Monatsarchiv für September 2010

Rückreise mit Hindernissen

Freitag, 24. September 2010

Viele fahren ja gerne mit dem Auto in den Urlaub oder machen einen Kurztrip über das Wochenende aufs Land oder in eine andere Stadt. Neulich hat mir eine Bekannte folgende Situation beschrieben: Vollbepackt mit ihrem Gepäck und ein paar tollen Einkäufen und Mitbringseln von diversen Shopping-Trips machte sie Halt an einer Autobahnraststätte, um einen Kaffee trinken zu gehen. Als sie zurückkam, war ihr Auto aufgebrochen und komplett ausgeräumt, sogar ihr Autoradio war weg. Was übernimmt in so einem Fall eigentlich ihre Versicherung?

Ihr Auto und die dort mitversicherten Teile wie z. B. das Autoradio sind in der Teilkasko-Versicherung gegen Diebstahl und Einbruch versichert. Dafür müssen jedoch alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sein: Auto abschließen und Fenster schließen, Lenkradsperre einrasten und das Handschuhfach abschließen – auch wenn der Wagen nur kurz verlassen wird! Sonst kann dem Fahrer ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden und der Versicherungsschutz kann gefährdet sein.

Vorsicht! Nicht alle Gegenstände im Auto sind mitversichert: Insbesondere beim Zubehör sollte sich der Fahrzeughalter genau die Versicherungspolice durchlesen – sie beinhaltet alle Details zu den versicherten Gegenständen und Zubehörteilen. Versichert sind in der Regel das Autoradio oder das fest integrierte Navi. Alle anderen Gegenstände wie zum Beispiel mobile Navigationsgeräte, Fotoapparate, sonstiges Gepäck und Einkäufe sind nicht mitversichert, sie sollten niemals offen im Auto liegen gelassen werden.

Mit einer Hausratsversicherung können Urlauber beruhigt in die Ferien fahren, denn das Reisegepäck zählt in der Regel auch zum Hausrat. Die Alternative ist eine Reisegepäckversicherung. Es darf aber in jedem Fall nicht zu sehen sein, dass Gepäck im Auto liegt.

Als Faustregel gilt: Autodiebe und -einbrecher arbeiten selten auf gut Glück. Sie wissen ganz genau, welche Autos leicht zu knacken sind oder ob eine Alarmanlage eingebaut ist. Auf jeden Fall sollte man vermeiden, Gegenstände offen im Fahrzeug liegen zu lassen – das kommt einer Einladung für die Diebe gleich – egal, ob das Auto auf einer Raststätte steht oder vor der eigenen Haustür.

Arnd Schröder

Autounfall im Ausland – Zentralnotruf

Freitag, 17. September 2010

Der Herbst fängt an, die meisten Urlauber sind wieder zuhause – mit einer schönen Erinnerung oder einem tollen Souvenier. Und das Souvenier, das eigentlich niemand braucht, ist ein Autounfall, der am besten noch im Ausland passiert ist. Jahr für Jahr werden etwa 150.000 Deutsche unverschuldet im Ausland in Unfälle verwickelt, die meisten in den beliebten Urlaubsländern Italien, Niederlande und Frankreich. Und dann? Was macht man eigentlich, wenn es denn zur schönsten Zeit des Jahres kracht? An wen wendet man sich und wen ruft man an?

Es gibt so viele Fragen, wenn man nicht im eigenen Land ist und alles scheint so kompliziert. Ich kann euch sagen: Ist es aber nicht. Denn laut einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle verfügt jeder Versicherer in Europa über Schadensregulierungsbeauftragte – und das in jedem EU-Mitgliedsland. Also Dank der Europäischen Union geht alles ganz einfach, denn man muss nur den Zentralruf (0180-25026) anrufen. Dieser stellt dann nach Aufnahme der Daten (Versicherung, Kennzeichen, Unfalltag und Unfallland) die Verbindung zum Beauftragten der ausländischen Versicherung her. Das Aufzeichnen des Unfallhergangs und die präzise Protokollierung sind hier die wichtigsten Schritte. Achten Sie auf eine exakte Vorgehensweise, damit es später nicht zu unschönen Missverständnissen kommt. Alle Beteiligten müssen das Protokoll unterschreiben. Danach hat die Versicherung drei Monate Zeit, dem Geschädigten mitzuteilen, wie der Schadenfall behandelt wird.

Ein weiteres zwar veraltetes aber in den Köpfen verankertes Vorgehen ist die „Grüne Karte“, die früher einmal als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung galt. Es wäre also sinnvoll, diese noch mit auf die Reise zu nehmen. Besonders bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Hier wird die „Grüne Karte“ weiterhin verlangt.

Also, hier noch einmal zusammengefasst die wichtigsten Tipps und Verhaltensweisen bei einem Unfall:

1. Der standardisierte Europäische Unfallbericht: Dieses Formular vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls in mehreren Sprachen – nicht nur im Ausland. Sie erhalten es bei Ihrer Kfz-Versicherung oder können es unter www.gdv-dl.de/infocenter.html downloaden.

2. Hilfreich ist auch die Broschüre zum Europäischen Unfallbericht. Die Broschüre enthält nützliche Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.

Falls Sie noch mehr über das Thema Schadensregulierung erfahren möchten, finden Sie weitere Tipps unter: www.zentralruf.de .

Übrigens: Die iPhone App von Direct Line hilft Autofahreren nach einer Panne oder einem Unfall einen klaren Kopf zu bewahren und die notwendigen Schritte einzuleiten. Mit dieser mobilen Unfallhilfe haben die Nutzer außerdem direkten Zugriff zu europäischen Notfallnummern, um auch im Ausland schnell und richtig reagieren zu können.

Andreas

Was kann die Direct Line iPhone App?

Freitag, 10. September 2010

Unsere Monika ist schon zu Recht sehr begeistert von der neuen Direct Line Autounfall App. Und auch ich begrüße die Affinität der Direct Line für neue Technologien. Kein Wunder, schließlich ist diese App für uns Leute in der Schadenregulierung eine bahnbrechende Unterstützung, die uns unsere Arbeit deutlich erleichtert.

Wieso? Nun ja, die iPhone App von Direct Line bietet den Anwendern wichtige Informationen und Hilfsmittel, um bei einem Unfall eine Anleitung zu haben, wie Sie sich verhalten sollten und was in welcher Reihenfolge zu tun ist (Unfall-Guide). So kann man im Falle eines Falles wenigstens annähernd einen kühlen Kopf bewahren. Mit der App können Sie außerdem Fotos vom Unfall aufnehmen und verwalten, Sie können die Unfalldaten notieren und dank der praktischen Audioaufnahme-Funktion die Aussagen von Betroffenen und Zeugen zum Unfallhergang direkt aufnehmen. Den Schadenfall mit allen dokumentierten Informationen können Sie dann direkt an die Direct Line oder jede andere beliebige Adresse per E-Mail versenden.

Außerdem erhalten Sie mit der Direct Line App eine praktische Übersicht aller wichtigen Kontaktnummern wie Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr sowie Informationen zur nächstgelegenen Partnerwerkstatt.

Also von der neuen iPhone App der Direct Line profitieren nicht nur wir in der Schadenregulierung, sondern vor allem Sie.

Bla und Blubb

Amalia

Sicher in die Schule

Freitag, 3. September 2010

Die Schule hat in vielen deutschen Bundesländern wieder begonnen. Doch sechs Wochen Sommerferien sind eine lange Zeit, in der alle mühsam gelernten Verkehrsregeln wieder schnell vergessen werden können. Hinzu kommen noch zahlreiche Erstklässler, die ihren Schulweg zum ersten Mal in ihrem Leben bestreiten. Und dieser kann für sie gefährlicher sein, als man als Erwachsener vermuten mag. Denn Kinder werden wegen der geringen Größe leicht übersehen und haben noch nicht den nötigen Weitblick auf der Straße. So können Kinder unter 10 Jahren oft links und rechts nicht voneinander unterscheiden und benötigen fast dreimal so lange wie ein Erwachsener, um auf eventuelle Gefahren auf der Straße zu reagieren.

Beim Überqueren der Straße kommt es deshalb zu den meisten Unfällen. Mit unseren Tipps können Sie die Gefahren für Ihr Kind minimieren:

  • Üben Sie den Schulweg mit Ihrem Kind mehrmals und unter realen Bedingungen. Wochenenden und Ferien sind beispielsweise für den Anfang ganz gut dafür geeignet. Besser ist es jedoch, das Verhalten im Straßenverkehr zu normalen Schulwegzeiten zu trainieren.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind ausführlich die Gefahren, die ihm  auf dem Schulweg begegnen könnten. Machen Sie ihm damit keine Angst. Loben Sie stattdessen Ihr Kind oft, bei Dingen, die es richtig macht.
  • Begleiten Sie Ihr Kind am Anfang, bis es Routine hat. Danach beobachten und kontrollieren Sie am besten das Verhalten unbemerkt noch für einige Tage.

Manchmal ist es unumgänglich, sein Kind mit dem Auto in die Schule zu bringen, insbesondere wenn der Weg dorthin zu weit zum Gehen ist und ein Schulbus nicht fährt. Auch hier gibt es Verschiedenes zu beachten:

  • Das wichtigste zur Beförderung des Nachwuchses ist ein richtiger Kindersitz – solange Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist bzw. eine Körpergröße von weniger als 150 cm hat, reicht das Anlegen des Sicherheitsgurtes alleine nicht aus.
  • Auf dem Weg zur Schule sollten Sie besonders vorsichtig fahren, hier sind viele Kinder unterwegs.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Kind nach dem Aussteigen die Fahrbahn nicht mehr überqueren muss und grundsätzlich zur Gehwegseite aussteigt. Halten sie mit ihrem Wagen entsprechend, um das Kind sicher aussteigen zu lassen.
  • Im Falle eines Unfalls gilt, dass alle Mitfahrer im Auto über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sind, also nicht nur die eigenen Familienmitglieder.

Direct Line bietet mit dem Familienschutz „Kind und Kegel“ zusätzlich noch wichtige Sonderleistungen, welche die Absicherung aller Pkw-Insassen ergänzen: Sollte es zu einem Schaden kommen, bei dem Kinder verletzt werden, zahlt Direct Line für Aufwendungen der Eltern wie z.B. für ein Familienzimmer im Krankenhaus oder das Übernachten im Zimmer des Kindes (Rooming-In). Bei schulpflichtigen Kindern werden zudem Kosten für Nachhilfe-Unterricht im Krankenhaus übernommen. Genaueres zu den Konditionen können Sie auf der Website www.directline.de erfahren oder direkt aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB) entnehmen.

Monika

Einfach und clever: Die neuen Web-Videos der Direct Line

Mittwoch, 1. September 2010

Den Durchblick im Versicherungs-Dschungel zu bewahren ist nicht ganz leicht – die neuen Web-Videos der Direct Line helfen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen – ganz einfach! In den Videos sehen wir zwei Freunde, die sich über Themen rund um das Thema Kfz-Versicherung und Co. unterhalten, Daniel und Henrik: Daniel ist offensichtlich bei Direct Line versichert und kennt für jede Frage die passende Antwort. Sein Freund Henrik ist etwas unsicher und fragt lieber nochmal nach, bevor er sich entscheiden kann.

Die kurzen Videos geben schnell und anschaulich Auskunft zu vielen Fragen, die bei der Wahl der richtigen Versicherung wichtig sind: Gilt ein Motorrad als Zweitwagen? Wie sind die Insassen meines Autos eigentlich versichert? Kann ich bei der Versicherung meines Zweitfahrzeugs von den „Prozenten“ des Ersten profitieren? Dazu werden die wichtigsten Tarife noch einmal erklärt und auf die Besonderheiten der Produkte von Direct Line aufmerksam gemacht.

So lernen wir von Daniel, dass bei Direct Line der Zweitwagen* im günstigsten Fall in der gleichen Schadenfreiheitsklasse versichert werden kann, wie der Erste – unfallfreies Fahren wird also belohnt! Und bei dem Zusatztarif Kasko Clever* wird der Werkstattbesuch zur Nebensache, für Vollkasko- und Teilkasko-Versicherte: Mit dieser Option erhält der Versicherungsnehmer nämlich einen Rabatt von 10% auf den Versicherungsbeitrag in der Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. Sie überlassen uns die Auswahl der Werkstatt im Reparaturfall. Sie profitieren zusätzlich von vielen attraktiven Zusatzleistungen unserer zertifizierten Partnerwerkstätten.

Die neuen Web-Videos können Sie sich bei Direct Line oder bei Youtube ansehen.

Ich bin gespannt auf Ihr Feedback!

Nick Sommerfeld

*gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB). Dem Zweitfahrzeug-Tarif liegt eine andere Berechnungsgrundlage als dem Erstfahrzeug-Tarif zugrunde. Bei gleicher Schadenfreiheitsklasse und Tarifierungsmerkmalen (z.B. Fahrzeugart, Erstzulassung, Stellplatz) für Ihr Zweitfahrzeug errechnet sich ein höherer Versicherungsbeitrag.


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