Archiv des Tags Bußgeld

Karneval und Alkohol

Montag, 15. Februar 2010

Alaaf und Helau – in Deutschland sind die Jecken los. Doch in der fünften Jahreszeit wird sich nicht nur lustig verkleidet und gemeinsam ausgelassen gefeiert, sondern auch ordentlich gebechert. Doch wer zu tief in Glas geschaut hat, gehört nicht mehr hinters Steuer, sondern sollte auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen. In den großen Karnevalshochburgen, auch zu fortgeschrittener Zeit, gar kein Problem.

Denn schon nach einem Bier kann das Reaktionsvermögen deutlich sinken, das Unfallrisiko steigt. Wem das immer noch nicht Warnung genug ist: Die Polizei führt in den Tagen der Dauerfeierei verstärkt Alkoholkontrollen bei Autofahrern durch. Wer dabei mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, dem drohen Bußgeld und Fahrverbot. Bei Fahranfängern gilt sogar die 0,0 Promille-Grenze.

Doch Achtung: Bereits ab 0,3 Promille gilt die so genannte “relative Fahruntüchtigkeit”: Wer so einen Fahrfehler begeht, durch unsichere Fahrweise auffällt oder in einen Unfall verwickelt wird, kann als fahruntüchtig eingestuft werden. Die Folge ist neben Geldstrafe und Punkten auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gilt auch bei einem unverschuldeten Unfall.

Sei ein Jeck und kein Narr – wenn du trinkst, nicht selber fahr´. Tätätätätääää.

Verkehrsregeln im Urlaubsland

Montag, 17. August 2009

Urlaub mit dem Auto kann günstig sein, muss aber nicht. Denn hält man sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland, kann es rasch teuer werden. Das gilt auch, wenn der Regelverstoß in Unwissenheit geschieht.

Hält man sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland, kann es rasch teuer werdenAndere Länder, andere Sitten – in vielen europäischen Nachbarländern gelten andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Die Verkehrsregeln des Urlaubslandes sollte man kennen, auch wenn das Gesetz erst kürzlich in Kraft getreten ist. So ist neuerdings in einigen europäischen Ländern das Tragen einer Warnweste beim Verlassen eines liegengebliebenen Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht. Außerdem ist inzwischen in 20 europäischen Ländern (z. B. Dänemark, Italien, Polen und Tschechien) das Fahren mit Licht auch am Tage vorgeschrieben.

Teuer können vor allem Geschwindigkeitsübertretungen werden. Im europäischen Ausland unterscheiden sich die Strafen dafür  jedoch sehr. Wer z. B. 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss in den Niederlanden ab 70 €, in Italien ab 140 € und in Spanien sogar zwischen 90 und 300 € auf den Tisch legen. In Italien müssen Raser bei einer Übertretung des Tempolimits über 40 km/h neben einer Geldstrafe auch ihren Führerschein für einen Monat abgeben – das  gilt auch für Ausländer. Das Gemeine ist aber: wenn Sie nicht direkt vor Ort löhnen (müssen), kann ein Strafzettel aus dem Ausland auch nach Deutschland „nachreisen“.

Deshalb abschließend ein kleiner Tipp von mir: halten Sie sich zu Ihrer und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsvorschriften – auch im Ausland. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich bei einem Automobilclub über die aktuellen Regelungen im Urlaubsland informieren, bevor die Fahrt losgeht. Na dann gute Fahrt!

Strafzettel im Ausland

Montag, 29. Juni 2009

So een Mist! Da hat man mich doch glatt bei meinem letzten Trip nach Prag jeblitzt. Und nur 500 Meter weiter wurde ick zur Kasse jebeten. Ärgerlich, schon war die Urloobskasse jeschrumpft. Doch dürfen die dat überhaupt? Muss ick im Ausland wirklich löhnen?

Die ernüchternde Antwort: Jo, ick muss. Auslandsknöllchen sollte man nicht uff die leichte Schulter nehmen. Wird man im Ausland mit zu viel Tempo uff´m Tacho erwischt, bezahlt man wirklich besser direkt vor Ort. Sonst kann die jeweilige Polizei den Wagen auch jerne mal stilllegen. Und ja, auch das dürfen die! Außerdem gibt es in vielen Ländern eenen Rabatt von bis zu 30 Prozent für Sofortzahler.

Noch fällige Bußjelder können och bei der nächsten Reise durch Zwangsmaßnahmen eengetrieben werden z.B. durch die Beschlagnahmung des Pkws, einen Gefängnisaufenthalt oder die berühmt berüchtigte Park-Kralle. Wer jar nicht erst zahlt, kann bei der nächsten Reise richtig Pech haben und nicht ins Land reengelassen werden.

Als Versicherer empfiehlt die Direct Line jedem Verkehrsteilnehmer sich vorschriftsmäßig und umsichtig zu verhalten – das gilt natürlich ooch fürs Ausland.

Tschüssikowski, der Klaus

Weihnachtsbaumtransport

Montag, 15. Dezember 2008

Sicher in die jute Stube

Janz klarer Fall: Keen Weihnachten ohne Weihnachtsbaum. Aber wie krieg ich dit olle Ding denn nun in die jute Stube? Ab ins Auto mit dem Baum? Oder besser uffs Autodach? Der Weihnachtsbaumtransport stellt nicht nur mir Jahr für Jahr vor ein riesen Problem, um nicht zum waghalsigen Weihnachtsbaum-Chauffeur zu werden.

Vorbildlich und streng nach Vorschrift jehört een Weihnachtsbaum ins Auto, am besten in nen Kombi mit großer Ladefläche. Da liegt er prima, behindert nicht die Sicht und vor allem stellt der Baum so dit kleenste Risiko für andere Autofahrer dar. Wird een Baum so befördert, muss er jut jesichert werden. Lässt sich die Hecklappe nicht mehr vollständig schließen, muss sie runterjeklappt und mit Kordeln oder Schnüren fixiert werden. Keene jute Lösung isses den Baum uff´ m umjeklappten Beifahrersitz zu transportieren. Im Falle eenes Unfalls könnte der unjesicherte Baum direkt neben dem Fahrer zur großen Jefahr werden.

Iss dit jute Stück so groß, dat er hinten aus´ m Kofferraum rausguckt oder über dit Heck ragt, wenn er auf dem Dach liegt, muss der Baum mit Spannjurten jesichert und mit nem roten Wimpel oder Tuch markiert werden.

Iss der Baum nicht richtig jesichert, wurden Kennzeichen, Blinker oder Rücklichter verdeckt oder Sicherungsjurte oder Seile verjessen, kann die Polizei Autofahrern bei “mangelhaft gesicherter Ladung” ein Bußgeld von bis zu 50 Euro erteilen, und bis zu 3 Punkte in Flensburg verordnen.

Also verjessen Sie „passt, wackelt und hat Luft” janz schnell wieder, sicher kommt der Weihnachtsbaum von A nach B, wenn Sie meene Tipps beachten.

Frohe Weihnachten und nen juten Rutsch!

Neuer Bußgeldkatalog kommt 2009

Donnerstag, 25. September 2008

Bereits seit einigen Monaten steht fest: Im kommenden Jahr werden die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr deutlich erhöht. Mit diesem neuen Bußgeldkatalog möchte die Bundesregierung die Zahl der Unfälle reduzieren. Denn vor allem das zu schnelle Fahren sorgt noch immer für die größten Schäden. Hier soll mit wesentlich höheren Geldstrafen, die Verkehrssünder empfindlich treffen, vorgebeugt werden.

Zahlte man z.B. bisher Innerorts bei einer Tempolimit-Überschreitung von 21 – 25 km/h ein Bußgeld von 50 Euro, werden ab dem 01. Januar 2009 nun 80 Euro fällig. Fährt man zwischen 41-50 km/h mehr als erlaubt, fordert der Staat demnächst 200 statt 125 Euro.

Wird ein Fahrer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen erwischt, so drohen beim ersten Mal 500 Euro, wird er zum zweiten Mal erwischt 1.000 Euro und beim dritten Mal 1.500 Euro. Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie auf den Seiten der Autobild.


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