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Halterwechsel – ganz ohne Stress und Ärger

Freitag, 19. November 2010

Wer schon einmal ein Auto verkauft hat, der weiß, dass die Angelegenheit ganz schön anstrengend sein kann – besonders wenn das Fahrzeug von privat an privat den Besitzer wechseln soll. Mit einer Anzeige in der örtlichen Tageszeitung oder bei Online-Portalen ist es längst nicht getan: Jeder Verkäufer sollte darauf achten, dass er einen dem aktuellen Wert des Autos entsprechenden Kaufpreis erhält. Doch hält der Verkäufer endlich das Geld in den Händen, ist die Sache noch nicht ganz erledigt.

Bei einem Verkauf und Halterwechsel des Fahrzeugs wird meistens vereinbart, dass der neue Besitzer das gekaufte Fahrzeug ummelden muss. Dies kann eine ganze Menge Ärger nach sich ziehen, wenn der Käufer das nicht macht.

Dabei benötigt die Abmeldung des Fahrzeugs vor dem Verkauf nur wenig Zeit und Aufwand: Einfach das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde „abmelden“, das heißt im Amtsdeutsch „außer Betrieb setzen“. Sie dürfen das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung sogar innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes mit den entstempelten Kennzeichen nach Hause fahren. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Betriebserlaubnis (anstelle der Zulassungsbescheinigung bei zulassungsfreien Fahrzeugen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder)
  • Das bisherige bzw. die bisherigen Kennzeichenschilder
  • Bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) oder N1 (LKW, Lieferwagen bis zu 3,5 Tonnen) an eine anerkannte Verwertungsstelle benötigen Sie zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 FZV

Übrigens: Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Diese hier beschriebene sichere Variante hat leider auch einen Haken: Der Käufer benötigt für eine Probefahrt dann ein Kurzzeitkennzeichen.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug für den Verkauf nicht abmelden wollen, so sollten Sie unbedingt beachten, mit dem Kaufvertrag die Veräußerungsanzeige für Zulassungsbehörde und Versicherung auszufüllen und zusammen mit dem Käufer zu unterzeichnen. Das Formular für die Veräußerungsanzeige kann man zum Beispiel im Internet fertig zum Ausdrucken finden.

Versäumt der Verkäufer die Abmeldung, kann das zeitraubende und finanzielle Folgen haben. So läuft zum Beispiel die Kfz-Steuer bis zur Um- oder Abmeldung des Fahrzeuges weiterhin auf den bisherigen Halter– also bis der neue Besitzer das Auto auf sich zugelassen hat. Wird das Auto aber nicht umgemeldet, so kann der Verkäufer dies der Zulassungsstelle mitteilen. Die Zulassungsstelle kann das Auto des Käufers im schlimmsten Fall stilllegen lassen, falls er sich nicht meldet. Dieser Vorgang kann aber bis zu einem Jahr dauern! Auch Knöllchen werden weiterhin an den Verkäufer adressiert. Er bleibt ggf. auch auf diesen Kosten sitzen, weil er noch als Halter registriert ist.

Darüber hinaus muss der Verkäufer unbedingt seine Kfz-Versicherung über den Halterwechsel informieren – ansonsten bleibt er gegebenenfalls auf der ab dem Verkauf anfallenden Versicherungsprämie sitzen und kann im schlimmsten Fall für einen Schaden verantwortlich gemacht werden.

Monika

Neue Tarife bei der Direct Line

Donnerstag, 24. Juni 2010

Schon lange überlegen meine Frau und ich, einen Zweitwagen zu kaufen. Aus Kostengründen stehen nur gut erhaltene Gebrauchtwagen zur Debatte. Doch wegen der zusätzlichen Versicherungssumme haben wir lange mit uns gerungen. Bis jetzt! Denn jetzt gibt es gleich zwei neue Tarife der Direct Line, die uns unsere Entscheidung maßgeblich erleichtern:
Sowohl die neue Vollkasko SPAR, eine günstigere Variante der Vollkasko speziell für Gebrauchtwagen und der Zusatztarif KASKO-Clever für die Kasko, gehen auf die besonderen Bedürfnisse von Versicherungsnehmern mit älteren Fahrzeugen ein.

So fällt uns die Entscheidung zwischen Vollkasko und Teilkasko gar nicht mehr schwer. Denn die Vollkasko SPAR ist die ideale Zwischenlösung: Wie eine abgespeckte Vollkasko-Versicherung beinhaltet sie die Absicherung gegen einen Totalschaden durch Vandalismus oder selbstverschuldeten Unfall, nicht aber gegen kleinere Schäden wie Kratzer oder Beulen. Darüber hinaus enthält sie alle Leistungen einer klassischen Teilkasko wie Schäden durch Brand und Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schnee- oder Gerölllawinen, Marderbiss oder Kollisionen mit Tieren.

Und auch der neue Zusatztarif KASKO-Clever trägt zu unserer Entscheidung für einen Zweitwagen bei. Denn damit können jetzt nicht nur Vollkasko-Versicherte tolle Vorteile nutzen, sondern auch Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf die Prämie der Teilkaskoversicherung, eine  preisgünstige Werkstattbindung bei zertifizierten Partnern der Direct Line sowie viele attraktive Zusatzleistungen.

Jetzt müssen wir uns nur noch für ein Auto entscheiden…

Steuerersparnis beim Autokauf

Dienstag, 17. März 2009

Fortan wird Genügsamkeit von Gesetzgeber belohnt. Doch was soll das heißen? Soll ich mich in Zukunft mit zwei statt vier Rädern begnügen? Wohl kaum. Soll lediglich heißen: die Kraftfahrzeugsteuer hängt in Zukunft nicht mehr von der Motorgröße, sondern nur noch vom Ausstoß des Kohlendioxids ab. Nach der Kfz-Steuerreform sind für schadstoffarme Fahrzeuge deutlich weniger Autosteuern fällig. Da winken für schadstoffarme Fahrzeuge Steuerersparnis oder sogar Steuerbefreiung.

Wer sich schnell für ein neues schadstoffarmes Auto entscheidet, muss außerdem mindestens ein Jahr lang keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Doch die Frist, bis zu der das neue Auto angemeldet werden muss, ist verkürzt worden, sie endet nun am 30. Juni 2009. Nicht das Datum des Kaufs, sondern der Zulassung ist entscheidend. Autos, die die Norm Euro 5 und Euro 6 erfüllen, sollen sogar bis zu zwei Jahre von der Steuer freigestellt werden, höchstens aber bis Ende 2010.

Das klingt wie Musik in meinen Ohren … oder wie sehen Sie das?

Beweggründe beim Autokauf

Mittwoch, 22. Oktober 2008

Laut dem carmondo-Blog achten die Deutschen beim Autokauf momentan vorrangig auf den Spritverbrauch und die Sicherheit, während Motorleistung, Design und Komfort in den Hintergrund treten. Dieser Trend hängt natürlich auch eng mit dem steigenden Spritpreis und der zunehmenden Ölknappheit zusammen.

Sparsame und sichere Autos werden natürlich auch von den Versicherungen bevorzugt. Ist ein Fahrzeugmodell weniger oft in Unfälle verwickelt, so senkt dies in der Regel den Beitragssatz. Hier kann der Fahrzeughalter also doppelt sparen, wenn er beim Fahrzeugkauf sorgfältig abwägt.

Entscheidend für den Versicherungsbeitrag ist u.a. die Typenklasse. Hier werden Autotypen neben anderen Kriterien nach der Anzahl ihrer Beteiligungen an Verkehrsunfällen eingestuft. Sportliche Wagen haben hierbei meist das Nachsehen im Vergleich zu kleinen Stadtautos wie dem Smart oder dem Renault Twingo.


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