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Halterwechsel – ganz ohne Stress und Ärger

Freitag, 19. November 2010

Wer schon einmal ein Auto verkauft hat, der weiß, dass die Angelegenheit ganz schön anstrengend sein kann – besonders wenn das Fahrzeug von privat an privat den Besitzer wechseln soll. Mit einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung oder bei Online-Portalen ist es längst nicht getan: Jeder Verkäufer sollte darauf achten, dass er einen dem aktuellen Wert des Autos entsprechenden Kaufpreis erhält. Doch hält der Verkäufer endlich das Geld in den Händen, ist die Sache noch nicht ganz erledigt.

Bei einem Verkauf und Halterwechsel des Fahrzeugs wird meistens vereinbart, dass der neue Besitzer das gekaufte Fahrzeug ummelden muss. Dies kann eine ganze Menge Ärger nach sich ziehen, wenn der Käufer das nicht macht.

Dabei benötigt die Abmeldung des Fahrzeugs vor dem Verkauf nur wenig Zeit und Aufwand: Einfach das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde „abmelden“, das heißt im Amtsdeutsch „außer Betrieb setzen“. Sie dürfen das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung sogar innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Betriebserlaubnis (anstelle der Zulassungsbescheinigung bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder)
  • Das bisherige bzw. die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) oder N1 (LKW, Lieferwagen bis zu 3,5 Tonnen) an eine anerkannte Verwertungsstelle benötigen Sie zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 FZV

Übrigens: Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Diese hier beschriebene sichere Variante hat leider auch einen Haken: Der Käufer benötigt für eine Probefahrt dann ein Kurzzeitkennzeichen.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug für den Verkauf nicht abmelden wollen, so sollten Sie unbedingt beachten, mit dem Kaufvertrag die Veräußerungsanzeige für Zulassungsbehörde und Versicherung auszufüllen und zusammen mit dem Käufer zu unterzeichnen. Das Formular für die Veräußerungsanzeige kann man zum Beispiel im Internet fertig zum Ausdrucken finden.

Versäumt der Verkäufer die Abmeldung, kann das zeitraubende und finanzielle Folgen haben. So läuft zum Beispiel die Kfz-Steuer bis zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges weiterhin auf den bisherigen Halter– also bis der neue Besitzer das Auto auf sich zugelassen hat. Wird das Auto aber nicht umgemeldet, so kann der Verkäufer dies der Zulassungsstelle mitteilen. Die Zulassungsstelle kann das Auto des Käufers im schlimmsten Fall stilllegen lassen, falls er sich nicht meldet. Dieser Vorgang kann aber bis zu einem Jahr dauern! Auch Knöllchen werden weiterhin an den Verkäufer adressiert. Er bleibt ggf. auch auf diesen Kosten sitzen, weil er noch als Halter registriert ist.

Darüber hinaus muss der Verkäufer unbedingt seine Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informieren – ansonsten bleibt er gegebenenfalls auf der ab dem Verkauf anfallenden Versicherungsprämie sitzen und kann im schlimmsten Fall für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.

Monika

Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Donnerstag, 3. Juni 2010

Finanzkrise, die Griechen ham all ihr Jeld verpulvert und dem Euro jeht´s ooch nicht so jut – bei der derzeitigen Lage dreh´ ick jeden Cent lieber zweemal um. Deshalb wird meen nächstes Auto wohl een Gebrauchtwagen. Auf dem Markt kann man eenige hübsche Flitzer finden, jedoch deutlich unterm Listenpreis.

Doch für den Gebrauchtwagenkauf ohne böse Fallen sollte man eenige Tipps beachten. Ansonsten kann eenen auch der günstigste Gebrauchtwagen teuer zu stehen kommen:

Bevor es wirklich konkret wird, sollte man sich jenaustens informieren. Was erwartet man von eenem Auto? Bevorzugt man bestimmte Marken? Welche Autos erfüllen die Kriterien? Hat man sich für een Auto entschieden, sollte man Kontakt zum Verkäufer aufnehmen, bevor jemand anderes schneller ist. Man sollte eenen Besichtigungstermin vereenbaren. Dafür sollte man mindestens zwee Stunden eenplanen, um janz jenau zu überprüfen, ob Kilometerstand, Vorschäden und Vorbesitzer mit der Anzeige übereinstimmen und den Zustand des Wagens kontrollieren. Man sollte sich keenesfalls drängen lassen. Nur een Verkäufer, der etwas zu verbergen hat, hätte Sorgen, dass man dabei etwas entdeckt. Nach eener ausgiebigen Begutachtung, sollte man den Wagen ooch noch Probe fahren. Dabei sollte man sich voll und janz auf das Fahrzeug konzentrieren und es auch bei höheren Geschwindigkeiten testen.

Wenn der Gebrauchtwagen auf janzer Linie überzeugt, dann kann man mit dem Verkäufer in Preisverhandlungen treten. Doch nur wer sich vorher über eenen anjemessenen Preis informiert, wird beim Preis nicht über den Tisch gezojen. Bei der Bezahlung jilt: Nur im Jegenzug jegen den Fahrzeugbrief sollte man Barjeld überreichen.

Und wer – wie icke – mit all dem Kram überfordert ist sollte sich Hilfe vom Experten holen. TÜV und ADAC bieten zum Beispiel günstige „Vertrauens-Checks“ an. Und gloobt mir, die Investition lohnt sich. Denn die Jungs sehen wirklich allet.

Tschüssikowski, der Klaus

Wo würden Sie eher einen Gebrauchtwagen kaufen?

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Gebrauchtwagen Check

Freitag, 28. Mai 2010

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das gilt vor allem beim Kauf eines Gebrauchtwagens. Deshalb sollte man dem neuen Alten gründlich unter die Haube gucken, bevor man zuschlägt.

Um ein weiteres Sprichwort zu bemühen: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Auch unter einer glänzenden Oberfläche kann sich Rost verbergen. Deshalb ist auch bei einem oberflächlichen Topzustand Vorsicht geboten. Daher sollte immer ein gründlicher Check des Gebrauchten erfolgen. Dazu gehört:

  1. Die Außenkontrolle: Kontrollieren Sie Reifen, Felgen und Lack. Gibt es Verformungen? Sind die Reifenlaufflächen gleichmäßig abgefahren? Sind die Bremsbeläge weder eingelaufen noch sind tiefe Riefen zu erkennen? Haben die Bremsbeläge noch die vom Hersteller vorgeschriebene Mindestbelagstärke?
  2. Der Innenraum: In welchem Zustand befindet sich das Interieur? Sind weder Pedale noch Lenkrad stark abgenutzt?
  3. Der Unterboden: Lassen sich Blechverformungen und Rostschäden finden?
  4. Der Motor/Getriebe: Testen Sie das Fahrzeug vor allem mit offenen Augen und Ohren. Prüfen Sie nach einer Probefahrt alle Aggregate auf  Undichtigkeiten und Leckstellen.
  5. Die Papiere: Achten Sie darauf, dass das Serviceheft korrekt geführt wurde und wie viele Vorbesitzer in den Papieren eingetragen sind. Ist die „Vorgeschichte“ des Fahrzeugs schlüssig? Überprüfen Sie die Fahrgestellnummer im Fahrzeug mit der Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
  6. Die Probefahrt: Bleiben Sie konzentriert bei der Sache. Können Sie störende Fahrgeräusche vernehmen? Wie ist das Fahrgefühl? Fühlen Sie sich rundum wohl?

Eine ausführliche Checkliste zum Download, Ausdrucken und Mitnehmen findet man zum Beispiel hier.

Und ein letztes Sprichwort geb ich Ihnen noch mit auf den Weg. Merken Sie sich stets: Gut Ding brauch Weile. Nur so finden Sie einen Gebrauchtwagen, an dem Sie lange Freude haben.

Andreas

Nebelschlussleuchten – nur richtig eingesetzt schützen sie vor Unfällen

Freitag, 12. März 2010

Wurden Sie schon einmal von einer Nebelschlussleuchte geblendet? Dann wissen Sie was für ein unangenehmes Gefühl das ist. Dabei kann das so einfach vermieden werden.

Die Nebelschlussleuchten sind die roten Zusatzleuchten hinten am Auto, die besonders hell strahlen. In Deutschland muss fast jedes Fahrzeug mit solchen Nebelschussleuchten ausgestattet sein, da sie ein Instrument zur aktiven Sicherheit sind, da so Fahrzeuge auch in dichtem Nebel besser sichtbar sind.

Das grelle Licht kann aber nicht nur vor Unfällen schützen, sondern bei falscher Benutzung auch zu Unfällen führen, indem Fahrer nachfolgender Fahrzeuge geblendet werden. Leider sieht man viel zu oft Fahrzeuge auf den Straßen, die selbst bei normaler Witterung in den dunklen Abendstunden die Nebelschlussleuchten in Betrieb haben und so die anderen Verkehrsteilnehmer blenden.

Deshalb dürfen Nebelschlussleuchten laut §17 Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland nur benutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 m beträgt. Für alle, die kein Gefühl dafür haben was 50 m sind: Das ist genau der Abstand zwischen zwei Markierungspfosten am Straßenrand.

Aber Vorsicht: andere Länder, andere Sitten. Im Ausland gelten bezüglich der Benutzung von Nebelschlussleuchten andere Richtlinien. Informieren Sie sich, bevor Sie verreisen.

Carsharing

Freitag, 5. Februar 2010

Im Durchschnitt steht ein Auto rund 23 Stunden am Tag ungenutzt herum. Ohne dass es auch nur einen Zentimeter bewegt wird, fallen Kosten wie Steuern, Versicherung und oft auch Parkgebühren an. Ist es da nicht naheliegend, ein Fahrzeug gemeinsam mit anderen zu nutzen? „Carsharing“ – also das Teilen von Autos – lautet das Zauberwort.

Dazu muss man nur einen Vertrag mit einem Carsharing-Anbieter abschließen, eine Kaution, ggf. ein Anmeldegeld, sowie einen geringen monatlichen Fixbetrag zahlen. Schon ist man ein Autoteiler und zahlt nur noch fürs Auto, wenn man auch tatsächlich fährt. Die vorab reservierten Fahrzeuge werden einem vom Anbieter reibungslos zur Verfügung gestellt. Im Unterschied zur Autovermietung ist die Fahrzeugnutzung auch stundenweise möglich.

Im Vergleich zum Eigen-Fahrzeug ist Carsharing eine sehr kostengünstige Alternative, weil sich alle Carsharer die Fixkosten wie Wertverlust, Reparaturen, Vollkaskoversicherung und Kraftstoff quasi teilen. Das lohnt sich vor allem bei unregelmäßigen Fahrten oder Transporten. Natürlich ist Carsharing auch deutlich bequemer, denn Wartung und Pflege, Reinigung, Versicherung und sogar den Parkplatz übernimmt der Carsharing-Anbieter. Dank Carsharing bleibt man zudem äußerst flexibel – vom sportlichen Flitzer bis zum praktischen Transporter kann man das Auto wählen, das dem jeweiligen Fahrtzweck am besten entspricht.

Last but not least ist Carsharing sehr umweltfreundlich, weil es vier bis zehn Fahrzeuge ersetzt. Das bedeutet weniger Autos auf den Straßen und weniger Energie- und Rohstoffeinsatz. Carsharer nutzen Autos außerdem wesentlich bewusster und tragen so viel zum Umweltschutz bei.

Carsharing – Auto fahren ohne es zu besitzen – ist ein Konzept mit Zukunft: kostengünstig, bequem,  flexibel und umweltfreundlich.


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