Archiv des Tags Ausland

Führerschein im Ausland

Donnerstag, 9. April 2009

Im kommenden Frühjahr bekommt unsere Familie Zuwachs. Nein, meine Frau ist nicht schwanger, sondern ein Au-Pair aus Spanien wird uns für fünf Monate unterstützen. Aber wissen Sie, was für einen Stress das bedeutet?

An alles muss man denken. Und jetzt kam auch noch das dazu: Darf die junge Dame in Deutschland überhaupt Auto fahren? Schließlich hat sie ihren Führerschein im Ausland gemacht. Behördenwüste Deutschland. Kommt man mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Deutschland, steht man vor vielen Fragen: Welche ausländischen Führerscheine werden in Deutschland anerkannt? Was muss man beachten? Wann muss umgeschrieben werden?

Also hab ich mich mal schlau gemacht. Bereits seit dem 01. Juli 1996 gilt für die Berechtigung zur Benutzung von Fahrerlaubnissen aus EU-Staaten (dazu gehört auch Spanien) und EWR-Staaten, dass der der Führerscheinerwerber die Fahrerlaubnis während eines mindestens 185-tägigen zusammenhängenden Aufenthalts im Ausstellerland erworben haben muss. Das gilt aber nicht nur für Au-Pairs, sondern auch für alle Deutschen, die ihren Führerschein im Ausland machen wollen bzw. gemacht haben.

Umschreiben muss sie ihren Führerschein nicht lassen, weil ihr Aufenthalt in Deutschland nur von begrenzter Dauer ist. Allerdings hat sie ihren Führerschein weniger als zwei Jahren und unterliegt deshalb den deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe.
Kennen sie solche Probleme? Welche Erfahrungen haben Sie mit ausländischen Führerscheinen gemacht?


© RBS Insurance Services Limited. Alle Markenrechte vorbehalten.Kontakt | Impressum | Datenschutz