Archiv des Tags Kaskoversicherung

Deutschland mag es „oben ohne“

Dienstag, 17. August 2010

© Monkey Business - Fotolia.comEin Cabriolet ist für die stolzen Besitzer nicht nur ein Mittel, um von A nach B zu kommen. Es ist ein Lebensgefühl. Doch wo findet man in Deutschland die meisten Cabrio-Fahrer? Die Antwort ist ganz einfach: Dort, wo man mit seinem schicken Gefährt auch gerne gesehen wird – in Großstädten wie München, Stuttgart, Köln oder Düsseldorf. Deutschlands absolute Cabrio-Hochburg ist aber der bayerische Landkreis Starnberg. Laut Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sind hier sogar acht Prozent der Neuzulassungen Cabriolets. Im Osten der Republik sind mit nur etwa einem Prozent Cabrio-Zulassungen die wenigsten Frischluft-Fanatiker unterwegs.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit 2,7 Prozent an zugelassenen Cabrios auf Platz zwei nach England (3,4 Prozent). Das zeigt deutlich, dass Cabriofahren nicht unbedingt im Zusammenhang mit den durchschnittlichen Sonnenstunden stehen muss. In sonnenverwöhnten Ländern wie zum Beispiel Italien oder Spanien fährt nur rund jeder Hundertste ein Fahrzeug mit offenem Dach.

Doch eine wichtige Frage stellt sich den meisten Cabrio-Liebhabern sicherlich: Wie ist es eigentlich um die Versicherung bei ihrem Fahrzeug bestellt?

Ein Cabrio ist in der Teilkasko-Versicherung gegen Diebstahl und Einbruch versichert: Dies gilt mit offenem Verdeck bei einem kurzzeitigen Abstellen in belebter Gegend. Auch wenn das Dach bei einem Diebstahl aufgeschlitzt worden ist, wird der Schaden im Rahmen der Teilkasko ersetzt. Natürlich sollten alle nur möglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, auch bei offenem Dach: Fenster hochfahren, Lenkradsperre einrasten, Handschuhfach und Wagen absperren. Wer sein Cabrio länger unbeobachtet zurücklässt, sollte das Verdeck sicherheitshalber doch schließen. Sonst kann der Versicherungsschutz gefährdet sein – dem Halter ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden.

Vorsicht: Nicht alles, was sich im offenen Cabrio befindet ist automatisch mitversichert, insbesondere beim Zubehör sollte man sich die Versicherungspolice genau durchlesen. Sie enthält eine detaillierte Liste mit allen versicherten Zubehörteilen, wie zum Beispiel Warndreieck, Radio oder fest eingebaute Navigation. Alle anderen Gegenstände, beispielsweise Geldbeutel, Mobiltelefon oder auffällige Einkaufstüten, sind nicht in der Kasko mitversichert und sollten niemals im Fahrzeug liegen gelassen werden – und das gilt nicht nur für Cabrios, sondern für alle Autos.

Arnd Schröder

Richtig oder falsch? Mythen rund um Glasschäden

Freitag, 13. August 2010

© Pixel - Fotolia.comHier in der Schadenregulierung kann man ein Lied davon singen: Zahlreiche Mythen kreisen um das Thema Glasschaden. Ich möchte den vier häufigsten Annahmen einmal auf den Grund gehen und über die tatsächliche Gefahr eines Steinschlags aufklären:

1.    Weit verbreitet ist die Theorie, dass aus einem kleinen Steinschlag in der Scheibe immer ein großer Riss entsteht und die Scheibe komplett ausgetauscht werden muss. Richtig oder falsch? Das stimmt nicht so ganz. Wichtig ist, den kleinsten Schaden sofort von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen, der dann auch darüber entscheidet, wie verfahren werden soll. Meistens ist dann eine Reparatur der Scheibe ausreichend, die Scheibe muss also nicht komplett ausgetauscht werden.

2.    Eine weitere beliebte Theorie ist die, dass eine beschädigte Scheibe bei hohen Temperaturen reißen kann. Richtig oder falsch? Auch das stimmt nur bedingt. Eine Scheibe reißt, wenn diese sehr hohen thermischen Belastungen ausgesetzt ist, ab ca. 80°C. Für die Fahrzeuginsassen besteht auch in diesem Extremfall noch keine Gefahr. Eine Windschutzscheibe kann nicht einfach so zerspringen, sie ist so konzipiert, dass sie den Insassen auch im beschädigten Zustand die maximale Sicherheit bietet. Trotzdem sollte man auf Nummer Sicher gehen und die Scheibe regelmäßig auf Schäden überprüfen (lassen).

3.    Viele Mythen kreisen außerdem um die richtige Reparatur eines Glasschadens. Immer mehr Unternehmen behaupten, dass sie DIE Methode gefunden hätten. Richtig oder falsch? Es gibt viele Methoden, einen Glasschaden zu reparieren, aber nicht jede funktioniert. Ein seriöser Autoglaser ist beispielsweise unser Partner Carglass, der bei der Scheibenreparatur mit Spezialharz schnell und zuverlässig arbeitet. Die reparierte Scheibe ist wieder vollkommen stabil und reißt in der Regel nicht.

4.    Ein letzter Mythos: Bei Kaskoversicherten zahlt die Versicherung – aber nur, wenn es sich um die Reparatur handelt. Muss die Scheibe ausgetauscht werden, muss man selbst zahlen. Richtig oder falsch? Dies stimmt so nicht. Der notwendige Scheibenaustausch nach einem Glasschaden ist in der Kasko versichert. Der Versicherungsnehmer zahlt nur die Selbstbeteiligung.

Reagiert man auch bei dem kleinsten Steinschlag sofort, ist es nicht nötig, immer gleich die ganze Scheibe auszutauschen. Im Fall einer Glasschadenreparatur übernimmt sogar die Teilkasko-Versicherung die Kosten – und das ohne Selbstbeteiligung. So ist das jedenfalls bei Direct Line.

Sie sehen, auch wenn es um Glasschäden geht, hat fast jeder Mythos einen wahren Kern. Schauen Sie aber dennoch immer ganz genau hin!

Bla und Blubb
Amalia

Schadenersatz bei verschneiten Straßen

Dienstag, 23. Februar 2010

Im Winter steigt durch glatte und verschneite Straßen das Unfallrisiko deutlich an. Viele Kunden der Direct Line fragen sich, wer im Fall eines Unfalls für den Schaden aufkommt.

Grundsätzlich gilt: Bei selbstverschuldeten Unfällen, wie zum Beispiel durch das Fehlen passender Bereifung oder unangepasste Geschwindigkeit, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei Glätteunfällen nur den Schaden am Wagen des Unfallgegners.

Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Dabei muss man beachten, dass die meisten Teilkaskoversicherungen nur Steinschlag-, Einbruch-, Brand-, Hagel-, Blitzschlag-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden übernehmen. Einen Schutz bei selbstverschuldeten Beschädigungen am eigenen Fahrzeug bietet allein die Vollkaskoversicherung.

Wer bei Glätteunfällen innerhalb geschlossener Ortschaften die zuständige Kommune wegen einer Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen möchte, muss die behauptete Pflichtverletzung nachweisen. Die Streupflicht der Kommunen ersetzt jedenfalls nicht eine besonders vorsichtige Fahrweise bei winterlichen Straßenverhältnissen. Untersuchungen nach Unfällen haben gezeigt, dass die Schuld in vielen Fällen beim Fahrer lag.

Deshalb: Sichern Sie sich durch umsichtige Fahrweise und eine umfassende Kfz-Versicherung ab. So sind Sie bestens für den anhaltenden Winter gerüstet.

Bla und Blubb

Amalia

Platin Schadenservice

Donnerstag, 14. Januar 2010

Platin Schadenservice – dieser Service hält, was er verspricht. Denn ebenso wie das Edelmetall bietet dieser spezielle Service Hochwertigkeit und Beständigkeit.

Kommt es doch einmal zu einem Schaden in der Kasko, müssen Sie diesen nur melden und schon nimmt Ihnen Ihr persönlicher Schaden-Sachbearbeiter die komplette Organisation der Schadenregulierung ab: Er wählt eine der 600 DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstätten aus, kümmert sich um einen kostenlosen Hol- und Bringservice des Unfallfahrzeuges durch unsere Partnerwerkstatt– auch zum und vom Arbeitsort. Und damit Sie mobil bleiben wird Ihnen dank Platin-Schadenservice kostenlos ein Ersatzfahrzeug durch unsere Partnerwerkstatt zur Verfügung gestellt.

Sie genießen mit dem Platin Schadenservice die hohen Reparatur-Standards unserer Partnerwerkstätten, die vergleichbar mit Ihrer Hersteller-Werkstatt sind. Die Reparatur erfolgt mit Originalersatzteilen nach den fachlichen Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller. Verfügt das Fahrzeug noch über die Herstellergarantie, treten die Partnerwerkstätten in diese ein. Außerdem erhalten Sie von der Partnerwerkstatt 6 Jahre Garantie auf die durchgeführten Reparaturen.

Und damit Sie Ihr Fahrzeug auch in topp Zustand wieder zurückerhalten, beinhaltet der Platin Schadenservice die kostenlose Innen- und Außenreinigung des Unfallfahrzeuges durch die Partnerwerkstatt.

Noch ein Highlight für Kunden: Wer den Schaden sofort vom Unfallort meldet, dem winken zusätzlich 30,- Euro Schnellmelder-Prämie (außer bei Glasschäden).

Lassen Sie mit dem Platin Schadenservice Ihren Kaskoschaden unsere Angelegenheit sein!

Bla und Blubb

Amalia

Dienstwagenaffäre

Donnerstag, 6. August 2009

So hat sich Frau Schmidt ihren Urlaub bestimmt nicht vorgestellt: Da wollte sie doch nur ein paar entspannte Tage auf dem spanischen Festland verbringen und am Ende steht sie mit einem geklauten Dienstwagen ohne Versicherungsschutz da. Zwar ist das gute Stück mittlerweile wiederaufgetaucht, dennoch bleibt die Frage, was die ganze Aktion den Steuerzahler kostet. Spritkosten, Kosten für den Fahrer, Kosten für einen neuen Dienstwagen nach dem Diebstahl und schließlich die Ermittlungskosten – all das will bezahlt werden. Aber den größten Schaden trägt wohl die SPD kurz vor der Bundestagswahl davon…

Eine ganz andere Geschichte, die mit der Dienstwagenaffäre ans Licht kam, ist die Versicherungspolitik in Berlin. Da heißt es, dass es für die Bundesregierung günstiger wäre keine Teil- oder Vollkaskoversicherungen abzuschließen. Doch ist das wirklich so? JA! Denn zum einen handelt es sich um eine Sonderkonfiguration eines Marken-Fahrzeuges, die gesondert in der Versicherung berechnet werden muss, zum anderen handelt es sich bei dem Dienstwagen von Frau Schmidt um ein Flotten- oder Fuhrpark-Fahrzeug. Bei einer solch großen Anzahl von Fahrzeugen, die versichert werden müssen, kann es sich schon lohnen, auf eine Kaskoversicherung zu verzichten.

Nun das große AAAABER: Diese Rechnung geht eben nur bei hochwertigen Dienstfahrzeugen oder bei Fuhrparks auf, bei Privatfahrzeugen gilt: Eine Kasko-Versicherung lohnt sich je nach Alter des Fahrzeuges in den allermeisten Fällen!

Da stellt sich abschließend die Frage, ob Frau Schmidt auch bei ihrem Privatfahrzeug aus Kostengründen auf eine Kaskoversicherung verzichten würde? Aber darüber muss sie sich ja keine Gedanken machen. Sie hat ja ihren Dienstwagen…


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