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Look Right!

Freitag, 8. Juli 2011

Sommer, Sonne, Ferienzeit! Aber aufgepasst: In einigen der beliebten Reiseziele, wie Großbritannien, Zypern oder Malta, herrscht Linksverkehr. Für uns Deutsche, die an Rechtsverkehr gewohnt sind, ist die Umstellung, auf der „falschen“ Seite Auto zu fahren, durchaus mit Schwierigkeiten verbunden. Übrigens: Auch als Fußgänger ist beim Überqueren von Straßen in Ländern mit Linksverkehr Achtsamkeit geboten. Denn auf die verinnerlichte Links-Rechts-Links-Blickbewegung im Straßenverkehr ist im linksfahrenden Ausland natürlich kein Verlass!

In welchen Ländern gibt es Linksverkehr?
Linksverkehr ist weiter verbreitetet als man denkt. In zahlreichen Ländern Afrikas und Asiens, aber auch in Australien, Japan, Großbritannien, Irland, Zypern und Malta ist das Fahren auf der linken Seite qua Gesetz festgeschrieben. Was viele nicht wissen ist, dass bis weit ins 20. Jahrhundert hinein in etlichen Ländern Europas, etwa Italien (bis 1924), Österreich (bis 1938) sowie Ungarn (bis 1941) und Schweden (bis 1968), Linksverkehr herrschte. Die aktuell 59 Länder weltweit mit Linksverkehr sind mehrheitlich ehemalige britische Kolonien. Eine vollständige Übersicht der links fahrenden Länder gibt es hier.

Warum gibt es überhaupt Linksverkehr?
Legenden zum Ursprung des Linksverkehrs existieren en masse. Zu den geläufigsten zählt die folgende: In der Vergangenheit bewegten sich viele Menschen bewaffnet auf öffentlichen Straßen. Man ging davon aus, dass die Chancen einen Angriff erfolgreich abzuwehren am größten seien, wenn man sich potenziellen Angreifern mit der Waffenseite, also der rechten näherte. Daraus entstand der Linksverkehr. Die Möglichkeit von Angriffen von der Seite, etwa auf einer Landstraße aus dem Gebüsch heraus, spricht hingegen eher für Rechtsverkehr.

Eine andere Theorie besagt, dass das Besteigen eines Pferdes von links einem bewaffneten Krieger (der das Schwert links trägt) wesentlich leichter fällt als andersherum, weshalb sich diese Form des Aufsitzens durchgesetzt hätte. Daraus resultierte das Reiten auf der linken Straßenseite, da so ein sicheres Besteigen mit sofortigem Blick in „Fahrt“-Richtung gegeben sei. Auch heute noch werden Pferde und Drahtesel von links bestiegen.

Zu guter Letzt: Es wird kolportiert, dass in vor-napoleonischer Zeit in weiten Teilen Europas Linksverkehr herrschte. Napoleon, bekanntermaßen Linkshänder, hätte zuerst in Frankreich, später in allen eroberten Gebieten, den Rechtsverkehr eingeführt, auch weil sich die rechts getragenen Hellebarden seiner Truppen beim Linksverkehr immer verhakten.

Gilt in Linksverkehr-Ländern auch die Regel „rechts vor links”?
Ja und nein. In Großbritannien etwa existiert keine allgemeine Vorfahrtsregel, also weder eine „rechts vor links-„ noch ein „links vor rechts“-Regel. In den meisten anderen Ländern mit Linksverkehr gilt interessanterweise trotzdem „rechts vor links“.

Versicherungsrechtlich gibt es beim Urlaub mit Pkw in Europas Linksfahr-Ländern keine Einschränkungen. Allerdings existiert die Vorgabe die eigenen Scheinwerfer abzukleben, um Blendungen des Gegenverkehrs – der ja auf der „falschen Seite“ fährt – zu vermeiden.

Autounfall im Ausland – Zentralnotruf

Freitag, 17. September 2010

Der Herbst fängt an, die meisten Urlauber sind wieder zuhause – mit einer schönen Erinnerung oder einem tollen Souvenier. Und das Souvenier, das eigentlich niemand braucht, ist ein Autounfall, der am besten noch im Ausland passiert ist. Jahr für Jahr werden etwa 150.000 Deutsche unverschuldet im Ausland in Unfälle verwickelt, die meisten in den beliebten Urlaubsländern Italien, Niederlande und Frankreich. Und dann? Was macht man eigentlich, wenn es denn zur schönsten Zeit des Jahres kracht? An wen wendet man sich und wen ruft man an?

Es gibt so viele Fragen, wenn man nicht im eigenen Land ist und alles scheint so kompliziert. Ich kann euch sagen: Ist es aber nicht. Denn laut einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle verfügt jeder Versicherer in Europa über Schadensregulierungsbeauftragte – und das in jedem EU-Mitgliedsland. Also Dank der Europäischen Union geht alles ganz einfach, denn man muss nur den Zentralruf (0180-25026) anrufen. Dieser stellt dann nach Aufnahme der Daten (Versicherung, Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland) die Verbindung zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Das Aufzeichnen des Unfallhergangs und die präzise Protokollierung sind hier die wichtigsten Schritte. Achten Sie auf eine exakte Vorgehensweise, damit es später nicht zu unschönen Missverständnissen kommt. Alle Beteiligten müssen das Protokoll unterschreiben. Danach hat die Versicherung drei Monate Zeit, dem Geschädigten mitzuteilen, wie der Schadenfall behandelt wird.

Ein weiteres zwar veraltetes aber in den Köpfen verankertes Vorgehen ist die „Grüne Karte“, die früher einmal als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung galt. Es wäre also sinnvoll, diese noch mit auf die Reise zu nehmen. Besonders bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Hier wird die „Grüne Karte“ weiterhin verlangt.

Also, hier noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Tipps und Verhaltensweisen bei einem Unfall:

1. Der standardisierte Europäische Unfallbericht: Dieses Formular vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls in mehreren Sprachen – nicht nur im Ausland. Sie erhalten es bei Ihrer Kfz-Versicherung oder können es unter www.gdv-dl.de/infocenter.html downloaden.

2. Hilfreich ist auch die Broschüre zum Europäischen Unfallbericht. Die Broschüre enthält nützliche Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.

Falls Sie noch mehr über das Thema Schadensregulierung erfahren möchten, finden Sie weitere Tipps unter: www.zentralruf.de .

Übrigens: Die iPhone App von Direct Line hilft Autofahreren nach einer Panne oder einem Unfall einen klaren Kopf zu bewahren und die notwendigen Schritte einzuleiten. Mit dieser mobilen Unfallhilfe haben die Nutzer außerdem direkten Zugriff zu europäischen Notfallnummern, um auch im Ausland schnell und richtig reagieren zu können.

Andreas

Nebelschlussleuchten – nur richtig eingesetzt schützen sie vor Unfällen

Freitag, 12. März 2010

Wurden Sie schon einmal von einer Nebelschlussleuchte geblendet? Dann wissen Sie was für ein unangenehmes Gefühl das ist. Dabei kann das so einfach vermieden werden.

Die Nebelschlussleuchten sind die roten Zusatzleuchten hinten am Auto, die besonders hell strahlen. In Deutschland muss fast jedes Fahrzeug mit solchen Nebelschussleuchten ausgestattet sein, da sie ein Instrument zur aktiven Sicherheit sind, da so Fahrzeuge auch in dichtem Nebel besser sichtbar sind.

Das grelle Licht kann aber nicht nur vor Unfällen schützen, sondern bei falscher Benutzung auch zu Unfällen führen, indem Fahrer nachfolgender Fahrzeuge geblendet werden. Leider sieht man viel zu oft Fahrzeuge auf den Straßen, die selbst bei normaler Witterung in den dunklen Abendstunden die Nebelschlussleuchten in Betrieb haben und so die anderen Verkehrsteilnehmer blenden.

Deshalb dürfen Nebelschlussleuchten laut §17 Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland nur benutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 m beträgt. Für alle, die kein Gefühl dafür haben was 50 m sind: Das ist genau der Abstand zwischen zwei Markierungspfosten am Straßenrand.

Aber Vorsicht: andere Länder, andere Sitten. Im Ausland gelten bezüglich der Benutzung von Nebelschlussleuchten andere Richtlinien. Informieren Sie sich, bevor Sie verreisen.

Verkehrsregeln im Urlaubsland

Montag, 17. August 2009

Urlaub mit dem Auto kann günstig sein, muss aber nicht. Denn hält man sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland, kann es rasch teuer werden. Das gilt auch, wenn der Regelverstoß in Unwissenheit geschieht.

Hält man sich nicht an die Verkehrsregeln im Urlaubsland, kann es rasch teuer werdenAndere Länder, andere Sitten – in vielen europäischen Nachbarländern gelten andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Die Verkehrsregeln des Urlaubslandes sollte man kennen, auch wenn das Gesetz erst kürzlich in Kraft getreten ist. So ist neuerdings in einigen europäischen Ländern das Tragen einer Warnweste beim Verlassen eines liegengebliebenen Fahrzeugs außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht. Außerdem ist inzwischen in 20 europäischen Ländern (z. B. Dänemark, Italien, Polen und Tschechien) das Fahren mit Licht auch am Tage vorgeschrieben.

Teuer können vor allem Geschwindigkeitsübertretungen werden. Im europäischen Ausland unterscheiden sich die Strafen dafür  jedoch sehr. Wer z. B. 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss in den Niederlanden ab 70 €, in Italien ab 140 € und in Spanien sogar zwischen 90 und 300 € auf den Tisch legen. In Italien müssen Raser bei einer Übertretung des Tempolimits über 40 km/h neben einer Geldstrafe auch ihren Führerschein für einen Monat abgeben – das  gilt auch für Ausländer. Das Gemeine ist aber: wenn Sie nicht direkt vor Ort löhnen (müssen), kann ein Strafzettel aus dem Ausland auch nach Deutschland „nachreisen“.

Deshalb abschließend ein kleiner Tipp von mir: halten Sie sich zu Ihrer und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsvorschriften – auch im Ausland. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich bei einem Automobilclub über die aktuellen Regelungen im Urlaubsland informieren, bevor die Fahrt losgeht. Na dann gute Fahrt!

Strafzettel im Ausland

Montag, 29. Juni 2009

So een Mist! Da hat man mich doch glatt bei meinem letzten Trip nach Prag jeblitzt. Und nur 500 Meter weiter wurde ick zur Kasse jebeten. Ärgerlich, schon war die Urloobskasse jeschrumpft. Doch dürfen die dat überhaupt? Muss ick im Ausland wirklich löhnen?

Die ernüchternde Antwort: Jo, ick muss. Auslandsknöllchen sollte man nicht uff die leichte Schulter nehmen. Wird man im Ausland mit zu viel Tempo uff´m Tacho erwischt, bezahlt man wirklich besser direkt vor Ort. Sonst kann die jeweilige Polizei den Wagen auch jerne mal stilllegen. Und ja, auch das dürfen die! Außerdem gibt es in vielen Ländern eenen Rabatt von bis zu 30 Prozent für Sofortzahler.

Noch fällige Bußjelder können och bei der nächsten Reise durch Zwangsmaßnahmen eengetrieben werden z.B. durch die Beschlagnahmung des Pkws, einen Gefängnisaufenthalt oder die berühmt berüchtigte Park-Kralle. Wer jar nicht erst zahlt, kann bei der nächsten Reise richtig Pech haben und nicht ins Land reengelassen werden.

Als Versicherer empfiehlt die Direct Line jedem Verkehrsteilnehmer sich vorschriftsmäßig und umsichtig zu verhalten – das gilt natürlich ooch fürs Ausland.

Tschüssikowski, der Klaus


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