Archiv des Tags Fahrerlaubnis

Karneval und Alkohol

Montag, 15. Februar 2010

Alaaf und Helau – in Deutschland sind die Jecken los. Doch in der fünften Jahreszeit wird sich nicht nur lustig verkleidet und gemeinsam ausgelassen gefeiert, sondern auch ordentlich gebechert. Doch wer zu tief in Glas geschaut hat, gehört nicht mehr hinters Steuer, sondern sollte auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen. In den großen Karnevalshochburgen, auch zu fortgeschrittener Zeit, gar kein Problem.

Denn schon nach einem Bier kann das Reaktionsvermögen deutlich sinken, das Unfallrisiko steigt. Wem das immer noch nicht Warnung genug ist: Die Polizei führt in den Tagen der Dauerfeierei verstärkt Alkoholkontrollen bei Autofahrern durch. Wer dabei mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, dem drohen Bußgeld und Fahrverbot. Bei Fahranfängern gilt sogar die 0,0 Promille-Grenze.

Doch Achtung: Bereits ab 0,3 Promille gilt die so genannte “relative Fahruntüchtigkeit”: Wer so einen Fahrfehler begeht, durch unsichere Fahrweise auffällt oder in einen Unfall verwickelt wird, kann als fahruntüchtig eingestuft werden. Die Folge ist neben Geldstrafe und Punkten auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gilt auch bei einem unverschuldeten Unfall.

Sei ein Jeck und kein Narr – wenn du trinkst, nicht selber fahr´. Tätätätätääää.

Führerschein mit 17

Freitag, 22. Mai 2009

17 Jahr, blondes Haar, so stand er vor mir – und hatte einen Führerschein in der Hand. Statt Freude zur bestandenen Führerscheinprüfung meines 17-jährigen Neffen, überkam mich die pure Angst. Der Kleine, der mir doch erst vorgestern mit dem Dreirad über die Füße fuhr, soll ganz offiziell einen PKW bewegen? Unvorstellbar!

Mir ist das so ganz und gar nicht geheuer. Dabei hatte doch auch er das komplette Programm mit Theorie-Unterricht, Fahrstunden und Prüfungen durchlaufen – nur halt alles schon ein Jahr früher. Es begann damit, dass er sich mit 16-einhalb Jahren zur Fahrausbildung angemeldet und einen Antrag beim zuständigen Amt gestellt hatte. Nur so konnte alles seinen rechten Weg gehen.

Nach der bestandenen Prüfung gab es lediglich eine Bescheinigung – sein „Führerschein mit 17″ ist streng genommen ein Begleitetes Fahren. Ohne eine im Antrag genannte, mindestens 30-jährige Begleitperson darf er sich noch nicht hinters Steuer setzen. Vorteil ist, dass die zweijährige Probezeit auch schon mit 17 beginnt und demnach mit 19 endet. Erst an seinem 18. Geburtstag kann er diese Bescheinigung gegen einen „richtigen” Führerschein eintauschen.

Solange heißt es nur mit Mama, Papa oder mit der Tante (das bin leider ich) auf dem Beifahrersitz fahren.

Führerschein im Ausland

Donnerstag, 9. April 2009

Im kommenden Frühjahr bekommt unsere Familie Zuwachs. Nein, meine Frau ist nicht schwanger, sondern ein Au-Pair aus Spanien wird uns für fünf Monate unterstützen. Aber wissen Sie, was für einen Stress das bedeutet?

An alles muss man denken. Und jetzt kam auch noch das dazu: Darf die junge Dame in Deutschland überhaupt Auto fahren? Schließlich hat sie ihren Führerschein im Ausland gemacht. Behördenwüste Deutschland. Kommt man mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Deutschland, steht man vor vielen Fragen: Welche ausländischen Führerscheine werden in Deutschland anerkannt? Was muss man beachten? Wann muss umgeschrieben werden?

Also hab ich mich mal schlau gemacht. Bereits seit dem 01. Juli 1996 gilt für die Berechtigung zur Benutzung von Fahrerlaubnissen aus EU-Staaten (dazu gehört auch Spanien) und EWR-Staaten, dass der der Führerscheinerwerber die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthalts im Ausstellerland erworben haben muss. Das gilt aber nicht nur für Au-Pairs, sondern auch für alle Deutschen, die ihren Führerschein im Ausland machen wollen bzw. gemacht haben.

Umschreiben muss sie ihren Führerschein nicht lassen, weil ihr Aufenthalt in Deutschland nur von begrenzter Dauer ist. Allerdings hat sie ihren Führerschein weniger als zwei Jahren und unterliegt deshalb den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe.
Kennen sie solche Probleme? Welche Erfahrungen haben Sie mit ausländischen Führerscheinen gemacht?


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