Hochwasser-Alarm – Wie ist mein Auto versichert?

Geschrieben am 11.08.2010 - 19:11 Uhr von Amalia

Nach diesem heißen Sommer im Juli gibt es nun im August eine regelrechte Hochwasser-Welle vor allem in Sachsen und Brandenburg. Die Ausmaße sind gravierend, ganze Orte müssen evakuiert werden, Häuser sind ohne Strom, Straßen in reißende Bäche verwandelt. Neben Hausbesitzern und Mietern gehören natürlich auch die Autofahrer zu den Leidtragenden. Für sie ist es wichtig zu wissen, wie sie solche Schäden vermeiden können, wie sie im Ernstfall reagieren und ob dann ihre Versicherung einspringt.

Bei einer vorherigen Unwetterwarnung kann jeder dazu beitragen, den Schaden möglichst gering zu halten. Wird also ein drohendes Hochwasser vorausgesagt, schützt man sein Auto am besten, indem man sämtliche Warnmeldungen ernst nimmt und möglichst schnell darauf reagiert. Wenn man zum Beispiel dazu aufgefordert wird, sein Auto von einem gefährdeten Gebiet zu entfernen, sollte man dieser Aufforderung nachkommen. Die öffentlichen Behörden geben im Zweifelsfall Auskunft darüber, wo das Auto sicher abgestellt werden kann.

Hochwasserschäden sind durch eine Teil- und Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Zu den Leistungen gehört die „Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.“ Bricht also ein Deich oder schwellen Bäche oder Flüsse plötzlich so stark an, dass ganze Gebiete unter Wasser stehen, wie zum Beispiel Straßen oder Parkplätze, sind die daraus am Fahrzeug entstandenen Schäden bereits über die Teilkasko-Versicherung abgedeckt. Achtung: Wer trotz einer entsprechenden Unwetterwarnung sein Auto in Gefahr bringt, handelt grob fahrlässig und hat keinen Anspruch auf den Versicherungsschutz.

Ein Wasserschaden am Auto ist in den meisten Fällen ein Totalschaden. Die Trockenlegung des Wagens ist meist nicht mehr wirtschaftlich vertretbar möglich – insbesondere, wenn das Wasser bis zum Armaturenbrett steht. Der geringste Schaden droht, wenn das Wasser „nur“ bis zum Stoßdämpfer gelangt ist. In jedem Fall sollte der PKW durch eine Fachwerkstatt überprüft werden, die den Umfang des Wasserschadens feststellen kann. Am besten sollte der Wagen dorthin transportiert werden – das Starten könnte einen gefährlichen Motorschlag auslösen – die Zerstörung des Motors wäre die Folge und dieses Ereignis wäre auch nicht versichert. Im Kaskoschadenfall gut zu wissen: Direct Line sendet sogar Gutachter vor Ort, die den Schadenumfang gleich feststellen können. Lohnt sich eine Reparatur des betroffenen Autos, übernimmt die Versicherung die notwendigen Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird wie üblich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ersetzt – gegebenenfalls abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung und des Restwertes. Eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt findet bei Teilkaskoschäden übrigens nicht statt.

Auf jeden Fall gilt: Je schneller der Schaden gemeldet wird, desto schneller und unkomplizierter erfolgt die Bearbeitung. Daher am besten gleich vom Unfallort aus Direct Line den Schaden melden. Übrigens müssen Schadenfälle bei Direct Line innerhalb einer Woche gemeldet werden.

Ich kann mich also in meinem Aquarium entspannt zurücklehnen, weil die bei der Direct Line ja jeden Tag rund um die Uhr im Schadenfall erreichbar sind.

Bla und Blubb

Amalia

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