Monatsarchiv für März 2010

Toter Winkel

Freitag, 5. März 2010

Beim letzten Spaziergang wurden mein Frauchen und ich fast von einem abbiegenden LKW überrollt. Schuld war der tote Winkel, in dem wir uns laut Fahrer befanden. Der tote Winkel ist ein großes Problem. Zwar weiß jeder Fahrer, dass es diesen nicht einsehbaren Bereich seitlich, vor oder neben dem Fahrzeug gibt, dennoch wird diese Tatsache in der Fahrpraxis schnell einmal vergessen. So kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.

Ob es nun kleine Hündchen inklusive Frauchen oder Herrchen, andere Fahrzeuge, Radfahrer oder Fehler anderer Verkehrsteilnehmer sind – befindet sich etwas im toten Winkel, wird es gefährlich, denn für den Fahrer bleibt dieser Bereich unsichtbar. Allein schon wegen ihrer Größe und Konstruktion stellt der tote Winkel vor allem bei LKWs, Bussen und Motorrädern eine besonders hohe Gefahr dar.  Die Zahl der Unfälle aufgrund des toten Winkels kann dank spezieller Spiegel und Spurwechselassistenten heutzutage schon deutlich verringert werden. Das Wichtigste ist aber nachwievor vorausschauendes Fahren: Beim Abbiegen und Spurwechseln ist, neben einem Blick in die Innen- und Außenspiegel, ein achtsamer Schulterblick unbedingt notwendig, um die Gefahren des toten Winkels so gut wie nur möglich zu vermeiden.

Auch wenn ich mich jetzt wie ein Fahrlehrer anhöre: Liebe Fahrer, denkt daran: blinken, Schulterblick und erst dann abbiegen. Ansonsten lande ich irgendwann doch einmal unterm Fahrzeug – und das ist ein Kampf, den ich einfach nicht gewinnen kann.

Wuff Wuff

Sturmtief über Deutschland – wer hilft im Schadensfall?

Mittwoch, 3. März 2010

Was ist da draußen bloß los? Irgendwas muss passiert sein, dass bei uns die Telefone nicht mehr still stehen. Und ob – Xynthia war los! Dieses Sturmtief zog am Wochenende über Deutschland und riss alles mit sich, was nicht niet- und nagelfest war. So richtet Xynthia innerhalb kürzester Zeit erhebliche Schäden an Häusern, Straßen und Autos an. Doch für  Autobesitzer, deren Autos von Xynthia auf so unliebsame Weise berührt wurden und die eine Teilkaskoversicherung für ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, gibt es beruhigende Nachrichten:

Bei Sturmschäden greift der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung. Als Sturm wird eine starke Windbewegung ab Windstärke 8 bezeichnet. Der Schaden am Fahrzeug muss allerdings direkt durch den Sturm entstanden sein. Die Teilkasko ist nur dann zuständig, wenn beispielsweise ein Baum auf einen geparkten Wagen gestürzt ist. Eine weitere beruhigende Nachricht: In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Daher erfolgt nach der Regulierung eines Teilkaskoschadens keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Nur die vereinbarte Selbstbeteiligung muss beglichen werden. Kommt es hingegen zu einem Unfall, weil ein Fahrer gegen einen umgestürzten Baum gefahren ist, ist das ein Fall für die Vollkasko-Versicherung.

In allen diesen unliebsamen Fällen gilt: Den Schaden am besten gleich vom Unfallort telefonisch der Versicherung melden. Außerdem kann man am Telefon auch gleich die weitere Vorgehensweise mit der Versicherung abklären. Wenn ich das alles so sehe, bin ich ganz froh, dass ich hier im seichten Gewässer schwimme.

Bla und Blubb

Amalia


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