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Halterwechsel – ganz ohne Stress und Ärger

Freitag, 19. November 2010

Wer schon einmal ein Auto verkauft hat, der weiß, dass die Angelegenheit ganz schön anstrengend sein kann – besonders wenn das Fahrzeug von privat an privat den Besitzer wechseln soll. Mit einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung oder bei Online-Portalen ist es längst nicht getan: Jeder Verkäufer sollte darauf achten, dass er einen dem aktuellen Wert des Autos entsprechenden Kaufpreis erhält. Doch hält der Verkäufer endlich das Geld in den Händen, ist die Sache noch nicht ganz erledigt.

Bei einem Verkauf und Halterwechsel des Fahrzeugs wird meistens vereinbart, dass der neue Besitzer das gekaufte Fahrzeug ummelden muss. Dies kann eine ganze Menge Ärger nach sich ziehen, wenn der Käufer das nicht macht.

Dabei benötigt die Abmeldung des Fahrzeugs vor dem Verkauf nur wenig Zeit und Aufwand: Einfach das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde „abmelden“, das heißt im Amtsdeutsch „außer Betrieb setzen“. Sie dürfen das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung sogar innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Betriebserlaubnis (anstelle der Zulassungsbescheinigung bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder)
  • Das bisherige bzw. die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) oder N1 (LKW, Lieferwagen bis zu 3,5 Tonnen) an eine anerkannte Verwertungsstelle benötigen Sie zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 FZV

Übrigens: Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Diese hier beschriebene sichere Variante hat leider auch einen Haken: Der Käufer benötigt für eine Probefahrt dann ein Kurzzeitkennzeichen.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug für den Verkauf nicht abmelden wollen, so sollten Sie unbedingt beachten, mit dem Kaufvertrag die Veräußerungsanzeige für Zulassungsbehörde und Versicherung auszufüllen und zusammen mit dem Käufer zu unterzeichnen. Das Formular für die Veräußerungsanzeige kann man zum Beispiel im Internet fertig zum Ausdrucken finden.

Versäumt der Verkäufer die Abmeldung, kann das zeitraubende und finanzielle Folgen haben. So läuft zum Beispiel die Kfz-Steuer bis zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges weiterhin auf den bisherigen Halter– also bis der neue Besitzer das Auto auf sich zugelassen hat. Wird das Auto aber nicht umgemeldet, so kann der Verkäufer dies der Zulassungsstelle mitteilen. Die Zulassungsstelle kann das Auto des Käufers im schlimmsten Fall stilllegen lassen, falls er sich nicht meldet. Dieser Vorgang kann aber bis zu einem Jahr dauern! Auch Knöllchen werden weiterhin an den Verkäufer adressiert. Er bleibt ggf. auch auf diesen Kosten sitzen, weil er noch als Halter registriert ist.

Darüber hinaus muss der Verkäufer unbedingt seine Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informieren – ansonsten bleibt er gegebenenfalls auf der ab dem Verkauf anfallenden Versicherungsprämie sitzen und kann im schlimmsten Fall für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.

Monika

Neue Tarife bei der Direct Line

Donnerstag, 24. Juni 2010

Schon lange überlegen meine Frau und ich, einen Zweitwagen zu kaufen. Aus Kostengründen stehen nur gut erhaltene Gebrauchtwagen zur Debatte. Doch wegen der zusätzlichen Versicherungssumme haben wir lange mit uns gerungen. Bis jetzt! Denn jetzt gibt es gleich zwei neue Tarife der Direct Line, die uns unsere Entscheidung maßgeblich erleichtern:
Sowohl die neue Vollkasko SPAR, eine günstigere Variante der Vollkasko speziell für Gebrauchtwagen und der Zusatztarif KASKO-Clever für die Kasko, gehen auf die besonderen Bedürfnisse von Versicherungsnehmern mit älteren Fahrzeugen ein.

So fällt uns die Entscheidung zwischen Vollkasko und Teilkasko gar nicht mehr schwer. Denn die Vollkasko SPAR ist die ideale Zwischenlösung: Wie eine abgespeckte Vollkasko-Versicherung beinhaltet sie die Absicherung gegen einen Totalschaden durch Vandalismus oder selbstverschuldeten Unfall, nicht aber gegen kleinere Schäden wie Kratzer oder Beulen. Darüber hinaus enthält sie alle Leistungen einer klassischen Teilkasko wie Schäden durch Brand und Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- oder Gerölllawinen, Marderbiss oder Kollisionen mit Tieren.

Und auch der neue Zusatztarif KASKO-Clever trägt zu unserer Entscheidung für einen Zweitwagen bei. Denn damit können jetzt nicht nur Vollkasko-Versicherte tolle Vorteile nutzen, sondern auch Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf die Prämie der Teilkaskoversicherung, eine  preisgünstige Werkstattbindung bei zertifizierten Partnern der Direct Line sowie viele attraktive Zusatzleistungen.

Jetzt müssen wir uns nur noch für ein Auto entscheiden…

Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Donnerstag, 3. Juni 2010

Finanzkrise, die Griechen ham all ihr Jeld verpulvert und dem Euro jeht´s ooch nicht so jut – bei der derzeitigen Lage dreh´ ick jeden Cent lieber zweemal um. Deshalb wird meen nächstes Auto wohl een Gebrauchtwagen. Auf dem Markt kann man eenige hübsche Flitzer finden, jedoch deutlich unterm Listenpreis.

Doch für den Gebrauchtwagenkauf ohne böse Fallen sollte man eenige Tipps beachten. Ansonsten kann eenen auch der günstigste Gebrauchtwagen teuer zu stehen kommen:

Bevor es wirklich konkret wird, sollte man sich jenaustens informieren. Was erwartet man von eenem Auto? Bevorzugt man bestimmte Marken? Welche Autos erfüllen die Kriterien? Hat man sich für een Auto entschieden, sollte man Kontakt zum Verkäufer aufnehmen, bevor jemand anderes schneller ist. Man sollte eenen Besichtigungstermin vereenbaren. Dafür sollte man mindestens zwee Stunden eenplanen, um janz jenau zu überprüfen, ob Kilometerstand, Vorschäden und Vorbesitzer mit der Anzeige übereinstimmen und den Zustand des Wagens kontrollieren. Man sollte sich keenesfalls drängen lassen. Nur een Verkäufer, der etwas zu verbergen hat, hätte Sorgen, dass man dabei etwas entdeckt. Nach eener ausgiebigen Begutachtung, sollte man den Wagen ooch noch Probe fahren. Dabei sollte man sich voll und janz auf das Fahrzeug konzentrieren und es auch bei höheren Geschwindigkeiten testen.

Wenn der Gebrauchtwagen auf janzer Linie überzeugt, dann kann man mit dem Verkäufer in Preisverhandlungen treten. Doch nur wer sich vorher über eenen anjemessenen Preis informiert, wird beim Preis nicht über den Tisch gezojen. Bei der Bezahlung jilt: Nur im Jegenzug jegen den Fahrzeugbrief sollte man Barjeld überreichen.

Und wer – wie icke – mit all dem Kram überfordert ist sollte sich Hilfe vom Experten holen. TÜV und ADAC bieten zum Beispiel günstige „Vertrauens-Checks“ an. Und gloobt mir, die Investition lohnt sich. Denn die Jungs sehen wirklich allet.

Tschüssikowski, der Klaus

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Gebrauchtwagen Check

Freitag, 28. Mai 2010

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das gilt vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Deshalb sollte man dem neuen Alten gründlich unter die Haube gucken, bevor man zuschlägt.

Um ein weiteres Sprichwort zu bemühen: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Auch unter einer glänzenden Oberfläche kann sich Rost verbergen. Deshalb ist auch bei einem oberflächlichen Topzustand Vorsicht geboten. Daher sollte immer ein gründlicher Check des Gebrauchten erfolgen. Dazu gehört:

  1. Die Außenkontrolle: Kontrollieren Sie Reifen, Felgen und Lack. Gibt es Verformungen? Sind die Reifenlaufflächen gleichmäßig abgefahren? Sind die Bremsbeläge weder eingelaufen noch sind tiefe Riefen zu erkennen? Haben die Bremsbeläge noch die vom Hersteller vorgeschriebene Mindestbelagstärke?
  2. Der Innenraum: In welchem Zustand befindet sich das Interieur? Sind weder Pedale noch Lenkrad stark abgenutzt?
  3. Der Unterboden: Lassen sich Blechverformungen und Rostschäden finden?
  4. Der Motor/Getriebe: Testen Sie das Fahrzeug vor allem mit offenen Augen und Ohren. Prüfen Sie nach einer Probefahrt alle Aggregate auf  Undichtigkeiten und Leckstellen.
  5. Die Papiere: Achten Sie darauf, dass das Serviceheft korrekt geführt wurde und wie viele Vorbesitzer in den Papieren eingetragen sind. Ist die „Vorgeschichte“ des Fahrzeugs schlüssig? Überprüfen Sie die Fahrgestellnummer im Fahrzeug mit der Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
  6. Die Probefahrt: Bleiben Sie konzentriert bei der Sache. Können Sie störende Fahrgeräusche vernehmen? Wie ist das Fahrgefühl? Fühlen Sie sich rundum wohl?

Eine ausführliche Checkliste zum Download, Ausdrucken und Mitnehmen findet man zum Beispiel hier.

Und ein letztes Sprichwort geb ich Ihnen noch mit auf den Weg. Merken Sie sich stets: Gut Ding brauch Weile. Nur so finden Sie einen Gebrauchtwagen, an dem Sie lange Freude haben.

Andreas

Gebrauchtwagen-Import

Freitag, 21. Mai 2010

Immer häufiger liest man über Gebrauchtwagen-Import aus dem Ausland. Doch lohnt sich das überhaupt? Der ADAC rät erst einmal davon ab, weil es in Deutschland den besten Gebrauchtwagenmarkt gäbe. Kaum ein anderes Land biete so viele gebrauchte Fahrzeuge im Topzustand zu fairen Preisen.

Und auch sonst ist der Import von Gebrauchtfahrzeugen eine komplizierte Angelegenheit. Es ist schon eine Aufgabe für sich durch den Gesetzes-Dschungel zu blicken, um einen rechtskräftigen Kaufvertrag abzuschließen. Dieser unterliegt nämlich nicht der deutschen Rechtsordnung, sondern der des Kauflandes. Anders als bei Neuwagen ist bei Gebrauchtwagen zudem darauf zu achten, dass  alle notwendigen Steuern im Ausland bezahlt werden.

Ging der Kauf dann schließlich ordnungsgemäß über die Bühne, muss man das Fahrzeug noch nach Deutschland bekommen. Es empfiehlt sich von Ausfuhr- und Überführungskennzeichen des Kauflandes abzusehen, denn diese zu bekommen ist oft ein teurer und komplizierter Prozess. Deutlich einfacher ist die Überlieferung mit einem Anhänger, weil so keine zusätzliche Versicherung und Zulassung nötig ist.

Wenn Sie sich also für einen Gebrauchten aus dem Ausland interessieren, informieren Sie sich vorher ausgiebig, ob dieser Weg im Ergebnis auch wirklich lohnenswert ist.


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