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Telefonieren im Auto

Dienstag, 18. Januar 2011

Aus aktuellem Anlass möchten wir heute auf ein spezielles Thema eingehen, zu dem uns ein Mitglied unserer Facebook-Fanpage eine Frage gestellt hat: Warum werden Unfall-Schäden von der Kfz-Versicherung gezahlt, die aufgrund des Telefonierens am Steuer verursacht worden sind? Ist das Telefonieren während der Fahrt nicht genauso fahrlässig wie das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss?

Zu dieser Frage gibt es die verschiedensten Standpunkte. Deshalb möchten wir hier detailliert darauf eingehen und unsere Leser dazu aufrufen, sich an der Diskussion zu beteiligen.

Es gibt beispielsweise die Ansicht, dass sowohl das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung als auch das Bedienen des Navi- gationsgerätes oder Autoradios den Fahrer vom Fahrtgeschehen zu sehr ablenken würden. Das Risiko eines Autounfalls würde dadurch erhöht. Wiederum andere sind der Meinung, dass alle diese Handlungen gar nicht von der nötigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr ablenken würden und dass das Telefonieren & Co. bei der Autofahrt ungefährlich sei.

In Deutschland hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, lediglich das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung zu sanktionieren. Das empfinden jedoch viele als Ungerechtigkeit. Das Bundes- verkehrsministerium weist aber generell darauf hin, dass Telefo- nieren am Steuer grundsätzlich gefährlich sei. Europaweit gelten ähnliche Regelungen, nur in Portugal ist das Telefonieren während der Fahrt generell verboten.

Aber wie verhält es sich dann bei der Autoversicherung?

Hinsichtlich der versicherungsseitigen Haftungslage ist die Situation etwas komplizierter. Zunächst muss zwischen einem Kfz-Haftpflicht- und einem Kaskoschaden unterschieden werden: Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden ist auch ein Schaden versichert, der durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist. Hier sind nur die durch den Gesetzgeber definierten Haftungsausschlüsse zulässig. Dazu zählt aber das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung nicht.

Anders wird die grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung beurteilt. Ob und in welchen Fällen die Versicherungsgesellschaft eine Schadenverursachung durch grob fahrlässiges Verhalten nicht sanktioniert, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften. Dazu muss die ent- sprechende Passage in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) gelesen werden.

Bei Direct Line besteht für Versicherte in der Produktlinie “Klassik” ein Versicherungsschutz für die meisten Ereignisse der groben Fahrlässigkeit: Direct Line verzichtet auf die Geltendmachung des Einwandes der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles (vergl. AKB der Direct Line Versicherung AG). Das bedeutet, dass Direct Line auch bei grob fahrlässiger Verursachung des Unfalls keine Leistungskürzung in der Kasko vornehmen wird.

ABER: Ausgenommen von diesem Verzicht sind beispielsweise die grob fahrlässige Ermöglichung eines Autodiebstahls oder Fahrzeugschäden, die infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum entstanden sind.

Mit der Geltung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann die Kfz-Versicherung bei Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind, nicht mehr grundsätzlich die Leistung verweigern. Es muss für eine Leistungskürzung der Grad der groben Fahrlässigkeit ermittelt werden. Es wurde also gesetzlich geregelt, dass der Kaskoversicherungsnehmer nach der Schwere des Verstoßes innerhalb der groben Fahrlässigkeit in den meisten Fällen einen Teil des Schadens ersetzt bekommt.

Um auf die Facebook-Frage zurückzukommen: Beim Telefonieren ohne Freisprechanlage kommt es auf den Einzelfall an – d.h. es muss erst geprüft werden, ob eine grob fahrlässige Handlung vorliegt. Dies kann im Einzelfall durchaus gegeben sein. Die Ablenkung vom Straßenverkehr wird beim Telefonieren nicht im so starken Maße fahrlässig sein, wie beim Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Daher ist die oben beschriebene Unterscheidung in der Sanktionierung durchaus sinnvoll.

Wir als Versicherer empfehlen allen Fahrern, ihre gesamte Aufmerksamkeit dem Geschehen im Straßenverkehr zu widmen und sich nicht durch Telefon, Navi & Co. ablenken zu lassen.

Nick Sommerfeld

Sicherheitstraining für Motorradfahrer

Freitag, 9. April 2010

Es geht wieder los, es geht wieder raus: Kaum ist der Frühling da, beginnt für Motorradfahrer die Saison. Doch leider sind die meisten nach der langen Pause im Winter noch nicht wieder so richtig in ihrem Element – und das kann ganz schön gefährlich werden, und zwar für alle Verkehrsteilnehmer. Da kann auch ein winterliches Schlagloch, ein Wildwechsel oder ein kleiner Hund zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Und wer bei so einem Kampf den Kürzeren ziehen würde, muss ich nicht erwähnen, oder?

Wer sich also nach dem Winterschlaf wieder aufs Motorrad schwingen möchte, sollte sich Zeit nehmen, um sich wieder an die Maschine zu gewöhnen. Am besten nimmt man auch an einem Sicherheitstraining für Motorradfahrer teil – schon ein Tag intensives Training kann einem zeigen, wo die eigenen Grenzen liegen. Im Crashkurs lernt man außerdem, Gefahrensituationen zu erkennen, zu meistern und bestenfalls natürlich zu verhindern. Danach ist man wieder fit für die Straßen und kann das Fahren so richtig genießen.

Ich wünsche allen Motorradfahrern einen tollen Start in die Saison! Aber lasst es ruhig angehen – die Saison ist noch lang genug.

Wuff Wuff
Bruce

Fahren mit lauter Musik

Mittwoch, 16. September 2009

Hundeohren sind viel empfindlicher als die Ohren von Zweibeinern. Deshalb finde ich, hat laute Musik im Auto nichts zu suchen. Aber mit der Meinung stehe ich nicht alleine da. Der Gesetzgeber stimmt da mit mir voll und ganz überein.

Dazu ein kleiner Auszug aus § 23 StVO: Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. So besteht durch zu laute Musik die Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmer oder Einsatzfahrzeuge wie Krankenwagen oder Feuerwehr mit Sonderzeichen nicht gehört werden.

Es hat wohl einen Grund, dass der ADAC beim Fahrsicherheitstraining, insbesondere mit jungen Fahrern, auf die Auswirkungen von zu lauter Musik eingeht.

Aber zu laute Musik stellt nicht nur eine Gefahr, sondern auch eine Lärmbelästigung für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer – aber  auch für kleine Hunde – dar. Gegen die Krach-Macher kann man sogar Anzeige erstatten. Ob das wohl auch für Hunde gilt?

Wuff Wuff

Wildwechsel – Vorsicht sonst knallt´s

Montag, 13. Oktober 2008

Was geht es mir doch gut in meinem schönen Aquarium. Fröhlich kann ich Tag ein Tag aus hin und her schwimmen – ohne dass mir je eine Gefahr begegnet.

Auf den Straßen sieht es da schon anders aus. Was ich hier so in der Schadensregulierung mitbekomme, knallt es gerade jetzt immer häufiger aufgrund von Wildwechsel. Die meisten Unfälle passieren in der Dämmerung der Abend- und frühen Morgenstunden, wobei es gerade zwischen Wäldern und Feldern besonders gefährlich werden kann.

Zur Vermeidung von Unfällen sollten Sie Folgendes beachten: An gefährlichen Stellen mit erhöhter Wildwechsel-Frequenz sind Gefahrenschilder aufgestellt, die unbedingt befolgt werden sollten. Auch sonst gilt an den relevanten Stellen: Tempo runter und den Fahrbahnrand im Auge behalten. Wenn ein Wild Ihren Weg kreuzt, dann niemals unkontrolliert bremsen oder ausweichen. Und bedenken Sie, ein Wild kommt selten allein und verhält sich meist unberechenbar. Deshalb blenden Sie ab, damit das Wild einen Fluchtweg finden kann.

Sollte es doch einmal zu einem Unfall durch Wildwechsel kommen, sollten Sie zuerst die Unfallstelle absichern und gegebenenfalls Verletzte versorgen. Um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden, sollten Sie das Tier von der Straße entfernen und sich vor möglichen Krankheiten wie Tollwut mit Handschuhen schützen. Mitnehmen dürfen Sie das Tier keinesfalls, weil Ihnen sonst eine Anzeige wegen Jagdwilderei droht.

Wichtig für Sie und uns von Direct Line ist es, dass Sie den Unfall unverzüglich, am besten noch am Unfallort, bei der nächsten Polizei- und Forstdienststelle sowie uns als Versicherer melden. Schäden durch eine Kollision mit einem Wild sind in der Regel durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt – vorausgesetzt, es handelt sich um so genanntes Haarwild. Direct Line bietet darüber hinaus auch Versicherungsschutz bei Kollisionen mit allen anderen Tieren im Rahmen der Kfz – Teilkasko an. Wenn Sie sich für die erweiterte Deckung entscheiden, sind damit auch Kollisionen mit Haustieren, wie Schafen, Schweinen, Kühen und Pferden abgedeckt, die ebenso große Schäden an Ihrem Pkw anrichten können, wie klassische Wildschäden.

Grundsätzlich gilt, vorausschauendes Fahren und ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein hilft Ihnen, sicher durch die Zeit des Wildwechsels zu kommen. Also alles ganz einfach, wenn man einige Regeln beachtet. Das weiß doch jeder Fisch!

Bla und Blubb
Eure Amalia


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