Schadensregulierung: zahlt nicht, gibt’s nicht

Geschrieben am 12.03.2009 - 18:00 Uhr von Monika

Ich weiß gar nicht wieso, aber hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Schadensregulierungen sowieso nicht zahlen. Damit möchte ich ein für alle mal brechen. Auf einige schwarze Schafe mag das ja zutreffen, nicht aber auf Direct Line. Ein Unfall ist schon ärgerlich genug, sollte es dennoch zum Fall der Fälle kommen, können sich Direct Line-Versicherte voll und ganz auf uns verlassen. Wir sind dann für Sie da und kümmern uns um die anschließenden Schritte.

Wenn es knallt, dann rast das Herz und kein klarer Gedanke ist möglich. Deshalb bewahren Sie am besten einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach auf. Im Ernstfall ist dieser direkt griffbereit. Alle wichtigen Details zum Autounfall werden hier systematisch abgefragt. Die Beteiligten müssen lediglich die Antworten eintragen und unterschreiben. Idealerweise macht man zusätzlich noch einige Fotos zur Sicherung des tatsächlichen Unfallhergangs. Doch keine Sorge, bei diesem Unfallbericht handelt es sich nicht um ein Schuldanerkenntnis, sondern bloß um notwendige Angaben für die Schadensregulierung.

Und die notwendigen Informationen und Unterlagen braucht auch die zuverlässigste Schadensregulierung schnellstmöglich, um zahlen zu können.

Vergessen Sie nie, den Schaden sofort, aber spätestens innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung zu melden. Ansonsten können sich daraus erhebliche Nachteile ergeben und obendrein, wie soll die Schadensregulierung sonst beginnen?

Was haben Sie bisher für Erfahrungen mit der Schadensregulierung gemacht?

82 Kommentare zum Beitrag Schadensregulierung: zahlt nicht, gibt’s nicht

  1. Martina

    Mit der Schadensregulierung der Direct Line habe ich andere Erfahrungen gemacht:
    Am 09.10.2009 war ich mit meinem Fahrrad in einen Unfall mit einem PKW ( versichert bei der Direct Line ) verwickelt. Dieser kam von dem Parkplatz einer Bank und fuhr direkt bis auf den Radweg, auf dem er dann unmittelbar vor mir stoppte. Es kam zum Zusammenprall mit der vorderen linken Seite ( vordere Kante des Kotflügels ) und ich stürze auf die links von mir befindliche Fahrbahn. Zum Glück befand sich zu diesen Zeitpunkt dort kein weiteres Fahrzeug.
    Die Direct Line verlangte u.a. einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
    Nach “schon” 3 Monaten ( in Worten Drei ) erhielt ich eine Ablehnung der Schadensregulierung, obwohl eine erhebliche Teilschuld des Kfz-Fahrers festgestellt wurde. Ebenso weigert sich die Direct Line die Kosten für den von der Direct Line beauftragten Kostenvoranschlag zu übernehmen. Während der telefonischen Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter wurde sein Ton von Anfang an ( m. E. ) sehr ausfallend ( sinngemäß :”Was wollen Sie eigentlich … Wir zahlen nicht, da können Sie sich auf …” waren noch die freundlichen Worte ).
    Fazit : Heute, nach über 9 Monaten habe ich immer noch ein nicht fahrbereites Fahrrad und durfte zusätzlich noch den Kostenvoranschlag bezahlen. Für mich ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass eine Schadensregulierung durch die Direct Line nur über einen Rechtsanwalt möglich ist.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo liebe Blogleser,

    zunächst möchten wir uns bei Martina für ihren Kommentar bedanken. Wir sind sehr an der Zufriedenheit unserer Kunden und auch aller an einem Fall Beteiligten interessiert.

    Als wir Martinas Kommentar gelesen hatten, haben wir ihn gleich an unsere Kollegen aus dem Qualitätsmanagement weitergeleitet. Dort wurde der Fall noch einmal geprüft und wir haben uns bereits mit Martina in Verbindung gesetzt. Abschließend kann gesagt werden, dass diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst werden konnte.

    Viele Grüße von Ihrem Direct Line Kundenservice

  2. martina

    Hallo,
    einen Tag nach Veröffentlichung meines Beitrags erhielt ich einen Anruf von dem Direct Line Qualitätsmanagements. Im Gespräch wurde der Vorgang noch mal besprochen und wir kamen zu einer zu für beiden Seiten zufriedenstellenden Einigung. Wir einigten uns auch soweit, dass dieser Beitrag gelöscht werden könne.
    @Administrator : Bitte den Beitrag löschen. Danke

    Gruss
    Martina

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Martina,

    vielen Dank für Ihren ergänzenden Kommentar! Wir freuen uns, dass wir eine gemeinsame Lösung finden konnten. Wir würden unseren gemeinsamen Dialog gern online belassen und keine Löschung vornehmen.

    Viele Grüße von Ihrem Direct Line Kundenservice

  3. jan

    Hallo und guten Tag

    Ich bin leidermit der Schadensregulierung auch nicht ganz zufrieden. Ich hatte einen schweren Einbruchdiebstahl in meinem Auto. Die Regulierung ging eigentlich zügig , aber der Streitpunkt ist jetzt das nicht serienmäßig eingebaute Radio, was mich Ende 2007 immerhin 299 € gekostet hat.
    Nach dem ersten Schreiben zur Regulierung fragte ich telefonisch nach und bekam die verbindliche Antwort, daß ich noch abwarten sollte bis ein Schreiben von der Polizeikommt, ob man die Sachen wieder aufgefunden hat oder nicht. das dauert im Schnitt so ca. einen Monat. Als ich das Schreiben von der Polizei jetzt bekommen habe, habe ich es ordnungsgemäß hingefaxt.
    Eine Woche später bekam ich jetz die Rückantwort mit dem Wortlaut:Der Wert des Radios ist im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt, also schon bezahlt. (zum Gutachten muss man sagen,das dort keine detaillierte Angaben zu irgendwelchen Wiederbeschaffungspreisen, weder für Teile, noch für Radio gemacht worden sind sondern nur Schätzungen.)
    Auf Anfrage teilte mir ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger mit, das Autoradio nichts mit dem Wiederbeschaffungswert des Wagen zu tun hat und immer extra abgerechnet wird, da es wie auch in meinem Fall nachträglich verbaut wurde.
    Ich fühle mich von der Directline etwas im Stich gelassen, das sie ja erst den offenen Posten bestätigte, aber dann eine andere , für mich etwas unverständliche Aussage tätigte. Ich werde vielleicht noch Einspruch einlegen, habe aber eigentlich weder Zeit noch Nerven, mich ständig damit zu beschäftigen.
    Erstklassigen Kundenorientierten Service stelle ich mir etwas anders vor.

    Gruß Jan

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Jan,

    vielen Dank für Ihren Kommentar im Blog. Wir haben Ihr Anliegen bereits an unsere Kollegen aus dem Qualitätsmanagement zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet. Ein Kollege wird sich morgen im Laufe des Tages bei Ihnen melden.

    Ihr Direct Line Kundenservice

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Jan,

    wir haben uns Ihr Anliegen genau angesehen und festgestellt, dass in diesem Fall eine fehlerhafte Information an Sie erfolgt ist. Für diese Unannehmlichkeit entschuldigen wir uns auch auf diesem Wege bei Ihnen. Unsere Kollegen hatten bereits Kontakt zu Ihnen aufgenommen
    und wir hoffen, dass Ihr Anliegen nun zufriedenstellend bearbeitet werden konnte.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  4. jan

    Ich bin doch positiv überrascht worden. Einen Tag später kam ein Anruf vom Kundenservice.
    Dort wurde alles nochmal besprochen.
    Ein paar Tage später war dann alles zur Zufriedenheit geklärt.

    Gruß jan

  5. frank

    Es tut mir wirklich leid, aber ich kann mich nicht gerade positiv darüber äußern, was die Schadensregulierung der Directline angeht. Ich hatte einen Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer, der bei der Directline versichert ist. Bei dem Unfall handelt es sich eigentlich um eine glasklare Angelegenheit. Ich bin mit meinem Pkw auf der Straße liegengeblieben und konnte mein Fahrzeug allerding noch am äußersten rechten Fahrbahnrand (die rechten Räder standen bereits auf dem Grünstreifen) abstellen. Warnblinkanlage an, Standlicht an. Zum Wetter sei gesagt, dass es aus Kübeln regnete. Die Stelle, an der ich mich in meinem Auto befand, ist eine sehr gut ausgebaute und stark befahrene Bundesstraße. Man kann von der Stelle in beide Richtungen gut 1 km weit sehen, schnurgerade Strecke, keine Kurve und auch sonst keine Sichtbeeinträchtigung. Zahlreiche Autos fahren an mir und meinem Fahrzeug vorbei. Werkstatt und Abschleppdienst angerufen, alles ok. 5 Minuten später knallt es und ich werde plötzlich durchgeschüttelt. Eine junge Frau ist mit ihrem Fahrzeug ungebremst in meinen Pannen-Pkw hineingerauscht. Das Auto war danach Totalschaden. Unterlagen für die Schadensregulierung durch die Directline wurden von mir sofort nach Erhalt an diese zurückgeschickt. Klare Sachlage = rasche Abwicklung, so habe ich bis heute gedacht. Doch nun, Überraschung, tauchen immer neue Fragen auf. Nach telefonischer Absprache mit der Sachbearbeiterin muss ich dann erfahren, dass ich keine Regulierung erhalte, da sich die eigene Versicherungsnehmerin bisher nicht geäußert hat. Wer sich selbst damit bewirbt, dass man immer mit Bestnoten bei Vergleichstests abschneidet, der sollte sich diesen Ruf nicht kaputtmachen lassen. Es kann nicht sein, dass ein Geschädigter nicht zu seinem Recht kommt, nur weil der eigene Versicherungsnehmer sich nicht an gesetzliche Grundlagen hält. Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass ich auf dem Lande wohne und eine kleine Tochter habe, die an einem Lymphangiom leidet. Wir sind darauf angewiesen, dass wir zwei Fahrzeuge haben. Ich benötige mein Fahrzeug beruflich und meine Frau, damit sie unsere Kleine in den Kindergarten bringen und von dort wieder abholen kann. Solange wir nur ein Fahrzeug haben, müssen wir unsere Tochter daheim lassen. Und das alles nur, weil die Directline jetzt auch noch die Polizeiakte einfordern möchte, da sich die eigene Versicherungsnehmerin nicht äußert. Da ich bei dem Unfall auch verletzt wurde, ist diese Akte natürlich jetzt bei der Staatsanwaltschaft und das kann jetzt wieder dauern. Die Unfallgegnerin hat sich bis heute noch nicht einmal bei mir gemeldet, obwohl sie an der Unfallstelle gesagt hat: Ich ruf sie heute noch an! Ich hoffe sehr, dass man bei der Directline berechtigte Ansprüche nicht davon abhängig macht, dass die eigenen Versicherungsnehmer sich nicht korrekt verhalten. Unsere Tochter würde nämlich gerne wieder in den Kindergarten gehen.

    Gruß frank

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Frank,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir haben Ihr Anliegen zur Prüfung und Bearbeitung an unsere Kollegen aus dem Qualitätsmanagement weitergeleitet. Ein Kollege wird sich noch heute mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Ihr Direct Line Kundenservice

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Frank,

    eine rasche Schadenregulierung liegt immer im Interesse aller Beteiligten. Wir freuen uns daher, dass wir gemeinsam eine vorläufige Lösung gefunden haben, bis uns alle Angaben zu diesem Unfall vorliegen.

    Im Interesse aller an einem Unfall Beteiligten, ist es natürlich wichtig, dass uns als Versicherungsunternehmen die Angaben zu einem Unfallhergang möglichst zeitnah und vollständig übermittelt werden. Sollte es bei der Bereitstellung der Informationen zu Verzögerungen kommen, sind wir auf den Erhalt der Polizeiakte angewiesen, wie es in diesem Fall geschah. Leider kann die Zustellung der Akte manchmal ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, ist aber zur abschließenden Schadenregulierung dringend nötig.
    Aus diesem Grund hoffen wir, dass wir Ihnen mit der zunächst gefundenen Lösung helfen konnten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Direct Line Kundenservice

  6. frank

    Wenn ich beim ersten Mal leider nichts positives berichten konnte, so muss ich meine Meinung diesbezüglich revidieren. Ich muss wirklich zugeben, dass sich die Leute von der Direct Line sehr schnell bei mir gemeldet haben. Wir konnten bereits am Telefon eine Einigung erzielen, die die ganze Angelegenheit zu einem vernünftigen Ende bringen sollte, welches für beide Seiten annehmbar ist. Mittlerweile ist die Einigung auch vollkommen erreicht und ich kann nur sagen, dass sich alle Versicherer mal ein Beispiel an dieser Versicherung nehmen sollten. Man muss sich nicht immer vor Gericht streiten. Wenn man nur ehrlich miteinander umgeht, dann einigt man sich auch so. Das schont auch den Geldbeutel. Nochnmals vielen Dank an das gesamte Team des Kundenservices und der Schadensabteilung.

    Liebe Grüße Frank

  7. Andrea

    Ich habe auch einiges über die direct line zu berichten. Leider nichts positives. Letztes Jahr habe ich mein Auto während meines Urlaubs meinen Eltern geliehen. Mein Vater parkte es auf der Strasse vor seiner Wohnung. Eine Frau (versichert bei der direct line) streifte beim Überholen meinen Wagen: Fazit: linker Außenspiegel kaputt, Lackschäden, etc. Es hing nur ein Zettel am Auto. Die Frau hatte aber alles zugegeben und auch den Schaden bei der direct line gemeldet. Ich bekam dann ein Schreiben von der direct line, dass der Schaden bearbeitet wird und dann wurde mir eine Partnerwerkstatt angeboten, die das Auto abholt und mir dafür einen Mietwagen bringt und es repariert wieder zurückbringt. Als Mutter von 2 kleinen Kindern war ich vondem Service begeistert. Ich habe also bei der Versicherung angerufen, die mir dann ihre Vertragswerkstatt (FA Pia aus Kirchheim bei München) vorbeigeschickt hat. Der Sachverständige der FA Pia hat den Schaden begutachtet. Er hat das Fahrzeug dann mitgenommen und nach 3 Tagen habe ich mein Auto wieder gerichtet zurückbekommen. Damit war für mich der Fall erledigt. NACH ÜBER EINEM JAHR!!!! bekomme ich nun eine Rechnung der Firma Pia über eine Summe von knapp 500 EUR, die die direct line nicht übernommen hatte. Die direct line hatte eine eigene Kalkulation vorgenommen und diverse Kosten abgezogen. Ich bin erstmal aus allen Wolken gefallen und habe bei der Versicherung angerufen, die gemeint hat, sie hätte die Kalkulation Ihrer Vertragswerkstätte nie zugestimmt. Jetzt soll ich der Gelackmeierte sein. Ich muss dazu sagen, ich bin jetzt im 6. Monat erneut schwanger und da kann ich so einen Stress wirklich super brauchen. Ich habe zudem noch meine zwei kleinen Kinder und bin bald dreifache Mama. Ich fühle mich hier total alleingelassen. Zudem war ich noch nicht mal da, als der Unfall passierte.Soviel zum Service der direct line.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Andrea,

    vielen Dank für Ihren Kommentar auf unseren Blog Beitrag. Wir haben uns Ihr Anliegen durchgelesen und im Anschluss über Ihre angegebene E-Mail Adresse Kontakt zu Ihnen aufgenommen. Leider konnten wir anhand Ihrer Schilderung allein den Vorgang nicht zuordnen. Damit sich das Direct Line Qualitätsmanagement um Ihr Anliegen kümmern kann, senden Sie uns doch bitte eine Antwort auf unsere E-Mail und nennen uns Ihre Schadennummer. Ein Kollege wird sich dann zeitnah bei Ihnen melden.

    Mit freundlichen Grüße

    Ihr Direct Line Kundenservice

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Andrea,

    vielen Dank für Ihre Kommentare im Direct Line Blog.

    Ich habe Ihre Schadennummer an meine Kollegen aus dem Qualitätsmanagement weitergeleitet, die sich Ihren Hergang morgen genauer ansehen werden.

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihren Kommentar mit der Schadennummer nicht veröffentlichen können, da es sich um personenbezogene Daten handelt, die wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen dürfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Direct Line Kundenservice

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Andrea,

    vielen Dank noch mal für Ihre Kommentare in unserem Blog. Wir haben Ihr Anliegen gemeinsam mit den Kollegen vom Qualitätsmanagement genau geprüft. Als Ergebnis der Prüfung werden wir nun mit unserer Partnerwerkstatt in Kontakt treten. Wir hoffen, damit eine Einigung zwischen der Werkstatt und Ihnen herbeiführen zu können, die Sie zufrieden stellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Direct Line Kundenservice

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Andrea,

    nachdem wir Ihr Anliegen gemeinsam mit unserem Qualitätsmanagement geprüft haben, haben wir ein Missverständnis in der Kommunikation zwischen der Reparaturwerkstatt und unserer Schadenabteilung bezüglich des Schadenumfangs festgestellt. Für dieses Vorkommnis möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen.

    Wir stimmen Ihnen zu, dass so ein Missverständnis nicht in Ihrer Verantwortung liegt. Die weiteren Reparaturkosten haben wir zur Anweisung gebracht.

    Wir haben Ihren Hinweis auch zum Anlass genommen, unsere Schnittstellen zu den Dienstleistern auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren. Dafür möchten wir uns auf diesem Weg recht herzlich bei Ihnen bedanken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Direct Line Kundenservice

  8. peugeot1007

    Hallo ich kann leider auch nicht viel Gutes berichten ich hatte am 29.08.2010 einen Verkehrsunfall. Ich habe bei Regen und Dunkelheit, ein am Seitensteifen stehendes Fahrzeug übersehen und habe es gestreift, habe den Unfall am nächsten Morgen gemeldet. Einige Tage später kam auch der Gutachter, den mir die Versicherung geschickt hatte ,und ich dachte mir das ging aber zügig .Aber falsch gedacht der Gutachter musste noch mal kommen war ja auch ok, aber nun stockt die Sache ich hatte schon mehrmals Rücksprache mit der Sachbearbeiterin. Man wird vertröstet da der Unfallgegner seine Unterlagen noch nicht eingereicht hat am 05,10.2010 wahren die Unterlagen angeblich da, und ich würde bis zum Wochenende Bescheid bekommen was natürlich nicht der fall war. Zudem wurde mein Fahrzeug in der Restwert Börse angeboten ,und es gab auch einen Käufer da ich aber als Laie von so etwas keine Ahnung und dachte das die Versicherung meinen Schaden reguliert ,und das mein Auto erst dann abgeholt wird, nun ist der Termin verstrichen und der Haufen Schrott steht nun da und ich habe keine Ahnung wie es jetzt weitergehen soll da ich berufstätig bin und meine Frau auch und wir zudem einen 7 jährigen Sohn haben der auch zur Schule gebracht werden muss bleibt uns leider nichts anderes übrig als einen Kredit bei unsere Hausbank zu beantragen toller Service und danke Versicherung…

  9. Andrea

    Hallo peugeot1007
    Ja, das kenne ich. Bei direct line braucht man echt gute Nerven. Im Vertrösten und Nichtzahlen sind die echt super.
    Vielleicht sollte man echt mal zum Fernsehen gehen und die Machenschaften publik machen.
    Ich jedenfalls bin stinkesauer. Bin auch auf meinen Kosten sitzengeblieben.
    Ich wünsch Ihnen noch alles Gute. Kopf hoch!
    Es geht Ihnen nicht alleine so. Also Augen zu und durch!!!

  10. peugeot1007

    Hallo, der Brief ist heute angekommen darin heißt es: Aufgrund unseren Ermittlungen haben wir erhebliche Zweifel an dem Vorliegen eines Realunfalls. Wir gehen vielmehr von einem manipulierten Schadenfall aus. Grundsätzlich obliegt es dem Versicherungsnehmer, die Voraussetzung eines Versicherungsfalls darzulegen und auch zu beweisen. Und so weiter habe keine Lust den ganzen Brief abzutippen da würde mir der Hals platzen. Haben uns heute beim Rechtsbeistand Informiert werde weiter Berichten wenn die Dierect line die Artikel veröffentlicht…

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Peugeot 1007,

    wir sind immer darum bemüht, dass unsere Kunden und auch alle am Unfall beteiligte Personen mit unserem Service und unseren Leistung zufrieden sind. Genauso ist es unser Anspruch, einen Schadenfall nach Erhalt aller für einen Schadenhergang relevanten Informationen so genau wie möglich zu prüfen und schnellstmöglich zu regulieren.

    Wir haben Ihren Fall nun gemeinsam mit unserem Qualitätsmanagement auf Grundlage Ihrer Angaben noch einmal analysiert. Leider können wir auch nach nochmaliger Überprüfung nicht in die
    Regulierung eintreten. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass keine andere Entscheidung in der Sache möglich ist und wir an dieser Stelle auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf weitere Details eingehen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Direct Line Kundenservice

  11. Andrea

    Ich wollte mich nochmals zu meinem eigenen Fall melden und mich ganz herzlich für die Regulierung bedanken. Nachdem ich meinen Fall hier geschildert habe, hat sich das Blatt um 180 Grad gedreht. Ich hatte eine persönliche Ansprechpartnerin aus dem Qualitätmanagement und sie hat mir super weitergeholfen. Die Regulierung ging zum Schluss ganz einfach. Mittlerweilen ist die Erstattung auf meinem Konto eingetroffen. Ende gut, alles gut. Ich bin wirklich überglücklich und bedanke mich nochmals für das gute Ende in meinem Fall.

  12. Tolga86

    Tut mir wirklich leid, aber auch ich kann mich nicht gerade positiv darüber äußern, was die Schadensregulierung der Directline angeht. Ich hatte einen Unfall mit einem Verkehrsteilnehmer, der bei der Directline versichert ist. Sogar nach einer Gegenüberstellung der beiden Autos durch die Polizei und einem Gutachten weigert sich die Direct Line sich er Sache anzunehmen. Sogar die Gegenpartei hat sich den Schaden angeschaut und bestätigt das Sie schuld ist. Ich warte jetzt seit ca. Ende August das alles geregelt wird. Leider ohne erfolg.
    Bis dahin hatte ich noch nie schlechtes über diese Versicherung gehört aber wenn ich mit meinen Fall anschaue hat sich meine Meinung doch stark geändert und werde auch den weg des Rechtsstreites antretten.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Tolga86,

    vielen Dank für Ihren Kommentar.
    Wir haben Ihr Anliegen bereits an unsere Kollegen aus dem Qualitätsmanagement zur Prüfung weitergeleitet. Ein Kollege wird sich heute im Laufe des Tages bei Ihnen melden.

    Ihr Direct Line Kundenservice

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Tolga86,

    eine schnelle Schadenregulierung liegt immer im Interesse aller Beteiligten. Dazu ist es notwendig, dass die Angaben zu einem Unfallhergang möglichst zeitnah und vollständig übermittelt werden. Sollte es bei der Bereitstellung der Informationen zu Verzögerungen kommen, wirkt sich das leider auf die Schadenregulierung aus.

    Maßstab bei der Schadenregulierung ist die Sach- und Rechtslage. Jeder Versicherer stellt dabei seine eigenen Ermittlungen und Überlegungen an. Dadurch kann es einerseits zu unterschiedlichen Bewertungen kommen, andererseits wird damit aber auch klar, dass alles, was zur Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, z. B. Unfallbericht der Unfallbeteiligten, Zeugenberichte, Polizeiprotokolle, enorm wichtig ist und zur schnellen Schadenregulierung beiträgt. Denn am Unfallort zum Unfallzeitpunkt waren die regulierenden Versicherer nicht. Sie müssen alle Informationen aus den Unterlagen und Angaben der Beteiligten ziehen.

    Im vorliegenden Fall hat sich leider die Bereitstellung der Polizeitakte verzögert. Zur abschließenden Beurteilung der Schadensituation ist das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen jedoch dringend notwendig. Sobald wir alle erforderlichen Informationen erhalten haben, werden wir uns selbstverständlich unverzüglich abschließend äußern. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Direct Line Kundenservice

  13. Tolga86

    Also erstmal danke für die schnelle reaktion hier im Blog. Diese Unterlagen liegen meiner seite bereits vor. Es ist Ärgerlich das Sie diese von der Polizei noch nicht erhalten haben. Gerne bieten wir Ihnen diese Akten so an.

    Ich hoffe auf eine baldige für beide Partein akzeptable Lösung.

    Mit Freundelichen Grüßen

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Tolga86,

    vielen Dank für Ihren erneuten Kommentar hier im Blog.

    Auch uns liegt nun die amtliche Ermittlungsakte vor. Wir haben jetzt eine Regulierungsentscheidung getroffen und diese der durch Sie beauftragten Rechtsanwältin mitgeteilt.

    Wir wünschen Ihnen alles gute für das neue Jahr!

    Ihr Direct Line Kundenservice

  14. Kat

    Ich habe meine erste Erfahrung, durch meinen Freund vor paar Tagen gemacht. Und ich habe das Gefühl, dass 700 Euro für einen Schaden, den man noch nicht mal sehen kann, sind etwas zu viel. Es war eine Prakplatzgeschichte. Auf beiden Autos ist nichts gebliben.Es gibt keine Beweise, nur Aussagen gegen Aussage. Außerden habe ich das Gefühl, dass die Dirkt line einfach nur die verlangte Summe ausgezahlt hat ohne zu klären ob es überhaupt stimmt. Die Gegenseite wollte nicht mal die Versicherungsdaten uns geben. Haben aber mehr mals angerufen um das Geld so, auf die Hand zu bekommen. Von der Direkt line hat er den Brief mit der Summe der Schadensregelung bekommen als Alternative wird er den Beitragen erhöht bekommen oder er muss die 700 euro an die dierkt line zahen.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Kat,

    danke für Ihren Kommentar hier im Blog.

    Unsere Kollegen aus dem Qualitätsmanagement haben sich den Fall noch einmal genau angesehen.

    Direct Line ist zur Regulierung des Schadenfalles verpflichtet. Der uns durch die Gegenseite beigebrachte Kostenvoranschlag für die Schadenbehebung war aus Sicht eines technischen Sachverständigen nicht zu beanstanden.
    Daher mussten wir die bekannten Kosten zur Regulierung des Schadenfalles aufwenden.

    Auch nach nochmaliger Prüfung haben wir den Schadenfall korrekt reguliert. Wir haben unser pflichtgemäßes Regulierungsermessen eingehalten. Wir haben jedoch Verständnis dafür, dass die Bewertungen der Haftungssituation im Schadenfall durch einen Laien oft anders gesehen wird, als der Schadenfall dann in Wirklichkeit zu regulieren ist.

    Grundsätzlich ist immer dann, wenn der Schadenfall reguliert wird, der zugehörige Versicherungsvertrag nach dem Schadenfall zurückzustufen. Dies kann der Versicherungsnehmer dadurch verhindern, indem er die Schadenaufwendungen an den Versicherer zurückbezahlt (der so genannte „Schadenrückkauf“). Dies ist in vielen Fällen für den Versicherungsnehmer die günstige Variante, solange die Kosten für die Rückstufung höher sind als der Rückkaufsbetrag. Daher haben wir unserem Versicherungsnehmer angeboten, den Schaden zurückzukaufen. Dies ist natürlich eine Entscheidung des Versicherungsnehmers.

    Wir hoffen, dass wir die Gründe für die Regulierung des Schadenfalles nachvollziehbar und verständlich erläutert haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Direct Line Kundenservice

  15. Noire

    Hallo zusammen,
    ich bin sehr verärgert über die Schadensregulierung in meiner Sache.
    Ich hatte einen Verkehrsunfall auf einer Bundesstraße. Beim Überholen aus fünfter Position einer Kolone, die einem Traktor gefolgt ist und dem ich schon gute zehn Minuten gefolgt bin, ist eine Frau, als ich schon neben ihr fuhr, zum Überholen ausgeschert und hat mich fast von der Straße gedrückt. Zum Glück war da eine Leitplanke am Straßenrand, sonst wäre ich drei Meter eine Böschung runter gestürzt. Sie hat nicht einmal reagiert, sondern hat ihren Überholvorgang einfach fortgesetzt. Die Straße war übersichtlich, die Frau hat nicht geblinkt, ich dagegen schon, ich hatte sogar Licht an, aber keine Zeit auf ihr Fehlverhalten zu reagieren, da ich ja schon auf ihrer Höhe war. Ich bin echt kein Raser und hatte noch nicht mal viel Geschwindigkeit drauf. Die Frau hat einfach nicht geguckt. Es ist auch alles von der Polizei aufgenommen worden und ich war sogar zu einer Vernehmung.
    Die Unfallgegnerin hat von der Polizei sogar ein Bußgeld wegen fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr bekommen. Jetzt wird mir aber von der directline eine 50 prozentige Teilschuld unterstellt und ich bleib auf dem Schaden sitzen. Das unfaire daran ist, dass die directline das Polizeigutachten hat und trotzdem aufgrund von falschen Tatsachen argumentiert. Ich hätte angeblich eine stehende Kolone überholt und müsse auf Querverkehr aus Kreuzungen und Einmündungen achten. Wie bitte? Das hat absolut nichts mit dem Unfallhergang zu tun. Im zweiten Schreiben wurde jetzt behauptet ich hätte das erste Fahrzeug hinter dem Hindernis überholt. Das stimmt wieder nicht. Sowas muss doch gesetztes widrig sein?
    Ich und meine Beifahrerin haben beide Verletzungen durch den Unfall, an denen wir immer noch zu knabbern haben und ich find es einfach unfair wie mit uns umgegangen wird. Meine ganze Familie ist seit vielen Jahren Kunde der directline und wir waren immer zufrieden. Leider wirft das Ganze kein gutes Licht auf die Versicherung, was ich echt schade finde.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Noire,

    vielen Dank für Ihren Kommentar den wir aufmerksam gelesen haben.

    Unser Anspruch als Versicherer ist es sowohl unseren Kunden als auch allen an einem Unfall Beteiligten eine schnelle Regulierung der Schäden auf rechtlicher Grundlage zu garantieren.

    Der vorliegende Fall lässt sich allerdings rechtlich nicht in zwei Zeilen beantworten. Wir werden Ihren Schadenfall noch einmal in unserer Fachabteilung prüfen und das Ergebnis Ihrem beauftragten Rechtsanwalt mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Direct Line Kundenservice

  16. Sebastian

    Achtung Ironie!

    Hallo,
    ich kann Ihnen die Direct Line Versicherung nur empfehlen.
    Sie zahlen ihren Unfallgegnern schnell und großzügig auch Altschäden mit unklarer Beweislage.
    Man kann ja am anschließend erhöhten Schadenfreiheitsrabatt genug verdienen.
    Wenn ihr einen Unfall habt, macht euch keine Sorgen, wenn der Gegner bei der Direct Line versichert ist. Euer Auto erhält die lang verdiente Restauration, für die vorher kein Geld da war. :-)

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Sebastian,

    vielen Dank für Ihren Kommentar im Direct Line Blog. Aufgrund Ihrer Formulierung haben wir uns Ihren Fall noch einmal mit unserer Fachabteilung angesehen.

    Zunächst sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass es uns als Versicherungsunternehmen wichtig ist, sowohl unseren Kunden als auch allen am Unfall Beteiligten eine rasche rechtsverbindliche Schadenregulierung garantieren zu können.

    Vielen Dank auch an dieser Stelle noch mal für Ihren Hinweis auf Altschäden am Fahrzeug des Unfallbeteiligten! Die Reparaturkosten der benannten Altschäden wurden vor der Schadenerstattung von uns abgezogen, was ja auch in Ihrem Sinne sein sollte.

    Durch die Schadenerstattung folgt in der Regel die Schlechterstufung der Schadenfreiheitsklasse, was für Sie nun leider Mehrkosten der Versicherungsprämie mit sich zieht. Natürlich können wir Sie verstehen, dass dies keine glückliche Entwicklung ist.

    Obwohl wir vertraglich nur verpflichtet sind, Sie bis zu einem Betrag in Höhe von 750 EUR über einen möglichen Schadenrückkauf zu informieren, werden wir für Sie auch bei höheren Schadenausgleichskosten eine Schadenrückkaufberechnung vornehmen und Sie darüber in Kenntnis setzen, ob sich eine freiwillige Rückerstattung unserer Aufwendungen für Sie lohnt.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen die Gründe unseres Vorgehens nachvollziehbar und verständlich erläutert haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Direct Line Kundenservice

  17. Moffelinchen

    Leider erlebe ich mit Direct Line gerade auch eine ziemlich unerfreuliche Geschichte:

    Mir ist im Dez. letzten Jahres auf einem Supermarktparkplatz ein PKW, der rückwärts ausparken wollte, in die Seite gefahren. Ich selbst hatte schon vorher (ebenfalls rückwärts) ausgeparkt und wollte gerade nach vorne wegfahren. Meine „Unfallgegnerin“ hatte sich sofort bei mir entschuldigt und zugegeben, dass sie mich übersehen hatte. Sie war auch so nett, mir später Ihre Schadenschilderung die sie an die Versicherung geschickt hatte, zur Verfügung zu stellen. Darin hiess es: „Der gegnerische PKW stand bereits ausgeparkt bereit zum Wegfahren versetzt hinter mir. Aufgrund der schwarzen Autofarbe und des dunklen Parkplatzes habe ich das Fahrzeug wohl übersehen….“. Eigentlich eine ganz klare Sache, dachte ich. Da wusste ich noch nicht, dass die Dame bei Direct Line versichert war.

    Ich habe dann ein Gutachten erstellen lassen, das sich auf 1.816,77 Euro, inkl. Mwst. belief und das kurz vor Weihnachten an Direct Line geschickt worden ist. Ende Januar habe ich dann die Aufforderung bekommen den Unfallhergang zu schildern, was ich auch umgehend gemacht habe. Daraufhin habe ich ein Schreiben erhalten, wo mir mitgeteilt wurde, dass man mir 605,92 Euro !!! überweisen wird. Von den insgesamt 1.816,77 Euro wurde die Mwst abgezogen (was rechtens ist, da ich das Auto noch nicht habe reparieren lassen), aber dann wurde mir eine 50%-ige Teilschuld angelastet und obendrein wurden mir noch 50% der Gutachtergebühren abgezogen.

    Ich muss sagen, ich war ziemlich platt. Ich habe dann noch ein paar Mal versucht mit der zuständigen Sachbearbeiterin eine Einigung zu erzielen. Aber diese hört nur Parkplatz und Rückwärtsfahren und vertritt die Meinung, dass ich dadurch, dass ich kurz vorher auch rückwärts gefahren bin, genauso Schuld habe, auch wenn ich mein Auto „schon abgebremst“ hätte. Dass ich aber schon stand, und das sicher schon 1-2 Sekunden, ignoriert sie vollkommen. Auch habe ich keine Antwort darauf bekommen, was ich hätte anders machen können.

    Ich finde diese Vorgehensweise ziemlich dreist. Natürlich habe ich Verständnis dafür, dass Versicherungen ihre Schadensregulationszahlungen so gering wie möglich halten wollen, aber dass man Leute dafür absichtlich ins Unrecht setzt, geht mir einfach zu weit. Ich habe die Sache jetzt einem Anwalt übergeben.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Moffelinchen,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Ihr Anliegen haben wir aufmerksam gelesen.

    Mit sogenannten Parkplatzkollisionen haben sich bereits in sehr vielen Fällen Gerichte befasst. Oft ist es sehr schwer, in diesen Fällen die Haftung des einen oder anderen Fahrzeugführers zu beurteilen, weil der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer beim Unfall nicht dabei war und auch, wie in Ihrem Fall, weder Zeugen zur Verfügung stehen und auf eine polizeiliche Unfallaufnahme verzichtet wurde. Wie auch bei anderen Unfällen gilt für die Versicherung der Grundsatz der Einzelfallbetrachtung und der Beweisführung zum Schadenhergang durch die eine oder andere Partei.

    Wir haben Ihre Ausführungen zum Anlass genommen, die Schadensache durch unsere Fachabteilung nochmals prüfen zu lassen und werden uns danach abschließend gegenüber Ihrem beauftragten Rechtsanwalt äußern. Im Übrigen haben wir bereits vor Ihrem Eintrag eine weitere Zahlung in der Schadenangelegenheit veranlasst. Möglicherweise hat Sie Ihr Rechtsanwalt zwischenzeitlich darüber informiert.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  18. lutz1972

    Auch ich habe nicht wirklich gute Erfahrungen mit Direct Line gemacht. Ich hatte im Februar einen Unfall. Ich fuhr aus der Tierfgarage und als ich vollständig ausgefahren war wurde ich von einem rückwärts fahrenden BMW gerammt. Beide Unfallteilnehmer meldeten die Schäden sofort ihrer Versicherung. Ich bekam als erstes Post von Direct Line. Noch am selben Tag wurden die Unfallprotokolle per Emai zurück gesand. Nicht passierte. Nach einem Anruf meinerseits hieß es das sich der andere Unfallteilnehmer nicht gemeldet hat. Meine Versicherung hatte in der Zwischenzeit auch die Unfallprotokolle bekommen. Es vergingen 3 Wochen. Ich rief wieder bei Direct Line an und stellte fest das die Sachbearbeiterin erstmal in den Uralub gegangen war. Nach dem die Sachbearbeiterin wieder da war rief ich erneut an. Diesmal benötigten sie ein Schadensgutachten. Ich begab mich sofort in meine Werkstatt und lies das Gutachten erstellen. Etwa 6 Wochen nach dem Unfall war immer noch nichts passiert. Auf Emailanfragen oder Faxe wurde nicht mehr reagiert. Meine Versicherung hat den Schaden des anderen bereits reguliert. Nach wiederum einer Woche rief ich an, wurde aber wiederum vertröstet. Das ist also eine schnelle Schadensregulierung. Bis zum heutigen Tag warte ich das endlich mein Schaden reguliert wird.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo lutz1972,

    vielen Dank für Ihren Kommentar in unserem Blog. Wir haben Ihr Anliegen gelesen und Ihren Fall an unser Qualitätsmanagement zur Prüfung gegeben.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  19. lutz1972

    Es ist schon komisch. Nachdem ich mich bei der Kundenberaterin beschwert habe kommt der volle Hammer als Rache zurück. Jetzt soll ich an dem Schaden schuld sein der mir zugefügt worden ist. Angeblich soll ich nicht aufgepasst haben. Dabei ist die Frau rückwärts in mich gefahren als ich schon aus der Garage gefahren war. Ich könnte es verstehen wenn mein Auto vorn beschädigt worden wäre aber aber hinten? Warum wird dann nicht bedacht das die Unfallverursacherin trotz Rückfahrsensoren und der besonderen Sorgfaltspflicht mit der man rückwärts fahren sollte ein so großes Auto übersehen kann. das erscheint mir sehr merkwürdig. Oder sollte der Schaden an meinem Auto zu groß für Direct Line sein? Denn dann würde ich die 25 % auch verstehen.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Lutz1972

    wir haben uns im Rahmen unserer Qualitätssicherung Ihren Schadenfall noch einmal genau angesehen.

    Im Sinne unserer Kunden und auch aller Unfallbeteiligten, sind wir als Versicherungsunternehmen nicht nur rechtlich dazu verpflichtet sondern auch aufgrund unseres Servicegedankens darum bemüht, Schadensfälle genau zu prüfen und nach Möglichkeit schnell zu regulieren. Wir gehen davon aus, dass auch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die gleichen Grundsätze verfolgt.

    Wenn die Schuldfrage eines Unfalls an Hand der vorliegenden Unterlagen nicht sofort eindeutig ist, keine Zeugen Vorort befragt werden konnten und keine polizeiliche Aufnahme des Unfallhergangs erfolgt ist, nimmt die Prüfung der Schadenersatzansprüche leider etwas mehr Zeit in Anspruch. Als Kfz-Haftpflichtversicherer müssen wir selbstverständlich den Einzelfall prüfen. Dabei ist es sehr hilfreich, wenn auf bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen in einem ähnlich gelagerten Fall zurückgegriffen werden kann, was auch bei Ihnen geschehen ist. Darüber hinaus orientieren wir uns bei der Schadenbearbeitung an der StVO, welche besagt: Wenn ein Fahrzeug z.B. aus einer Einfahrt – oder in Ihrem Fall einer Tiefgarage – in den bevorrechtigten Verkehr einfahren will, muss der Fahrer (laut §10 StVO) darauf achten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Wir haben volles Verständnis, dass Sie verärgert sind. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass zur Beurteilung und Regulierung eines Schadensfalles ausschließlich Fakten und Beweise herangezogen werden. Eine Beschwerde hat keinerlei negative Auswirkung auf die Regulierung.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir – aus Datenschutzgründen – die Einzelheiten Ihres Falles auch in Ihrem Interesse nicht in der Öffentlichkeit diskutieren können.

    Mit freundliche Grüßen

    Ihr Direct Line Kundenservice

  20. lutz1972

    blöd nur wenn man die Örtlichkeiten nicht kennt und die Zufahrt der Tiefgarage die noch als Feuerwehrzufahrt dient nicht für den öffendlichen Verkehr ist. aber das muss man nicht disskutieren. einer ist halt immer der depp

  21. stonely

    Hallo,

    auch ich habe kürzlich sehr schlechte Erfahrungen mit Direct Line gemacht. Ich habe einen Einbruchsschaden an meinem Fahrzeug gemeldet. Die Zahlung wurde jetzt leider abgelehnt, da lediglich eine Sonnenbrille aus dem Handschuhfach entwendet wurde. Absulut paradox finde ich die Begründung, dass das “Ziel des Einbruches offensichtlich die Entwendung von nicht versicherten Gegenständen war.” Ich frage mich wie das bitte offensichtlich sein kann, wenn keine offensichtlich sichtbaren Gegenstände im Auto zu sehen waren. Die Sonnenbrille hat sich im Handschuhfach befunden, wie kann man dann offensichtlich davon ausgehen, dass der Einbruch begangen wurde um diese zu entwenden.
    Man könnte gleichzeitig davon ausgehen, dass das öffensichtliche Ziel war, dass Auto oder versicherte Teile zu entwenden, die Täter dann allerings gesört wurden.
    Laut Teilkasko sind Einbruchschsäden abgesichert, ich habe in keinem Fall fahrlässig gehandelt, es haben sich keine sichtbaren Gegenstände im Auto befunden. Generell finde ich es deshlab ein Frechheit den durch den Einbruch enstandenen Schaden am Fahrzeug nicht zu regulieren, ich möchte ja nicht die entwendeten Gegenstände ersetzt bekommen, sondern lediglich die durch den Einbruch enstandenen Schäden an der Tür. Nach ausführlicher Recherche hab ich festgestellt, dass andere Versicherungen diesen Schaden über die Teilkasko übernommen hätten.
    Da muss man sich leider fragen, ob man nicht die falsche Versicherung gewählt hat. Ich werde in meinem Leben noch einige Fahrzeuge erwerben und versichern lassen, bei der Direct Line aber ganz bestimmt keines mehr!!!

    Mfg
    Eine sehr enttäuschte und verärgerte Versicherungsnehmerin

    Antwort von Kundenservice

    Liebe Kundin,

    vielen Dank für Ihren Kommentar hier im Blog. Wir haben uns Ihren Fall noch einmal angesehen und Ihr Anliegen verstanden. Um die Angelegenheit nochmals mit Ihnen persönlich zu erörtern, wird sich in den nächsten Tagen ein verantwortlicher Mitarbeiter der Schadenabteilung mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen.

    Mit freundliche Grüßen

    Ihr Direct Line Kundenservice

  22. seatibiza

    Ich habe leider auch nicht so sehr gute erfahrungen mit meiner versicherung, der Directline gemacht!
    Ich hatte einen Wildunfall und habe diesen auch sofort gemeldet.
    Dann sollte ich einen Kostenvoranschlag einreichen und Foto´s vom Wagen!
    Dieses habe ich alles gemacht und mir wurde am Telefon gesagt das es da keine Probleme geben wird.
    Nun rief ich schon mehrfach an und heute wurde mir mitgeteilt, dass diese Rechnung der Werkstatt nicht real wäre (754 € mit Lackschaden) und ihr eigener Gutachter nur einen Werkstattpreis von 243 € errechnet hätte.
    Als ich fragte wie man auf sowas kommt, sagte man mir das lackieren gar nicht berücksichtigt wurde!
    Dieser Gutachter hat das Auto nicht einmal gesehen und kann den Schaden, dann doch nicht so minimieren!
    Es ist ein Seat Ibiza von Baujahr 2007 mit volllackierter Stoßstange.
    Der nebeblscheinwerfer ist in der halterung kaputt gegangen und funktioniert nicht mehr, das Sportgitter von der unteren Stoßstange ist ausgebrochen und der Lack ist halt an der Seite mit Kratzern, da das Tier da lang flog!
    Da sind 754 € doch nicht extrem viel, wenn lackieren dabei ist!
    Habe selbst für den Kostenvoranschlag schon 20 € bezahlen müssen, da die Versicherung so einen haben wollte und nun fangen die so an, dass ist schon echt ne Frechheit!
    Hätte ich nicht gedacht, als ich die versicherung abgeschlossen habe und meinen Zweitwagen da auch noch versichert habe!

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Seatibiza

    vielen Dank für Ihren Kommentar hier im Blog. Es tut uns sehr leid zu lesen, dass sie mit unserer Bearbeitung Ihres Schadens nicht zufrieden sind.

    Wir haben Ihren Kommentar zum Anlass genommen, Ihren Fall noch einmal durch unser Qualitätsmanagement und unsere Fachabteilung prüfen zu lassen. Ein Mitarbeiter unserer Fachabteilung hatte bereits telefonisch mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Vorgehen behilflich sein konnten.

    Viele Grüße

    Ihr Direct Line Team

  23. Moffelinchen

    Ich wollte noch kurz schildern, wie sich meine Angelegenheit weiter entwickelt hat. Wie am 15.3. dargestellt, hatte auch ich mit der Schadensregulierung der Direct Line ziemlichen Ärger. Nachdem ich die Sache einem Anwalt übergeben hatte, hat die Versicherung tatsächlich nochmals eingelenkt und 50% der ausstehenden Summe, also insgesamt 75% des Gesamtschadens übernommen. Da aber sowohl mein Anwalt als auch ich der Meinung sind, dass mich kein Verschulden trifft, da ich definitiv schon gestanden bin, was vom Unfallverursacher ja auch bestätigt worden ist, war uns das zu wenig. Aber wieder stellte sich die Versicherung stur. Ich habe dann noch einen letzten Vorschlag zur Güte gemacht: ich hätte mich auf 10% Teilschuld eingelassen (nicht weil ich diese tatsächlich sehe, sondern ausschließlich, weil ich die Sache nach einem halben Jahr Ärger endlich abschließen und nicht noch eine Gerichtsverhandlung anstrengen wollte), allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Direct Line die gesamten Anwaltskosten übernimmt. Wohlgemerkt hier geht es um keine großen Summen mehr, die ausstehenden Anwaltskosten betragen ca. 80 Euro und wenn wir uns auf 10 % Teilschuld meinerseits geeinigt hätten, dann wären das nochmals etwa 280 Euro für die Versicherung gewesen . Also nicht wirklich Megasummen. Aber Vernunft oder Fairness scheinen hier nicht zu zählen. Jetzt bleibt mir leider nichts übrig als Klage einzureichen. Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung.
    Ich muss dazu sagen, dass es mir weniger um das noch ausstehende Geld geht, als darum, wie diese Angelegenheit seitens der Direct Line geregelt wurde. Dass ich überhaupt einen Anwalt einschalten musste, um zu einem Teilrecht zu kommen, finde ich schon sehrt bezeichnend. (Für diese unnötigen Kosten hätte man mir auch von Anfang an ein akzeptables Angebot machen können). Zudem hat man als Geschädigter überhaupt nicht das Gefühl ernst genommen oder verstanden zu werden, viel mehr wird man absichtlich ins Unrecht gesetzt und muss um sein Recht kämpfen.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Moffelinchen,

    wir sind in unserem Kommentar vom 16.03. auf die Unfallsituation „Parkplatz“ und die Schwierigkeit der Beurteilung eines solchen Hergangs eingegangen. Gerade in Fällen, bei denen auf die polizeiliche Unfallaufnahme verzichtet wird oder keine Zeugen zur Verfügung stehen, sind wir als Versicherer verpflicht, uns an den Beweisführungsgrundsätzen bei der Beurteilung und Regulierung zu orientieren.

    Eine vernünftige und faire Entscheidung kann hier nur auf Grundlage der vorliegenden Aussagen, Beweise und anhand bereits ähnlich gerichtlich behandelter Fälle getroffen werden. Da Vernunft und Fairness von allen Beteiligten eines – wie z. B. auch von Ihnen beschriebenen Unfalls – berechtigt gewünscht ist, nehmen wir in der täglichen Arbeit die Analyse und Bewertung nach dieser beschriebenen Maßgabe vor. Dies geschah auch bei der Bearbeitung Ihres Falles.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  24. Olli

    Ich kämpfe schon seit 5 Monaten um mein Recht und habe das Gefühl das die Direct Line alles versucht um eine Schadensregulierung herum zu kommen. Mir fuhr am 2. Januar 2011 ein Pkw- Besitzer (versichert bei der Direct Line) 2mal hintereinander in mein von mir vorschriftsmäßig geparkten PKW. Dies wurde von einem Zeugen und von mir beobachtet. Ich rief daraufhin die Polizei die den Unfall aufnahm. Der Verursacher behauptete allerdings nicht in mein Auto gefahren zu sein(bis heute). Ich lies den Schaden durch einen Gutachter meiner Wahl aufnehmen und übergab alle erforderlichen Unterlagen einem RA. Es folgte ein reger Schriftverkehr und da sich der Verursacher immer noch nicht dazu bekannte schlug die Direct Line vor eine Gegenüberstellung beider Fahrzeuge durch ein Gutachterunternehmen das für die Direct Line arbeitet vornehmen zu lassen. Ich willigte auf Anraten meines RA ein um eine schnelle Beendigung der Angelegenheit voran zu treiben. Schon bei Ankunft des Gutachters wurde mir klar ,das Ding geht nach hinten los. Er stellte meine Schäden ( und somit mein Gutachten und auch meinen Zeugen )komplett in Frage und wollte fast 4 Monate später die Unfallsituation nachspielen.
    Am 2. Januar herrschten aber etwas andere Strassenverhältnisse . Somit so gut, meine Schadensregulierung wurde abgelehnt, meine Schäden heruntergespielt, mein Zeuge und ich so zu sagen als Lügner bezeichnet und mein Gutachten als nicht relevant erkannt.
    Laut meinem RA müsste ich jetzt klagen und mindestens 2500 Euro in die Hand nehmen um eventuell, und ich sage eventuell, meinen Schaden von ungefähr 1000 Euro bezahlt zu bekommen. Wo bleibt da das Recht? Man wird ins Unrecht gesetzt und muss um sein Recht kämpfen. Ich hatte Zeugen , ich hatte die Polizei geholt , hatte ein sehr gewissenhaftes Gutachten. Nada njente, Recht haben und Recht bekommen ist sehr weit voneinander entfernt. Bis jetzt bleibe ich auf allen Kosten incl. RA und Gutachter und Schaden sitzen ,da ich nicht noch mehr Geld in die Hand nehmen will, sitzen.
    Danke liebe Direct Line, soweit zu zahlt nicht gibts nicht!

    Antwort von Kundenservice

    Lieber Olli,

    wir sind immer darum bemüht, die Regulierung eines Schadens sowohl bei unseren Kunden als auch bei allen am Unfall Beteiligten so genau und schnell wie möglich zu realisieren.

    Dabei müssen wir als Haftpflichtversicherer aber auch prüfen, wie berechtigt die Ansprüche sind, die geltend gemacht werden. Maßstab ist dabei die Sach- und Rechtslage, also insbesondere die vorliegenden Beweise und die daraus abzuleitende Rechtslage. Diese Aufgabe kommt übrigens allen Versicherungsunternehmen gleichermaßen zu.

    Sie hatten in Ihrem Kommentar geschrieben, dass eine Gegenüberstellung beider Fahrzeuge erfolgt ist. Eine Fahrzeuggegenüberstellung wird immer dann vorgenommen, wenn aus den vorliegenden Beweisen nicht eindeutig hervorgeht, dass zwei Unfallschäden zueinander passen. Stellt der Gutachter fest, dass bei beiden Fahrzeugen kein übereinstimmendes Schadenbild existiert, kommt es in der Regel zu einer Entscheidung, wie Sie Ihnen übermittelt wurde.

    Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass es bei dem Ihnen vorliegenden Ergebnis des Gutachtens zu keiner anderen Entscheidung kommen konnte.

    Ihr Direct Line Team

  25. Olli

    Liebe Direkt Line,

    Wie ich schon erwähnte, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
    Wenn durch Zeugen und mich dieser Unfall beobachtet wurde und ein Schaden an meinem Fahrzeug entstanden ist und ein von Ihnen beauftragtes Gutachterunternehmen den Schaden nocheimal nach (Entschuldigung nach 3 Monaten)nachspielen will kann meiner Meinung nach kein objektives Ergebniss herauskommen.
    Ich habe genau gesehen wie er in mein Fahrzeug fuhr und hatte kein unbedingtes Bedürfniss an einem Sonntag um !0 Uhr in der Frühe die Polizei zu holen.
    Nur weil Ihr Versicherter ein absoluter Lügner ist und aus Angst vor Hochstufung alles leugnet(der schaden ist ja da)bekommt er als agressiver und fahruntüchtiger Mann auch noch Recht.Toll!!
    So langsam verliere ich den Glauben ins Deutsche Recht.
    Glauben sie nicht das Sie sich eventuell noch einmal mit meinem Gutachter in Verbindung setzen sollten?
    Nochmal, Unfall gesehen, Polizei geholt, Gutachten gemacht, Zeugen gehabt, was will man mehr!
    Vieleicht sollte man auch einmal davon ausgehen das ihr Gutachter falsch liegt.
    Ich wäre ja auch zu einem Kompromiss bereit.
    Eines kann ich Ihnen aber sagen.
    IHR VERSICHERTER IST EIN LÜGNER!

    Vielen Dank
    Olli

    Antwort von Kundenservice

    Lieber Olli,

    wir haben Ihren Fall und damit alle uns vorliegenden Beweismittel noch einmal durch einen dritten Sachverständigen hier bei uns im Haus prüfen lassen. Leider konnten wir auch durch die nochmalige Prüfung der Bilder und Angaben beider Sachverständigen, die die Fahrzeuge vor Ort begutachtet haben, zu keinem anderen Ergebnis kommen, als das die Schadenbilder der Fahrzeuge bei dem beschreibenden Unfallhergang nicht zueinander passen.

    Ihr Direct Line Team

  26. Olli

    Hallo liebe Direct Line,

    Sie strafen mich jetzt zum dritten mal als Lügner oder Versicherungsbetrüger ab.
    Danke!
    Mein Unfallverursacher ist mir schräg in meinen PKW( Kennzeichenhalter) gefahren .
    Ich hatte bei der Gegenüberstellung der Fehrzeuge einen Winkel angenommen den ich von 10 Metern entfernung sah und der auch für mich auf einem Foto(nach dem zurücksetzen des Verursachers) recht genau aussah. Den Kennzeichenhalter mußte ich erneuern , da ich sonst mein Kennzeichen verloren hätte.Genau in dem von mir gesehen (angenommenen) Winkel ist auch mein Stossfänger verzogen . Es fing schon an als mir Ihr Gutachter sagte ist halt ein SEAT die habens nicht so mit den Spaltmaßen(Frechheit) Nochmals: ER IST MIR ZWEIMAL HINTEREINANDER IN MEINEN WAGEN GEFAHREN . Der Wagen wurde jedesmal ein Stück nach vorne geschoben.
    Er stand auf EIS! Mein hinterer Stossfänger ist in dem ungefähren (von mir angenommenen)Winkel nach verzogen.
    Ich LIEBE mein Auto und sehe jede Veränderung daran und diese hatte ich sofort gesehen.Schauen sie sich mal die Fotos des Autos Iheres Vericherten an.
    Der hat so viel Einschläge an dem vorderen
    Soßfänger das man nicht einmal zuordnen kann wen er schon alles aufs Korn genommen hat.
    Schön das mal wieder das Böse siegt !
    Mein Auto war jungfäulich!!
    Ich sitze jetzt auf 1800 Euro und nur weil Sie subjektive Urteile fällen!
    Ich habe auch keinen Bock auf das hier,aber mir ist ein Schaden durch einen Ihrer Versicherten entstanden, nochmals ZEUGEN; POLIZEI; GUTACHTER.
    Der Wagen Ihres Versicherten vorne total zerschosssen (mindestens 5-10 Rempler).
    WO BLEIBT DA DIE GERECHTIGKEIT?????
    Ich möchte nur mein Recht.

    Vielen Dank

    Olli

    Antwort von Kundenservice

    Lieber Olli,

    es lag und liegt uns wirklich fern Ihnen dieses Gefühl zu vermitteln.

    Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir auch aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Öffentlichkeit nicht auf weitere Details, die diesen Fall betreffen, eingehen können.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  27. Mone

    Liebe Direct Line,

    mir ist das gleiche passiert wie Stonely
    (siehe 13.05.2011)
    Bei mir wurde die Scheibe ( Fahrerseite)
    eingeschlagen/ aufgehebelt und dabei wurde der Rahmen ( Führungsschiene der Scheibe) der Tür verbogen und zerkratz!
    Entwendet wurde eine Reisetasche mit Inhalt, eine Kamera und die Schultasche meiner Tochter.
    Wir haben einen Kurzurlaub in Holland gemacht und waren auf dem Rückweg mit kurzem Zwischenstopp um ein paar Lebensmittel für zu
    hause zu besorgen.

    Das kann doch nicht sein das nur die Scheibe ersetzt wird!!!!

    Sollte das endgültig deMetamizolr Fall sein werde ich so schnell wie möglich meine Kfz-Vers. kündigen.

    Lg Mone

  28. Kundenservice

    Hallo Mone,

    vielen Dank für Ihren Kommentar in unserem Blog. Wir haben Ihr Anliegen gelesen und Ihren Fall an unser Qualitätsmanagement zur Prüfung gegeben. Sobald es Neuigkeiten gibt, melden wir uns.

    Wir wünschen Ihnen ein sonniges Wochenende,
    Ihr Direct Line Kundenservice

  29. seatibiza

    Hallo!
    Ich muss leider sagen, dass es nicht wirklich ordentlich zu geht alles!
    Habe am 14.06.2011 einen KFZ Sachverständigen hier gehabt, den die Directline selbst ausgesucht hat und dieser hat sein gutachten gleich am 15.06.2011 der Versicherung übergeben!
    Dieser KFZ Sachverständige hatte genau die gleiche Ansicht wie wir und die Werkstatt zuvor!
    Nun wurde mir dann am 16.06.2011 telefonisch mitgeteilt, dass dieses Gutachten nochmals geprüft wird vom Gutachter im Hause bei der Versicherung und das würde ein paar Tage dauern!
    Dann rief ich MOntags wieder an, da sagte man mir das Geld würde jetzt gezahlt werden, am Mittwoch weder ein Brief noch Geld!
    Auf wiederholter Nachfrage kam dann, es wäre immernoch zur Prüfung und würde jetzt aber umgehend fertig gemacht werden!
    Wieder Fehlanzeige!!!!
    Denn heute riefen wir an und dann kam der Satz, jetzt wäre das erst beim Chef zum absegnen und unterschreiben kann bis Anfang nächster Woche dauern und dann würde man das !angeblich! nun überweisen!
    Das ist aber wirklich nicht normal!
    Hatte ja auch ncihts dagegen, dass mir die Versicherung inen KFZ- Sachverständigen von sich schickt, ist alles voll o.k.! Nur wenn man als Versicherung von dem das gleiche hört wie vorher von uns und dann auch von der Werkstatt schon, muß es doch irgendwann reichen und die Schadensregulierung zum Ende gebracht werden.
    Mir kommt es so vor als wenn man die Regulierung umgehen will!
    Versteh das wirklich nicht mehr, denn es ist das alles ordnungsgemäß gemeldet und auch begutachtet worden!!!

    Antwort von Kundenservice

    Lieber Seatibizza,

    wir hatten bzgl. Ihres Kommentars Rücksprache mit unserer Fachabteilung gehalten. Uns wurde dabei mitgeteilt, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug letzte Woche unter Berücksichtigung des festgestellten Vorschadens bezahlt wurde. Sie sollten in den nächsten Tagen per Post das Abrechnungsschreiben und das Schadengutachten erhalten.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  30. chrysler71

    Hallo , also ich kann bis jetzt nichts positives sagen . Ich hatte einen Unfall mit einem VN der Direct Line . Ich fuhr auf der Strasse und der VN ( parkend ) riss einfach die Tür auf . Ich fuhr mit 25Km/h gegen und hatte einen Totalschaden ( 5500 € laut Gutachten ) . Erst wurde mir eine schnelle Regulierung innert 1 Woche zugesichert , da die Schuld eindeutig ist ! Sprich , wer aussteigt hat auf den rückwertigen Verkehr zu achten , was der VN der Direct Line nicht tat ! Nach ablauf dieser Woche wusste bei Direct Line keiner etwas von dieser Zusage und sagte das Fahrzeug des VN ist woanders versichert . Dort sicherte man mir eine schnelle unkomplizierte Regulierung zu . Nun auf einmal soll doch wieder die Direct Line zuständig sein und es fehlen natürlich Unterlagen zur Regulierung , welche ich dann innerhalb von 20 Minuten zuschickte per Mail . Nun läuft der Mietwagen aus , und wir sind aufgeschmissen da wir eine 6-köpfige Familie sind und auf einen PKW angewiesen sind ! Nun hoffe ich das der Schaden schnell reguliert wird , da wir uns schon nach einem neuen Fahrzeug umgeschaut haben und uns auch Angebote vorliegen . jedoch wird so ein Angebot nicht ewig zurückgehalten .
    Gruss

    Antwort von Kundenservice

    Lieber Chrysler71,

    wir haben Ihren Kommentar zum Anlass genommen den von Ihnen beschriebenen Fall durch unser Qualitätsmanagement und den Fachbereich noch einmal prüfen zu lassen. Sie sollten von unseren Kollegen bereits einen Anruf mit einem entsprechenden Lösungsvorschlag erhalten haben.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen damit bereits behilflich sein konnten.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  31. Mercedes_C

    Hallo,
    ich kann und muss mich ebenfalls zu einem aktuellen Fall der Schadensregulierung von direct line äußern.

    Ich bin Vollkasko versichert mit der Spar-Option, sprich, diese zahlt nur bei einem Totalschaden. Ich hatte letzten Monat einen selbstverschuldeten Unfall beim Zurücksetzen mit meinem Anhänger. Ich rief sofort direct line an, um den Unfall zu melden. Ich schilderte die Situation und ein freundlicher Herr beauftragte sofort einen externen, unabhängigen Gutachter von car expert, um die Schadenshöhe festzulegen.

    Dieser Gutachter bescheinigte, dass infolge des Unfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden ist. Das Gutachten wurden an direct line geschickt. Darauf hin sollte ich den Unfallhergang nochmals schriftlich darlegen… das tat ich in aller Ausführlichkeit

    Jetzt kommt‘s:
    Kurz danach erhielt ich ein Schreiben, dass der Schaden nicht bezahlt werden könne, da „ein Unfall nur ein von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis“ sei.
    Außerdem würde man auch nicht bei „Bremsvorgängen“, „Bruchschäden“, „Verwindungsschäden“, … zahlen. Es wird eine ganze Litanei aufgeführt, die meines Erachtens eine VOLLKasko-Versicherung völlig ad absurdum führt.

    Ich bin momentan schwer enttäuscht und werde wohl die Versicherungen abzuziehen, da hier anscheinend kein wirklicher Versicherungsschutz besteht.

    Ich werde mich mal weiter informieren, ob und warum derartige Ausschussklauseln erlaubt werden.

    Viele Grüße

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Mercedes_C,

    vielen Dank für Ihren Kommentar hier im Blog. Wir werden uns Ihr Anliegen zusammen mit unserem Qualitätsmanagement noch einmal genau ansehen und uns im Anschluss daran mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Ihr Direct Line Kundenservice

    Antwort von Kundenservice

    Lieber Mercedes_C,

    wir haben uns Ihren Fall noch mal genau angesehen. Wie von Ihnen beschrieben, wurde der Schaden an Ihrem Fahrzeug durch Zurücksetzen mit Ihrem Anhänger und auch durch den Anhänger verursacht. Derartige Schäden (zwischen ziehendem Fahrzeug und Anhänger) werden jedoch weder durch die Vollkasko-Spar noch durch die normale Vollkaskoversicherung abgedeckt. Diese Regelung in unserem Hause finden Sie auch bei anderen Versicherern am Markt. Auch ist diese Regelung in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft enthalten, an denen wir uns natürlich orientieren.

    Wir können Ihren Ärger darüber, dass hier kein versichertes Ereignis vorlag, natürlich nachvollziehen. Jedoch hoffen wir ebenfalls, dass Sie unsere Entscheidung in dieser Sache verstehen können, da dieser Ausschluss auch in unseren AKB http://www.directline.de/download/Direct_Line_Bedingungen_Kfz-Versicherung.pdf im Abschnitt A 2.3.2 beschrieben wird.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  32. Mercedes_C

    Hallo lieber Kundenservice,

    vielen Dank für diese Info und Ihre Bemühungen. Nach genauem Studium der vielen Ausschussklauseln, gebe ich Ihnen Recht. Es steht explizit geschrieben, was alles nicht in Ihrer Vollkasko-Versicherung übernommen wird.
    Leider ist das so viel, ich nicht mehr ruhigen Gewissens mit dieser Versicherung fahren kann. Werde also kündigen.

    Vielen Dank nochmals und Grüße

  33. VZ

    Eine über 80-jährige Dame, die bei der direct line versichert ist, hat ein Stoppschild überfahren und ist mir von rechts in meinen T4 Bus gekracht. Das war Anfang Augst. Die Ampel an der Kreuzung war ausgefallen, ich hatte das Vorfahrtszeichen auf meiner Straße und sie hatte ein Stopschild. Der Unfall wurde von der Polizei sowie von der Verkehrspolizei aufnommen, die klar ein Vorfahrtsvergehen dokumentierten. Am nächsten Tag informierte ich meinen Anwalt über den Unfall und er organisierte mir einen unabhängigen Kfz.-Sachverständigen. Dieser stellte den Schaden an der Beifahrertüre, Seitentüre, Kotflügel hinten, Reifen, Alufelge, Achsaufhängung fest.

    Das Gutachten ging umgehend von meinen Anwalt an die directline. Die Reparaturkosten von 11.538,00 incl. Mwst übersteigen den
    Wiederbeschaffungswert von 10.200,– der derzeitige Restwert ist noch 2.000,– . Mein Anwalt hat der Versicherung mitgeteilt, das ich das Auto nicht reparieren werde, sondern ich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert von der directline einfordere zuzüglich Schmerzensgeld.
    Leider ist bis jetzt kein Geld eingetroffen. Im Gegenteil es wird das Gutachten angezweifelt, zum Unfallhergang gäbe es noch Fragen. Mein Anwalt hat jetzt noch bis Ende dieser Woche eine Frist zur Zahlung gesetzt, ansonsten wird dann geklagt. Es tut mir leid, wenn ich eine 85jährige Diabetikerin verklagen muss, aber die directline will das anscheinend so.

    Antwort von Kundenservice

    Lieber VZ,

    vielen Dank für Ihren Kommentar im Blog! Gerne würde sich unser Qualitätsmanagement Ihren Sachverhalt noch mal ansehen. Um dies tun zu können, benötigen wir allerdings Ihre Schadennummer. Diese können Sie uns an die E-Mail Adresse qualitaet@directline.de übermitteln.

    Vielen Dank im Voraus!

    Ihr Direct Line Kundenservice

    Antwort von Kundenservice

    Lieber VZ,

    unser Qualitätsmanagement hat sich den Sachverhalt angesehen. Grundlegend können wir sagen, dass die Fragestellungen bezüglich der Schuldfrage erfolgreich beantwortet wurden. Wie Sie bereits geschrieben hatten, wurde bereits ein Gutachten durch einen von Ihrem Anwalt beauftragten Sachverständigen erstellt. Im Sinne der Versichertengemeinschaft sind wir dazu verpflichtet, auch in einem solchen Falle den Sachverhalt genau zu prüfen. Für eine zeitnahe Regulierung ist eine Mitwirkung des Geschädigten nicht immer zu vermeiden. Eine diesseitige Begutachtung des Fahrzeuges wurde von dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt mehrfach abgelehnt. Daher konnte eine abschließende Prüfung bisher nicht vorgenommen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen des Datenschutzes öffentlich nicht auf nähere Details eingehen können. Für Details zu Ihrem Fall empfehlen wir den direkten Kontaktweg zu unserem Qualitätsmanagement.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  34. VZ

    Liebe directline,

    gut, das ich von vornherein die Sache meinen Anwalt gegeben habe. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung den Schaden nochmals durch ihren Sachverständigen ihres Vertrauens ansehen zu lassen. Dieses Vorgehen ihrer Firma ist auch meinen Anwalt noch bei keinem Versicherungsschaden untergekommen. Wie gesagt, die Klage ist in Vorbereitung und wenn sie ihre Versicherten gerne mit in die Klage ziehen, zeigt das halt ihre Geschäftsgepraktiken.

    Antwort von Kundenservice

    Lieber VZ,

    Sie haben insoweit recht, dass im Grundsatz keine gesetzliche Verpflichtung besteht, einer Fahrzeugnachbesichtigung zuzustimmen.

    Die durch Sie zitierten Urteile sind uns natürlich bekannt. Allerdings ist die Situation im Einzelfall anders zu bewerten. Die zitierten Urteile treffen nicht den konkret vorliegenden Sachverhalt, weil wir eine Nachbesichtigung Ihres Kfz hinreichend begründet haben.

    Die Befugnis des Versicherers, den Schaden zu überprüfen, lässt sich nach der Rechtsprechung des BGH direkt aus dem gesetzlichen Schuldbeitritt (§ 115 VVG; § 3 PflVG a.F) ableiten.

    Weil der Schadenfall zwischenzeitlich rechtshängig geworden ist, bitten wir um Verständnis, dass wir während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahmen öffentliche abgeben möchten.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  35. VZ

    Das Landgericht München I (19 S 11609/90) hat in seinem Urteil vom 20.12.90 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht der eintrittspflichtigen Versicherung nicht gibt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 in seinem Urteil vom 28.10.98 festgestellt, dass die ersatzpflichtige Versicherung keine Schadensersatzleistungen zurückhalten darf, wenn der Geschädigte eine Nachbesichtigung seines Fahrzeuges verweigert, weil eine Rechtsgrundlage für ein solches Nachbesichtigungsbegehren nicht erkennbar ist. Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239) hat zudem klargestellt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf die von seinem Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen darf. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers darf die Schadensregulierung in der Regel nicht von einer Nachbesichtigung durch einen eigenen Gutachter abhängig machen.ie Rechtslage ist nach den vorgenannten Gerichtsentscheidungen völlig eindeutig. Sie müssen eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges durch die Versicherung Ihres Unfallgegners oder die (Haus-)Sachverständigen der gegnerischen Versicherung grundsätzlich nicht dulden! Wenn Sie die gegnerischen Versicherungsmitarbeiter oder deren Gutachter dennoch an Ihr Fahrzeug lassen, laufen Sie Gefahr, dass sich die Gegenseite jetzt erst mit Informationen über Ihr Fahrzeug und den Schaden versorgt, damit dann anschließend der Schaden heruntergerechnet“ werden kann.

  36. margit

    Gottseidank gibt es Anwälte und eine Rechtsprechung siehe hier:

    Das Landgericht München I (19 S 11609/90) hat in seinem Urteil vom 20.12.90 ausgeführt,
    dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht der eintrittspflichtigen Versicherung nicht
    gibt. Etwas anderes gilt bei Verdacht auf betrügerische Geltendmachung von Unfallschäden.
    Sofern Sie also nicht in betrügerischer Absicht handeln, können wir Ihnen nur empfehlen,
    eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges nicht zuzulassen, da sich hierdurch ihre rechtliche
    Situation gegenüber einer zahlungsunwilligen Versicherung in der Regel nicht verbessert.
    Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 in seinem Urteil vom 28.10.98
    folgendes festgestellt:
    Den Schadensersatzansprüchen eines Unfallgeschädigten steht bei nicht
    zugelassener Nachbesichtigung des Unfallfahrzeuges kein Zurückbehaltungsrecht
    des ersatzpflichtigen Versicherers entgegen. Eine Rechtsgrundlage für ein solches
    Nachbesichtigungsbegehren ist nicht erkennbar.
    An ein Nachbesichtigungsrecht des Schädigers ist erst dann zu denken, wenn der
    Geschädigte seinen Schaden in einer Weise darlegt, dass berechtige Zweifel an der
    Plausibilität dieser Darlegungen aufkommen würde.
    Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 1999, 239) hat
    zudem klargestellt:
    Nach einem Verkehrsunfall darf sich der Geschädigte auf die von seinem
    Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen. Die
    Haftpflichtversicherung des Schädigers darf die Schadensregulierung in der Regel
    nicht von einer Nachbesichtigung durch einen eigenen Gutachter abhängig machen.

  37. angelmaus

    hallo,
    zur zeit kann ich auch nicht gerade positives berichten. wir hatte am 1 okterber einen unfall mit jemanden der auch bei der versicherung versichert war.ich muß dazu sagen wir waren nicht schuld.
    wir hatten uns das auto meiner mutter ausgeliehen und sind halt nicht weit gekommen bis uns der mann in die seite reingefahren ist.
    jetzt läuft das schon seid dem über meine anwältin wegen schmerzensgeld das einzige was ständig kommt ist sie wollen diesen und jenen beweis obwohl es im poliezeibericht alles steht. das geld für das auto meiner mutter ging eigentlich alles zügig nur das mit dem schmerzensgeld hängt alles seid dem in der luft. es ist ganz einfach ärgerlich das man sich solange rumstreiten tut obwohl arztbericht und alles vorliegen. und auch der beweis da ist das wir keine schuld haben

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Angelmaus,

    vielen Dank für Ihren Kommentar hier bei uns im Blog. Wir haben uns Ihren Fall mit unseren Kollegen aus dem Qualitätsmanagement noch einmal angesehen. Bei der Regulierung von Schmerzensgeldern muss neben dem Erstbefundbericht auch der Behandlungsabschlussbericht des behandelnden Arztes angesehen werden. Dies ist erforderlich, um die Höhe des jeweiligen Schmerzensgeldanspruches richtig einschätzen zu können.

    Wir möchten im öffentlichen Blog nicht zu sehr auf die Details der Regulierung in Ihrem Falle eingehen. An dieser Stell nur so viel: Nachdem uns der Erstbefundbericht durch Ihren beauftragten Rechtsanwalt übermittelt wurde, haben wir sofort eine Teilregulierung an Ihren Rechtsanwalt veranlasst. Zur abschließenden Regulierung benötigen wir nun allerdings noch den oben benannten Behandlungsabschlussbericht.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen den Sachverhalt erläutern und Ihnen für Ihr Anliegen behilflich sein.

    Viele Grüße

    Ihr Direct Line Kundenservice

  38. angelmaus

    hallo
    eins verstehe ich nicht warum wurde mein artikel bzw meinung wieder rausgenommen
    danke

  39. angelmaus

    das sich Versicherungen immer rausreeden müßen. man soll mir mal erklären wie man mit einer Halskrause und Schmerzen in der linken Schulter die ja durch den unfall sind den Haushalt führen soll vorallem mit einem geistigen Behinderten Kind. das lass ich mir nicht gefallen mir steht laut BGH ein Haushaltführungschaden zu da ich vieles damit nicht machen konnte, aber anscheinend macht hier jeder seine Gesetzte wie er will.

  40. angelmaus

    Ist ein Geschädigter durch unfallbedingte Verletzungen aus einem unschuldig erlittenen Unfall nicht in der Lage, zeitweise oder dauernd seinen Haushalt zu führen oder die von ihm vor dem Unfall übernommenen Haushaltstätigkeiten zu erbringen, so steht ihm ein eigener Schadensersatzanspruch zu, der sog. Haushaltsführungsschaden.

    Dieser Anspruch ist unabhängig davon, wie sich der Geschädigte über die Schwierigkeiten hinweghilft; auch wenn ihm z. B. nahestehende Personen unentgeltlich zur Seite stehen, hat er gleichwohl diesen Anspruch gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.

    Wenn ein Geschädigter durch Verletzungen aus einem unschuldig erlittenen Unfall nicht in der Lage ist, zeitweise oder dauernd seinen Haushalt zu führen oder die von ihm vor dem Unfall übernommenen Haushaltstätigkeiten zu erbringen, so steht ihm ein separater Schadensersatzanspruch zu (sogenannter Haushaltsführungsschaden).

    Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, wie sich der Verletzte über die Schwierigkeiten seinen Haushalt zu führen hinweghilft.

    Das besondere hier:

    Auch bei der unentgeltlichen Hilfe einer nahestehenden Person hat der Geschädigte den Anspruch auf Haushaltsführungsschaden gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.

  41. angelmaus

    Sie sollten auch mal die Gesetze lesen.Unfallgeschädigter hat Anspruch auf Ersatz von Haushaltsführungsschaden

    Das LG Ulm hat sich mit Urteil vom 16.09.2010 (6 O 151/09) mit dem “Haushaltsführungsschaden” beschäftigt. Hierbei handelt es sich um den Schaden, den jemand dadurch erfährt, dass er durch ein Verhalten eines Dritten z.B. verletzt wurde und nun seinen Haushalt nicht mehr führen kann, sprich: Sich jemanden “einkaufen” muss, der die notwendigen Arbeiten verrichtet. Der Haushaltsführungsschaden ist dabei nicht umstritten, wohl aber immer wieder die Frage, wie viel man erhält – dabei muss Differenziert werden, welche Stundenzahl angemessen ist und von welchem Stundenlohn auszugehen ist. Das LG Ulm stellt dazu fest:

    Die Höhe des Stundenlohnes beträgt 8,00 EUR. Ausgehend von einem Bruttolohn von 11,56 EUR nach Gruppe 3 des TVöD für die Tätigkeit einer Hauswirtschaftlerin ergibt sich ein Nettolohn von 8,09 EUR, gerundet 8,00 EUR. Gemäß der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 13.12.2005 (1 U 51/05, besprochen in MedR 2006, S. 719) ist vom Bruttolohn ein 30%iger Abzug wegen der Lohnsteuer und der Sozialabgaben vorzunehmen

    Mit dem LG Ulm ist dabei in einem Haushalt – in dem beide über 60 Jahre alt und nicht erwerbstätig sind – von 40,5 Stunden Haushaltstätigkeit pro Woche auszugehen, was täglich 5,8 Stunden entspricht.

    Antwort von Kundenservice

    Hallo Angelmaus,

    wir sind in unserer Antwort vom 15.11.2011 darauf eingegangen, dass wir als Versicherer auf die ärztlichen Gutachten zur Regulierung von Schmerzensgeldern angewiesen sind. Dies gilt natürlich auch im Falle einer Forderung auf einen Haushaltsführungsschadenausgleich. Hier muss immer der Einzelfall geprüft werden. Eine Minderung in der Haushaltsführung erfordert besondere Nachweise, die Ihnen Ihr Rechtsanwalt im Detail auch genau erörtern kann.

    In unserem Abrechnungsschreiben vom 22.11.2011 an Ihren Rechtsanwalt sind wir auf Ihre Forderungen auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden ausführlich eingegangen.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Öffentlichkeit nicht auf weitere Details, die diesen Fall betreffen, eingehen können.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  42. Sabine

    Dieser Blog scheint ja die Wunderwaffe zu sein um langwierige Schadensregulierungen wie durch Zauberhand zu realisieren. Am 1. Dezember letzten Jahres nahm mir eine bei DirectLine Versicherte die Vorfahrt. Noch am Unfallort rief sie bei DirectLine an und gab vor Zeugen mehrfach die Schuld an dem Unfall zu. Eine Schadennummer erhielten wir noch während des Gesprächs. Mein PKW hatte einen Totalschaden, musste abgeschleppt werden und bis zur Veräußerung zum Restwert in einer Werkstatt abgestellt werden. Die Kosten hierfür musste ich natürlich in Vorkasse entrichten. Die Kosten für den Mietwagen, den ich für die Dauer von zwei Wochen nutzen konnte, wurden von der Leihwagenfirma direkt mit der Versicherung abgerechnet. Und dann startete der bürokratische Marathon: nach Einreichen der Unterlagen fehlte noch die Auskunft, ob ich Vorsteuerabzugsberechtigt sei, plus eine Kopie meines Ersatzfahrzeuges. D.h. die DirectLine erwartet, dass man sich ohne finanzielle Entschädigung für das beschädigte Auto einen PKW beschafft. Woher das Geld dazu zu nehmen ist scheint nicht in deren Interesse zu liegen. Nachdem ich auch diese Unterlagen zugeschickt hatte erhielt ich telefonisch die Auskunft alle Unterlagen seien nun beieinander und der Sachbearbeiter werde den Fall schnellstmöglich abschließen. Nach geraumer Zeit ohne Geldeingang seitens DirectLine versuchte ich den für mich zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen. Ohne Erfolg. Auch auf eine Rückrufbitte auf der Mailbox stellte sich kein Kontakt ein. Ich wendete mich also an die Hotline Nummer. Hier erhielt ich nun die Auskunft, man warte noch auf die Stellungnahme der Versicherungsnehmerin! Die Stellungnahme, die bereits am Unfallort mehrfach!!! erfolgte? Ich solle nun vorsorglich die Zeugen benennen. Und genau jetzt ist meine Geduld noch ein lichter Schatten! Meines Erachtens handelt es sich hier um eine Verzögerungstaktik. Ich bin mehr als verärgert über die Geschäftsethik, die in diesem Fall praktiziert wird. Ich werde nun versuchen mich direkt mit der Unfallgegnerin in Verbindung zu setzen.

    Antwort von Kundenservice

    Liebe Sabine,

    vielen Dank für Ihren Kommentar hier im Blog. Wir haben Ihr Anliegen nun an unser Qualitätsmanagement gegeben. Die Kollegen dort schauen sich Ihren Fall in Kürze an und melden sich dann gerne direkt bei Ihnen.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  43. Sabine

    Mein Kommentar kann nicht gepostet werden. Es sähe so aus als hätte ich das schon einmal geschrieben!!! Muss ich dazu was sagen?

    Antwort von Kundenservice

    Liebe Sabine,

    bei der von Ihnen beschriebenen Beobachtung handelt es sich um einen standardisierten Sicherheitsprozess, wie er auch in anderen Blogs zu finden ist. Die eingehenden Blog-Kommentare werden zunächst von unserem verantwortlichen Blog-Administrator auf Einhaltung der Kommentar-Richtlinien geprüft und im Anschluss gleich freigegeben. Dies ist heute Vormittag mit Ihren Kommentaren geschehen.

    Ihr Direct Line Kundenservice

  44. Radfahrer

    Ich wurde im September von einem Ihrer Versicherungsnehmer angefahren. Es war ein schwerer Unfall und kein Sturz. Bis heute wurde nicht mal der Schaden an meinem Fahrrad beglichen. Neben schweren Prellungen, die nun verheilt sind, habe ich einen bleibenden Schaden am Handgelenk (Kapselriss). Auch jede Menge Blut ist an dem Tage geflossen.
    Ich war zu fast allen Kompromissen bereit. Die Taktik, mich mürbe zu machen hält nun seit Monaten an. Man sollte meinen, eine Versicherung versichert gegen Haftpflicht im KFZ-Bereich. Ich denke die Direct Line sieht sich hier in einer anderen Position.
    Es hat mich bisher einige Nerven, Zeit und Geld gekostet, an einem Punkt zu gelangen, an dem ich festellen muss, dass die Direct Line auf fast kriminelle Weise versucht von Ihrer Pflicht zu treten.
    Ich werde rechtliche und mediale Schritte einleiten.

    Antwort von Kundenservice

    Lieber Radfahrer,

    wir bedauern, dass Sie mit der Bearbeitung in dem Schadenfall nicht einverstanden sind. In unserer bisherigen Kommunikation haben wir Ihnen auch zugesichert, dass zu unserer Eintrittspflicht keine Bedenken bestehen. Aus diesem Grund hatten wir Ihnen bereits eine Entschädigungsleistung für die Fahrradreparatur und einen Vorschuss für das Schmerzensgeld zur Verfügung gestellt. Es wurde mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch vereinbart, dass Sie uns noch Unterlagen zu Ihrem Verletzungsumfang übermitteln, um eben eine endgültige Klärung und Regulierung herbeizuführen. Die Übersendung hatten Sie uns Anfang Januar zugesagt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Interesse der Versichertengemeinschaft zu einer intensiven Prüfung der gestellten Schadenersatzanforderungen verpflichtet sind. Es ist auch unser Anliegen gemeinsam mit Ihnen Ihren Schadenfall möglichst einvernehmlich und zeitnah abzuschließen.

    Ihr Direct Line Kundenservice

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