Monatsarchiv für März 2010

Mit dem Auto in den Urlaub – und dabei auch noch sparen

Dienstag, 30. März 2010

Endlich ist es soweit – was gibt es schöneres, als mit Frau und Kindern in den Urlaub zu fahren? Wir fahren mit dem Auto der Sonne entgegen – ist nach diesem langen Winter auch echt nötig. Als Fahrer habe ich mir einige Gedanken gemacht, damit dies kein zu teurer Spaß wird.

Zur Kraftstoff sparenden Fahrweise gehört unter anderem vorausschauendes Fahren – aber das versteht sich ja schon wegen der Familie im Gepäck von selbst. Wenn an Bahnübergängen oder im Stau die Leerlaufzeit voraussichtlich länger als 20 Sekunden dauert, lohnt es sich hier den Motor abzustellen. Und nicht zu unterschätzen ist der Reifen-Luftdruck – damit der Rollwiderstand nicht zu hoch wird, sollte dieser regelmäßig kontrolliert und aufgefüllt sowie gerade bei Urlaubsfahrten an den Beladungszustand des Fahrzeuges angepasst werden. Auch mit dem Einsetzen der Motorbremse und frühzeitigem Hochschalten kann man kraftstoffsparend fahren. Wenn ich all das beachte, kann ich 10 bis 20% des Kraftstoffs einsparen. Das sind doch gute Aussichten – da können die Kids auch schon einmal ein Eis mehr essen.

Zudem wäre preiswert tanken ein Traum, auch in Autobahnnähe. Dass dies möglich ist, habe ich auf einer Übersicht beim ADAC gesehen.

Und zum Schluss fahren wir nach der Devise: Desto leichter das Auto ist, umso weniger wird verbraucht. Im Urlaub vielleicht etwas schwierig, aber das Spielzeug der Kids muss auch schon aus Platzgründen minimiert werden.
Sonne, wir kommen…

Motorradfahren im Frühling – wie verhalte ich mich bei spontanem Wetterwechsel?

Freitag, 26. März 2010

April, April macht was er will. Und das macht vor allem Motorradfahrern zu schaffen: Da kann man bei wunderschönem Sonnenschein und strahlend blauem Himmel losfahren und schon nach wenigen Kilometern in ein richtiges Unwetter geraten.

Ich habe für solche Fälle im Frühling einfach immer meine Regenausrüstung dabei. Überrascht mich einmal das Wetter, bin ich gut vorbereitet. Dann passe ich außerdem mein Fahrverhalten und Geschwindigkeit an die Situation an, d.h. ich nehme den Fuß vom Gas, denn stellenweise kann es bei Regen im Frühling richtig glatt werden. Gerate ich in ein richtig heftiges Unwetter, kommt es schon mal vor, dass ich mich irgendwo unterstelle. Denn schlechte Sicht und Aquaplaning können die Weiterfahrt unmöglich machen. Dabei achte ich allerdings darauf, wo ich mich unterstelle, damit ich nicht vom Blitz getroffen werde.

Aber vor allem verfolge ich den Wetterbericht, wenn ich eine Tour im Frühling plane. Heißt es da „das Wetter wird wechselhaft“, lasse ich das Bike besser stehen und unternehme etwas mit meiner Familie.

Raus aufs Motorrad – Aber bitte nicht in Jeans!

Dienstag, 23. März 2010

Auch wenn man es mir nicht zutraut, ich liebe es auf einem Motorrad zu sitzen. Da ich aber leider selbst keinen Führerschein für das Zweirad habe, bin ich darauf angewiesen, dass mich jemand als Sozius mitnimmt.

Doch so schön es auch ist, so durch die Gegend zu düsen, warum muss ich bloß meine knackigen Jeans gegen eine unförmige, geliehene Lederkluft eintauschen? Besonders wenn es jetzt langsam wieder wärmer wird, wird spezielle Motorradbekleidung immer unbequemer. Aber wer sich aufs Motorrad schwingt, sollte zur eigenen Sicherheit niemals auf Motorradkleidung verzichten. Denn bei Stürzen schützt das feste Material vor schweren Schürfwunden oder sogar Schlimmerem. Was alles zur vollständigen Ausrüstung gehört und worauf man beim Kauf von Motorradkleidung achten muss, hat ja schon einmal Andreas berichtet. Gestürzt sind schließlich auch schon die besten Fahrer.

Ich werde auf jeden Fall jetzt erst einmal genug in hochwertige Motorradkleidung investieren. Ich bin mir sicher, ich werde etwas finden, was dank Hightech-Material einen hohen Tragekomfort verspricht und dabei auch noch gut aussieht.

Die teuersten Fehler beim Melden eines Versicherungsschadens

Freitag, 19. März 2010

Ooch een juter Fahrer wie icke macht mal eenen Fehler – und dann knallt´s jewaltig. So wie letzte Woche. So blöd dit ooch ist – zum Glück bin ick ja jut versichert. Nur blöderweise hab ick in der janzen Hektik so wirklich allet falsch jemacht, wat man nur falsch machen kann.

Damit es Ihnen nicht ooch so erjeht, hier eenmal een paar Kardinalsfehler, die man beim Melden eines Schadens machen kann:

  1. Anzeigenfristen

    Ein Fehler, der oft gemacht wird, ist zu lange zu warten, bis man den Unfall bei seiner Versicherung meldet. Wenn Schadenersatzansprüche gegen einen gestellt werden, sollte man den Unfall am besten noch von der Unfallstelle aus melden, spätestens aber innerhalb der folgenden sieben Tage ab dem Unfallereignis.

  2. Richtige Angaben

    Auch wenn es versehentlich geschieht, falsche Angaben bei der Schadensmeldung können schwerwiegende Folgen haben. Die Versicherung kann im schlimmsten Fall die Leistung verweigern, kürzen oder bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.

  3. Vollständigkeit der Angaben

    In der Hektik passiert es schnell, dass man die erforderlichen Daten unvollständig oder gar nicht aufnimmt. Man sollte aber am besten folgendes notieren: Wer ist der Autohalter, wer saß zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, wo ist der Wagen versichert. Eine nützliche Hilfe dabei kann der „Europäische Unfallbericht“ sein, den man gemeinsam mit allen Beteiligten ausfüllt. Um sich abzusichern sollte man sich auch den Personalausweis der Unfallbeteiligten zeigen lassen – denn durch unvollständig vorliegende Daten kann es zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung kommen: Die vollständige Regulierung kann erst erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen.

  4. Unfallstelle absichern

    Ein folgenschwerer Fehler ist, die Unfallstelle nicht abzusichern. Denn dann drohen Folgeunfälle, für die man selber auch verantwortlich gemacht werden kann. Deshalb wird auch schon das „Nicht-Absichern“ der Unfallstelle mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.

  5. Polizei rufen

    Um einen Unfall “unkompliziert” zu regeln, ist es von Vorteil, die Polizei zu rufen. Der Unfallhergang kann durch sie ordnungsgemäß festgehalten werden. Die Polizei muss aber nicht bei jedem Unfall kommen (hoheitliche Bestimmungen). Bei unstrittigen Unfallhergängen reicht auch der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht aus, der von den Unfallbeteiligten auszufüllen und zu unterschreiben ist. Neutrale Unfallzeugen sind dabei von besonderer Wichtigkeit.

  6. Eigenregulierung

    Genauso wenig sollte man auch darauf eingehen, einen Unfall gegen Barzahlung ohne Versicherung zu regeln, nur um den Schadenfreiheitsrabatt zu retten. Das ist viel zu riskant. Nur wenn der Schaden 750 Euro nicht übersteigt, kann eine Eigenregulierung erfolgen. Es ist in diesem Fall darauf zu achten, dass man sich vom Geschädigten quittieren lässt, für was und in welcher Höhe er das Geld erhalten hat.

  7. Beweissicherung

    Eines sollte man auch niemals tun: Das Auto zu früh beiseite fahren. Der Unfallort wird dadurch verändert und somit auch die Beweissituation. Bevor man das Auto bewegt, sollte die Unfallsituation deshalb mit Kreide markiert werden. Auch Fotos von der Unfallstelle mit den beteiligten Fahrzeugen sind oft sehr hilfreich. Deshalb ist es empfehlenswert, stets eine Kamera im Fahrzeug mit sich zu führen.

Aber Sie sind ja bestimmt nicht so blöd wie icke, wa?

Tschüssikowski, der Klaus

Nebelschlussleuchten – nur richtig eingesetzt schützen sie vor Unfällen

Freitag, 12. März 2010

Wurden Sie schon einmal von einer Nebelschlussleuchte geblendet? Dann wissen Sie was für ein unangenehmes Gefühl das ist. Dabei kann das so einfach vermieden werden.

Die Nebelschlussleuchten sind die roten Zusatzleuchten hinten am Auto, die besonders hell strahlen. In Deutschland muss fast jedes Fahrzeug mit solchen Nebelschussleuchten ausgestattet sein, da sie ein Instrument zur aktiven Sicherheit sind, da so Fahrzeuge auch in dichtem Nebel besser sichtbar sind.

Das grelle Licht kann aber nicht nur vor Unfällen schützen, sondern bei falscher Benutzung auch zu Unfällen führen, indem Fahrer nachfolgender Fahrzeuge geblendet werden. Leider sieht man viel zu oft Fahrzeuge auf den Straßen, die selbst bei normaler Witterung in den dunklen Abendstunden die Nebelschlussleuchten in Betrieb haben und so die anderen Verkehrsteilnehmer blenden.

Deshalb dürfen Nebelschlussleuchten laut §17 Abs.3 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland nur benutzt werden, wenn die Sichtweite unter 50 m beträgt. Für alle, die kein Gefühl dafür haben was 50 m sind: Das ist genau der Abstand zwischen zwei Markierungspfosten am Straßenrand.

Aber Vorsicht: andere Länder, andere Sitten. Im Ausland gelten bezüglich der Benutzung von Nebelschlussleuchten andere Richtlinien. Informieren Sie sich, bevor Sie verreisen.


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