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Kfz-Versicherungen für Fahranfänger

Dienstag, 22. September 2009

Nachdem ich mich so langsam daran gewöhnt habe, dass mein Neffe den Führerschein mit 17 gemacht hat und ich immer häufiger auf dem Beifahrersitz neben im Platz nehmen muss, kam beim letzten Sonntagskaffee der nächste Schock. Sobald er 18 ist, möchte er sich ein Auto kaufen – genug gespart hat er angeblich.

Ein Problem, dass er dabei aber nicht bedacht hat, ist, dass er nicht nur das Auto bezahlen muss, sondern auch Versicherungen und Steuern für sein Auto. Ersteres ist aber bei Fahranfängern deutlich teurer, weil den jungen Fahrern die Fahrpraxis fehlt und diese überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind. Junge Männer sind sogar besonders betroffen, weil diese innerhalb der Gruppe der jungen Fahrer die meisten Unfälle verursachen.

Aus diesem Grunde gibt es die verschiedenen Ideen zur Reduzierung der Unfälle mit jungen Fahrern, wie z.B. Fahrsicherheitstrainings für Fahranfänger bzw. das begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Mein Neffe könnte das Auto auch über seine Eltern anmelden und versichern, aber das hat Vor- und Nachteile.  Es gilt zwar der Schadenfreiheitsrabatt der Eltern, aber der Fahranfänger kann so selbst keine Schadenfreiheitsklasse erfahren.

Besser ist es deshalb, der Fahrneuling sammelt von Anfang an eigene schadenfreie Jahre. Bei der Versicherung eines Leichtkraftrades ab dem Alter von 16 Jahren zum Beispiel.

© Saskia Massink - Fotolia.comBei der Versicherung des ersten Pkws für den jungen Fahrer ist es daher sinnvoll, nach Fahrzeugmodellen Ausschau zu halten, die eine günstige Versicherungseinstufung in den Typklassen haben. Dadurch können junge Fahrer am meisten Versicherungsbeitrag sparen.

Zusätzlich lohnt sich ein transparenter Versicherungsvergleich. Außerdem sollte sich mein Neffe möglichst viele Informationen einholen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten nämlich auch spezielle Rabatte. So kann man zum Beispiel auch als Fahranfänger sparen, wenn man im Besitz einer Bahncard oder einer Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr ist, an einem Sicherheitstraining teilgenommen hat oder wenn nur der Versicherungsnehmer den Wagen fährt.

Eine reizende Idee hatte mein Neffe ja noch: Ich soll da was für ihn „drehen“, weil ich ja an der Quelle sitze. Vergiss es, mein Lieber, so etwas geht nun wirklich nicht.

Führerschein mit 17

Freitag, 22. Mai 2009

17 Jahr, blondes Haar, so stand er vor mir – und hatte einen Führerschein in der Hand. Statt Freude zur bestandenen Führerscheinprüfung meines 17-jährigen Neffen, überkam mich die pure Angst. Der Kleine, der mir doch erst vorgestern mit dem Dreirad über die Füße fuhr, soll ganz offiziell einen PKW bewegen? Unvorstellbar!

Mir ist das so ganz und gar nicht geheuer. Dabei hatte doch auch er das komplette Programm mit Theorie-Unterricht, Fahrstunden und Prüfungen durchlaufen – nur halt alles schon ein Jahr früher. Es begann damit, dass er sich mit 16-einhalb Jahren zur Fahrausbildung angemeldet und einen Antrag beim zuständigen Amt gestellt hatte. Nur so konnte alles seinen rechten Weg gehen.

Nach der bestandenen Prüfung gab es lediglich eine Bescheinigung – sein „Führerschein mit 17″ ist streng genommen ein Begleitetes Fahren. Ohne eine im Antrag genannte, mindestens 30-jährige Begleitperson darf er sich noch nicht hinters Steuer setzen. Vorteil ist, dass die zweijährige Probezeit auch schon mit 17 beginnt und demnach mit 19 endet. Erst an seinem 18. Geburtstag kann er diese Bescheinigung gegen einen „richtigen” Führerschein eintauschen.

Solange heißt es nur mit Mama, Papa oder mit der Tante (das bin leider ich) auf dem Beifahrersitz fahren.

Führerschein im Ausland

Donnerstag, 9. April 2009

Im kommenden Frühjahr bekommt unsere Familie Zuwachs. Nein, meine Frau ist nicht schwanger, sondern ein Au-Pair aus Spanien wird uns für fünf Monate unterstützen. Aber wissen Sie, was für einen Stress das bedeutet?

An alles muss man denken. Und jetzt kam auch noch das dazu: Darf die junge Dame in Deutschland überhaupt Auto fahren? Schließlich hat sie ihren Führerschein im Ausland gemacht. Behördenwüste Deutschland. Kommt man mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Deutschland, steht man vor vielen Fragen: Welche ausländischen Führerscheine werden in Deutschland anerkannt? Was muss man beachten? Wann muss umgeschrieben werden?

Also hab ich mich mal schlau gemacht. Bereits seit dem 01. Juli 1996 gilt für die Berechtigung zur Benutzung von Fahrerlaubnissen aus EU-Staaten (dazu gehört auch Spanien) und EWR-Staaten, dass der der Führerscheinerwerber die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthalts im Ausstellerland erworben haben muss. Das gilt aber nicht nur für Au-Pairs, sondern auch für alle Deutschen, die ihren Führerschein im Ausland machen wollen bzw. gemacht haben.

Umschreiben muss sie ihren Führerschein nicht lassen, weil ihr Aufenthalt in Deutschland nur von begrenzter Dauer ist. Allerdings hat sie ihren Führerschein weniger als zwei Jahren und unterliegt deshalb den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe.
Kennen sie solche Probleme? Welche Erfahrungen haben Sie mit ausländischen Führerscheinen gemacht?

Mit Sicherheit ein frohes Fest

Montag, 22. Dezember 2008

Das Jahresende des Jahres 2008 rückt immer näher. Gönnen Sie sich einige Minuten und lassen Sie einmal das letzte Jahr Revue passieren. Hatten Sie im letzten Jahr einen Schutzengel? Haben Sie auf der Straße eine heikle Situation erlebt, aus der Sie nur mit einer gehörigen Portion Glück heil herausgekommen sind? Dann sollten Sie sich – als guten Vorsatz für 2009 – dringend ein Fahrsicherheitstraining verordnen.

Lernen Sie ihr Fahrzeug in Gefahrensituationen sicher beherrschen, auf abgesperrter Strecke und unter fachkundiger Anleitung. Für besorgte Eltern ist ein Gutschein für ein Fahrsicherheitstraining ein gelungenes Geschenk für die Sprösslinge mit Führerschein. Und wer schon einmal an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen hat, der weiß, dass ein solcher Tag nicht nur nützliche Erfahrungen für den Straßenverkehr, sondern auch viel Spaß mit sich bringt.

So erleben Sie – mit Sicherheit – nicht nur 2008 ein frohes Fest.

Mit feierlichem Bla und Blubb wünsche ich fröhliche Weihnachten und einen guten Rutsch

Amalia


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