Papa muss mit! Führerschein mit 17
Mittwoch, 23. Februar 2011
Was des einen Freud ist, ist oft des anderen Leid. Genau genommen bedeutet der Führerschein mit 17 nämlich bis zum Erreichen der Volljährigkeit ein begleitetes Fahren. Das erste Jahr über muss der Fahranfänger stets von einer Person begleitet werden.
Nachdem die Modellphase, wie zum Beispiel seit 2004 in Niedersachsen, sehr erfolgreich verlief, gilt in diesem Jahr auch bundesweit das so genannte Dauerrecht für 17-Jährige, nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung Auto zu fahren. Doch der Führerschein mit 17 ist kein Freifahrtsschein, denn erst wenn der junge Fahrer 18 Jahre alt wird, darf er die Welt alleine auf vier Rädern erkunden. Solange muss er von einer Person mit Führerschein begleitet werden.
Doch mitfahren darf nicht jeder. Die registrierte Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, muss den Führerschein schon über fünf Jahre lang besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben. Ob das auf jeden Papa zutrifft? Außerdem muss die Begleitperson amtlich registriert sein – spontan kann also kein Erwachsener einen Fahranfänger begleiten.
Wer erst einmal Hemmungen hat, sich bei einem 17-Jährigen ins Auto zu setzen, der sollte wissen, dass das begleitende Fahren durchaus Vorteile für beide Seiten hat. Der Fahranfänger kann von der Fahrerfahrung und -routine seines Begleiters profitieren.
Laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer nehmen Verkehrs- unfälle von Fahranfängern dadurch deutlich ab, ihre Fahrsicherheit hingegen zu. Die Begleitperson kann durch das neue Führerschein-Modell seine Kenntnisse zu Verkehrsregeln wieder neu auffrischen und beim eigenen Fahren wieder bewusster auf verschiedene Kleinigkeiten achten, die schnell in Vergessenheit geraten können. So profitieren alle davon.
Achtung: Wer mit 17 allein am Steuer erwischt wird, muss den Führerschein wieder abgeben. Hinzu kommen ein Bußgeld und die Verlängerung der Probezeit. Außerdem muss vor dem erneuten Erwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar absolviert werden.
Bla und Blubb!
Amalia






