganz schön anstrengend sein kann – besonders wenn das Fahrzeug von privat an privat den Besitzer wechseln soll. Mit einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung oder bei Online-Portalen ist es längst nicht getan: Jeder Verkäufer sollte darauf achten, dass er einen dem aktuellen Wert des Autos entsprechenden Kaufpreis erhält. Doch hält der Verkäufer endlich das Geld in den Händen, ist die Sache noch nicht ganz erledigt.

Bei einem Verkauf und Halterwechsel des Fahrzeugs wird meistens vereinbart, dass der neue Besitzer das gekaufte Fahrzeug ummelden muss. Dies kann eine ganze Menge Ärger nach sich ziehen, wenn der Käufer das nicht macht.

Dabei benötigt die Abmeldung des Fahrzeugs vor dem Verkauf nur wenig Zeit und Aufwand: Einfach das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde „abmelden“, das heißt im Amtsdeutsch „außer Betrieb setzen“. Sie dürfen das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung sogar innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Betriebserlaubnis (anstelle der Zulassungsbescheinigung bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder)
  • Das bisherige bzw. die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) oder N1 (LKW, Lieferwagen bis zu 3,5 Tonnen) an eine anerkannte Verwertungsstelle benötigen Sie zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 FZV

Übrigens: Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Diese hier beschriebene sichere Variante hat leider auch einen Haken: Der Käufer benötigt für eine Probefahrt dann ein Kurzzeitkennzeichen.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug für den Verkauf nicht abmelden wollen, so sollten Sie unbedingt beachten, mit dem Kaufvertrag die Veräußerungsanzeige für Zulassungsbehörde und Versicherung auszufüllen und zusammen mit dem Käufer zu unterzeichnen. Das Formular für die Veräußerungsanzeige kann man zum Beispiel im Internet fertig zum Ausdrucken finden.

Versäumt der Verkäufer die Abmeldung, kann das zeitraubende und finanzielle Folgen haben. So läuft zum Beispiel die Kfz-Steuer bis zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges weiterhin auf den bisherigen Halter– also bis der neue Besitzer das Auto auf sich zugelassen hat. Wird das Auto aber nicht umgemeldet, so kann der Verkäufer dies der Zulassungsstelle mitteilen. Die Zulassungsstelle kann das Auto des Käufers im schlimmsten Fall stilllegen lassen, falls er sich nicht meldet. Dieser Vorgang kann aber bis zu einem Jahr dauern! Auch Knöllchen werden weiterhin an den Verkäufer adressiert. Er bleibt ggf. auch auf diesen Kosten sitzen, weil er noch als Halter registriert ist.

Darüber hinaus muss der Verkäufer unbedingt seine Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informieren – ansonsten bleibt er gegebenenfalls auf der ab dem Verkauf anfallenden Versicherungsprämie sitzen und kann im schlimmsten Fall für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.

Monika

Steuerersparnis beim Autokauf

Dienstag, 17. März 2009

Fortan wird Genügsamkeit von Gesetzgeber belohnt. Doch was soll das heißen? Soll ich mich in Zukunft mit zwei statt vier Rädern begnügen? Wohl kaum. Soll lediglich heißen: die Kraftfahrzeugsteuer hängt in Zukunft nicht mehr von der Motorgröße, sondern nur noch vom Ausstoß des Kohlendioxids ab. Nach der Kfz-Steuerreform sind für schadstoffarme Fahrzeuge deutlich weniger Autosteuern fällig. Da winken für schadstoffarme Fahrzeuge Steuerersparnis oder sogar Steuerbefreiung.

Wer sich schnell für ein neues schadstoffarmes Auto entscheidet, muss außerdem mindestens ein Jahr lang keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Doch die Frist, bis zu der das neue Auto angemeldet werden muss, ist verkürzt worden, sie endet nun am 30. Juni 2009. Nicht das Datum des Kaufs, sondern der Zulassung ist entscheidend. Autos, die die Norm Euro 5 und Euro 6 erfüllen, sollen sogar bis zu zwei Jahre von der Steuer freigestellt werden, höchstens aber bis Ende 2010.

Das klingt wie Musik in meinen Ohren … oder wie sehen Sie das?


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