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Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht!

Dienstag, 9. Dezember 2008

Manche Preiserhöhung muss man einfach hinnehmen. Zum Beispiel, dass mein Fischfutter  mittlerweile so teuer ist, dass man dafür fast schon Austern bekommen könnte, lässt sich nicht ändern, denn Zwangsdiät kommt nicht in Frage. Aber bei Preiserhöhungen Ihrer KFZ-Versicherung haben Sie ein so genanntes Sonderkündigungsrecht.

Ab dem Tag, an dem Ihre Versicherung Sie über eine Preiserhöhung informiert, bleibt Ihnen ein Monat Zeit um zu kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Versicherer Sie erst nach dem 30. November über die Erhöhung informiert hat. Kündigen Sie schriftlich bei Ihrem bisherigen Versicherer, am Besten per Einschreiben. Beachten Sie für eine Kündigung unsere Hinweise auf der Website.

Das Sonderkündigungsrecht gilt aber auch  nach Änderung der Versicherungsbedingungen.

Sie können aber auch Ihre Wahlfreiheit hinsichtlich der Versicherungs-gesellschaft beim Autokauf oder Neuzulassung in Anspruch nehmen. Die Zulassung des Fahrzeugs mit Hilfe der Versicherungsbestätigungsnummer von Direct Line beim Autokauf gilt automatisch als Kündigung bei der alten Versicherung.

Glück im Unglück haben Versicherungsnehmer unter Umständen im Schadensfall – denn auch dieser berechtigt Sie innerhalb eines Monats nach Beendigung der Schadenregulierung zu einer Kündigung und zu dem damit verbundenen Versicherungswechsel.

Bla und Blubb
Eure Amalia

„Nix passiert“-Tarif

Mittwoch, 10. September 2008

Den Begriff „Schadensamnesie” haben wir ja bereits erläutert. Aber nicht nur die Versicherungsnehmer, sondern auch wir, die Auto Versicherung Direct Line, können „vergessen”.

Wir können „vergessen”, dass Sie einen Unfall in der Kfz-Haftpflichtversicherung hatten und Sie verlieren Ihre gute Schadenfreiheitsklasse NICHT. Wie das geht? Über den sogenannten „Nix-passiert-Tarif”, eine Produktvariante unseres Hauses, die unsere Versicherungsnehmer zusätzlich abschließen können, sobald Sie unter anderem mindestens sechs unfallfreie Jahre hinter sich haben (mindestens Schadenfreiheitsklasse 6; gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB)). Bei einem Unfall pro Kalenderjahr werden Sie dann nicht im Tarif zurückgestuft, sondern behalten Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung – und dann freut sich auch das Portemonnaie. Denn umso besser die Schadenfreiheitsklasse, umso niedriger ist der Versicherungsbeitrag, den Sie zahlen müssen.

Für alle, die mehr wissen wollen, gibt es hier mehr Informationen zum „Nix-passiert-Tarif“.


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