Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht!

Geschrieben am 09.12.2008 - 13:40 Uhr von Amalia

Manche Preiserhöhung muss man einfach hinnehmen. Zum Beispiel, dass mein Fischfutter  mittlerweile so teuer ist, dass man dafür fast schon Austern bekommen könnte, lässt sich nicht ändern, denn Zwangsdiät kommt nicht in Frage. Aber bei Preiserhöhungen Ihrer KFZ-Versicherung haben Sie ein so genanntes Sonderkündigungsrecht.

Ab dem Tag, an dem Ihre Versicherung Sie über eine Preiserhöhung informiert, bleibt Ihnen ein Monat Zeit um zu kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Versicherer Sie erst nach dem 30. November über die Erhöhung informiert hat. Kündigen Sie schriftlich bei Ihrem bisherigen Versicherer, am Besten per Einschreiben. Beachten Sie für eine Kündigung unsere Hinweise auf der Website.

Das Sonderkündigungsrecht gilt aber auch  nach Änderung der Versicherungsbedingungen.

Sie können aber auch Ihre Wahlfreiheit hinsichtlich der Versicherungs-gesellschaft beim Autokauf oder Neuzulassung in Anspruch nehmen. Die Zulassung des Fahrzeugs mit Hilfe der Versicherungsbestätigungsnummer von Direct Line beim Autokauf gilt automatisch als Kündigung bei der alten Versicherung.

Glück im Unglück haben Versicherungsnehmer unter Umständen im Schadensfall – denn auch dieser berechtigt Sie innerhalb eines Monats nach Beendigung der Schadenregulierung zu einer Kündigung und zu dem damit verbundenen Versicherungswechsel.

Bla und Blubb
Eure Amalia

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