Einfach und clever: Die neuen Web-Videos der Direct Line
Mittwoch, 1. September 2010Den Durchblick im Versicherungs-Dschungel zu bewahren ist nicht ganz leicht – die neuen Web-Videos der Direct Line helfen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen – ganz einfach! In den Videos sehen wir zwei Freunde, die sich über Themen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Co. unterhalten, Daniel und Henrik: Daniel ist offensichtlich bei Direct Line versichert und kennt für jede Frage die passende Antwort. Sein Freund Henrik ist etwas unsicher und fragt lieber nochmal nach, bevor er sich entscheiden kann.
Die kurzen Videos geben schnell und anschaulich Auskunft zu vielen Fragen, die bei der Wahl der richtigen Versicherung wichtig sind: Gilt ein Motorrad als Zweitwagen? Wie sind die Insassen meines Autos eigentlich versichert? Kann ich bei der Versicherung meines Zweitfahrzeugs von den „Prozenten“ des Ersten profitieren? Dazu werden die wichtigsten Tarife noch einmal erklärt und auf die Besonderheiten der Produkte von Direct Line aufmerksam gemacht.
So lernen wir von Daniel, dass bei Direct Line der Zweitwagen* im günstigsten Fall in der gleichen Schadenfreiheitsklasse versichert werden kann, wie der Erste – unfallfreies Fahren wird also belohnt! Und bei dem Zusatztarif Kasko Clever* wird der Werkstattbesuch zur Nebensache, für Vollkasko- und Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf den Versicherungsbeitrag in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall. Sie profitieren zusätzlich von vielen attraktiven Zusatzleistungen unserer zertifizierten Partnerwerkstätten.
Die neuen Web-Videos können Sie sich bei Direct Line oder bei Youtube ansehen.
Ich bin gespannt auf Ihr Feedback!
Nick Sommerfeld
*gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB). Dem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde. Bei gleicher Schadenfreiheitsklasse und Tarifierungsmerkmalen (z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung, Stellplatz) für Ihr Zweitfahrzeug errechnet sich ein höherer Versicherungsbeitrag.






