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Führerschein mit 17

Freitag, 22. Mai 2009

17 Jahr, blondes Haar, so stand er vor mir – und hatte einen Führerschein in der Hand. Statt Freude zur bestandenen Führerscheinprüfung meines 17-jährigen Neffen, überkam mich die pure Angst. Der Kleine, der mir doch erst vorgestern mit dem Dreirad über die Füße fuhr, soll ganz offiziell einen PKW bewegen? Unvorstellbar!

Mir ist das so ganz und gar nicht geheuer. Dabei hatte doch auch er das komplette Programm mit Theorie-Unterricht, Fahrstunden und Prüfungen durchlaufen – nur halt alles schon ein Jahr früher. Es begann damit, dass er sich mit 16-einhalb Jahren zur Fahrausbildung angemeldet und einen Antrag beim zuständigen Amt gestellt hatte. Nur so konnte alles seinen rechten Weg gehen.

Nach der bestandenen Prüfung gab es lediglich eine Bescheinigung – sein „Führerschein mit 17″ ist streng genommen ein Begleitetes Fahren. Ohne eine im Antrag genannte, mindestens 30-jährige Begleitperson darf er sich noch nicht hinters Steuer setzen. Vorteil ist, dass die zweijährige Probezeit auch schon mit 17 beginnt und demnach mit 19 endet. Erst an seinem 18. Geburtstag kann er diese Bescheinigung gegen einen „richtigen” Führerschein eintauschen.

Solange heißt es nur mit Mama, Papa oder mit der Tante (das bin leider ich) auf dem Beifahrersitz fahren.


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