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Papa muss mit! Führerschein mit 17

Mittwoch, 23. Februar 2011

Was des einen Freud ist, ist oft des anderen Leid. Genau genommen bedeutet der Führerschein mit 17 nämlich bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein begleitetes Fahren. Das erste Jahr über muss der Fahranfänger stets von einer Person begleitet werden.

Nachdem die Modellphase, wie zum Beispiel seit 2004 in Niedersachsen, sehr erfolgreich verlief, gilt in diesem Jahr auch bundesweit das so genannte Dauerrecht für 17-Jährige, nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung Auto zu fahren. Doch der Führerschein mit 17 ist kein Freifahrtsschein, denn erst wenn der junge Fahrer 18 Jahre alt wird, darf er die Welt alleine auf vier Rädern erkunden. Solange muss er von einer Person mit Führerschein begleitet werden.

Doch mitfahren darf nicht jeder. Die registrierte Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss den Führerschein schon über fünf Jahre lang besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Ob das auf jeden Papa zutrifft? Außerdem muss die Begleitperson amtlich registriert sein – spontan kann also kein Erwachsener einen Fahranfänger begleiten.

Wer erst einmal Hemmungen hat, sich bei einem 17-Jährigen ins Auto zu setzen, der sollte wissen, dass das begleitende Fahren durchaus Vorteile für beide Seiten hat. Der Fahranfänger kann von der Fahrerfahrung und -routine seines Begleiters profitieren.

Laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer nehmen Verkehrs- unfälle von Fahranfängern dadurch deutlich ab, ihre Fahrsicherheit hingegen zu. Die Begleitperson kann durch das neue Führerschein-Modell seine Kenntnisse zu Verkehrsregeln wieder neu auffrischen und beim eigenen Fahren wieder bewusster auf verschiedene Kleinigkeiten achten, die schnell in Vergessenheit geraten können. So profitieren alle davon.

Achtung: Wer mit 17 allein am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein wieder abgeben. Hinzu kommen ein Bußgeld und die Verlängerung der Probezeit. Außerdem muss vor dem erneuten Erwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar absolviert werden.

Bla und Blubb!

Amalia

Kfz-Versicherungen für Fahranfänger

Dienstag, 22. September 2009

Nachdem ich mich so langsam daran gewöhnt habe, dass mein Neffe den Führerschein mit 17 gemacht hat und ich immer häufiger auf dem Beifahrersitz neben im Platz nehmen muss, kam beim letzten Sonntagskaffee der nächste Schock. Sobald er 18 ist, möchte er sich ein Auto kaufen – genug gespart hat er angeblich.

Ein Problem, dass er dabei aber nicht bedacht hat, ist, dass er nicht nur das Auto bezahlen muss, sondern auch Versicherungen und Steuern für sein Auto. Ersteres ist aber bei Fahranfängern deutlich teurer, weil den jungen Fahrern die Fahrpraxis fehlt und diese überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind. Junge Männer sind sogar besonders betroffen, weil diese innerhalb der Gruppe der jungen Fahrer die meisten Unfälle verursachen.

Aus diesem Grunde gibt es die verschiedenen Ideen zur Reduzierung der Unfälle mit jungen Fahrern, wie z.B. Fahrsicherheitstrainings für Fahranfänger bzw. das begleitete Fahren ab 17 Jahren.

Mein Neffe könnte das Auto auch über seine Eltern anmelden und versichern, aber das hat Vor- und Nachteile.  Es gilt zwar der Schadenfreiheitsrabatt der Eltern, aber der Fahranfänger kann so selbst keine Schadenfreiheitsklasse erfahren.

Besser ist es deshalb, der Fahrneuling sammelt von Anfang an eigene schadenfreie Jahre. Bei der Versicherung eines Leichtkraftrades ab dem Alter von 16 Jahren zum Beispiel.

© Saskia Massink - Fotolia.comBei der Versicherung des ersten Pkws für den jungen Fahrer ist es daher sinnvoll, nach Fahrzeugmodellen Ausschau zu halten, die eine günstige Versicherungseinstufung in den Typklassen haben. Dadurch können junge Fahrer am meisten Versicherungsbeitrag sparen.

Zusätzlich lohnt sich ein transparenter Versicherungsvergleich. Außerdem sollte sich mein Neffe möglichst viele Informationen einholen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten nämlich auch spezielle Rabatte. So kann man zum Beispiel auch als Fahranfänger sparen, wenn man im Besitz einer Bahncard oder einer Jahreskarte für den öffentlichen Personennahverkehr ist, an einem Sicherheitstraining teilgenommen hat oder wenn nur der Versicherungsnehmer den Wagen fährt.

Eine reizende Idee hatte mein Neffe ja noch: Ich soll da was für ihn „drehen“, weil ich ja an der Quelle sitze. Vergiss es, mein Lieber, so etwas geht nun wirklich nicht.


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