Alkohol am Steuer – ungeheuer

Geschrieben am 18.11.2008 - 12:14 Uhr von Monika

Mit einer Sache sollte man wirklich nicht spaßen: Alkohol am Steuer. Das Fahren unter Einfluss von Alkohol beeinflusst die Fahrtüchtigkeit. Die Wahrnehmung unter Alkoholeinfluss verändert sich auch schon nach geringen Mengen: das Auge wird lichtempfindlicher, die Reaktionsfähigkeit nimmt ab, die Entfernungs- und Geschwindigkeitseinschätzung wird unzuverlässig und das Blickfeld eingeengt.

Für Fahranfänger gilt daher eine absolute Null-Promille-Grenze. Aber auch auf erfahrene Fahrer kommen saftige Strafen bei Alkohol am Steuer zu. Mit mindestens 250 Euro, 4 Punkten in Flensburg und einem 1-monatigen Fahrverbot muss der Verkehrssünder rechnen.

Und wir von Direct Line können dazu nur zu sagen: Auch der Versicherungsschutz erlischt bei Alkohol am Steuer. Bei 0,3 Promille kann bereits eine Mithaftung des Fahrers eintreten und die Deckung durch die Kaskoversicherung gefährden. Auch Beifahrer, die bei einem alkoholisierten Fahrer mitfahren, haben bei einem Unfall nicht den vollen Schadensersatzanspruch.

Daher unsere Empfehlung: Fahren Sie mit 0,0 Promille!

Eure Monika

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