Karneval und Alkohol
Geschrieben am 15.02.2010 - 10:44 Uhr von Monika
Alaaf und Helau – in Deutschland sind die Jecken los. Doch in der fünften Jahreszeit wird sich nicht nur lustig verkleidet und gemeinsam ausgelassen gefeiert, sondern auch ordentlich gebechert. Doch wer zu tief in Glas geschaut hat, gehört nicht mehr hinters Steuer, sondern sollte auf Bus, Bahn oder Taxi umsteigen. In den großen Karnevalshochburgen, auch zu fortgeschrittener Zeit, gar kein Problem.
Denn schon nach einem Bier kann das Reaktionsvermögen deutlich sinken, das Unfallrisiko steigt. Wem das immer noch nicht Warnung genug ist: Die Polizei führt in den Tagen der Dauerfeierei verstärkt Alkoholkontrollen bei Autofahrern durch. Wer dabei mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, dem drohen Bußgeld und Fahrverbot. Bei Fahranfängern gilt sogar die 0,0 Promille-Grenze.
Doch Achtung: Bereits ab 0,3 Promille gilt die so genannte “relative Fahruntüchtigkeit”: Wer so einen Fahrfehler begeht, durch unsichere Fahrweise auffällt oder in einen Unfall verwickelt wird, kann als fahruntüchtig eingestuft werden. Die Folge ist neben Geldstrafe und Punkten auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies gilt auch bei einem unverschuldeten Unfall.
Sei ein Jeck und kein Narr – wenn du trinkst, nicht selber fahr´. Tätätätätääää.






